Hallo,
nächste Woche habe ich einen Termin beim Amtsgericht wg. Unterhalt. Ich bin mit der Wahrnehmung meiner Interessen von meinem RA sehr unzufrieden.
Ich habe mir gedacht, dass ich den RA kündigen werde und mich selbst verteidigen könnte.
Hat jemand hier schon Erfahrung gemacht, allein ohne RA vor dem Amtsgericht sich selbst zu vertreten.
Danke!
Moin Raj!
Böse Zungen behaupten ja, dass man ohnehin keinen Anwalt braucht, weil die Gerichte bereits vor der Verhandlung wissen, wie sie entscheiden werden. Allerdings gehts beim Unterhalt ja doch um einige teils komplizierte Zahlen und Rechengänge. Da würde ein RA sicher etwas Licht ins Dunkel bringen können...
Greetz,
Milan
Hallo,
sicherlich kannst du ohne RA hingehen aber, fehler die jetzt gemacht werden aus welchen Grund auch immer....können auf lange Zeit richtig teuer werden.
Wenn du Unterhaltstechnisch richtig im "Futter" stehst...dann mache es...aber wenn nicht...dann suche Dir lieber einen neuen Anwalt.
Viel Glück
mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin raj,
auch ich kann eigentlich nur davon abraten, sowas ohne Anwalt durchzuziehen (es sein denn, Du wärest in der Thematik wirklich so fit, das auch wirklich ohne zu können, weil Du in allen relevanten Details weisst, worauf es ankommt). Aber wer sich nicht damit auskennt, repariert ja auch nicht mal eben die Bremsen seines Autos...
Der Verzicht auf einen Anwalt kann also sehr teuer werden; die Vertretung durch den falschen Anwalt allerdings auch. Mein Vorschlag: Suche Dir gleich morgen einen anderen RA - und lass den erst einmal eine Terminverschiebung beantragen, damit er sich auch ein wenig in Deinen Fall einlesen kann. Unterhaltsfragen können weit in die Zukunft wirken - ein Hunderter im Monat sind im Jahr 1.200 und in 10 Jahren 12.000 EUR - da lohnt sich ein guter Anwalt sehr schnell.
Selbst die "Cracks" dieses Forums, die seit Jahren mit diesen Fragestellungen befasst sind, machen's nicht "ohne".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
ich war Heute bei meinem RA um das verhalten für den Gerichtstermin zu besprechen.
Ich möchte Euch um Eure Meinung bitten.
Ich habe ihm gesagt, dass ich einen folgenden Vergleich akzeptieren würde:
- das Kind ist 6 Jahre und ich würde einen Fix-Betrag XXX € bis zur Vollendung des 13-en Lebensjahr des Kindes bezahlen, danach keine weiteren Ansprüche, ansonsten keine Zustimmung, Folge einen Urteil.
- Die oben genannte Berechnung würde ohne Berücksichtigung der Tatsachen stattfinden, dass sie seit 3 Jahren in einer eheähnliche Gemeinschaft lebt.
RA antwort
- ich sollte ein Vergleich machen egal wie da ein Urteil ist eine schreckliche Sache. Ich müsste dann alle Gerichtkosten übernehmen, also die Kosten meines RA und der EX.
Stimmt das?
- und mein Vorschlag bzgl. Dauern des Unterhalts ist nicht vertretbar, er ist der Meinung, dass die Gegenseite wird das nicht annehmen, da keine Gesetzte dafür gibt.
- Nach seiner Aussage ist der Vergleich genauso leicht zu verändern wie Urteil. Ich habe hier im Forum andere Meinungen gelesen.
- Den Betrag kann man auch nicht Fix setzen wäre ein Nachteil für mich, da ich nicht mehr ändern könnte ( das Risiko ist mir zwar bewusst, aber ich möchte einfach Ruhe von den RA und Gerichten haben)
Was ist Eure Meinung?
Ich fühle mich so wie an einer Kreuzung, an der ich nicht weiß, in welcher Richtung sollte ich gehen.
Danke!!!!!
Hi,
Ich habe ihm gesagt, dass ich einen folgenden Vergleich akzeptieren würde:
- das Kind ist 6 Jahre und ich würde einen Fix-Betrag XXX € bis zur Vollendung des 13-en Lebensjahr des Kindes bezahlen, danach keine weiteren Ansprüche, ansonsten keine Zustimmung, Folge einen Urteil.
mit einer Verurteilung darfst Du rechnen. Ein Verzicht über das 13. Lebensjahr ist nicht möglich, auf Unterhalt für das Kind kann die Mutter nicht verzichten. Nicht sie ist Gläubigerin, sondern das Kind.
- Die oben genannte Berechnung würde ohne Berücksichtigung der Tatsachen stattfinden, dass sie seit 3 Jahren in einer eheähnliche Gemeinschaft lebt.
Die eheähnliche Gemeinschaft hat keinerlei Einfluss auf den Kindesunterhalt und seine Berechnung.
RA antwort
- ich sollte ein Vergleich machen egal wie da ein Urteil ist eine schreckliche Sache. Ich müsste dann alle Gerichtkosten übernehmen, also die Kosten meines RA und der EX.
Bei einer Verurteilung trägst Du als Unterlegener die Kosten. Anderseits ist ein Vergleich i.d.R. schwieriger anzugreifen als ein Urteil.
Wann ist denn der Termin, vielleicht macht es Sinn, den unstrittigen Betrag kostenlos beim Jugendamt titulieren zu lassen. Das ist auch die einzige Möglichkeit eine Befristung mit aufzunehmen.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse