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Post von Beistandschaft wg Unterhalt

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(@schmuckeremit)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

was passiert denn, wenn du der KM erklärst, dass du die Umgangskosten beim Unterhalt geltend machen willst und aufgrund ihrer Umgangsforderung das Kind nur am Wochenende betreuen kannst, weil es für dich finanziell nicht tragbar ist, unter der Woche die Betreuung soweit von deinem Arbeitsort entfernt zu leisten.

Und du deswegen den normalen Standardumgang von jedem 2. Wochenende einforderst sowie 6 Wochen Urlaub im Jahr.

Sophie

Bei der ist nichts einzufordern. Sobald ich bestimmte Wünsche äussere wird alles darangesetzt es eben genau nicht so zu machen. Im letzten Jahr hab ich überhaupt erstmals Feiertage und Urlaub mit der Kleinen bekommen. Natürlich hat sie die Termine gesetzt ich habe zugestimmt und dann wurde jeder einzelne Termin von ihr ausnahmslos abgeändert. Zufall oder Zwangshandlung?

Das plötzliche Wohlverhalten hing natürlich mit ihrem Umzug zusammen, dennoch konnte sie sich ihre Spielchen nicht verkneifen.

Da nun juristisch nichts mehr schwebt, muss ich davon ausgehen dass es jetzt erst richtig losgeht.
Der ganze Umzug an sich dient ziemlich sicher dazu mich langfristig als Vater komplett kaltzustellen.

Sobald ich etwas ändern wollte lief die dann "vorgeschlagene" Variante immer auf Kürzung oder kompletten Wegfall hinaus. Man muss davon ausgehen dass sie nur drauf wartet.

Und wenn lange genug nichts passiert ist, bricht sie was vom Zaun. Das kann ein absolut lächerlicher Anlass sein, vollkommen egal. Daraus zieht sie ihre innere Rechfertigung und kann dann mit entsprechender Umdichtung in ihrem Umfeld das Opfer spielen.

Seit dem jüngsten Austicker ist jedenfalls erstmal kaum an direkte Gespräche zu denken, da reicht ein (in ihren Augen) falsches Wort und sie rastet wieder aus. Oder sie tut nur so. Dagegen sprechen aber die vollkommen hirnrissigen und teilweise justiziablen Drohungen.
Also könnte ich im Moment nur versuchen die Situation zu nutzen und über die Beistandschaft vorsichtig durchblicken zu lassen dass die Sache nicht ganz zu Ende gedacht ist.
Wenn sie dann so blöd ist auch wieder heftigen Ärger mit dem Umgang zu machen, suche ich mir halt einen Anwalt der in Umgangs- und Unterhaltsrecht unterwegs ist. Ich denke ohne gerichtliche Regelung wird das auf Dauer eh nichts, vielleicht kann man beides gleich klären.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2018 22:50
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn das schon seit Jahren nicht gut läuft mit dem Umgang und sie nun weggezogen ist, dann würde ich eine Regelung einfordern.
Und zwar dergestalt, wie es üblich ist; an den Wochenenden und nicht nur unter der Woche.

Das teilst du ihr schriftlich mit und bittest bis dann und dann um Zustimmung.
Wenn sie die nicht gibt, dann gehst du da zum Jugendamt und erklärst, dass es ein Wochenendumgang sein muss, da du ja 450 km entfernt lebst.
Und dann kannst du vor Gericht gehen.

Und du forderst dann jedes 2. Wochenende, jeden Brückentag (Verhandlungsmasse) und Ostern und Weihnachten im Wechsel sowie mindestens 6 Wochen Ferienumgang ....

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2018 00:18
(@schmuckeremit)
Schon was gesagt Registriert

Mal ganz anders gedacht ...

Wart ihr verheiratet?
Mach doch einfach mal Unterhalt gelten. Dann wird sie vermutlich heftig zicken, muss aber Auskunft erteilen. Damit hättest Du alle Beweise, die Du benötigst, in der Hand.
Oder anders, versuche einen Mehrbedarf zu konstruieren, der mache sogar selber diesen geltend, weil das Kind unbedingt Musikunterricht haben muss. Dieser soll nach Einkommen gequotelt werden. Einfach Rotzfrech etwas verlangen.
Wenn die KM tatsächlich soviel Geld hat, wird sie so schlau sein und bei den ersten Anzeichen/Schreiben höflich einen Rückzieher zu machen.

Gruß
Kasper

Nee verheiratet waren wir nicht.
Wenn sie gut beraten wird macht sie vielleicht tatsächlich einen Rückzieher.
Aber sie hat jetzt erstmal die Erfahrung gemacht dass sie nur genug lügen braucht um sogar noch Unterstützung zu erfahren, auch vor Gericht. Damit hatte sie wohl selbst nicht gerechnet, man konnte schon an einigen Aktionen bemerken, wie heftig ihr die Muffe ging dass so einige Dinge thematisiert werden könnten, sie sah ihren Umzug als gefährdet an. Sie weiss ja selbst doch am besten wie sie so als Mutter agiert...

Wenn ichs recht bedenke: Ja, sie wird soviel Kohle machen.
Schon kurz nach der Geburt "musste" sie wieder arbeiten weil ihr "die Decke auf den Kopf fiel".
Die Kleine wurde laufend betreut sobal sie aus der Klinik raus war. Von mir, von Verwandten, von einer Tagesmutter. Der Job, alle Freizeit- und Fortbildungsaktivitäten, mussten so schnell wie möglich und möglichst ohne Einschränkungen weitergehen. Gerade auch im Hinblick auf das liebe Geld.
Später waren es dann gleich zwei dauerhafte Betreuungseinrichtungen die sich um das Kind kümmerten, nachmittags bis abends wurde sie vom Kindergarten via Taxi zur zweiten gekarrt, abends dort von einer Nachbarin abgeholt. Der Opa kümmerte sich zusätzlich an einem Wochentag (eine wirklich gruselige Geschichte), dazu kam in nicht klarem Ausmass die Tagesmutter, für Übernachtungen am/zum Wochenende.

Über das gesamte Ausmass war ich nie informiert, wurde alles so weit und so lange wie möglich geheim gehalten. Im Gespräch mit der Verfahrensbeiständin war das kurz Thema, ich sagte das da längst nicht alles aufgeführt sei, sie darauf hin, sinngemäss: Das wäre schon klar, dass da noch einiges mehr an Betreuung läuft.

Selbst in der Zeit als sie eine 30h-Woche hatte, wurde die Tochter in einem grossen Teil der dadurch freien Zeit, an zwei Wochentagen, von mir betreut. Zu dieser Zeit ging es wohl um den Aufbau einer Nebentätigkeit, der aufgrund des Erwerbs einer zusätzlichen Qualifikation angestrebt wurde.
Das war am Ende aber möglicherweise erfolglos, ich habe später nichts mehr davon gehört. Es kann sein dass man ihr im Rahmen der dabei erfolgten Supervision vielleicht einmal zuviel Bescheid gestossen hat. Klar ist jedenfalls, aus Aussagen gegenüber Dritten, dass ihr Verhalten mir gegenüber wohl mindestens einmal Thema war.

Es ist ziemlich klar wo ihre Prioritäten liegen. Gegen Karrierestreben oder Geldmacherei ist auch grundsätzlich nichts zu haben, solange das Kind nicht drunter leidet, oder wie in diesem Fall, der Vater nur die Rolle einer weiteren, billigen Betreuungsperson übernehmen soll. Und wenn er sich nicht 100%ig in die vorgesehene Rolle fügt, das Kind eben möglichst wenig zu sehen bekommt oder Schikanen ausgesetzt ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2018 10:41
(@schmuckeremit)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wenn das schon seit Jahren nicht gut läuft mit dem Umgang und sie nun weggezogen ist, dann würde ich eine Regelung einfordern.
Und zwar dergestalt, wie es üblich ist; an den Wochenenden und nicht nur unter der Woche.

Das teilst du ihr schriftlich mit und bittest bis dann und dann um Zustimmung.
Wenn sie die nicht gibt, dann gehst du da zum Jugendamt und erklärst, dass es ein Wochenendumgang sein muss, da du ja 450 km entfernt lebst.
Und dann kannst du vor Gericht gehen.

Und du forderst dann jedes 2. Wochenende, jeden Brückentag (Verhandlungsmasse) und Ostern und Weihnachten im Wechsel sowie mindestens 6 Wochen Ferienumgang ....

Sophie

So funktioniert das nicht, aus verschiedenen Gründen:
Ich bin 12 Stunden unterwegs um das Kind abzuholen oder zurück zu bringen. Das ist eine Gegend mit der übelsten Verkehrsanbindung überhaupt. Dabei bringt die KM sie auch noch zum Bahnhof.
Das Bringen übernimmt meist sie, wobei sie auch min. 8 Stunden unterwegs ist. Ist aber wohl auch in ihrem Interesse, denn sie hat hier ca. 25 Jahre gelebt und damit auch entsprechende Kontakte. Ihr Vater wohnt auch noch hier, der sollte zwar auch wie ihre Schwester und deren Kinder umgesiedelt werden, hat sich aber erstmal geweigert. Auch bei ihrer Schwester ging es darum, deren Kinder möglichst weit von deren Vater weg zu bewegen. Nur sind die so alt dass sie selbst entscheiden konnten ob sie das mitmachen.

Jedenfalls ist ein Wochenendumgang einfach nicht möglich, das ist ja auch die eigentliche Katastrophe wenn die Kleine in die Schule kommt.

Seit dem Umzug hat sich KM erstmal grob an die Vorschläge vom hiesigen Jugenamt gehalten.
Kann sein das das weitergeht, kann sein das das nur geschah um bis zum Abschluss des Verfahrens noch Wohlverhalten zu zeigen. Aller Erfahrung nach gehts bald wieder mit Schikanen beim Umgang los.
Oder was heisst losgehen, die Abwandlung der Terminvorschläge von "WE zu WE" hin zu "Wochenmitte bis Wochenmitte" geht ja schon in die Richtung.

Die Termine sind von nur bis Mitte des Jahres vorgeschlagen, "weil ab da die im Kindergarten die Vorschule beginnt und die Termine noch nicht bekannt sind". Daran kann man schon fühlen dass sie da eine willkommene Quelle für allerlei "Probleme" sieht und wo sie die Prioritäten setzt.

Ich bin ja schon dankbar dass sie sich darauf eingelassen hat mir noch eine Stunde Bahnfahrt zu ersparen.
Man muss sich das vorstellen: Sie hatte im Rahmen der Verhandlung einen Übergabebahnhof vorgeschlagen der eine Bahnstunde weiter entfernt ist. Mit fast gleicher Fahrtzeit kann sie von ihrem Wohnort aus den "früheren" Bahnhof erreichen.
Es war ihr einfach scheissegal dass auch ihr Kind eine Stunde länger unterwegs ist.
Mit der gerade erfolgten Verschiebung der frühest möglichen Übergabezeit schränkt sie die Verbindungsmöglichkeiten wieder ein.
Und wieder: Scheissegal wenn die Tochter eine halbe Stunde auf sie warten muss.
Bei diesen Spielchen ist das Kind Waffe und wenn das im Kampf ein paar Schrammen abbekommt gehört das für sie wohl einfach dazu.

Wenn ich jetzt die ungeheure Dreistigkeit besitzen sollte, nach dem Grund der Änderung der Konditionen nach der Terminabsprache zu fragen dann führt das nur zu "Alternativvorschlägen" die auf Kürzung oder Streichung des Umgangs hinauslaufen. Sie glaubt dann einen Grund zu haben.
Ist ja auch kein Problem: Wenn eine wirklich harte Auseinandersezung darum drohen sollte, hat sie genug Zeit sich was auszudenken und zu konstruieren warum das denn nun nötig war.

Es geht wohl darum so viele Probleme wie möglich aufzubauen, in der Hoffnung dass ich irgendwann aufgebe.
Das macht sie auch nicht ganz ungeschickt.

Wir reden hier über eine Frau die eine jahrelange Rachekampagne gegen ihre Mutter gefahren hat.
Die folgenden Schlaganfälle wurden mit Schulterzucken und "ist mir egal" kommentiert.
Jemand der sie länger kennt als ich meinte dazu: "Die geht bis zur Vernichtung, auch mit kriminellen Mitteln"
Sie wird zu nicht geringem Teil von Rach- und Herrschsucht zusammengehalten.
Trotz mehrerer Therapien.
Morddrohungen? Kein Problem. Inklusive, sie "wisse ja auch wie es geht" (gemeint war: ohne dafür Konsequenzen befürchten zu müssen).
Aber OK, noch bin ich ja da 😉

Meine Trennung von ihr war eine narzisstische Kränkung, deren Folgen ich und besonders das Kind jetzt noch viele jahre zu ertragen haben werden. Ich bin noch auf der Suche nach einem richtigen Umgang damit. Wäre mir das damals alles bewusst gewesen, ich wäre wohl irgendwie "formal" noch mit ihr zusammen.
Damit wäre viel einfacher umzugehen gewesen als mit der jetzigen Situation.

Sie kann froh sein wenn sich ihre Tochter nicht einmal genauso gegen sie wendet wie sie selbst gegen ihre Mutter. Interessanterweise weiss sie um genau diese Gefahr und hat mir noch kurz vorm ersten Umzug darüber die Ohren vollgeheult. Ihre Schwester hätte das auch prohezeiht. (Bei der und deren Tochter drohte das gleiche, es scheint da irgendein Gen zu geben 😉
Ich werde versuchen das zu verhindern indem ich meiner Tochter eine entsprechende Ethik vermittele und versuchen werde ihr klar zu machen dass Rache alles andere als glücklich macht.
Sicher nicht um ihre Mutter zu schützen, aber als Abfallprodukt darf auch meinetwegen das dabei rauskommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2018 12:16
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du solltest Dir vorallem Gedanken machen, was Du willst. Aus meiner Sicht ist das Umgang (den Umständen entsprechend) und ein Unterhalt, der Dir auch Geld zum Leben lässt.

Ob es etwas bringt eine Einkommensauskunft von der KM zu fordern kann ich nicht sagen, aber es wäre u.U. möglich.
Mindestunterhalt wäre vielleicht ein Verhandlungsbasis. Da muss die KM aber mitspielen.

Nicht unerhablich für Dich ist, dass es nicht nur um KU geht sondern auch um Mehrbedarf, da die Kita-Kosten (ohne Essen) gequotelt nach Einkommen der Eltern zu bezahlen sind. Oder auch Musikunterricht. Hier kommst Du u.U. auch an eine Auskunft über ihr Einkommen (siehe auch den entsprechenden Beitrag von Kasper).
Wenn sie schlau ist fordert sie den Mehrbedarf aber nicht.

Alles andere mag nicht in Ordnung sein, wird Dich zu recht ärgern, bringt Dir aber gar nichts. Versuche so gut wie möglich damit abzuschliessen und Deine Möglichkeiten zu nutzen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2018 12:26
(@schmuckeremit)
Schon was gesagt Registriert

Update und Fragen:

So, nach knapp einem halben Jahr gibt es einen Bescheid von der Beistandschaft des JA.

Aber erstmal noch zum Mehrbedarf, den Susi64 ansprach:
Der wurde auch früher nie gefordert, und nach meiner bisherigen, für mich nachteiligen Berechnung, wäre da auch gar nichts zu fordern gewesen. Die KM verdient einfach zuviel.

Nachdem ich alles fristgerecht eingereicht hatte und auf Nachfrage die Unterlagen als komplett angesehen wurden, hörte ich zunächst nichts mehr.
Dann meldete sich ein neuer Sachbearbeiter und mahnte an ich solle die vor Monaten versprochenen Verdienstbescheide einreichen. Hab entsprechend geantwortet, war auch erst mal sauer und befürchtete der Kram wäre im Amt weggekommen.
Er hat dann aber alles gefunden, wollte aber noch zusätzliche Unterlagen, die er auch bekommen hat.
Ich habe mehrfach mit ihm gesprochen und dabei auch die Situation geschildert und auf mögliche Nebeneinnahmen der KM durch Miete hingewiesen. So hat sich das dann bis vor Kurzem hingezogen.

Ergebnis: Übles Eigentor der KM, sie bekommt nur noch 3/5 des bisherigen Unterhalts. Sie verdient tatsächlich zwischen 2,5 und 3 Mal so viel wie ich.
(Im Grunde war das ja eine Racheaktion/Schikane aus lächerlichem Anlass, der mit Unterhalt nichts zu tun hatte. Der Unterhalt war das einzige was noch einvernehmlich geregelt war. Die Beistandschaft, ohne mich vorher zu kontaktieren, sollte mich wohl vor dem JA in ein schlechtes Licht rücken.
Möglicherweise sogar doppelt schlecht gelaufen:
Ich hatte schon ein wenig den Eindruck das sich das JA da etwas verarscht vorkam. Kann auch gut sein, wenn sie Opfer gespielt hat und am Ende kommt raus dass sie Spitzenverdienerin ist und mir nur an den Karren fahren will...)

Ich kenne nun ihr Nettogehalt und es wurde auch klar dass sie mit der Vermietung ihres Hauses Verluste einfährt. Ist wohl ein Steuersparmodell.
Das angegebene Nettogehalt kann allerdings kaum mit ihrer Behauptung vor Gericht übereinstimmen, dass sie am neuen Wohnort bei 30h-Woche das Gleiche wie vorher in Vollzeit verdient. Aber das sind nur die üblichen Inkonsistenzen am Rande.

Bisher schien mir die KM in solchen Dingen immer gut beraten und informiert.
Daher hat mich das Ergebnis doch etwas überrascht, denn sie kennt ja meine Verhältnisse und konnte sich auch an drei Fingern abzählen dass sie kaum mehr Unterhalt bekommen kann. Ihr muss eigentlich auch klar gewesen sein dass ich von Anfang an viel zu viel gezahlt habe.

Ich befürchte natürlich das die Sache Folgen haben wird, es gibt auch schon wieder Probleme beim Umgang, ist aber nicht ganz klar ob es damit zsammenhängt, oder "nur" die übliche Sau ist, die alle paar Wochen durchs Dorf getrieben wird.

Im Schreiben vom JA werde ich aufgefordert sofort die Unterhaltszahlung anzupassen und einen Titel bei einem JA meiner Wahl machen zu lassen.
Sieht aus wie ein Textbaustein für Zahlungsunwillige oder Zuwenigzahler 😉
Zum Anpassen sage ich: Gerne doch!

Zum Titel aber und damit zur ersten Frage:
Bin ich dazu verpflichtet selbst einen Titel gegen mich zu basteln?
Bisher hab ich ja absolut regelmässig und in unstrittiger Höhe gezahlt, viel mehr als ich musste.
Oder dient das irgendwie auch zu meiner Absicherung? Vorteile, Nachteile?

Mich stört daran, dass die Existenz eines Titels für mich irgendwie schon so aussieht als wäre ich irgendwann meinen Verpflichtungen nicht nachgekommen.

Unterhaltsrückforderung:
Ich las, das wäre nur möglich wenn der Unterhalt nicht schon verbraucht wäre.
Wobei die KM den "Verbrauch" aber nachweisen müsste. Klingt eher danach dass der übliche Fall -alleinerziehende Mutter mit geringem Einkommen- gegen Rückforderungen geschützt werden soll um keine Härten entstehen zu lassen.

Nun hat die KM ja mit einem gemieteten und einem abzuzahlenden Haus sicher eine Menge "Verbrauch", aber auch fürs Kind fallen ja Betreuungskosten und so einiges an.
Was gilt in dem Zusammenhang, gerade bei hohem Einkommen, als "verbraucht"?

Danke schonmal.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2018 15:23
(@inselreif)
Moderator

Mich stört daran, dass die Existenz eines Titels für mich irgendwie schon so aussieht als wäre ich irgendwann meinen Verpflichtungen nicht nachgekommen.

Das Kind hat Anspruch auf einen Titel und wenn Mama einen fordert, kommst Du nicht drum herum. Befriste ihn auf das 18. Lebensjahr des Kindes, das geht.

Was gilt in dem Zusammenhang, gerade bei hohem Einkommen, als "verbraucht"?

Vorsicht! Das Kind hat kein hohes Einkommen. Das Kind hat Deinen Unterhalt und kauft davon (vertreten durch Mama) Lebensmittel, Schulranzen, Miete usw. Mamas Einkommen interessiert an dieser Stelle erst einmal nicht. Von daher ist die Einrede der Entreicherung in der Regel unproblematisch zu erheben.
Erst mit der verschärften Haftung §§ 241 FamFG, 818 IV BGB - also ab Rechtshängigkeit eines Änderungsantrags - ist die Rückforderung einfacher.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2018 19:18
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