PKV Kosten
 
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PKV Kosten

 
(@vatervonsohn)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

jetzt, wo mein Sohn bei mir lebt, gibt es Probleme beim Unterhalt.
Ich habe das Jugendamt gebeten den Unterhalt zu berechnen. Das hat es nach knapp 2 Monaten auch getan. Allerdings hat die MUtter das noch nicht beurkunden lassen. Die Drohung des Jugendamtes dann sofort vor Gericht zu gehen, war wohl eine leere Drohung.

Aber die Mutter zahlt zumindest den alten Mindestunterhalt und hat zum 01.09. sogar eine Nachzahlung geleistet (auch wenn ich die Summer nicht nachvollziehen kann und sie, trotz Zusage, diese Nachzahlung nicht aufschlüsselt.

Hauptproblem ist aber die PKV unseres Sohnes.
Er war seit Geburt Beihilfeberechtigt und privat versichert (Mutter Beamtin).
Um die Arztrechnungen einreichen zu können, wurde der PKV Vertrag des Kindes an meine Auslandskrankenversicherung bei derselben Gesellschaft angegliedert.
Ich bin selbst gesetzlich versichert.
Die Mutter steht nun auf dem Standpunkt sie müsse die PKV nicht zahlen, da ich unseren Sohn in meine gesetztliche mitversichern könne (sie verdient unter Bemessungsgrenze).

Ich sehe das anders. Zumal das zuständige OLG 2014 entschieden hat, dass es einem Kind nicht zuzumuten ist in die GKV zu wechseln, wenn es seit Geburt in der PKV ist.

Es geht um monatlich knapp 40 €.

Wie seht ihr das?

Gruß
VatermitSohn

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2015 22:54
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie ich das sehe? Also meine persönliche Meinung??
Anders als das OLG! Warum sollte (einem Kind) ein Wechsel in die PKV nicht zuzumuten sein? Voraussetzung ist natürlich, dass die GKV das Kind in die Familienmitversicherung aufnimmt.
Als Nicht-Beamter muss man sich die PKV leisten können und wollen. Und offenbar ist beides bei Dir nicht gegeben.
Gruß, Toto, der die Vorteile der PKV zu schätzen weiß, aber auch nicht davon sterben würde, gesetzlich versichert zu sein und behandelt zu werden...

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2015 23:48
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Zumal das zuständige OLG 2014 entschieden hat, dass es einem Kind nicht zuzumuten ist in die GKV zu wechseln, wenn es seit Geburt in der PKV ist.

Das sehe ich wie Toto, in die GKV zu wechseln ist nun wirklich keine Zumutung. Und ich sehe es bei mir selber: es gibt kaum Vorteile, die Leistungen sind sind in einer PKV gerade für Kinder nicht wirklich besser. Trotzdem ist es eine Entscheidung eines OLGs, die nicht mal eben ignoriert werden kann. Des Weiteren vermute ich mal, dass die Krankenkassenbeiträge prinzipiell vom Unterhalt bestritten werden müssen, würde dein Sohn bei der KM leben, wäre das selbstverständlich.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2015 11:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, die Beiträge zur PKV sind zusätzlich zum KU zu entrichten.

Ich frage mich wie der Staat wohl reagieren würde, wenn ein privat versichertes Kind in Hartz IV rutschen würden, weil beide Eltern eben nicht mehr so viel verdienen, ob dann der Staat diese beiträge übernehmen würde, nur weil es dem Kind ja nicht zugemutet werden kann.....  :phantom:

Hier liegt die KM ja unter dern Beitragsbemessungsgrenze und die PKV ist ja nur dadurch gegeben, dass die KM Beamtin ist. Wäre sie es nicht würde das Kind ganz normal gesetzlich versichert sein. Spannende Konstellation. Ich würde das Kind einfach familienversichern lassen und gut ist. Vielleicht könnt ihr euch ja noch über eine Zahnzusatzversicherung oder so einigen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2015 11:29
(@Inselreif)

Ich sehe das anders. Zumal das zuständige OLG 2014 entschieden hat, dass es einem Kind nicht zuzumuten ist in die GKV zu wechseln, wenn es seit Geburt in der PKV ist.

Das zuständige OLG hat das in einem Einzelfall entschieden. Lies die Entscheidung bitte genau und in allen Nuancen, so pauschal wurde das sicher nicht ausgeurteilt. Beachte, ob es in der Entscheidung wie bei Dir um Beihilfe und Zusatz-PKV oder um Voll-PKV ging. Prüfe, wie in der Entscheidung die beiden Eltern versichert waren usw. usw. Und dann überlege, ob die Entscheidung auf Deinen Fall überhaupt übertragbar wäre.

Ich würde mir an Deiner Stelle den Stress mit der Beihilfestelle der KM eh nicht antun wollen. Versuch der KM für das ersparte Geld eine Zusatzversicherung aus dem Kreuz zu leiern und gut ist.

Gruss von der Insel
(dank Elternteilzeit mit allen Kindern wieder in der GKV und hab es nicht bereut...)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2015 17:49
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

obwohl ich auch die Möglichkeit zur Versicherung des Kindes in der PKV hätte, zieh ich auch die GKV vor. Die nervige Abrechnerei über Beihilfestelle und mit PKV muss man nicht auch noch für die Kids durchführen. Für Kinder ist der Leistungsumfang eh fast gleichwertig. Und wozu auch noch die Impfstoffe in der Apotheke kaufen, zum Arzt schleppen und dann zig hundert Euro vorauszahlen, wenn es mit GKV-Karte viel einfacher geht. Ich kann die KM also gut verstehen in dem Punkt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2015 21:49