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Post vom JA wegen UVG

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(@anfree72)
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Danke Beppo,

aber kann rückwirkend gefordert werden?

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Themenstarter Geschrieben : 14.01.2014 01:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das kommt drauf an, was vorher gelaufen ist.

Um einen Erstkontakt scheint es sich ja nicht zu handeln.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 14.01.2014 09:09
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

das Ganze fing an mit UH Abänderungantrag in 2011. Im Januar 2013 kam es zum  Vergleich  beim OLG. Bis zum Vergleich wurde der UH zahlbetrag vom OLG vorläufig reduziert und der Rest hinterlegt..

KM ging im Dez.2012 zum JA und beantragte UH für Kind 1 Kind 2 war schon zu alt. LG wurde 2012 vom JA kontaktiert und gab an dass UH reduziert geleistet wurde,  der Restbetrag wurde hinterlegt und dass im Januar 2013 über seine Leistungsfähigkeit entschieden wird.

KM dachte dass sie den von ihm bezahlten UH für die Große nimmt und dass JA für die Kleine zahlt.Sein Zahlbetrag wurde gequotelt, KM bekommt ca 21€ für die Kleine. Im November nun Anforderung des JA zur Einkommensauskunft. LG wies darauf hin dass dies erst im Jsnuar 2013 war und er dann im Januar 2014 die Unterlagen schickt. 

   lt

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Themenstarter Geschrieben : 14.01.2014 09:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In dem Fall würde ich vermuten, rückwirkend bis Januar.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 14.01.2014 09:50
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Meist du Januar 2014?

Im Moment zahlt er ja den vom OLG im Janaur 2013 festgelegten Satz. Wissen im Moment eh nicht so genau wer nun für was zuständig ist . Denke man muss jetzt mal abwarten wer dann was will.KM wird bestimmt selber rechnen an sie müsser er so denke ich mal rückwirkend nicht zahlen, so lange er die Titel bedient hat. Falls sie dann mehr will ,denke ich sollte er aber auch mehr zahlen sonst riskiert er eine Klage die dann %dual erhöhte Titel zu Folge hätte.Sein EK ist nur etwas höher, da letztes Jahr Überstunden geleistet wurden. Diese können dieses Jahr weg fallen somit wäre sein Verdienst wieder weniger und somit auch der UH Zahlbetrag.

Muss das JA sich eigentlich an die Berechnungsgrundlage des OLG halten? Wir haben so gerechnet und kommen auf die 40,xx€. Sollte man die Berechnung mitschicken oder das JA erst mal selbst rechnen lassen um zu sehen was die wollen und dann gegebenen Falles reklamieren.

Nach der Quotelung sind es ca. noch 4€ die KM vom JA erhält.

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Themenstarter Geschrieben : 14.01.2014 10:31
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Anfree,

Muss das JA sich eigentlich an die Berechnungsgrundlage des OLG halten?

Es sollte auch einem JA-Mitarbeiter klar sein, dass es wenig Sinn macht, mit einer eigenen Berechnung vor´s Gericht zu ziehen (an Eurer Stelle würde ich den Gang bis vor´s selbige OLG dann jedenfalls nicht scheuen ...

Meinst du Januar 2014?
Im Moment zahlt er ja den vom OLG im Janaur 2013 festgelegten Satz.

... und steht im Vergleich etwas, was zu einer rückwirkenden Zahlung verpflichtet ?
Würde davon ausgehen, dass die EK-Steigerung ab Januar 2014 zu berücksichtigen ist.
Da aber eine Anpassung der DDT im Raume steht, würde ich zunächst versuchen auf Zeit zu spielen ... nicht dass jemand jetzt auf die Idee kommt, die %-Sätze erhöht haben zu wollen.

Gruß
United

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Geschrieben : 15.01.2014 20:25
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

gerade eben aus dem Briefkasten gefischt.

Brief vom JA mit dem Wortlaut:

zur Prüfung ihrer Leistungsfähigkeit füllen sie bitte beiligenden Fragebogen aus. Unterlagen zum EK liegen uns bereits vor und müssen nicht nocheinmal eingereicht werden.
Nach Rücksprache mit KM findet derzeit keine gerichtliche Überprüfung statt, so dass diese von und erfolgt.
Termin bis 14.02.

LG hatte mitte Januar sein EK und SAteuerbescheid eingeschickt und die Berechnung des OLG aus 2013.
Den Fragebogen vom Dezember hat er nicht ausgefüllt und entsorgt.

In dem Schreiben ist von einem beigelegten Fragebogen die Rede, es liegt aber nichts bei.

Wir gingen davon aus dass der Fragebogen nicht ausgefüllt werden muss, welch andere Informationen können die wollen die nicht einmal dass Gericht interessieren?

LG

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Themenstarter Geschrieben : 07.02.2014 18:14
(@anfree72)
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Da aber eine Anpassung der DDT im Raume steht, würde ich zunächst versuchen auf Zeit zu spielen ... nicht dass jemand jetzt auf die Idee kommt, die %-Sätze erhöht haben zu wollen.

Gruß
United

habe diesen Beitrag gerade eben erst gelesen  :redhead: ist irgentwie untergegangen.

Wie ist dass dann eigentlich 40,00€ hat er definitiv mehr verdient im Monat. Wenn das JA diese auch errechnet und neue Titelprozentual erhöt haben will kann er das verweigern ?

LG würde nur ungern neue Titel machen, da der großteil des Mehreinkommen aus Überstunden stammt die nicht garatiert anfallen. Auch wie United sagt werden die Tabellenbeträge angehoben werden aus 40,00€ schnell mal 80,00€.

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Themenstarter Geschrieben : 07.02.2014 18:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Differenziere bitte mal exakt zw. Auskunftsverlangen von Beistandschaft oder UHVK. JA ? - das kann alles mögliche sein. Die Beistandschaft unterliegt dem BGB, die UHVK dem UhVorschG. Dementsprechend gestaltet sich auch der Auskunftsanspruch unterschiedlich (wäre übrigens 'ne schicke Aufgabe für das BVerfG). Und ebenso ist eine personelle Trennung zw. Beistandschaft und UHVK zwingend sinnvoll.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 07.02.2014 23:55
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Oldie,

es geht um gewährte Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz. Dürfte also von der UHVK sein.

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Themenstarter Geschrieben : 08.02.2014 00:06




(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

LG hat den Fragebogen noch gehabt, denken das dieser mit dem (nicht) beiliegenden Fragebogen gemeint ist. Die meisten Fragen kann er mit nicht zutreffend ausfüllen. Er hat ein Sparkonto(350€) und eine Lebensversicherung. Ich habe im UVG gelesen dass das JA sich die Info vom Finanzamt, Bank ect. besorgen kann, konnte aber nirgends etwas finden was Schonvermögen oder verwertbares EK betrifft.

Uns ist zwar klar dass das JA fordern kann was es will den wie schon im Threat steht Ober (OLG) sticht Unter (JA) hätten trotzdem gerne gewusst was die mit den Angaben im Fragebogen so anstellen.

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Themenstarter Geschrieben : 09.02.2014 22:56
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Ging ja schnell,

LG hat erneut Post bekommen. Laut  JA hat die Berechnung ergeben dass kein Grund für eine Veränderung der Höhe der monatlichen Unterhaltszahlungen gegeben ist. Er soll für Kind 2 (10) weiterhin UH in der vom OLG berechneten Höhe zahlen.

Laut unserer Berechnung hat er ja ca. 40€ mehr EK. Könnte KM diese eventuell noch fordern?

Im letzten Schreiben stand das nach Rücksprache mit KM  derzeit keine gerichtliche Überprüfung stattfindet, so dass diese vom JA erfolgt. UHV wird aber nur für Kind 2 (10) gezahlt nicht für Kind 1 (13). Hoffe doch dass die Berechnung beide Kinder betrifft, da ja erhöhtes EK sicherlich gequotelt hätte müssen.

So ist das natürlich prima...

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Themenstarter Geschrieben : 19.02.2014 22:44
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo anfree72,

Laut unserer Berechnung hat er ja ca. 40€ mehr EK. Könnte KM diese eventuell noch fordern?

Fordern kann sie natürlich immer; die Frage ist nur, mit welchen Erfolgsaussichten. Angemessene Antwort an KM wäre in diesem Fall: "Jugendamt hat aber gesagt, es gibt keinen Nachschlag."

Anschließend kann sie natürlich immer noch auf die Idee kommen, vor Gericht zu ziehen; aber wenn schon das Jugendamt meint, dass da nicht mehr zu holen ist als ohnehin schon gezahlt wird, dann mag diese Ausgangslage ihre gerichtliche Streitlust ggf. ein wenig dämpfen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Lasst euch nicht verrückt machen, sondern wartet erst mal ab, ob da seitens der KM überhaupt noch was kommt ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 19.02.2014 23:48
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für deine Antwort.  Du hast natürlich Recht, vielleicht kommt aus der Richtung gar nichts mehr.  Wir hoffen das KM ihre Streitlust entlich mal aufgibt ist sie ihr bislang immer auf die Füsse gefallen.Sei es beim Umgang oder UH, hatte LG ihr doch damals im AG angeboten 480€ zu zahlen, war ihr nicht genug. Letztendlich hat das OLG 350€ festgelegt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2014 00:03
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