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Post vom Jugendamt

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(@romyh)
Registriert

Hallo,
habe den Brief am 10. zur Post gebracht, Einschreiben mit Rückschein, am 13. kam Rückschein zurück. Bislang kam keine Antwort vom JA. Ist das nun gut oder schlecht?

Gruß, Romy

P.S. Normalerweise waren die sonst immer recht schnell.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2006 11:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ist das nun gut oder schlecht?

Schwer zu beantworten. Klar, die Warterei macht einen kirre. Ich würde aber nicht hinterherlaufen.

Einfach abwarten.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2006 11:53
(@romyh)
Registriert

Hallo,
ich berichte mal über die neuesten Entwicklungen.

Mein LG erhielt heute SMS von Ex, er solle sie mal anrufen damit sie wegen Unterhalt sprechen könnten.

Gesagt, getan: Sie teilte ihm mit, dass das JA SIE angerufen hätte und den Auftrag an sie geleitet habe, mit ihm zu sprechen, was er denn zahlen wolle...

Im Gespräch stellte sich raus, dass die SB durch die Blume gesagt hat, es gäbe bei meinem LG nichts zu holen und die KM soll auf "freundschaftlicher" Basis versuchen dass er freiwillig was zahlt.

Sie meinte, sie will auch nicht zum Gericht... :amen:

Er sagte, er zahlt freiwillig 35€ obwohl er lt. Rechnung des JA nicht muss, er würde das auch weiterhin tun, aber mehr wäre nicht drin.

Sie sagte, er solle mal anrufen, sie würde am Fr. zum JA gehen und mit der SB sprechen.

Sie hat echt null Ahnung von solchen Sachen. Er erklärte ihr, dass selbst wenn er 1000€ zahlen würde, sie trotzdem nicht mehr Geld bekommen würde als im Moment, weil es 100% mit dem ALGII verrechnet würde. Sie: EEEEcht?
Er meinte, dass sie keine Angst zu haben braucht, dass sie dann ab Feb. 302 € weniger hätte, da die ARGE ihr die Differenz zahlt, weil der Bedarf ja trotzdem der gleiche ist. Sie: Wirklich?

Naja, ich weiß nicht so recht was ich davon halten soll.

Wieso ruft das JA sie an, wo es doch um Unterhalt von ihm geht? Sollen wir auf was Schriftlichem bestehen? Was sollen wir tun?
Wie gesagt, er will sich nicht drücken, aber auch nicht verarscht werden.

Hat jemand einen guten rat oder kann mit seinen Erfahrungen beisteuern?

LG Romy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2006 00:18
 sky
(@sky)
Registriert

Romy,

warum bist denn bloß so ratlos  :).

Abwarten, abwarten, abwarten. Natürlich setzt sich das JA mit der Mutter in Verbindung, schließlich ist sie gesetzliche Vertreterin des Kindes und hat die Beistandschaft (die eben auch die Beratung beinhaltet) eingerichtet. Ein Anwalt berät seinen Mandanten doch auch.

Ihr solltet aber tatsächlich um schriftliche Bestätigung der Leistungsunfähigkeit bestehen, dann laufen keine Unterhaltsschulden auf. Ob Dein LG einen Titel über die 35€ einrichtet, ist ganz allein seine Entscheidung - muss er halt mal in sich gehen.

Wen soll er lt. der KM jetzt noch anrufen, das JA? Warum?

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2006 02:36
(@romyh)
Registriert

Hallo sky,

lt. KM soll er die SB vom JA mal anrufen...das wird er auch tun, evtl 35 € zur Titulierung anbieten und ansonsten auf so einen Schriebs bzgl. Leistungsunfähigkeit bestehen. Ich weiß halt nicht was er sonst noch mit denen bereden soll. Die haben ja schon gesehen, dass nichts zu holen ist. Oder soll er besser gar nix über die 35 € sagen und sagen, dass er gar nix zahlen kann?

Gruß, Romy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2006 09:48
(@romyh)
Registriert

Hallo,
wollte mal berichten wie es weiterging.

Habe heute mit der SB vom JA gesprochen, nachdem noch immer keine Antwort kam und diese teilte mir folgendes mit:
Sie hätte auf die Reaktion der KM gewartet, diese hätte sich aber noch nicht zurückgemeldet.

Sie müsse erst mit dieser sprechen wg. freiwilliger Zahlung.

Ich fragte sie, wie hoch denn die errechnete Verteilermasse wäre: Sie meinte sie hätte 30€ pro Kind errechnet. Darauf ich, sie haben aber die berufsbedingten Aufwendungen vergessen, seh ich das richtig? Sie was? Äh ja, seh ich grad, gut dann rechne ich neu, dann sinds ja nur noch knapp 7€ die zu verteilen sind.

Ich sagte, 35 € könne er bezahlen. Sie meinte, 60 müssten es schon sein. Ich meinte, woher soll er das Geld nehmen?
Sie meinte man könne ja auch mit einem fiktiven Einkommen rechnen. Auf meine Frage, wie hoch denn ein fiktives Einkommen bei eine ungelernten Immigranten ist meinte sie, naja, er muss halt sich bundesweit und sogar europaweit bewerben und das nachweisen, dass es keine Arbeit für ihn gibt, wo mehr Geld rausspringt.

Ich fragte in welchem Umfang er denn die Arbeitssuche betreiben soll. Sie meinte wie eine Vollzeitarbeitender. Ich meinte, er arbeitet fast Vollzeit, soll er seine Freizeit dafür "opfern"? Das verlangt das AA von einem Arbeitslosen, dass er sich im zetl. Umfang von 40h bewirbt, aber er arbeitet ja schließlich. Da meinte sie muss er aber.

Sie meinte, spätestens, wenns vor Gericht geht, weil keine gütl. Einigung zustande kommt muss er das sowieso tun.

Egal, Geplänkel hin und her, am Ende meinte ich sie solle das bitte alles schriftl. festhalten und zu ihm schicken, damit er das schwarz auf weiß hat, am Tel könne man viel sagen, wenn der Tag lang ist.
Sie sagte dies zu, wenn das Gespräch mit der KM stattgefunden hätte.

Nun zu meiner Frage: Kann das JA ihn zwingen
1. etwas zu titulieren, das er schlichtweg nicht leisten kann?
2. ihn dazu zwingen sogar im Ausland zu suchen nach Arbeit? Sie führte näml. Beispiele an, wo das angebl. schon nach Aufford. durchs JA erfolgt sei.

Sie äußerte ich nicht grad pos. über die KM. Zitat:"Nur weil die Mutter Schlampe ist müssens die Kinder ja nicht auch sein." "Die Kinder haben Mutter und Vater die sich fin. beteiligen müssen. Die Muter teilt ja auch ihr bisschen ALGII mit den Kindern. Gut, in diesem Fall vielleicht nicht, aber generell reißen sich die Mütter ein Bein aus für ihre Kinder."

Sie äußerte auch Verständnis für ihn, sie hätte mit ihrer Kollegin ja auch darüber gesprochen, sowenig Geld für soviel Arbeit, und die hohen Umgangskosten, sie findet es ja toll wie er sich kümmert etc, das kostet ja auch soviel...

Ich weiß nicht was ich davon halten soll.

Ach Sch* das alles. Er ist mal wieder total down.

Gerichtsverhandlung abwarten? Sie deutete näml. an, dass es sonst vors Gericht gehen würde. Jetzt schon Anwalt einschalten?

Gruß, Roomy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2006 14:53
(@alexa)
Rege dabei Registriert

Hallo RomyH

Also bei uns war es so das ich verpflichtet wurde eine Beistandschaft einzurichten um Unterhaltsvorschuss zu bekommen.

Der Vater meiner Kinder ist nach drei Schlaganfällen auf dem Arbeitsmarkt mit seinen Einschränkungen nicht oder nur schwer vermittelbar.Trotzdem erhält er ALG2.Das deckt gerade mal seinen Selbstbehalt.
Er ist nicht mal in der Lage wirklich alle Kinder ein ganzes WE bei sich auf seine Kosten zu beköstigen. Lebensmittel gebe ich meisstens mit ,damit er den Kindern was kochen kann.
Er hat ne ziemlich preiswerte 1 ZKB Wohnung in unserer Nähe. Die Wohnung ist 15 Euro zu teuer. Er muss diese 15 Euro selber beisteuern damit er nicht gezwungen ist umzuziehen,weil er dann wohn nicht mehr in der direkten Nähe seiner Kinder ist.

Trotzdem wird er vom Beistand aufgefordert sich um Arbeit zu bemühen.
Und er muss dieses nachweisen. Er muss dem Amt monatl. 3 Bewerbungen vorlegen nach denen er sich um eine Arbeit bemüht hat. In einem Brief von der UVK stand es wäre ihm zuzumuten ZEitungen auszutragen, Teller waschen in der Gastronomie u.s.w.

Tatsächlich verlaufen seine Bewerbungen im Sand da niemand ihn einstellt auf Grund seiner rechtsseitigen starken Einschränkung.

Gruß Alexa


Beurteile einen Menschen nie nach seinem Lächeln.... manche Lachen nur um nicht weinen zu müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2006 15:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Romy,

künftig bitte dem hier gegebenen Rat folgen und nüscht machen oder alleine mit den Konsequenzen leben. Durch Aktionismus und den Willen zur Klärung kann viel kaputt gehen und liefert Waffen an den Gegner. Das ist nun geschehen.

Die Rechtsauffassung der JA-Tante ist falsch!

Klage abwarten. Nix machen!

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 08.11.2006 15:23
(@romyh)
Registriert

🙂

Hallo Deep,

okay, wir befolgen deinen Rat und machen nix. Ist ja auch nix schriftliches von ihm ergangen wo er sich bereit erklärt die 35€ weiterhin zu zahlen. Das sagte er nur am Tel. zur KM.

Soll er die 35 trotzdem weiter zahlen an die UVG-Kasse?

Gruß, Romy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2006 15:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

er soll das zahlen, wie bisher auch. Zahlt er den in Aussicht gestellten Betrag, wird ihm das u.U. zur Last gelegt, bzw. gemutmaßt, er habe noch mehr in petto.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2006 15:47




(@romyh)
Registriert

Hallo,

will mal berichten wie's weitergeht.

heute war ein Brief vom JA.

Sie fordert pro Kind 30€ Unterhalt. Er soll zwei Titel unterzeichen. Soll sich bis 31.5.2007 auch überregional bewerben und dies dem JA nachweisen. Er hat Durcschnittsnetto von 956,...irgendwas netto, Berufsbedingte Aufwendungen sind 55,83€ (Monatsticket BVG).

Sie hat seine berufsbedingten Aufwendungen nicht eingerechnet.

Soll ich Antwortbrief schreiben oder sollen wir gleich zum Anwalt?

Gruß, Romy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2006 21:35
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Romy,

nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun. Anwälte kosten nämlich Geld. Und davon habt ihr nicht gerade viel.

Antwortbrief schreiben, das JA soll klagen (wenn es das denn wirklich tut!). Danach Beratungsschein holen und PKH beantragen. Hatte doch unser "Fast-Alles-Versteher" schon geschrieben.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2006 22:13
(@romyh)
Registriert

hallo,
ja eigentlich weiß ich das schon...

bin schon grad am schreiben.

ioch brauch irgendwie einen paragraphen der untermauert, dass die forderung nach einem titel über die höhe, die er nicht leiten kann, weil er dann unter seinem sb liegt, ungesetzlich ist.

hat jemand sowas?

gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2006 22:18
(@romyh)
Registriert

p.s. und einen paragraphen, dass die rechtsauffassung der JA-Tante falsch ist bzgl. überregionaler bewerbungen, wenn er bereits vollschichtig arbeitet.

Zitat aus ihrem Brief: "

"Da Sie vollschichtig arbeiten und darüber hinaus noch Mehrarbeitsstunen ableisten, kann z.Z. keine höhere Forderung an Sie gestellt werden. Das heißt jedoch nicht, daß die geringe Unterhaltshöhe über einen längeren zeitraum hingenommen werden kann.Die Kinder erhalten ab Januar 2007 keinen Unterhaltsvorschuß vom mehr und sind dann um so mehr auf Unterhalt angeweisen.

Bite weisen Sie uns im zeitabschnitt bis 31.05.2007 nach, was Sie unternehmen um eine besser bezahlte Tätigkeit zu finden (Gggf. auch überregionale Bewerbungen)."

gruß, Romy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2006 22:24
(@romyh)
Registriert

Unterhaltspflichtiger   Berlin, den 18.11.2006
Musterstrasse
Musterstadt
Tel xxx

Amt sowieso
Kreisjugendamt
Frau JA Tante
Geldgeilstrasse

Stadt

Betrifft: Aktenzeichen ist doch egal

Sehr geehrte Frau xxx,

Ihr Schreiben vom 16.11.2006 habe ich am 18.11.2006 erhalten und bedanke mich für die Übersendung.

Folgendes möchte ich zu Ihrem Schreiben ausführen:

Ich kann Ihrer Rechnung nicht folgen.

Aufgrund der Ihnen vorliegenden Lohnabrechnungen der Monate Oktober 2005 bis September 2006 ergibt sich folgende Rechnung.

Monat                     Netto                                                                 Netto
Oktober 2005 971,48                                                               971,48
November 2005 1111,82 Inkl. Weihnachtsgeld 368,50 brutto                     1111,82
Dezember 2005 846,11                                                               846,11
Januar 2006 974,74                                                                 974,74
Februar 2006 857,45                                                                 857,45
März 2006                       912,72                                                                 912,72
April 2006                     1004,82                                                               1004,82
Mai 2006                     973,24                                                               973,24
Juni 2006                     915,25                                                               915,25
Juli 2006                     1107,03 Inkl. Urlaubsgeld 388,00 brutto                   1107,03
August 2006 910,93                                                             910,03
September 2006 916,46                                                             916,46
                                            =durchschnittliches Netto:          958,43

Sie haben bei Ihrer Berechnung, sicherlich unbeabsichtigt, einen ganz entscheidenden Punkt übersehen. Das OLG Thüringen sagt in seinen unterhaltsrechtlichen Leitlinien vom 01.07.2005 ganz deutlich:

„10. Bereinigung des Einkommens

10.2.1. Bei der Bereinigung des Nettoeinkommens sind berufsbedingte Aufwendungen nur auf konkreten Nachweis absetzbar. Eine Schätzung nach § 287 ZPO kann erfolgen.“

Ich habe Ihnen monatliche berufsbedingte Aufwendungen (=Fahrtkosten, um zur Arbeitsstelle zu kommen = Monatsticket bei der BVG) in Höhe von 55,83 € nachgewiesen! Diese sind VOR Berechnung von Kindesunterhalt vom durchschnittlichen monatlichen Netto zu bereinigen.

Somit ist mein bereinigtes monatliches Netto, das als Berechnungsgrundlage dient, nunmehr 902,60 €.

Somit ergibt sich die Verteilermasse von 12,60 €.

Basierend auf einer Mangelfallberechnung ergibt sich der zu zahlende Kindesunterhalt:

Einsatzbetrag=135% des Regelbetrags der Berliner Tabelle (anwendbar, wenn der Unterhaltsberechtigte in den neuen Bundesländern wohnt)= 334,00 €

Mein Selbstbehalt beträgt 890,00 €. Die Selbstbehaltsätze richten sich nach den für den Wohnort (Lebensmittelpunkt) des Unterhaltspflichtigen maßgeblichen Verhältnissen. In meinem Fall Berlin-West (=Düsseldorfer Tabelle).

Gesamtbedarf: 668 €

K1: 334 x 12,60 / 668 = 6,30 €
K2: 334 x 12,60 / 668 = 6,30 €
_____________________
        = 12,60 €

Abgesehen von der Tatsache, dass Sie meine berufsbedingten Aufwendungen entgegen der geltenden gesetzlichen Grundlage nicht beachtet haben, haben Sie auch die gezahlten Leistungen an die Unterhaltsvorschusskasse von 35,00 €, die sogar auch meinen Selbstbehalt unterschreiten, weil sie auf einer alten Berechnung der Unterhaltsvorschusskasse basierte, nicht beachtet.

Auch meine hohen Umgangskosten finden bei Ihrer Rechnung keine Berücksichtigung.

Ich muss Sie daher auffordern, Ihre Rechnung noch einmal zu überprüfen.

Auch Ihre Aufforderung nach ggf. überregionalen Bewerbungen entbehrt jeglicher Grundlage. Sie bestätigen mir bereits vollschichtige Arbeit und Mehrarbeitsstunden. Somit komme ich meiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit vollumfänglich nach. Sollten Sie einwenden, man könne mir ein fiktives Einkommen anrechnen, so frage ich Sie: Welche Arbeitsentgelthöhe kann ein ungelernter Arbeiter nicht-deutscher Herkunft, der noch immer kaum lesen und schreiben kann, erreichen?
Ihrer Aufforderung nach einer Beurkundung von insg. 60,00 € werde ich aufgrund Ihrer falschen Berechnung nicht nachkommen.

Sollten Sie Fragen haben, so zögern Sie nicht, mich unter xxxanzurufen.

Hochachtungsvoll

xxx


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2006 22:54
(@romyh)
Registriert

onoch ergänungen?

Gruß, Romy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2006 22:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Romy,

lies dir die Antworten 47, 48, 49 noch einmal durch. Und dann wird nur geschrieben, dass die Berechnung Rechtsfehler enthält und gut ist. Liefer doch nicht deine ganze Munition frei Haus.

Wenn dann irgendwann 'ne Klage ins Haus flattert, ist der Weg zum RA früh genug.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2006 23:28
(@romyh)
Registriert

Hallo Jörg,

ich habe den Brief nur noch auf die Berechnung gekürzt.

Im Brief vom JA steht keine einzige Zahl bis auf die 60,00€, die er beurkunden soll.
Sie denkt er is'n bisserl blöde und versucht ihn zu übertölpeln.

Der Brief schließt nur mit seiner Aussage, dass er nichts beurkunden lassen wird.

Gruß Romy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2006 09:48
(@romyh)
Registriert

Hallo,

möchte mal über den Fortgang berichten.

Auf den o.g. Widerspruch kam eine Anwort kurz vor Weihnachten, in dem sie zugab, sich verrechnet zu haben und der rechnerische Zahlbetrag 12,60€ beträgt. Zusatz: Die Forderungen vom 16.11.2006 (Bewerbung auf besser bezahlte Stelle, auch überregional und weltweit) bleiben bestehen.

Daraufhin wieder Brief geschrieben. Summe akzeptiert, verbunden mit Bitte um Information über weiteres Vorgehen: Titel oder nicht? Wohin überweisen etc.

Frage nach Rechtsgrundlage ihrer Forderung und wer die ganzen Bewerb. bezahlen soll? Wieviel ein ungelernter Unterhaltspflichtiger, noch dazu mit mangelnden Deutschkenntnissen wohl ihrer Meinung nach brutto pro Stunde erzielen kann (derzeit 7,74€)?

Bislang keine Antwort darauf.

Gestern sms von Exfrau, wann er gedenkt die 120 (!)€ zu überweisen. Er ruft zurück und fragt, wie sie auf diese Summe käme, sie meinte hätte ihr die JA-Tante so mitgeteilt.
Er sagte, nein, nur 12,60€, hat Frau X so bestätigt. Sie meinte darufhin dass eben jene Frau zu ihr 60€ pro Kind gesagt/geschrieben hätte.
Er sagte, er ruft heute an. Gesagt, getan.

Sie war extremst unfreundlich und uneinsichtig.
1. Sie hat den Brief noch nicht gelesen weil keine Zeit, er wäre ja nicht der einzige Fall (Anm. den Brief hat sie seit 3 Wochen)
2. Bleibt sie bei ihrer Auffassung.
3. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien sind ja eben nur ne Leitlinie und er soll 120 € bezahlen. Er meinte, sie haben schon geschrieben 12,60, daruf sie, aber trotzdem:120,00 ist besser. Er sagte, woher er das Geld nehmen soll, er muss auch leben (diesen Monat 820€ netto bekommen). Sie meinte, die Kinder gehen vor. Auf seinen Einwand, dass sowieso deshalb nicht mehr Geld bei seiner Ex da wäre, weil komplett von HartzIV abgezogen wird, meinte sie, so könne man ja wohl nicht rechnen.
4. Daraufhin fragte ich sie mündl. nach der Rechtsgrundlage ihrer Ford. nach diesem ganzen Bewerbungskrams, meinte sie, müsse sie mal nachgucken, könne sie so nicht sagen  :knockout:
5. Mein LG war richtig sauer, meinte er zahlt die 12,60€ und fertig, da meinte sie, dann müssen wir eben über Gericht gehen. Meinte er, kein Prob.
6. Mein LG soll auch an die UVG-Kasse zurück zahlen, 10€ pro Monat bis 2015. Interssiert sie nicht. Sie meinte er soll nich zahlen, die 10€ lieber an die KM.

Wie nun verfahren?

Sie ist extrem unfreundlich,uneinsichtig. Sie weiß, dass wir ergänzend ALG II bekommen. Sie weiß, dass er keine Qualifikationen hat bis auf die Jahre bei McDonald's (was auch keine wirkliche Qualifikation ist), sie kennt die Lage am Arbeitsmarkt. Sie verlangt 30 Bewerb. pro Monat --> wo soll er die ganzen freien Stellen denn hernehmen? Es gibt auch fast nur noch priv. Arbeitsvermittler, da kostet die Vermittl. 1200€, einen Vermittlungsgutschein vom AA bekommt er nicht, da er nicht arbeitslos ist. Vom AA kommt gleich gar kein Angebot. Die zuständige SB im JobCenter sage damals ganz eindeutig: ER steht GANZ UNTEN auf der Vermittlungsliste, denn er hat ja n Job.

Wir wollen heute zum AG unseres Bezirks gehen und einen Beratungsschein holen. Ich denke bei der Tussse kommt man nur mit nem Anwalt weiter.

Was meint ihr?

Gruß, Romy

P.S. Achja, eine Antwort auf den noch ungelesenen Brief bekommt er FRÜHESTENS Ende Febr.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2007 11:33
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Romy,

Auf den o.g. Widerspruch kam eine Anwort kurz vor Weihnachten, in dem sie zugab, sich verrechnet zu haben und der rechnerische Zahlbetrag 12,60€ beträgt.

Damit ists meiner Meinung nach erst mal gut, Ihr habt es erst mal schriftlich, solange nichts Gegenteiliges im Briefkasten liegt, gilt dieses Schreiben. Telefonische Auskünfte oder dergl. sind für Euch in diesem Fall nicht bindend.

Frühestens Ende Februar, wenn neue Antwort vorliegt, könnt Ihr dann wieder "agieren".
Grüße ausm Süden

Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2007 11:55




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