Hallo,
kann man vor einem deutschen FGericht die Aufwände für die Pflege meiner Mutter im Ausland geltend machen? Ich bin der einzige Sohn von ihr und sie lebt allein. Außerhalb von EU.
Ich habe eine 1,5jährige Tochter, die bei Ihrer Mutter lebt. Ich sehe die Tochter sporadisch, meistens vor diversen Gerichtsverhandlungen. Der Umgang wird von der KM blockiert.
KU ist unumstritten (+- paar €), mir gehts hauptsächlich um BU für die Ex. Ich bin doch auch gegenüber meiner Mutter verpflichtet? Welche Verpflichtung ist "wichtiger"?
Welche Papiere brauche ich um die Aufwände im Ausland geltend zu machen?
Hallo lef,
gegenüber der KM gilt in den ersten 3 Jahren ein SB von 1.100 € bei Unterhaltsverpflichtungen ggü. deiner Mutter 1.400 €. Daraus ergibt sich die Wichtigkeit 😉
Allerdings viel besser nachzulesen ist die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten im § 1609 BGB:
1609 BGB
Rangfolge mehrerer UnterhaltsberechtigterSind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge:
1. minderjährige unverheiratete Kinder und Kinder im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2,
2. Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder im Fall einer Scheidung wären, sowie Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer; bei der Feststellung einer Ehe von langer Dauer sind auch Nachteile im Sinne des § 1578b Abs. 1 Satz 2 und 3 zu berücksichtigen,
3. Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter Nummer 2 fallen,
4. Kinder, die nicht unter Nummer 1 fallen,
5. Enkelkinder und weitere Abkömmlinge,
6. Eltern,
7. weitere Verwandte der aufsteigenden Linie; unter ihnen gehen die Näheren den Entfernteren vor.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nein, sollte 1.000 € lauten. War irgendwie bei volljährigen Kindern gelandet :redhead:
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen