Private EU-Vereinba...
 
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Private EU-Vereinbarung bindend gegenüber Arge,Sozialbehörden ?

 
(@max076)
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Hallo,

ich bräuchte mal eine recht zuverlässige Einschätzung:

Hat eine private EU-Vereinbarung, die ein Auslaufen des EU in den nächsten 2-3 Jahren vorsieht, die PRIVAT zwischen beiden schriftlich vereinbart wurde, nach Auslaufen des U Gültigkeit vor der Arge, etc. ?

Oder kommt die Arge oder egal wo meine Ex dann hingeht und greift dennoch auf mich zurück ?

Die Gegenfrage wäre ja, soll ich selber ein Titel anstreben, weil dieser rechtlich sauber ist, mich aber möglicherweise bis zum Auslaufen in den nächsten Jahren schlechter stellt...

Danke

Gruß
Max

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2008 22:30
 elwu
(@elwu)

Hallo,

völlig egal ob es eine private Vereinbarung oder einen (gerichtlichen) Titel zum EU gibt: sofern deine Ex irgendwann mal zur ARGE geht und ALG II beantragt, wird die ARGE bei dir anklopfen. Das muss sie AFAIK, so ist das Gesetz.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2008 23:12
(@max076)
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...aber ich bin doch bei Auslaufen des U, ob mit Titel oder ohne, doch irgendwann auf der sicheren Seite ?

Was ist denn zu tun wenn die Arge "anklopft", kann ja nicht sein, daß ich da was zahlen muss oder ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2008 23:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was ist denn zu tun wenn die Arge "anklopft", kann ja nicht sein, daß ich da was zahlen muss oder ?

Doch, genau das kann u.U. sein. Egal was ihr privat vereinbart habt oder was ein Gericht beschlossen hat. Sobald die öffentliche Hand um Geld gebeten wird sucht sie schnell jemand anderen der dafür den Geldbeutel zu öffnen hat.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2008 00:14
(@max076)
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... wäre aber dann so, daß die Arge ständig den logistischen Aufwand betreiben muss, und sich kreuz und quer in Deutschland an die geschiedenen Partner zu wenden. Über Jahre ? Lebenslang ? Wann hört es auf ? Nur sehr schwer vorstellbar....

Daneben liest man auch wenig darüber. Wenn dem so wäre, dann würde hier sicher viel mehr geschrieben. Die Neuerungen des neuen U-Rechtes wären dann ja auch aufgehoben, denn dann greift ja wieder der frühere Grundsatz, daß man "lebenslang" herangezogen werden kann.

Kennt keiner die Umstände, wann die Arge auf mich zurückgreifen würde bzw. wann ich davon befreit bin ?

Das "u.U."  gilt ja eigentlich immer im Leben, von daher ist mir das etwas schwach und würde es gerne genauer wissen....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2008 10:46
(@andreadd)
Registriert

Hallo Max76,

so lange die ARGE involviert ist, wird sie alle zwei Jahre voraussichtlich die bekannten Fragebögen schicken und dein Einkommen abfragen. Dein Wohnort spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2008 11:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

... wäre aber dann so, daß die Arge ständig den logistischen Aufwand betreiben muss, und sich kreuz und quer in Deutschland an die geschiedenen Partner zu wenden. Über Jahre ? Lebenslang ? Wann hört es auf ? Nur sehr schwer

Och Max,

der Aufwand dafür ist relativ gering. Als erstes muß nämlich der Antragsteller angeben wer noch für Unterhalt in Frage käme. Es gibt auch die Konstellation in der die ARGE die Frau dazu zwingt den Exmann zu verklagen.

Das andere hat ja Andrea schon gesagt.

Über den Sinn und Unsinn des neuen Unterhaltsrechts braucht man nicht gar nicht erst diskutierenm, da es wie vieles andere Augenwischerei ist.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2008 11:40
(@max076)
Zeigt sich öfters Registriert

... bleibe dabei:

Wenn dem so wäre, was ich durchaus vom Grundsatz her glaube, dann wäre es aber so, daß viele Männer nach endlich überstandener U-Zahlung für gekränkte und arbeitsunwillige geschiedene Ehefrauen irh Leben lang zur Kasse gebeten würden, weil die Ex immer über die Arge die Möglichkeit, den Ex-Mann wieder bluten zu lassen.

Das glaube ich eher nicht. Es muss also schon in der Mehrzahl so sein, daß eine Verpflichtung nach Jahren nicht mehr besteht bzw. die Verpflichtung stark abnimmt.

Das war die Frage, daher bat ich um konkrete Hinweise, an was die Verpflichtung gekoppelt ist.

Aber egal, sicher werde ich nach geleisteter U-Zahlung über Jahre - deutlich über die gesetzliche Notwendigkeit hinaus-  keinen Beitrag mehr leisten, weil irgendein Sachbearbeiter einer Arge meint, meine Ex in ihrem vorgezogenen Ruhestand zu unterstützen. Selber um Arbeit sich bemühen täte da der Betroffenen gut - wie ich es auch mache, seit Jahren, mit vielen Einschränkungen, um für das Kind (und die Ex) zu sorgen.

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Themenstarter Geschrieben : 16.06.2008 12:40
(@lordi)
Rege dabei Registriert

Hallo,

so lange die ARGE involviert ist, wird sie alle zwei Jahre voraussichtlich die bekannten Fragebögen schicken und dein Einkommen abfragen. Dein Wohnort spielt dabei überhaupt keine Rolle.

mag in der regel stimmen, doch gibt es wohl auch ausnahmen.

meine ex hat gegen zahlung von, damals, 15000DM KOMPLETT auf nachehelichen unterhalt (trennungsunterhalt geht nicht), verzichtet!

1x hat die arge angeklopft, hab da angerufen, deren wisch ohne einen strich zu tun zurückgeschickt, und das scheidungsurteil in kopie beigelegt.

nie wieder was gehört von denen.

im urteil steht unter beschluss....

sorgerecht etc.....

und dann

Ehegattenunterhalt:
Vereinbarung:
Die Parteien verzichten wechselseitig auf nachehelichen unterhalt, auch für den fall der not.
für diesen unterhaltsverzicht hat die antragsgegnerin bereits 15.000DM = 7.669,38€ erhalten.
- v.u.g. -

und darunter steht dann:
im namen des volkes.........

mfg
lordi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2008 17:01
 elwu
(@elwu)

Es muss also schon in der Mehrzahl so sein, daß eine Verpflichtung nach Jahren nicht mehr besteht bzw. die Verpflichtung stark abnimmt. Das war die Frage, daher bat ich um konkrete Hinweise, an was die Verpflichtung gekoppelt ist.

Hallo,

also ganz so ist das ja nicht. Denn deine Frage war, ich zitiere

"Hat eine private EU-Vereinbarung, die ein Auslaufen des EU in den nächsten 2-3 Jahren vorsieht, die PRIVAT zwischen beiden schriftlich vereinbart wurde, nach Auslaufen des U Gültigkeit vor der Arge, etc. ? Oder kommt die Arge oder egal wo meine Ex dann hingeht und greift dennoch auf mich zurück ?"

und die wurde von mir korrekt beantwortet, ob dir die Antwort gefällt oder nicht. Eine ganz andere Frage ist, was denn dann passieren kann, wenn dereinst die ARGE bei dir anklopfen sollte. Die lässt sich aber unmöglich beantworten. Dazu kann man bestenfalls Möglichkeiten nennen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2008 18:49