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Post von ihren Anwalt

 
(@sossa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen
ich bin schon seid 2006 bei euch, hab allerdings meinen namen geändert da exe hier sonst alles mitliest.
damals wurde mir hier sehr geholfen...falls jemand interesse an meine geschichte hat kann ich ihn gern main alten username per PN sagen damit er nachlesen kann.

meine kinder sind 11 und 14 jahre alt. hatte mich mit exe wegen meines geringen verdienst auf einen unterhalt von 400€ geeinigt, und schön immer bezahlt. nun bin ich durch eine krankheit berufsunfähig, und mein chef hat mir gekündigt. noch bezw. ab mitte des monats bekomme ich geld von der krankenkasse.....ich weiß noch nicht wiefiel.
das erste was ich gemacht habe ist exe bescheit zu sagen, und beim jugendamt angerufen, das ich wohl ab nächsten monat nicht mehr den unterhalt bezahlen kann...aber ich auch erstmal abwarten muß was ich von der krankenkasse bekommen (ca. 70% von 1450 netto).
JA meinte ich solle mich umgehend melden sobald ich zahlung von der krankenkasse erhalte oder von denen bescheid bekomme.
Exe wurde wohl beim JA nicht nach ihren wünschen beraten und rennt zum anwald.
nun bekomme ich post von ihren anwad und soll die letzten 12 gehaltsabrechnungen , steuerbescheide ect. einreichen....
muß ich das?
LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2013 17:45
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

nun bekomme ich post von ihren anwad und soll die letzten 12 gehaltsabrechnungen , steuerbescheide ect. einreichen....
muß ich das?

Prinzipiell schon, aber nachdem sich Dein Budget bald verringern wird können die letzten Monatsverdienste nicht als Basis zur neuen Unterhaltsberechnung herangezogen werden.

Gruß,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2013 18:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin sossa

Ausgehend von Deinen Angaben schlussfolgere ich, dass in den letzten 2 Jahren keine Überprüfung des zu zahlenden Unterhaltes erfolgt ist. Von daher ist das Auskunftsersuchen der Gegenseite rechtens und Du solltest dieser Folge leisten.

- sämtliches Einkommen der letzten 12 Monate
- Angabe der berufsbedingten Aufwendungen
- Angabe weiterer Positionen, welche berücksichtigungsfähig sind (z.B. AV)

Viel passieren wird bei Deinem Einkommen nicht, dafür ist der gezahlte UH auch von der Rechtssprechung her vermutlich angemessen. Wahrscheinlich wird eine Titulierung verlangt werden, und hier solltest Du dann aufpassen. Hierbei wäre es wichtig zu wissen, was es mit Deiner Erkrankung auf sich hat, wie lange sie also andauert und ob - und dann wann - eine Rückkehr zum normalen Arbeitsalltag erfolgen würde. Für Gehaltsminderungen von bis zu 6 Monaten hat der UH-Pflichtige durch Ansparen vorzusagen, so die Rechtssprechung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2013 18:25
(@sossa)
Schon was gesagt Registriert

hi oldie
deine schlußfolgerung ist richtig...hatte keine überprüfung in den letzten 2 jahren....
zu meiner krankheit:
ich bin in der / woche krankgeschrieben und habe ein extremes Halswirbelsyndrom (HWS) was vorrausichtlich eine OP mitsich bringt, die ich aber versuche zu umgehen....( so mal ebend an den halswirbel rumschnibbeln muß nicht sein)
als handwerker werd ich nicht mehr arbeiten können, und bin grade am anfang mich mit der BG auseinanderzusetzen um ein träger für eine umschulung zu finden, was sich aber noch einige monate hinziehen wird....( bin erst am anfang)...montag wieder termin beim neurochirogen.....mal sehen wie es weiter geht....
wenn die letzten 12 monate berechnet werden, ist es für mich unmöglich das zu bezahlen.......

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2013 19:11
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

wenn die letzten 12 monate berechnet werden, ist es für mich unmöglich das zu bezahlen.......

Oben schreibst Du von 1450€ monatl. Nettoeinkommen. Abzgl. von z.B. 50€ Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen bleiben 1400€ übrig. Wird nun Dein Selbstbehalt von 1000€ abgezogen kommen exakt der von Dir geleistete KU von 400€ heraus. Wo ist das Problem?

Dein Selbstbehalt, wenn Du Deine Arbeitsunfähigkeit ins Felde führst, wird dann auf 800€ abgesenkt, berufsbedingte Kosten werden logischer Weise nicht anerkannt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2013 19:31
(@sossa)
Schon was gesagt Registriert

stimmt.....dürfte kein problem sein, hab aber auch zb. in sommer sehr viel überstunden gemacht und da sind mal 1600 rausgekommen....ich muß mal den schnitt ausrechnen.....
danke dir.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2013 22:05
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

hab aber auch zb. in sommer sehr viel überstunden gemacht und da sind mal 1600 rausgekommen

Wichtig ist doch Dein voraussichtliches Netto von jetzt an. Wenn Du die letzten Monate weit mehr hattest als in den zukuenftigen zu erwarten sind, so muss das beruecksichtigt werden.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2013 23:35