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Pflegeaufwände mür meine Mutter in Ausland vs. BU

 
 lef
(@lef)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

kann man vor einem deutschen FGericht die Aufwände für die Pflege meiner Mutter im Ausland geltend machen? Ich bin der einzige Sohn von ihr und sie lebt allein. Außerhalb von EU.

Ich habe eine 1,5jährige Tochter, die bei Ihrer Mutter lebt. Ich sehe die Tochter sporadisch, meistens vor diversen Gerichtsverhandlungen. Der Umgang wird von der KM blockiert.

KU ist unumstritten (+- paar €), mir gehts hauptsächlich um BU für die Ex. Ich bin doch auch gegenüber meiner Mutter verpflichtet? Welche Verpflichtung ist "wichtiger"?
Welche Papiere brauche ich um die Aufwände im Ausland geltend zu machen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2009 17:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo lef,

gegenüber der KM gilt in den ersten 3 Jahren ein SB von 1.100 € bei Unterhaltsverpflichtungen ggü. deiner Mutter 1.400 €. Daraus ergibt sich die Wichtigkeit 😉

Allerdings viel besser nachzulesen ist die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten im § 1609 BGB:

1609 BGB
Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter

Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge:

  1. minderjährige unverheiratete Kinder und Kinder im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2,

  2. Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder im Fall einer Scheidung wären, sowie Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer; bei der Feststellung einer Ehe von langer Dauer sind auch Nachteile im Sinne des § 1578b Abs. 1 Satz 2 und 3 zu berücksichtigen,

  3. Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter Nummer 2 fallen,

  4. Kinder, die nicht unter Nummer 1 fallen,

  5. Enkelkinder und weitere Abkömmlinge,

  6. Eltern,
  7. weitere Verwandte der aufsteigenden Linie; unter ihnen gehen die Näheren den Entfernteren vor.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2009 17:30
(@buf02)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

gegenüber der KM gilt in den ersten 3 Jahren ein SB von 1.100 €
ist der SB nicht 1000€, oder hat sich das zur Freude vieler geändert, bin nicht immer auf den Laufenden.
Gruß
BUF02

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2009 23:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, sollte 1.000 € lauten. War irgendwie bei volljährigen Kindern gelandet  :redhead:

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2009 23:30