Hallo ihr Lieben,
nach Jahren der Untätigkeit hat die Ex meines LG (nachdem der UVG bald ausläuft) nun das JA beauftragt, Unterhalt einzutreiben.
Heute war ein Brief in der Post mit der Aufforderung nach den letzten 12 Lohnabrechnungen. Außerdem haben sie ihn vorsorglich in Verzug gesetzt, was solange gilt, bis ein Unterhaltsbescheid kommt.
Fakt ist: es gibt keinen Titel. JA zahlt UVG für beide Kinder. Unterhaltsvorschusskasse hat einmal jährlich oder bei Erhöhungen seine Lohnabrechnungen bekommen. Er zahlt, trotz Mangelfall, direkt ans JA 35,00 €, obwohl sein Netto nur bei 800 bis 850 €, manchmal 900 €, liegt, dazu hat er aber noch 55,83 € berufsbedingte Aufwendungen.
Was kann nun schlimmstenfalls passieren?
LG Romy
P.S. die Kosten des Umgangs (einfache Strecke 350 km, kein Auto) trägt er natürlich auch allein.
Ach Du scheis ........ Wieso wollen die Berechnungen, Lohnzettel usw. die können diese bei dem Nachbar im Amtszimmer einsehen. Reine Schikane.
Ja eben, und was wollen die jetzt haben? Sollen sie doch ihren Nachbarn bemühen. Deppertes Beamtenpack.
Bei UVG besteht übrigens automatisch ein Titel. Ich hätte jetzt darauf tendiert, das "die" mehr als ein Jahr nicht tätig geworden sind, allerdings hat jemand einen Fehler gemacht. Derjenige hätte nicht freiwillig seine Daten jährlich rausrücken sollen.
Ab davon, Unterhalt ist meistens berechtigt, Sonderfälle gibts. In eurem Fall wird sich kaum was ändern, gleich was sich dreht, oder auch nicht.
Na es sieht so aus als ob Madame Ex "ich habe es doch nicht nötig zu arbeiten" (Zitat, keine Einschätzung von mir) Exfrau nun eine Beistandschaft eingerichtet hat, vermutlich von der ARGE aufgefordert (HartzIV)
Gruß
P.S. es gibt nicht automatisch einen Titel wegen UVG, wer sagt denn sowas?!?
Die zahlen unabhängig davon, ob ein. Titel da ist oder nicht
Meine Frage zielte darauf ab, ob er nicht provozieren sollte und an die Kollegen des SB, der hier den Wisch verfasst hat, verweisen sollte, die haben doch ne dicke Akte wo alles drin steht!
P.S. es gibt nicht automatisch einen Titel wegen UVG, wer sagt denn sowas?!?
Die zahlen unabhängig davon, ob ein. Titel da ist oder nicht
Meine Frage zielte darauf ab, ob er nicht provozieren sollte und an die Kollegen des SB, der hier den Wisch verfasst hat, verweisen sollte, die haben doch ne dicke Akte wo alles drin steht!
Bei UVG besteht ein Titel. Punkt. das kannst Du drehen wie Du willst.
und warum hat deine seine alte SB, die ich damals wegen des Titels gefragt habe, gesagt, es gibt keinen Titel?
Er hat ja auch nix zuhause, hat nix unterschrieben, wurde auch nie dazu aufgefordert dieses zu tun!
und warum hat deine seine alte SB, die ich damals wegen des Titels gefragt habe, gesagt, es gibt keinen Titel?
Er hat ja auch nix zuhause, hat nix unterschrieben, wurde auch nie dazu aufgefordert dieses zu tun!
Weil es dazu nichts weiter braucht, als eine Vaterschaftsanerkenntnis? Ich weiss ja nicht wie bewandert manche SB sind, aber ich kann Dir versichern, das in dem Fall - bei Vorliegen der Anerkenntnis der Vaterschaft - und bei Zahlung von UVG automatisch ein Titel besteht.
Das manche allerdings ihren Beruf verfehlen mag ich gar nicht ansprechen, andererseits ists nämlich ein Vorteil anderer.
nee, das kann ich so nicht stehen lssen.
habe in diversen beiträgen hier im forum auch anderes gelesen als das, das du jetzt grad sagst.
uvg ist eine sache, beistandschaft eine andere. einen titel erwirkt man nicht automatisch, sondern er muss vom gläubiger beschafft werden, entweder durch gerichtsurteil oder ja-urkunde. beides ist nicht vorhanden.
gruß
Nunja, dann lasst Euch halt überraschen. Ich mag nichtmehr über solch Dinge sinieren, wenn Du, oder ihr das nicht glaubt, so könnt ihr ja mal beim Rechtspfleger eures Vertrauens ( und der sollte sich wirklich auskennen ) nachfragen wie die Sachlage so ist.
Zum googeln ist mir auch die Uhrzeit zu schad, weil man eventuelle Beweise vorlegen muss um seine Aussage zu untermauern.
Vielleicht habt ihr die Zeit. Glauben, oder Nichtglauben.
bin gespannt was deep dazu meint...
Ich auch 🙂
Ein Titel besteht nicht, da dazu eine notariell anerkannte Unterschrift des Verpflichteten gehört oder aber ein Urteil. Beides scheint hier nicht vorzuliegen - die Zahlung des UVG per se reicht nicht aus, da es sich hier um eine Behörde handelt und somit um einen Rechtsakt, nicht ein Beurkundungsakt wie bei der Erstellung des Titels.
Gruß, Xe
Aha und wie schauts aus wenn die Unterhaltsgeschichte an den Staat, bzw. an das JA weitergeleitet wird? Dann wird vorgestreckt, oder nicht. UVG ist nichts anderes, als eine Bedürftigkeit aufgrund Nichtzahlung eines Dritten zu überbrücken. Dazu ist aber auch ein Vorbehalt da, nämlich der, sich prüfen zu lassen - Bringschuld?
Das ist ein Kredit an den, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, oder will - je nachdem. Keine Bank der Welt wird etwas zu verschenken haben.
Aufgelaufene UVG Zahlungen können vollstreckt werden, ob einem das schmeckt oder nicht. Oder wozu sind Titel da... sing*
Ergo, hat ein Kind UVG bezogen, sich das JA an das Prozedere gehalten, der Schuldende ein Einkommen was die aufgelaufene Schuld tilgen kann, so wird vollstreckt.
Wie soll man das denn nennen? Freiwillige Zahlung ja wohl nicht, oder?
Deppertes Beamtenpack.
Hey!
Also zu den Aüsserungen muß man nichts mehr sagen..höchstens nur noch den Kopf schütteln.. :knockout:
Weiterhin ist UVG nicht gleich Titel ..das Ja kann sich über die Höhe des UVG einen Titel schaffen..macht es aber nicht immer..meist eher selten..u letztendlich bringt ein Titel noch nichtmals was..weil der Ku-Pflichtige evtl mal soagr nicht leistungsfähig ist, da kann schon mal erst kein ´Titel geschaffen werden über die Höhe des UVG ..
Und einen Titel über den KU wird es sicher auch nicht geben wenn UVG geleistet wird..
Also UVG, heit nicht es gibt gleich einen Titel...
Weiterhin heißt es sogar das UVg nicht unbedingt vom unterhaltspflichtigen zurück erstattet werden muß..da kommt nämlich dann wiedermal dieses unschöne Wort ins Spiel .. : "leistungsunfähig" !!
Hallo,
also, wenn ich das richtig interpretiere, wird die Beistandschaft versuchen einen Titel zu erwirken. Denn zu bekommen wird schwer, da mein LG ein Mangelfall ist. Zur Anmerkung: Wir beide bekommen ergänzendes ALG II, weil unserebeiden Gehälter nicht ausreichend sind.
Aber würde es ein gutes Licht auf ihn werfen, wenn er die 35,00 €, die er eh freiwillig zahlt, beurkunden ließe?
Könnte das JA ihn zwingen einen Nebenjob anzunehmen, oder darf das nur das Gericht? Anmerkung: Gastronomie mit 7 Tage 24 h geöffnet, im 3-Schichtsystem mit ca. 35 bis 40 h pro Woche beschäftigt. Nebenjob vom AG nicht gern gesehen und werdne eher torpediert, da dann der Schichtplan gleich noch mal verquerer gestaltet wird.
Kann ich herangezogen werden? Verdiene selbst nur 600 netto.
Was ist wenn unser Kind kommt (wirversuchen es grad, klappt aber ned so wie wir ollen... ;( )
Gruß, Romy
Hey
wenn ich das richtig interpretiere, wird die Beistandschaft versuchen einen Titel zu erwirken.
Versuchen kann das das JA zwar, aber es wird es wohl eigentlich nicht wirklich tun und rein rechtlich können sie auch keinen Titel erwirken..über was auch?! ..denn, offensichtlich ist er derzeit leistungsunfähig...
Freiwillig u von sichb aus kann er natürlich alles betiteln lassen...
Aber nützen tut es nicht wirklich etwas, ausser das er einen Titel hat der vollstreckt werden kann...
Ob man ihn zwingen kann einen Nebenjob anzunehmen?!
Naja, man wird es ihm sicherlich nahe legen..oder auch ihm nahelegen sich einen "besser" bezahlten Job zu suchen..
Zwingen naja..
Ausser evtl das ganze geht vor Gericht..da könnte er schon indirekt gezwungen werden..u wenn man ihm nur z.B. ein fiktiven Nebenjob anrechnet...
Du kannst hier zum KU u zur Berechnung nicht herangezogen werden!!!!
Gruß
Jens
Hallo Jens,
danke für deine Antwort.
Ich schicke denen also die letzten 12 Abrechnungen, dazu die Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass er 35,00 € bezahlt, verbunden mit der Zahlungsaufforderung der UVG-Kasse. Und natürlich den Nachweis über seine berufsbedingten Aufwendungen. Dürfen die diese ufwendungen ignorieren, weil er schon so unterm SB liegt?
Bei dem einen Formular, das er mit ausfüllen soll, fragen die nach der Höhe seiner Miete und wollen eine Kopie des Mietvertrags und Kopie des Kontoauszugs als Beweis, dass er die auch bezahlt. Dürfen die das verlangen? Ich wohne ja mit ihm zusammen und sehe nicht ein, dass vielleicht sein SB deshalb gekürzt wird! Ist eh schon alles so knapp. Ich weiß, s gibt ein neueres Urteil, aber die vom JA das interessiert?
LG Romy
