Hallo zusammen!
Am Samstag hatte ich eine Einschreiben im Kasten, KM will den Unterhalt vom JA berechnen lassen.
Das etwas im Anrollen ist war klar, nur mit Unterhaltskram hab ich, zumindest jetzt, nicht gerechnet.
Die wichtigste Frage ist ganz einfach ob ich besser direkt zum Anwalt gehe, oder dem JA erst mal alles vor die Füsse werfe und einen Bescheid abwarte.
Soll ich dem Beistand die Unterhaltsvorgeschichte schildern, sofern überhaupt relevant, z.B. für etwaige Nachzahlungen?
Ich muss damit rechnen dass die KM da etwas rumgeopfert hat und da sie es notorisch mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, habe ich notorisch das Gefühl meine Sicht der Dinge transportieren zu müssen. Was aber nicht unbedingt ratsam sein muss.
Vorgeschichte:
Unterhalt war bisher kaum Thema, nach der Geburt der jetzt 4,5-jährigen Tochter hat mich die Mutter etwas später darauf angesprochen, zunächst hatten wir beide einfach zu viel um die Ohren. War auch kein Problem wir waren ja noch liiert. Sie gab mir Infomaterial, ich fragte auch nach wie ich es berechnen soll. Da ich selbständig bin habe ich dann einfach den Gewinn (ich glaube nach Steuern) genommen um es einfach zu halten. Hab ich ihr auch so gesagt und sie war einverstanden. Alles noch ganz locker.
Ich hab auch nie einen Zweifel daran gelassen meinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
In 2013 hatte ich allerdings nur ältere Steuerbescheide, so dass ein Zeitraum von 2009-2011 zur Berechnung des Mittels herangezogen wurde.
Das war durchaus zum Vorteil der Mutter weil '09 und '10 sehr gut waren, schon 2011 ging der Gewinn drastisch zurück. Ich zahlte dann natürlich die fehlenden Monate nach, beteiligte mich an Anschaffungen.
Ein zu der Zeit noch offenes Darlehen an die Mutter wurde erst einige Jahre später angekündig zurück zu zahlen, ich hatte das vollkommen aus den Augen verloren. Ich bat die Mutter das auf das Konto des Kindes einzuzahlen. Waren 2000€ oder so und hat dann noch mal viele Monate gedauert bis es auf dem Kinderkonto war. Ich erwähne das nur weil es vielleicht einen nachträglichen Vorwurf der zu späten Aufnahme der Unterhaltszahlungen relativieren könnte, sollte der denn kommen.
Die Mutter verdiente zu der Zeit (und vermutlich auch heute noch) ca. 2-3mal so viel wie ich, im Rahmen eines ihrer Arbeitsplatzwechsel war die Rede von 100.000€ Jahreseinkommen. Ob Netto oder Brutto weiss ich nicht mehr, jedenfalls war sie alles andere als bedürftig.
Ein paar mal tauchte das Thema noch auf, sie erinnerte mich bei Änderungen der Tabelle daran neu zu berechnen, (oder wenn es wegen Umgang/etc. Stress gab). Das tat ich dann. Einmal kompensierte sich eine Erhöhung in der Tabelle mit einer Stufe die ich runterrutschte.
Das Herunterrutschen ist natürlich mit den guten Jahren '09 & '10 zu erklären die dann aus dem gleitenden Mittel herausfielen. Das habe ich ihr auch erklärt damit es da keine Überraschungen gibt. Zudem muss zu der Zeit auch auch für sie klar gewesen sein dass ich bei Umgang (eher: Betreuung) an zwei Wochentagen nicht in der Lage sein werde das alte Einkommen wieder zu erreichen.
In einem Fall, als ich eine Neuberechnung vorlegte und erklärte, bekam ich per Mail die Antwort:
"Zahl so viel du willst"
Habe mich natürlich nicht drauf eingelassen. Es ist das Geld für die Kleine und egal was die KM so alles anstellt, es steht ihr zu.
Die Letzte Berechnung ergab dass ich ein paar Euro weniger zahlen müsste. Hatte ich hier schonmal erwähnt. Hab aber alles so belassen weil ich versuche jeden Anlass für Stress zu vermeiden. Es endet nur in Schikanen.
Kurz: Es gab einen regelmässig (per Dauerauftrag) gezahlten Unterhalt, der sich kaum geändert hat.
Ich habe keine Ahnung ob ich zuviel oder zu wenig gezahlt habe.
Die Kindesmutter hatte Anfang 2016 ein Haus 450km entfernt gekauft, dort ihre Schwester einquartiert und wollte dies für sich und die Kleine als Wochenend- & Ferienhaus nutzen. Letztes Jahr ist sie dort hingezogen, gab auch diese Adresse an, suchte und fand aber "nebenbei" noch eine Mietwohnung in der sie jetzt tatsächlich lebt.
Sie hatte vorher ein Jahr lang eine Vollzeitstelle, dort nun angeblich eine 30-Stunden Woche bei gleichem Einkommen.
Bei mir ist die Situation relativ einfach, keinerlei Vermögenswerte, abgesehen von 20.000€ + ein paar Zinsen auf einem Tagesgeldkonto, das ist der Puffer um schlechte Auftragslage oder Krankheit überbrücken zu können. Am Ende des Jahres gibts meist einen relativ hohen Girokontostand weil ich dann die Rechnungen fürs abgelaufene Jahr schreibe. Davon muss ich aber dann das ganze Folgejahr leben und die laufenden beruflichen Kosten begleichen. Falls es da eine Grenze gibt ab der das als "Vermögen" gilt, liesse sich das natürlich einfach in Zukunft ändern: Zwischendurch mal öfter eine Rechnung schreiben 😉
Mögliche Besonderheit sind sehr hohe freiwillige Zahlungen in eine private Rentenversicherung (oft bis zum noch steuerlich wirksamen Maximum, neben geringem vertraglichem Festbetrag von 3000€/a ), um neben den geringen erworbenen Ansprüchen aus der gesetzlichen RV und nach der Gründungsphase mit einigen Jahren komplettausfall für die RV, noch überhaupt eine Rente zu erreichen von der man leben kann.
Arbeitszimmer in der Wohnung, ist Mittelpunkt beruflichen Tätigkeit.
Weitere Fragen:
Steuerbescheid für 2017 habe ich noch nicht, normalerweise mache ich die Steuer auch erst im 3. - 4. Quartal des Folgejahres.
Wie wörtlich ist "der letzten drei Jahre" zu nehmen, muss ich ganz schnell die Steuer '17 fertig machen?
Spielt der Umzug eine Rolle?
Mir entstehen ja nicht nur Kosten für die eigentlichen Fahrten im Ramen des Umgangs, sondern auch erheblicher Zeitaufwand.
Die Umgangstermine liegen so dass meist nur ein Wochenende, vielleicht noch ein Feiertag, dabei ist, also meist Mitte der Woche bis Mitte der Woche.
Als Angestellter wäre das kaum möglich, als Selbständiger führt es natürlich auch dazu dass man zu gewöhnlichen Arbeitszeiten nicht so präsent sein kann. Für eine Fahrt, bringen oder holen, bin ich z.B. 11-12h mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs.
Sehr wahrscheinlich wird sich das demnächst auch wieder im Einkommen niederschlagen.
Am meisten Sorgen bereitet mir die private Rentenversicherung. Die Beiträge werden zwar steuerlich anerkannt, aber wegen des geringen vertraglich festen und hohen freiwilligen Beitrages, könnte ich mir vorstellen dass diese nur teilweise in die Unterhaltsberechnung eingeht. Die Beiträge machen auch einen hohen Anteil des Einkommens aus. Es ist aber andererseits auch nicht so, dass ich mir damit irgendwie eine "Traumrente" zurücklege.
Gibt es bestimmte Regeln zu solchen Versicherungen?
Zum Schluss: Kann ich von der KM Auskünfte über ihr Einkommen/Vermögen verlangen?
Danke!
Hallo,
kannst du irgendwie belegen, dass die KM das 2-3fache wie du verdienst? Aufgrund ihrer Position etc.? Damit könnte sie - zumindest teilweise - barunterhaltspflichtig sein.
Ja, du musst Auskunft erteilen, wenn das letzte Mal 2 Jahre vergangen sind.
Wie ist das? Hast du dem Umzug zugestimmt?
Normalerweise wird das hälftige Kindergeld angerechnet, so dass dieses für Umgang etc. verwendet werden kann. Bei der Entfernung ist das aber nicht ausreichend und es könnte sein, dass diese Kosten bei dir angerechnet werden können.
Du kannst Altersvorsorge betreiben. Bei Angestellten sind es 4 % vom Brutto. Bei dir müsste aber in meinen Augen der Anteil für AN noch dazukommen.
Und dann belegst du die Jahre 15,16,17 und die Steuerbescheide 14,15,16.
Sophie
Am meisten Sorgen bereitet mir die private Rentenversicherung.
bis zu 24% vom Brutto bekommst Du anerkannt (soweit das in Euren Leitlinien nicht fixiert ist, bei pingeligem Richter 22,7%)
Gruss von der Insel
Hallo,
kannst du irgendwie belegen, dass die KM das 2-3fache wie du verdienst? Aufgrund ihrer Position etc.? Damit könnte sie - zumindest teilweise - barunterhaltspflichtig sein.
Habe mal so einen Unterhaltsrechner bemüht, da kann ich bis zu ner Million Monatseinkommen für sie eingeben, da ändert sich an meinem Unterhaltsbetrag gar nix.
Aber vielleicht hab ich wasirgendwo falsch eingegeben.
Ja, du musst Auskunft erteilen, wenn das letzte Mal 2 Jahre vergangen sind.
Ja ist klar, will ich ja auch, bzw. komme ich nicht drumrum. Hab ich ihr ja auch regelmässig angeboten die Unterlagen einzusehen. Ich hab da gar nichts zu verbergen.
Wie ist das? Hast du dem Umzug zugestimmt?
Letztendlich dann doch, vorm OLG, um das Aufenthaltsbstimmungsrecht wieder zu bekommen.
Eine ziemlich miese Geschichte bei der ich nicht gut aussah, meine Anwältin aber wohl noch weniger.
Eigentlich keiner der Beteiligten. Bei Gelegenheit werde ich mal was dazu schreiben, auch weil ich manche Sachen immer noch nicht verstehe und noch viele Fragen dazu habe.
Der Ausflug in die Niederungen des Familienrechts hätte mich beinahe zum Reichsbürger oder wenigstens radikalen Männerrechtler gemacht 😉
Normalerweise wird das hälftige Kindergeld angerechnet, so dass dieses für Umgang etc. verwendet werden kann. Bei der Entfernung ist das aber nicht ausreichend und es könnte sein, dass diese Kosten bei dir angerechnet werden können.
Du kannst Altersvorsorge betreiben. Bei Angestellten sind es 4 % vom Brutto. Bei dir müsste aber in meinen Augen der Anteil für AN noch dazukommen.
Ich habe teilweise bis 50% vom Gewinn eingezahlt, wäre das dem Brutto gleichzusetzen?. Es gibt keine andere Möglichkeit für mich, noch auf eine akzeptable Rente zu kommen, als da richtig in die RV reinzubuttern.
Viel Zeit hab ich ja nicht mehr.
Und dann belegst du die Jahre 15,16,17 und die Steuerbescheide 14,15,16.
Ohne Steuerbescheide kann ich wohl nix belegen, ich hab ja keine Verdienstbescheinigungen oder so.
Und meine Rechnungen hab ich ja selbst geschrieben, da kann was fehlen, oder falsch sein.
Die gehen die auch nix an, da stehen teilweise namhafte Endkunden und deren Projekte drin.
Wenn das einmal durch den Fiskus ist ists vermutlich deshalb glaubwürdig weil der ja vermutlich auch anhand der Umsatz- und sonstigen Steuererklärungen der Kunden in etwa grobe Unstimmigkeiten checked.
Zudem: Warum sollte man das gleitende Mittel neu ansetzen, ein Jahr muss dann ja teilweise rausfallen,
fände ich unfair weil dann wohl eins der Jahre weniger gewichtet würde.
Madame hatte ja auch Anfangs der Berechnung zugestimmt.
Auch wäre ich gezwungen die Steuererklärung wesentlich früher als bisher zu machen, passt mir wegen der heftigen Arbeitsbelastung am Jahresanfang gar nicht in den Kram und wäre auch schwierig bis Fristende zu machen und meinen Kunden zu vermitteln.
Ist es denn so dass der Beistand Daten aus 2017 zwingend einfordern kann?
Oder muss der sich damit zufrieden geben was ich aktuell fertig habe?
Der kann mich doch nicht zwingen die Fertigstellung von Projekten zu gefährden und damit womöglich meinen Kunden Vertragsstrafen gegenüber deren Kunden zu bescheren.
Der Kram geht dann eben in zwei Jahren in eine neue Rechnung ein, da geht doch keinem was verloren.
bis zu 24% vom Brutto bekommst Du anerkannt (soweit das in Euren Leitlinien nicht fixiert ist, bei pingeligem Richter 22,7%)
Gruss von der Insel
Darf ich als Brutto wenigstens Meine Rechnungssummen incl. Umsatzsteuer ansetzen? So ganz verstehe ich das nicht, ich hab das Geld ja nicht wirklich zur Verfügung und bin gezwungen einzuzahlen um Altersarmut zu vermeiden. Oder anders: Am Ende bezahlt vielleicht der Staat indirekt einer Spitzenverdienerin den Unterhalt.
Was ist wenn ich in die gesetzliche RV zurückgehe, gibts dann höhere Sätze der Anrechnung (wobei die Frage natürlich im Raum steht wieviel ich da überhaupt rein bekomme und wie Rentenwirksam es noch wäre).
Damit wird auch die Frage nach möglichen Nachzahlungsforderung möglicherweise relevanter.
Wie lange zurück darf gefordert werden? Ich vermute mal irgendeine bisherige Akzeptanz seitens der Mutter spielt gar keine Rolle?
Hallo,
kannst du irgendwie belegen, dass die KM das 2-3fache wie du verdienst? Aufgrund ihrer Position etc.? Damit könnte sie - zumindest teilweise - barunterhaltspflichtig sein.
Nachtrag: Nein, beweisen kann ich das nicht. Dewegen fragte ich ja ob ich auch Auskünfte über ihr Einkommen und Vermögen fordern kann.
Ihre Angabe im Rahmen des Prozesses, dass sie bei einer 30 Stunden-Stelle wie Vollzeit verdient, kann einfach gelogen gewesen sein. Selbst die Zieladresse des Umzuges war ja gelogen, reiner Zufall das ich das herausgefunden habe. Alles wird geheimgehalten, verschleiert, verzerrt oder einfach ganz platt gelogen.
Oft genug auch ohne erkennbaren Sinn oder schon im Ansatz ohne Beine. Ich hab auch keine Ahnung wo sie wirklich arbeitet, laut Verfahrensbeiständin sollen es sogar zwei verschiedene Arbeitsorte sein. Eigentlich kommt nur eine Leitungsfunktion in Frage. Man findet aber nichts.
Möglicherweise hat sie sich auch nebenbei noch Selbständig gemacht, das Objekt dass sie gemietet hat bietet diese Möglichkeit, waren früher Büros drin.
Die Kleine scheint jedenfalls, entgegen aller Beteuerungen am neuen Wohnort mehr Zeit für sie zu haben, wieder dauerbetreut zu werden.
O-Ton Verfahrensbeiständin in der Verhandlung (als Argument für den Umzug): Die bisherige Betreuungssituation sei "eine Katastrophe".
Habe mal so einen Unterhaltsrechner bemüht
vergiss solche automatische Berechnungen, zumindest für Spezialfälle
Darf ich als Brutto wenigstens Meine Rechnungssummen incl. Umsatzsteuer ansetzen?
Brutto ist der Gewinn vor Steuern. Alles andere wäre, sorry, lebensfremd.
Was ist wenn ich in die gesetzliche RV zurückgehe, gibts dann höhere Sätze der Anrechnung
Nöö. Die Sätze basieren ja auf einer gesetzlichen RV (AN+AG-Anteil) plus 4% Riester.
Dass Du aufgrund von Versäumnissen der Vergangenheit heute vielleicht mehr investieren musst, um auf eine akzeptable Rente zu kommen, ist nicht Problem Deines Kindes.
Wie lange zurück darf gefordert werden?
Da offenbar nichts tituliert ist ab Januar 2018.
Gruss von der Insel
vergiss solche automatische Berechnungen, zumindest für Spezialfälle
Also handelt es sich hier vielleicht um einen "Spezialfall".
Warum? Weil die KM viel mehr verdient, Häuser kauft?
Oder vielleicht doch aufgrund der Rentenbiographie.
Brutto ist der Gewinn vor Steuern. Alles andere wäre, sorry, lebensfremd.
Man kans ja mal versuchen 😉
Nöö. Die Sätze basieren ja auf einer gesetzlichen RV (AN+AG-Anteil) plus 4% Riester.
Dass Du aufgrund von Versäumnissen der Vergangenheit heute vielleicht mehr investieren musst, um auf eine akzeptable Rente zu kommen, ist nicht Problem Deines Kindes.
Da offenbar nichts tituliert ist ab Januar 2018.
OK, so sind die Regeln.
Das Problem meines Kindes sind nicht die aktuellen Finanzen, Probleme tauchen potentiell dann auf wenn es richtig Geld braucht. Diese Zeit kann sich durchaus noch über meinen Rentenbeginn hinaus erstrecken,
gerade bei Aufnahme eines Studiums. Dann muss ich Leistungsfähig sein, nicht unbedingt jetzt.
Es ist auch nichts besonderes dass bei Unternehmensgründung, gerade aus der Arbeitslosigkeit heraus, für einige Jahre keine Rente eingezahlt werden kann. Das dies derart heftige Auswirkungen haben wird, auch wegen der langen Nullzinsphase, war damals nicht abzusehen.
Habe ich mit einer derartigen Argumentation eine Chance bei einer richterlichen Festlegung?
Oder lohnt sich das nicht?
Macht es Sinn gegenüber dem Beistand vom JA zu argumentieren?
Oder halten die sich in solchen Fällen immer an die Richtlinien?
Mit der Mutter zu reden macht in diesem Fall keinen Sinn, die Vorgeschichte zu dieser Aktion ziemlich krank,
es ging um eine Personalausweiskopie für eine Kinderreisepassverlängerung, es gab ein paar Tage verzögerung und ich habe den Kram direkt ans Amt geschickt, das hat sie so austicken lassen dass sie zuerst mit einer Straftat gegen mich gedroht hat, dann damit "den Vorgang" dem Jugendamt zu übergeben.
Da da nichts zu übergeben war, bzw. das Jugendamt ihr wohl heftig bescheid gestossen hätte (vielleicht auch hat), musste dann etwas anderes her.
Ich hatte dummerweise erwähnt dass ich gerade kurz vor Projektabschluss stehe und zeitlich stark belastet bin. Daher ist es sehr wahrscheinlich das es ihr gar nicht plötzlich um mehr Geld geht, sondern darum mich mit zusätzlichen Papaierkram zu triezen.
Natürlich bleibt die Aktion an sich trotzdem ihr gutes Recht.
Da offenbar nichts tituliert ist ab Januar 2018.
Wüsste ich in jedem Fall wenn etwas tituliert wäre?
Hintergrund der Frage: Die KM hat schon kurz nach der Geburt jemandem erzählt 'jedenfalls hätte sie einen Titel'.
Hab ich erst Jahre später erfahren und rätsele bis heute was sie damit gemeint haben könnte. Auch weil das zu einem Zeitpunkt war als eine Trennung, zumindest meinerseits, noch gar nicht im Raum stand. Es gab auch keinerlei Probleme mit Finanzen. Ich vermute sie meinte einfach die Anerkennung der Vaterschaft.
Aber vielleicht gibts ja doch irgendeine Möglichkeit sich einen Titel zu besorgen ohne dass ich davon erfahren habe, oder irgendeinen Automatismus?
Also handelt es sich hier vielleicht um einen "Spezialfall".
Warum? Weil die KM viel mehr verdient,
[...]
Ja
Genau, weil die KM viel (mehr) verdient!
Die eherne (bzw. klassische) Regel ist, dass es einen betreuenden Elternteil = BET (-> bei Dir die KM) und einen unterhaltszahlenden =UET (-> DU/ KV) gibt.
Man geht bei dieser Konstellation davon aus, dass der BET auf Grund der Kinderbetreuung eher nicht die Möglichkeit hat (viel) zu verdienen.
[...]
Wüsste ich in jedem Fall wenn etwas tituliert wäre?
[...]
Ich vermute sie meinte einfach die Anerkennung der Vaterschaft.
Aber vielleicht gibts ja doch irgendeine Möglichkeit sich einen Titel zu besorgen ohne dass ich davon erfahren habe, oder irgendeinen Automatismus?
Unterhaltstiel und Anerkennung der Vaterschaft sind 2 verschiedene Paar Schuhe...
Zunächst:
Jedes Kind hat Anspruch auf einen Unterhaltstitel. Bei Minderjährigkeit des Kindes werden dies Ansprüche durch die KM geltend gemacht.
Im weiteren Verlauf wirst (wurdest?) Du aufgefordert - zB. vom Jugendamt- über eine festgesetzte Höhe Unterhalt zu titulieren.
Dieser Titel stellt eine Urkunde dar, mit welcher die KM ab Titelerstellung- nicht gezahlten Unterhalt - von Dir/ bei Dir pfänden lassen kann.
Von diesem Dokument solltest Du - sofern Du sowas unterschrieben hast - eine Ausfertigung haben (die vollstreckbare Ausfertigung hat die KM).
!! Falls Du sowas bis dato nicht unterschrieben hast, aber im weiteren Verlauf dazu aufgefordert werden solltest, informiere Dich hier im Board über die Möglichkeiten einer Titelerstellung.
Auf jeden Fall solltest Du auf eine Befristung bis Volljährigkeit achten und bestehen!
Ohne Deine Kenntnis ist eine Titelerstellung nicht möglich, da hierzu Dein Unterschrift notwendig ist.
Solltest Du per Gerichtsurteil zu Unterhalt verpflichtet worden sein solltest Du das aber (eigentlich) auch wissen 😉
Bezüglich der Ermittlung der unterhaltsrelevanten Einkommen und hier im die einzelnen abzugsfähigen Positionen steht so ziemlich alles in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien.
Als Basis für die Unterhaltshöhe dient in der Regel die Düsseldorfer Tabelle mit Ihren dazugehörigen Leitlinien.
Die Anwendung der unterhaltsrechtlichen Leitlinien ergibt sich aus dem Wohnort des Kindes...
Wohnort des Kindes -> zuständiges OLG. Heißt: jedes OLG hat eigene Leitlinien.
Du kannst davon ausgehen, das Behörden - hier Jugendämter- nicht zu Deinen Gunsten und oder Wohlwollen Unterhalt berechnen. Hier wird eher zu Gunsten des Kindes (KM) gerechnet.
Menier Meinung braucht Du aktuell keinen RA bemühen. Nach meinen Erfahrungen bekommst Du hier im Board hinreichend und gute Unterstützung.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ich habe im Rahmen der Anerkennung Vaterschaft & Gemeinsame Sorge, vor der Geburt und danach bei Anmeldung des Kindes natürlich so einiges Unterschrieben.
Das Wort "Titel" kam dabei aber nicht vor und auch kein konkreter Betrag.
Ich denke auch dass das nicht nebenbei geschehen sein kann, denn die Erklärungen des Sachbearbeiters zu den einzelnen Erklärungen und deren Rechtsfolgen waren umfangreich.
Per Gericht ist bezüglich Unterhalt/Titel bisher nichts passiert, und ich wurde auch von keinem Amt aufgefordert eine Unterschrift abzugeben die für mich erkennbar irgendwas mit Unterhalt zu tun hat.
Gegenüber der Mutter ging es bisher um Herdprämie und solche Sachen.
Aber wie schon angedeutet: Es gab da einige seltsame Vorkommnisse und gerade der Anlass für diese Geschichte liegt höchstwahrscheinlich darin, dass sie eine Personalasuweiskopie von mir wollte und nicht bekommen hat, bzw eine kurze Verzögerung bei der Reisepassaktualisierung eingetreten ist.
Ich habe mit der Beistandschaft gesprochen um einige Details anzufragen.
Dabei habe ich auch das Problem mit der Rentenversicherung angesprochen und dabei auf die mögliche Situation hingewiesen die entstehen kann, dass ich gerade dann in Rente gehe wenn die Tochter z.B. ein Studium aufnimmt / aufgenommen hat. Was zu einem Einbruch meiner Leistungen führen kann, wenn ich nicht jetzt dafür sorge dass ich genug Rente beziehe.
Sie will sehen was sie tun kann, ich solle das in ein-zwei Sätzen darlegen, sie wolle dann auch mit der Mutter darüber reden.
Das klingt schon mal nicht schlecht.
Zum Einkommen/Vermögen der Mutter kam nur schwammige Auskunft, Tenor war in etwa dass dies nur dann eine Rolle spielt wenn es an mein Existenzminimum geht. Auch ob ich ein Auskunftsrecht hätte wurde eher ausweichend beantwortet.
Hallo Schmuckeremit,
lies dir mal diese Entscheidungen durch:
3faches Einkommen des BET: BGH, Beschl. v. 10.07.2013 – XII ZB 297/12, FamRZ 2013, 1558, Rdnr. 29; BGH, FamRZ 1984, 39
doppeltes Einkommen des BET: OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1780; OLG Schleswig, DAVorm 1985, 319
500€ höheres Einkommen des BET: OLG Schleswig, FamRZ 2014, 1643
kleinere Einkommensunterschiede sollen nicht zählen: OLG Bamberg, EzFamR aktuell 2000, 154
Wenn die Mutter wirklich und nachweisbar ein Einkommen jenseits des Dreifachen deines Einkommens hat, dann hast du wohl recht gute Karten, ganz aus der Unterhaltspflicht entlassen zu werden (siehe BGH oben), ansonsten sind die Aussichten vorhanden, aber wohl von weiteren Faktoren abhängig.
Wie ich darauf komme? Die hiesige Unterhaltsvorschußkasse ist der Meinung, dass sie geleisteten Unterhaltsvorschußleistungen den Unterhaltspflichtigen nicht in Regress nehmen wollen, wenn dieser weniger als die Hälfte des BET an Einkommen hat. Sie würden den Vorschuß dann einfach als unwiedereinbringlich abschreiben. Als Begründung beziehen sie sich u.a. auf o.a. Entscheidungen.
Gruß
dt
Es ist auch nichts besonderes dass bei Unternehmensgründung, gerade aus der Arbeitslosigkeit heraus, für einige Jahre keine Rente eingezahlt werden kann.
Ich könnte mir noch vorstellen, dass der Durchschnitt der letzten drei oder vielleicht sogar fünf Jahre durch ginge.
Alles darüber hinaus kann man natürlich probieren, reine Glückssache.
Gruss von der Insel
Hallo,
um eine Einkommensauskunft der KM zu erhalten brauchst Du Indizien, dass sie tatsächlich mehr Einkommen als Du hast. Aus meiner Sicht könnte das z.B. der Hauskauf sein. Allerdings bringt das nichts, wenn sie dafür einen Kredit aufgenommen hat.
Weiterhin wirst Du Dir einen Anwalt suchen müssen, wenn Du wirklich den Unterhalt nur teilweise oder gar nicht zahlen willst, weil die KM genug verdient. Weder das JA noch die KM lassen sich darauf freiwillig ein.
(Ausnahmen bestätigen die Regel, aber normal ist es nicht).
Freiwillig wird Dir vielleicht der Mindestunterhalt zugestanden, weniger vermutlich nicht.
Wenn Du eine gerichtliche Entscheidung über KU willst, dann geht das nur mit Anwalt. In Unterhaltssachen besteht Anwaltszwang.
VG Susi
Vielen Dank für eure Tips!
Zum Durchschnitt:
Macht keinen Unterschied, ich zahle seit vielen Jahren fast immer das Maximum an steuerlich wirksamen Beträgen in die RV. Was ich versuchen könnte, wäre vielleicht noch die Verwaltungskosten in Abzug zu bringen, die RV lässt sich natürlich die Option der freiwilligen Zuzahlung jedesmal vergolden, das kommt nicht auf die Rente drauf. Aber das wäre 1. nicht viel und 2. wohl auch ausserhalb irgendwelcher Leitlinien.
Die Urteile schaue ich mir morgen mal genauer an.
Zum Einkommen der KM
Ich hab jetzt mal geschaut, also wenn sie sich nicht massiv verschlechtert hat, dann wird sie so 115-145k€ bekommen. Das Obere Ende wäre dann tatsächlich jenseits meines dreifachen Gewinns.
Und in dieser Hierarchiestufe ihrer Berufsgruppe war sie schon vor ca. 10 Jahren.
Ich bin ziemlich sicher dass sie für das Haus einen Kredit aufgenommen hat. Als wir noch gemeinsam nach einem Haus suchten hatte sie ihre Bank kontaktiert und freudig verkündet bis zu 2 Millionen würde man ihr finanzieren. Vielleicht warens sogar mehr, sicher bin ich mir nur dass es mehr als eine war. Die Summe hatte mich ziemlich überrascht.
Aber mit liquiden Mitteln hatte sie es nie, es war klar das sie ihren Teil zu 100% finanzieren müsste, ich hätte ein paar zehntausend flüssig gehabt. Sie hat sich auch für jede grössere Anschaffung Geld von mir geliehen.
Irgendwo ist da immer ein Abfluss gewesen, ich weiss nur nicht wohin.
Es ist ziemlich wahrscheinlich dass ich noch erfahre wo sie arbeitet, vielleicht lässt sich dann etwas herausbekommen.
Als Indiz könnte aber eigentlich auch schon ihr Beruf herhalten. Da sie auch nicht freiberuflich, sondern angestellt unterwegs ist, kann man bei Kenntnis der Position schon Rückschlüsse auf das Gehalt ziehen.
Aber mein Ziel ist ja auch nicht, gar nichts zu zahlen, ist mein Kind und damit meine Verantwortung.
Ausserdem will ich weder einen Anlass geben zum rumopfern, noch für den Spruch "Dein Vater zahlt ja nichts".
rumopfern
:rofl2: :rofl2: :rofl2: Danke für den Schmunzler zur späten Stunde! :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Kommt im Original von meiner Schwester (2 Kinder, alleinerziehend).
Sie sieht die KM als eine dieser Persönlichkeiten die es schaffen Leute auf ihre Seite zu ziehen indem sie das harmlose gebeutelte Opfer spielen, dass sich aber ganz tapfer und tough "wehrt". Das kommt besonders bei Frauen sehr gut an. Da kann sie sich inhaltlich um Kopf und Kragen reden (auch was das Kindeswohl angeht), das wird nicht mehr gesehen, ausgeblendet, umgedeutet.
Sogar von Richterinnen wird etwas stützendes dazuerfunden und ins Urteil geschrieben, etwas was die KM nicht einmal selbst behauptet hat.
Und die hat eine Menge behauptet was ich wiederlegen konnte, aber nicht durfte.
Da meine Schwester es mit einem KV zu tun hat der ähnliche Fähigkeiten im Rumopfern aufweist, scheint das Problem aber nicht wirklich geschlechtsspezifisch zu sein.
Ich arbeite miche gerade durch die von dt64 erwähnten Urteile.
Worüber ich stolpere ist die auch schon von AnnaSophie angedeutete Beweislast.
Wie sähe das in der Praxis aus?
Muss ich wirklich konkrete Beweise beibringen, also Gehaltsbescheinigungen der Mutter?
Das wäre natürlich sehr schwierig bis unmöglich.
Oder würde zunächst ein Anscheinsbeweis reichen und könnte man auf dessen Basis einen Beweisantrag stellen? Könnte natürlich für mich übel werden, wenn ich dann alle Kosten am Hals hätte und sie "arm" ist bzw. sich irgendwie so darstellen kann. Weil für sowas müsste ja vermutlich erstmal ein Verfahren angeleiert werden.
Die Situation ist hier das sie einer Berufsgruppe angehört die in der glücklichen Lage ist sich quasi den Arbeitsplatz aussuchen zu können. Da herrscht halt gerade Mangel, nicht erst seit gestern.
Sie war schon vor Jahren in der o.g. Einstufung unterwegs, hat nebenbei auch gelegentlich als Nebentätigkeit Gutachten für Gerichtsverfahren erstellt.
(Dazu gibts noch eine Anekdote: Sie wollte das ich das Kinderzimmer in meiner Wohnung einrichte, die wäre ja etwas grösser und sie brauche ihr Arbeitszimmer. Da hat sie gelegentlich die Gutachten erstellt, gesurft, e-Mail- und sonstigen Schriftverkehr erledigt. Also reiner PC-Kram, im Mittel unter einer Stunde am Tag. Ich konnte sie dann doch noch überzeugen das dies nicht so eine tolle Idee ist, gerade auch weil sie stillen wollte)
Ihre letzte Stelle vorm letzten Umzug war eine Vollzeitstelle, mir ist auch bekannt wo, nur nicht in welcher Position. Das war schon seltsam, da dort so ziemlich alle Mitarbeiter aufgeführt waren. Nur nicht die KM.
Sie hat diese Stelle sehr zeitnah mit dem Hauskauf angenommen, man kauft ja kein Haus und lässt sich dann weit unter Qualifikation anstellen.
Gegenüber Dritten hat sie gesagt dass sie auch am neuen Wohnort wieder im gleichen Bereich arbeiten würde. Während des gerade abgeschlossenen Verfahrens hat sie (schriftlich belegt) behauptet sie erziele am neuen Wohnort gleiches Einkommen bei nur 30 Wochenstunden.
Nun ist sie schon ein paar Monate da, aber man findet nichts, rein gar nichts. Das ist wirklich ungewöhnlich denn die in Frage kommenden Arbeitgeber stellen ihre Mitarbeiter meist auf den Webseiten dar.
Andere dritte aus ihrem Dunstkreis behaupten sie hätte "Geld wie Heu" 😉 OK, sowas kann man wohl selbst als Anscheinsbeweis vergessen.
Soll ich gegenüber der JA-Mitarbeiterin durchblicken lassen, dass die Sache für die KM übel nach hinten losgehen kann?
Ein Verfahren um den Unterhalt scheint ja aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung ein Risiko darzustellen. Umso mehr ich laut JA zahlen müsste umso grösser meine Motivation dagegen vorzugehen und umso höher das (u.U. Total-) Verlustrisiko der KM.
Kann ich bei der Einkommensberechnung vielleicht nicht nur die tatsächlichen Reise- und sonstigen Kosten für den Umgang ansetzen, sondern auch die Tatsache dass die Vorgaben der KM aktuell so aussehen dass möglichst viele Wochentage dabei sind und mich das wirtschaftlich beeinträchtigt?
Es ist fast immer Mitte der Woche bis Mitte der Woche angesetzt, sogar der Urlaub soll so laufen.
Ich hab vor einiger Zeit echt für Wochenendumgang kämpfen müssen, nun gehts wieder mit den Wochentagen los. Natürlich ist mir der Umgang wichtiger als der Verdienstausfall, aber es ist nunmal durch die den erneuten Umzug der Mutter und ihre Terminsetzung verursacht. Da ist es schon blöd wenn man dann quasi mehrfach draufzahlt.
Mit sowas darf ich ihr natürlich nicht kommen, ihre Logik ist da ganz einfach: Gibt dann eben nur noch die Hälfte Umgang. Ist schon mal genau so gelaufen, hab ich auch schriftlich.
Ich arbeite miche gerade durch die von dt64 erwähnten Urteile.
Worüber ich stolpere ist die auch schon von AnnaSophie angedeutete Beweislast.
Wie sähe das in der Praxis aus?
Muss ich wirklich konkrete Beweise beibringen, also Gehaltsbescheinigungen der Mutter?
Das wäre natürlich sehr schwierig bis unmöglich.Oder würde zunächst ein Anscheinsbeweis reichen und könnte man auf dessen Basis einen Beweisantrag stellen? Könnte natürlich für mich übel werden, wenn ich dann alle Kosten am Hals hätte und sie "arm" ist bzw. sich irgendwie so darstellen kann. Weil für sowas müsste ja vermutlich erstmal ein Verfahren angeleiert werden.
Das ist auf jeden Fall eine der Schwierigkeiten dabei.
Vielleicht, und nur vielleicht (ich bin weit entfernt davon, ein Jurist zu sein, muß mich nur aus aktuellem Anlaß selbst mit diversen Fallstricken des Unterhaltsrechts befassen) könnte man da was ähnliches konstruieren wie im umgekehrten Falle.
Ein Unterhaltsberechtigter hat Anspruch darauf, Unterhalt zu erhalten. Da er die Höhe nicht berechnen kann, ohne die Einkommenslage des Pflichtigen zu kennen, kann er nicht einfach fordern. Mindestunterhalt bestimmt, aber keinen höheren Unterhalt. In dem Fall hat er aber Anspruch auf Auskunft, notfalls im Rahmen der Stufenklage.
Wenn es hier also für das Gericht! ausreichende Hinweise darauf gibt, dass ein entsprechendes Mißverhältnis zwischen den Einkommen des UET und BET gibt, dann könnte man hier vielleicht auch darüber zu einer Auskunftspflicht kommen. Dies sollte aber ein erfahrenener udn versierter Jurist mal prüfen, ist nur so meinen gedanken entsprungen und entbehrt jeglichen Sachverstands meinerseits.
Vielleicht findet sich auch was in der Historie der Verfahren, die zu o.a. Beschlüssen geführt haben. Irgendwoher müssen ja auch diejenigen, die die Beschlüsse erreicht haben, die nachweisbare Kenntnis der BET-Einkommen gehabt haben.
Gruß
dt
Hallo,
was passiert denn, wenn du der KM erklärst, dass du die Umgangskosten beim Unterhalt geltend machen willst und aufgrund ihrer Umgangsforderung das Kind nur am Wochenende betreuen kannst, weil es für dich finanziell nicht tragbar ist, unter der Woche die Betreuung soweit von deinem Arbeitsort entfernt zu leisten.
Und du deswegen den normalen Standardumgang von jedem 2. Wochenende einforderst sowie 6 Wochen Urlaub im Jahr.
Sophie
Mal ganz anders gedacht ...
Wart ihr verheiratet?
Mach doch einfach mal Unterhalt gelten. Dann wird sie vermutlich heftig zicken, muss aber Auskunft erteilen. Damit hättest Du alle Beweise, die Du benötigst, in der Hand.
Oder anders, versuche einen Mehrbedarf zu konstruieren, der mache sogar selber diesen geltend, weil das Kind unbedingt Musikunterricht haben muss. Dieser soll nach Einkommen gequotelt werden. Einfach Rotzfrech etwas verlangen.
Wenn die KM tatsächlich soviel Geld hat, wird sie so schlau sein und bei den ersten Anzeichen/Schreiben höflich einen Rückzieher zu machen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.