hi zusammen,
bin neu hier, seit einigen monaten geschieden und hab eine frage:
da meine ex eine beamtin ist, ist unser minderjähriger sohn auch privat krankenversichert. die beiträge hierfür muss ich ja zu 100% übernehmen, wobei ich zusatzleistungen wie tagegeld, bzw den tarifbeihilfeergänzung gestrichen habe. denn lt anwalt sind nur die grundtarife zu bezahlen.
wieso werden die beiträge für eine priv. krankenversicherung als unterhaltsbeiträge behandelt? es sind doch faktisch sozialversicherungsbeiträge, die ich eigentlich als vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen könnte. habe ich nicht das recht die beiträge direkt an die kv zu bezahlen und nicht an meine ex?
grundsätzlich habe ich sowieso verständnisschwierigkeiten, wieso ein unterhaltspflichtiger 100% der priv. kv-beiträge bezahlen muss. denn eine beamtin kann ihren sohn ja nur privat versichern, also die möglichkeit einer kostenfreien familienversicherung ist ja gar nicht gegeben. wenn nur die hälfte zu bezahlen wäre würde ich das ja noch einsehen, aber 100%.
na ja, würd mich jedenfalls freuen, wenn der eine oder andere von euch meine "verständnisschwierigkeiten" etwas lösen könnte.
danke und viele grüße
gufi
Moin gufi,
was ich nicht verstehe: Du scheinst KEIN Beamter und mithin NICHT privat versichert zu sein - was spricht dagegen, Sohnemann in Deiner GKV kostenfrei mitzuversichern? Das mögen manche Betreuungsmütter zwar nicht besonders, weil das Etikett "privat" einen bei Doc und Co ein wenig adelt (ja, man kommt bei machen schneller dran oder bekommt schneller einen Termin), aber das ist schlicht Luxus.
Es ist KEIN Naturgesetz, dass Kinder bei ihren Müttern versichert werden müssten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@brille007
ich selbst bin ebenfalls privat krankenversichert. war schon vor unserer ehe so, bin aber nicht im staatsdienst.
mir gehts in erster linie darum, weshalb ich 100% zahlen muss und wieso der "krankenunterhalt" an die ex und nicht an die KK bezahlt werden muss und ich diese somit nicht steuerlich ansetzen kann.
thx
gufi
Servus gufi,
aufgrund welcher Festlegung zahlst Du denn im Augenblick die 100%?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
über das "ob" kann ich nur vermuten, dass tatsächlich als KU gezählt wird und somit nicht absetzbar ist.
Über das "wieso" kann ich erst recht nur spekulieren, da du das denjenigen fragen müsstest, der das so entschieden hat.
Meine Vermutung ist: Damit du es eben nicht von der Steuer absetzen absetzen kannst, sondern mehr steuern zahlen musst.
Schließlich gehörst du als Unterhaltszahler nicht zu der, von den Parteien bevorzugten Gruppe der AE-Mütter.
Aber du kannst es ja mal versuchen:
Biete ihr an, dass du die Kinder bei dir mit versicherst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
die PKV für das Kind ist nicht steuerlich absetzbar.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ok, eigentlich logisch.
Ist zwar mit Vernunft kaum zu erklären aber in sich schlüssig.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
ja sorry, die "Begründung" fehlt: Als Sonderausgaben absetzbar sind nur Ausgaben, die man auf eigenen Namen und für eigene Rechnung macht.
Würde man bspw. PKV für die Ex bezahlen, ist das eine Unterhaltsleistung (agB oder Sonderausgaben wie der normale BU/TU/EU).
Zahlt man PKV für ein Kind, ist das über den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld abgegolten.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Auch Sorry,
meinte nicht dich mit Unerklärlichkeit, sondern die Qualität unserer Gesetzgebung.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
thx für eure antworten.
die anwältin meiner ex hat mich aufgefordert die beiträge zu bezahlen.
entgegen euren ausführungen darf ich anmerken, dass ich sehr wohl eine private unfallversicherung, krankenzusatzversicherung, auch altersvorsorge für meine kinder abschließen kann und diese ausgaben als vorsorgeaufwendungen absetzen kann. also die begründung "eigener name" etc trifft nicht zu.
und im schreiben der gegnerischen anwältin wurde ich aufgefordert " die krankenversicherungsbeiträge zu bezahlen", nichts von zusätzlichem unterhalt o.ä. meine ex setzt dann also weiter die krankenversicherungsbeiträge ab, die ICH tatsächlich bezahle. sie hat also auch noch den steuervorteil!!!!
ich halte dies gelinde gesagt für eine sauerei.
aber....naja...hab keine ahnung wer hier eine lösung parat hat.
schönen abend noch
vg
jürgen
Moin,
dass es durch die Veranlagungen durchgerutscht ist, heißt nicht, dass es rechtlich richtig ist.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
doch, fiskalisch ist es in ordnung, denn sie überweist ja die beiträge an die krankenkasse.
Erst ab 2010 seit es das Bürgerentlastungsgesetz gibt.
Vorher nicht.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
entgegen euren ausführungen darf ich anmerken, dass ich sehr wohl eine private unfallversicherung, krankenzusatzversicherung, auch altersvorsorge für meine kinder abschließen kann und diese ausgaben als vorsorgeaufwendungen absetzen kann. also die begründung "eigener name" etc trifft nicht zu.
und wer hindert Dich dann, bei Deiner Ex die Versicherungsverträge und Bankverbindung der Versicherungsgesellschaft anzufordern und die Kohle direkt zu überweisen? Inklusive anschliessender steuerlicher Absetzbarkeit?
Sag jetzt bitte nicht, dass die Anwältin etwas anderes will; die hat da nichts zu melden. Rechtsverbindlich wäre einzig ein Gerichtsurteil.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
auch wenn das jetzt off-topic ist:
Meine private Krankenversicherung lautet auf meinen Namen und wird von mir bezahlt (= auf meine eigene Rechnung). Versichert sind Tochter und ich. Absetzbar war der (volle) Betrag schon immer von der Steuer (natürlich abzüglich Arbeitgeberzuschuss) - es brachte halt nur nichts, da die Freibeträge bis einschl. 2009 so niedrig sind.
Alles andere wäre grob ungerecht. Gesetzlich Versicherte haben eine Familienversicherung - da sind Frau und Kinder auch mitversichert. Und die Krankenkassenbeiträge sind auch voll absetzbar. Steuerliche Auswirkungen hat dies aber erst ab 2010.
Familien-Haftpflicht- und -unfallversicherungen kann man auch voll absetzen - wie soll das denn sonst in der Praxis funktionieren? Oder kann ein verheirateter Allenverdiener mit 3 Kindern und Ehefrau plötzlich nur noch 20% dieser Versicherung absetzen, ein geschiedener mit einem Kind aber 50%?
Gruß
Martin
Hi Schmusepapa,
die gesetzliche Versicherung ist für Familienmitglieder kostenfrei. Es entstehen also keine Beiträge, die ohne die Mitversicherung der Familie nicht anfallen würden.
Beim TO ist es so, dass das Kind über die Frau mitversichert ist in der PKV. Das heißt, der Vertrag lautet auf ihren Namen (wenn nicht separat übers Kind). Da wäre kein rankommen (bis 2009!), weil es eben Unterhalt darstellt. Das ändert sich erst ab 2010.
Vorher hätten korrekterweise die Beiträge rausgerechnet werden müssen. Wenn das in der Praxis nicht geschieht, ist das eben "Glück" bzw passierte nicht, weil es sich - wie Du beschrieben hast - nicht ausgewirkt hätte.
So gesehen hatte der TO bis 2009 keinen Verlust.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
die gesetzliche Versicherung ist für Familienmitglieder kostenfrei. Es entstehen also keine Beiträge, die ohne die Mitversicherung der Familie nicht anfallen würden.
Und doch zeigt das mit Martins Einwand wieder mal, dass diese ganzen Hilfskonstrukte immer schwachsinniger werden:
Ein gesetzlich Versicherter bezahlt für sich und seine Familie 400,-€ im Monat und kann diese voll absetzen.
Ein privat Versicherter bezahlt für sich und seine Familie 4 mal 100,-€ im Monat und kann nur 100,-€ davon absetzen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Gufi,
zunächst einmal scheint außer Frage zu stehen, dass Du Dich an den Beiträgen beteiligen musst.
In den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle heißt es:
A - 9. In den Bedarfsbeträgen (Anmerkungen 1 und 7) sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren nicht enthalten.
Da das Kind vermutlich seit Geburt in der PKV ist, kann nicht bestritten werden, dass es einen zusätzlichen Anspruch auf Krankenvorsorgeunterhalt hat.
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1831.html
Fraglich ist m.E., ob es sich hierbei um über den Normalfall hinausgehenden Bedarf geht, der anteilig als Mehrbedarf – wie Studien- oder KiGa-Gebühren – zu teilen wäre, oder ob Du hierfür alleine gerade stehen musst, weil Frau Beamtin ja das Kind betreut.
Ich würde zunächst mit Mehrbedarf argumentieren und eine Kostenteilung vorschlagen (Quotelung auf Basis des den angemessenen Selbstbehalt übersteigenden bereinigten Einkommens).
Besten Gruß
United
(wegen mal bestehender Familienversicherung noch GKV, demnächst PKV)
Hallo LBM,
Beim TO ist es so, dass das Kind über die Frau mitversichert ist in der PKV. Das heißt, der Vertrag lautet auf ihren Namen (wenn nicht separat übers Kind). Da wäre kein rankommen (bis 2009!), weil es eben Unterhalt darstellt. Das ändert sich erst ab 2010.
Da hast du natürlich recht - hatte ich überlesen.
zunächst einmal scheint außer Frage zu stehen, dass Du Dich an den Beiträgen beteiligen musst.
Nach meinem Verständnis kann der Unterhaltspflichtige diese Beiträge von seinem Einkommen absetzen - reduziert ggf. den KU.
Ich würde es auf jeden Fall versuchen.
Gruß
Martin
