Hallo zusammen,
meine Geschichte ist bestimmt nichts neues.
Auch der Spruch, selbst schuld, hat Sie einen Dummen gefunden ist mir auch nicht unbekannt.
Meine Geschichte:
Ich habe eine Frau kennen gelernt. Es war ein kurzen Techtelmechtel mit viel auf und ab und dennoch ist es passiert ist und Sie wurde schwanger.
In Ihrer Schwangerschaft wollte ich mich um Sie und das Kind bemühen aber Sie untersagte dies.
Als der Junge auf der Welt war kamen die Forderungen. Auch der Umgang funktioniert schwerlich und ist oft enttäuschend.
Mein Kind wird im März ein Jahr. Der Kindesunterhalt wurde über eine Beistandsschaft geregelt und ich zahle jeden Monat an das Amt.
Was ich nicht verstehe is,t dass ich für Sie zahlen soll. Ich kannte Sie gerade mal drei Monate und als Sie schwanger wurde war Schluss. Und das Jobcenter macht heftigen Druck.
Aufgrund meiner finanziellen Situation kann ich für Sie keinen Unterhalt zahlen und bin erstmal freigestellt.
Jetzt habe ich, so absurd sich alles anhört jemanden kennen gelernt diese mit der KM früher befreundet war. Nach den Gesprächen bestätigte diese Person meine Befürchtungen, dass Sie eben einen doofen gefunden hat, es verwundert Sie nur, dass ich kein Geld habe. Auch soll die KM eine Sozialschmarotzerin sein diese noch nie richtig gearbeitet hat meist Arbeitslos war und nebenbei Haare schneidet. Auch soll sie permanent andere Männer haben.
Eine Beziehung mit der KM ist auch nicht möglich, dazu wäre ich ja nach dem ich vom Amt erfahren habe dass ich der Vater sein soll und dies dann auch abschließend festgestellt wurde und Sie plötzlich wieder mit mir kommunizierte sofort bereit gewesen. Doch das nette Verhalten von Ihr trügte, mittleerweile treibt Sie beim Umgang ihre Spiele dass ich bald nicht mehr mag.
Ich verstehe nicht warum ich für jemanden zahlen soll mit dieser ich nicht mal zusammen geschweigeden Verheiratet war?
Und wie lange soll ich denn überhaupt für Sie zahlen?
All das brachte mein total Leben aus der Reihe, ich wurde heftig krank, bin zusammen gebrochen nehme heute noch Medikamente. All die Kraft um das alles durch zu stehen gibt mir mein großes Kind und meine EX frau aus erster Ehe.
Würde mich über Antworten sehr freuen, bitte Antworten mit selbst schuld und so bitte sparen mir ist sehr wohl bewusst was ich falsch gemacht habe.
Für euer Mühe vorab besten Dank.
Viele Grüße
blackandwhite
Hallo und willkommen hier bei vatersein.de!
Tja, der Unterhaltsanspruch der Kindesmutter bei nichtehelichen Kindern ist wenig bekannt, gilt aber nicht weniger.
Der für Dich entscheidene Paragraph ist der §1615I (2) BGB:
"Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen."
Wie Du siehst, gilt der Unterhaltsanspruch von vier Monate vor der Geburt bis mindestens drei Jahre nach der Geburt. Es ist dabei völlig unerheblich, wie lange Du die Frau kennst, dieser Unterhaltsanspruch gilt mindestens. Die Schwangerschaft der Mutter löst Schadensersatzansprüche an Dich - den Verursacher - aus und zwar nicht unerhebliche. Bei Leistungsfähigkeit Deinerseits und ein Arbeitsverhältnis bei ihr vorausgesetzt - müsstest Du ihr den Lohnausfall bezahlen. In Deinem Fall werden die vom JC bezahlten Leistungen im Rahmen Deiner Leistungsfähigkeit zurückgefordert.
LG,
Mux
Hallo Blackandwhite,
bei der Vorgeschichte dieser Dame.... bist du dir denn sicher, dass du der Vater bist ??
Gruß
mekemn
Hi mekmen,
ich bin auch schon darüber gestolpert, hier ist die Antwort:
Eine Beziehung mit der KM ist auch nicht möglich, dazu wäre ich ja nach dem ich vom Amt erfahren habe dass ich der Vater sein soll und dies dann auch abschließend festgestellt wurde und Sie plötzlich wieder mit mir kommunizierte sofort bereit gewesen.
Grüßung 😉
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
wer lesen kann ist besser dran :redhead:
ich hatte nur gelesen, dass das Amt gekommen sei und mit dem Finger auf Blackandwhite gezeigt hat. "abschliessend festgestellt" heisst dann wohl Vaterschaftstest ?!
danke
mekmen
Moin b&w,
wie die Vorschreiber schon zutreffend mitteilten, spielt es für Deine Pflicht zum Kindes- und Betreuungsunterhalt keine Rolle, ob Du mit der Mutter liiert oder verheiratet warst, ob Ihr nur einen ONS hattet, ob Du selbst ein Kind wolltest oder ob sie Dich "reingelegt" hat: Unterhaltspflichtren werden ausgelöst durch Schwangerschaft und Geburt, und weitergehende Fragen stellt der Gesetzgeber - glücklicherweise - nicht. Ansonsten gäbe es in diesem Land hunderttausende "ungewollter" und "angehängter" Kinder, wenn man mit einem solchen Etikett Geld sparen könnte. Das letzte Mal, als Kinder in unserem Land solche Etiketten bekamen, hiessen sie "Besatzungs-Kinder" - und sie hatten es nicht leicht, denn sie trugen das Stigma mit sich herum, dass ihre Mütter bei ausländischen Soldaten allzu bereitwillig die Beine breit gemacht hatten.
Der Betreuungsunterhalt, den die Geburt Deines Kindes auslöst, soll das Faktum kompensieren, dass die Mutter im Moment gar nicht arbeiten KANN. Ob sie vorher schon auf Kosten Dritter gelebt hat, "faul" war oder sonstwas spielt dafür keine Rolle. Der von @Mux zitierte §1615I (2) BGB legt die UH-Pflicht auf mindestens 40 Monate fest: 4 Monate vor und 36 Monate nach der Geburt. Bei kindbezogenen Gründen auch darüber hinaus.
Wichtig ist jetzt, dass Du nicht nur Zahler bist, sondern auch Vater. Als solcher hast Du ein Umgangsrecht mit diesem Kind, und auch das Gemeinsame Sorgerecht ist für Väter in Deiner Situation nach § 1626a BGB heute leichter zu bekommen und zu leben als noch vor kurzem. Dafür musst Du die Mutter nicht lieben, nicht einmal mögen und auch nicht mit ihr zusammenleben; es genügt, wenn Ihr halbwegs zivilisiert miteinander umgeht.
Bitte nicht vergessen: Dieses Kind kann nichts für die Umstände seiner Entstehung - aber Du kannst - weit über Geld hinaus - viel dazu beitragen, das es einen guten Start ins Leben hat.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Mühe.
Einige Fragen sind nun beantwortet.
Vater sein soll gewollt und gekonnt sein. Fehler macht man oft. Die Kidis können natürlich nichts dazu.
Leider ist die Vaterseingestaltung recht schwer zumal die Mutter auf dem Amt vorgaugekelt und ich nun mit Ihr nicht mehr mag da mich das alles ehr belastet.
Ich traue ihr keinen Meter bei meinem letzten Umgang ging ich weil Sie anfing zu schreien wann meine Eltern mein Kind sehen dürfen, obwohl ich ich mitteilte dies bitte nicht vor dem Kind zu machen. Später kam dann eine Nachricht ich würde schreien und hätte Sie bedroht. Vielleicht versteht man mich dass ich unsicher bin und Angst habe da alleine hin zu gehen. Denn mir sit von mehreren gesagt worden dass sie das Kind allein aufziehen will.
Nun denn. Mein nächster Schritt wird es nun sein mich an den sozialen Dienst zu wenden. Schade.
Dies wurde mir zumindest vom Beistand des Kindes empfohlen da dieser anscheinend nicht weiß wem er glauben soll.
Da das Kind nun fast ein Jahr alt wird und meine Eltern Geschwister etc.es immer noch nicht sehen durftenn und permeanent wenn ich danach frage promt der Umgang ausfällt.
Auch das Sorgerecht will sie mir nicht geben obwohl der Beistand sagte dies wäre kein Problem. Welche Vor und Nachteile hat das Sorgerecht.
Ich verstehe es als auch nicht. Da sind im Moment so viele Fragen wo es keine Antworten gibt.
Was bedeutet eigentlich über diese 40 Monate hinaus oder kindbezogene Gründe?
Heißt dass wenn Sie keinen Job hat oder das Kind nicht im Kindergarten ist muss ich dennoch zahlen.
Wie ich nun erfahren habe hat Sie nie richtig gearbeitet!
Eine weitere Frage da mir im Moment nur noch 1000 € bleiben und das Amt es garnicht interessiert, dass ich immer noch eine riesen Wohnung habe (die ich schon vor dem Kind hatte) die ich mir eigentlich nicht mehr leisten kann. Ich auch nicht weiß wie ich da ohne neue Schulden zu machen raus kommen soll oder mein Auto schon über 200000 Km hat und ich dringend ein neues brauche, ich weiß nicht was ich machen darf, der Beistand sagt ich kann machen was ich will. Gerne wollte ich auch eine Weiterbildung machen damit ich evtl. später mal mehr Geld verdienen kann. Aber all das würde mich verschulden da die bleibenden 1000 € gerade reichen zum Leben.
Wenn ich mir eine kleinere Wohnung hole mein großer Sohn nicht mehr in sein Zimmer kann und ich evtl. dann gerne weiter zu ihm ziehen möchte da er dann auch nach Hause zum schlafen kann, erhöht sich automatisch die Entfernung zu meiner Arbeit, darf ich das. Darf ich mir ein neues Auto um weiterhin sicher auf die Arbeit zu fahren kaufen obwohl ich derzeit bezüglich Unterhalt für die Mutter noch frei gestellt bin? All das belastet sehr
Ich weiß dass das Kind nichts dazu kann und ich mag auch so weit Sie es zu lässt viel für Ihn tun.
Habe es bisher immer im Guten versucht bin nie zum Anwalt etc.
Habe ich soviele Fragen da ich sehr verunsichert bin sorry.
Freue mich bezüglich Sorgerecht, Tips für den Umgang und den Unterhalt auf weitere Anregungen.
Viel Grüße und besten Dank
blackandwhite
P.S.: Und Sie kann doch arbeiten. Sie ist Friseuse gibt das Kind ihrer Mutter auch wenn es krank ist, ich bekomme es nicht. Und die Kundschaft kommt zu ihr Nachhause, schlimm wenn man nichts dagegen machen kann zahlen soll und Sie ein fettes Auto fährt und vom Jobcenter anscheinend nur von 800€ lebt
Moin b&w,
Da das Kind nun fast ein Jahr alt wird und meine Eltern Geschwister etc.es immer noch nicht sehen durftenn und permeanent wenn ich danach frage promt der Umgang ausfällt.
in solchen Fällen empfehlen wir hier, aber auch andere, den Umgangsdreisprung:
1. Gespräch mit der Mutter über eine konkrete (!) Umgangsregelung, die Ihr schriftlich fixieren könnte; wenn das nicht klappt
2. Gang zum Jugendamt mit der Bitte um Vermittlung; falls das ebenfalls nicht klappt
3. gerichtliches Umgangsverfahren.
Spätestens am Ende von 3. hast Du eine gerichtliche Umgangsregelung. Der Umstand, dass Du in über einem Jahr noch nicht über 1. hinausgekommen bist, deutet nicht auf besonders zielgerichtetes Handeln Deinerseits hin. Dein Kind ist aber nur einmal klein.
Auch das Sorgerecht will sie mir nicht geben obwohl der Beistand sagte dies wäre kein Problem.
da gilt dasselbe wie beim Umgangsrecht: Mit ein bisschen Geplänkel kommt man nicht weit. Also starte ein Gerichtsverfahren, wenn es Dir wichtig ist.
Welche Vor und Nachteile hat das Sorgerecht.
solange Du das nicht weisst/wissen willst, brauchst Du es auch nicht.
Eine weitere Frage da mir im Moment nur noch 1000 € bleiben und das Amt es garnicht interessiert, dass ich immer noch eine riesen Wohnung habe (die ich schon vor dem Kind hatte) die ich mir eigentlich nicht mehr leisten kann. Ich auch nicht weiß wie ich da ohne neue Schulden zu machen raus kommen soll oder mein Auto schon über 200000 Km hat und ich dringend ein neues brauche, ich weiß nicht was ich machen darf, der Beistand sagt ich kann machen was ich will. Gerne wollte ich auch eine Weiterbildung machen damit ich evtl. später mal mehr Geld verdienen kann. Aber all das würde mich verschulden da die bleibenden 1000 € gerade reichen zum Leben.
das "Amt" ist keine Nanny, das Dir sagt, was Du darfst und was nicht. Es regelt nicht Dein Leben und nimmt keine Rücksicht auf jeden Pups, der irgendwem quersitzt. Wenn die Wohnung zu gross ist: Zieh in eine kleinere, die vielleicht näher bei der Arbeitsstelle liegt. Gleiches gilt für das Auto und die Fortbildung: Was Du Dir im Moment nicht leisten kannst, liegt bis auf weiteres eben jenseits Deiner Möglichkeiten.
Wenn ich mir eine kleinere Wohnung hole mein großer Sohn nicht mehr in sein Zimmer kann und ich evtl. dann gerne weiter zu ihm ziehen möchte da er dann auch nach Hause zum schlafen kann, erhöht sich automatisch die Entfernung zu meiner Arbeit, darf ich das. Darf ich mir ein neues Auto um weiterhin sicher auf die Arbeit zu fahren kaufen obwohl ich derzeit bezüglich Unterhalt für die Mutter noch frei gestellt bin?
Du "darfst" alles, was Du Dir leisten kannst, aber Dinge wie die Schlafgewohnheiten Deines Sohnes sind irrelevant. Das "Amt" (und ggf. auch ein Gericht) nimmt einfach Dein Nettoeinkommen, berechnet daraus den Unterhalt für beide Kinder, und falls danach noch eine Differenz zum Selbstbehalt von 1.100 EUR besteht, geht die mit einiger Wahrscheinlichkeit als Betreuungsunterhalt an die Mutter Deines jüngeren Kindes. Den muss sie sich nicht durch nett sein verdienen; das steht einfach so im BGB. Mit Deinem Umgangsrecht hat es auch nichts zu tun.
Wenn Du konkrete Zahlen hier einstellst, rechnen unsere Cracks gerne mal für Dich.
Und Sie kann doch arbeiten. Sie ist Friseuse gibt das Kind ihrer Mutter auch wenn es krank ist, ich bekomme es nicht. Und die Kundschaft kommt zu ihr Nachhause, schlimm wenn man nichts dagegen machen kann zahlen soll und Sie ein fettes Auto fährt und vom Jobcenter anscheinend nur von 800€ lebt
es ist bemerkenswert, was Du alles über das Leben Deiner Ex zu wissen glaubst. Das alles geht Dich aber alles nichts an; auch eventuelle Schwarzarbeit oder die Marke ihres Autos ist ihr Bier und nicht Deines. Versuche stattdessen, da mal die nötige Struktur hineinzubringen und kümmere Dich vor allem um eine verlässliche und durchsetzbare Umgangsregelung und um Unterhaltszahlungen zumindest für's Kind, die keinen Zweifel daran lassen, das Du auch bereit bist, Verantwortung zu übernehmen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
ein besonderes Hallo erstmal an Martin alias brille 007
Als Moderator finde ich deine Texte nicht gerade hilfreich und wertfrei zumal es sich hier nur um ein virtuelles Bild handelt dass Du von deinem Gegenüber bekommst.
Weiterhin bin ich das erste mal in so einem Forum und habe keine Lust mich von Dir abkanzeln zu lassen. Zumindest kam es mir so rüber.
Was ich für das Kind mache und was ich bezahle habe ich ja schon geschrieben.
Also lass bitte unterlasse deine dene schnipischen Kommentare zumal diese noch öffentlich sind!
Allein dein Fußzeile unte rjedem Kommentar gibt mir und hoffentlich auch anderen zu denken!
"Wenn man nicht die Fresse halten kann - einfach mal Ahnung haben."
Zu deiner doch sehr mühevollen Korrekturlesung, diese in der Art dir ech nicht die Mühe machen brauchst. kurz zu
Da das Kind nun fast ein Jahr alt wird und meine Eltern Geschwister etc.es immer noch nicht sehen durftenn und permeanent wenn ich danach frage promt der Umgang ausfällt.
in solchen Fällen empfehlen wir hier, aber auch andere, den Umgangsdreisprung:
1. Gespräch mit der Mutter über eine konkrete (!) Umgangsregelung, die Ihr schriftlich fixieren könnte; wenn das nicht klappt
2. Gang zum Jugendamt mit der Bitte um Vermittlung; falls das ebenfalls nicht klappt ich bin schon hier angekommen
3. gerichtliches Umgangsverfahren. es liegt mir fern zu prozessieren und auf sein REcht zu pochen alles erledigt meist die Zeit
Auch das Sorgerecht will sie mir nicht geben obwohl der Beistand sagte dies wäre kein Problem.
da gilt dasselbe wie beim Umgangsrecht: Mit ein bisschen Geplänkel kommt man nicht weit. Also starte ein Gerichtsverfahren, wenn es Dir wichtig ist hast nix besseres zu tun wie zu prozessieren
Welche Vor und Nachteile hat das Sorgerecht.
solange Du das nicht weisst/wissen willst, brauchst Du es auch nicht Respekt sehr kompetent Herr Moderator, das hättest Dir ersparen können! Ich habe schon drei Kinder groß gezogen der älteste macht gerade seinen Betriebswirt und der kleine mit 14 kommt immer noch regelmäßig zu meinem Paps! Ich habe selbst nach meiner Scheidung sowas nicht gebraucht weil man reden kann. Da ich aber mit der KM des Kleinen ist das eben nicht möglich daher ist mir nicht bekannt was sind die Vor und Nachteile. Verstehst Du und ich wünsche mir von einem Moderator eben wen er sich äußert, dass es kompetent ist oder halt wie es in deiner Fußzeile steht die Fresse 😉 Das ist wohl der Hammer so unverschämt, was rechtfertige ich mich hier überhaupt.
Brille 007 hat mich nun noch mehr verunsichert.
Wieso soll ich zu meiner Arbeit ziehen wenn ich meine Familie und Freunde dort habe wo ich jetzt lebe.
Ich war vor der Schwangerschaft schon in dieser Wohnung.
Wenn ich nun umziehe bleibe aber Heimatnah ist das verboten?
Wieso darf ich mir kein neues Auto kaufen wenn das alte kaputt ist?
Und wenn ich mir eines kaufen wird es mir dann angerechnet? Also nicht vom Selbstbehalt abgezogen?
Und was hat ein Sorgerecht auf sich wenn die KM eh nur spielt, soll ich wegen jedem Ding zum Anwalt .... Brille007 scheint ja gerne auf Spatzen zu schießen wenn er nicht seinen Willen bekommt. Für was brauche ich dann so ein Ding wenn man mit dem Menschen nicht reden kann?
Man fühlt sich total über den Tisch gezogen.
Liebe Grüße
Torsten
es liegt mir fern zu prozessieren und auf sein REcht zu pochen alles erledigt meist die Zeit
Ja stimmt. Das erledigt sich mit der Zeit. Aber ich fürchte nicht zu deinen Gunsten. Je länger du dich der Willkür der KM in Sachen Umgang unterwirfst, desto schwieriger wird es einen vernünftigen Umgang hinzubekommen. Wenn du weiter den Umgang bei und mit der KM wahrnehmen willst ist das ok, aber wenn du euer Kind auch mal zu dir nehmen willst, möchtest, dass es übernachtet oder deine Eltern u.s.w. kennenlernt wirst du um eine Klage nicht herumkommen.
Auch das Sorgerecht will sie mir nicht geben obwohl der Beistand sagte dies wäre kein Problem.
da gilt dasselbe wie beim Umgangsrecht: Mit ein bisschen Geplänkel kommt man nicht weit. Also starte ein Gerichtsverfahren, wenn es Dir wichtig ist hast nix besseres zu tun wie zu prozessieren
Och ich denke Martin muss nicht prozesieren, er hat erreicht was er wollte. Es geht darum was du willst.Wenn man mit höflichen "bitte,bitte" nicht weiterkommt muss man eben einen anderen Weg gehen oder auf Umgang und SR verzichten.
Welche Vor und Nachteile hat das Sorgerecht.
Nachteile für dich keine. Vorteile, dass die KM dich in wichtige Entscheidungen einbeziehen muss und das ein Kind später das Gefühl hat, dass beide Elternteile die Verantwortung für sein Wohlergehen getragen haben. Sicher gibt es wenige große Entscheidungen bei denen beide Elternteile zustimmen müssen, aber ein paar schon. Der "größte" Vorteil ist, dass im Falle, dass die KM verstirbt oder längerfristig oder dauerhaft sich nicht um das Kind kümmern kann, das JA das KInd nicht so einfach in eine Pflegefamlie geben kann, sondern du Analufstelle bist
Wieso soll ich zu meiner Arbeit ziehen wenn ich meine Familie und Freunde dort habe wo ich jetzt lebe.
Ich war vor der Schwangerschaft schon in dieser Wohnung.
Wenn ich nun umziehe bleibe aber Heimatnah ist das verboten?
Du musst weder indie Nähe der Arbeit ziehen, noch ist ein Umzug wohin auch immer verboten. Es kann beim KU eben nur sein ,dass ein RIchter Fahrtkosten nicht anerkennt, damit der Mindestunterhalt gesichert ist (für den BU für KM trifft das nicht zu)
Wieso darf ich mir kein neues Auto kaufen wenn das alte kaputt ist?
Und wenn ich mir eines kaufen wird es mir dann angerechnet? Also nicht vom Selbstbehalt abgezogen?
Du kannst dir ein Auto kaufen, aber Einfluß auf die Höhe des KU und die Berechnugn dessen hat es nicht.
Und was hat ein Sorgerecht auf sich wenn die KM eh nur spielt, soll ich wegen jedem Ding zum Anwalt .... Brille007 scheint ja gerne auf Spatzen zu schießen wenn er nicht seinen Willen bekommt. Für was brauche ich dann so ein Ding wenn man mit dem Menschen nicht reden kann?
Eben damit Menschen gezwungen werden zu reden. Spätenstens beim 3. mal wird der RIchter die Augen verdrehen und über andere Lösungen nachdenken. Und wenn die KM das PRoblem ist, köntne die Lösung durchaus auch Kind zu Papa bedeuten.
Man fühlt sich total über den Tisch gezogen.
Das kann ich verstehen. Es war aber deine Entscheidung
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Es gibt sicher Foren, wo Du mit der Attitüde durchkommst. Hier bist Du aber anscheinend falsch. Nicht dass ich immer mit Martin konform ginge, aber hier hat er im Wesentlichen Recht.
Es ist ganz alleine Deine Schuld, dass Du mit der falschen Frau gevögelt hast, dass Du nicht verhütet hast und dass Du in der Schule nicht besser aufgepasst hast. Dafür kannst Du weder den Staat noch die Frau verantwortlich machen.
Willkommen Torsten,
in solchen Fällen empfehlen wir hier, aber auch andere, den Umgangsdreisprung:
1. Gespräch mit der Mutter über eine konkrete (!) Umgangsregelung, die Ihr schriftlich fixieren könnte; wenn das nicht klappt
2. Gang zum Jugendamt mit der Bitte um Vermittlung; falls das ebenfalls nicht klappt ich bin schon hier angekommen
3. gerichtliches Umgangsverfahren. es liegt mir fern zu prozessieren und auf sein REcht zu pochen alles erledigt meist die ZeitAuch das Sorgerecht will sie mir nicht geben obwohl der Beistand sagte dies wäre kein Problem.
da gilt dasselbe wie beim Umgangsrecht: Mit ein bisschen Geplänkel kommt man nicht weit. Also starte ein Gerichtsverfahren, wenn es Dir wichtig ist hast nix besseres zu tun wie zu prozessieren
Du kannst abwarten und nichts tun oder klagen. Das entscheidet nicht Martin oder ich oder das Jugendamt.
Das entscheidet nur du allein. Was dich weiterbringt wird die Zeit ergeben.
Hier haben viele die Erfahrung gemacht das ihre KM sich ohne Gerichtsbeschluss keinen Milimeter bewegt.
Ja stimmt. Das erledigt sich mit der Zeit. Aber ich fürchte nicht zu deinen Gunsten. Je länger du dich der Willkür der KM in Sachen Umgang unterwirfst, desto schwieriger wird es einen vernünftigen Umgang hinzubekommen.
Wenn du bessere Erfahrungen machst freu dich. Wenn ich wetten sollte würde ich auf Tinas Vorhersage setzen.
Wenn ich nun umziehe bleibe aber Heimatnah ist das verboten?
Du kannst überall wohnen wo du dir vom Selbstbehalt eine Wohnung leisten kannst. Du kannst auch einen Untermieter aufnehmen oder in eine WG oder zu deinen Eltern ins Kinderzimmer ziehen. Du kannst dich auch überschulden oder dir das Essen abgewöhnen. Was du mit deinem Selbstbehalt machst und wie du damit über die Runden kommst schreibt dir kein Mensch vor.
Wieso darf ich mir kein neues Auto kaufen wenn das alte kaputt ist?
Und wenn ich mir eines kaufen wird es mir dann angerechnet? Also nicht vom Selbstbehalt abgezogen?
Du kannst dir soviele Autos kaufen wie du dir vom Selbstbehalt leisten kannst. Erhöht wird der Selbstbehalt dafür nicht.
Nicht dass ich immer mit Martin konform ginge, aber hier hat er im Wesentlichen Recht.
Es ist ganz alleine Deine Schuld, dass Du mit der falschen Frau gevögelt hast, dass Du nicht verhütet hast und dass Du in der Schule nicht besser aufgepasst hast. Dafür kannst Du weder den Staat noch die Frau verantwortlich machen.
:thumbup: 100% Zustimmung!
Gruss Horst
Willkommen zusammen,
von allem Feedbacks ein großes Lob für die Wertschätzung und die hervorragende Wortwahl an TINA 😉
Danke deine Worte sind beruhigend und es macht so doch mehr Spaß zu kommunizieren.
Auf den Text von pseudonium ... kein Kommetar ich weiß selbst was ich gemacht habe. Dennoch gehören immer zwei dazu. Und Madame hat gesagt sie verhütet hat sogar den angebrochenen Pillenriegel auf der Fensterbank liegen gehabt. Boah man die wollt ein Kind hat es sich sogar vom Bauch rein geschoben. Im Nachinein habe ich erfahren dass Sie mir eine Selbständigkeit vorgegaukelt hat obwohl Sie von der Arge Geld bekommt und und und. Die KM kauft sich im Outlet Sweatsshirt für 170€ und gaugelt vor Sie hat kein Geld. Ist alles egal denn es ist passiert und ich glaube das wie interessiert niemand.
Auf Druck scheint die KM jetzt zu reagieren eieiei, ich hab heute mal meine Fragen bezüglich geregelten Umgang und Sorgerecht schriftlich weg geschickt, ziemlich zügig kam erst Aggressivität mit Androhungen Lügen und Beleidigungen. Als ich nicht reagierte dann zich antworten mit ... ja wir können darüber reden und und und.
Madame schneidet net nur Haar, Madame macht auch noch andere Dinge für Geld. Aber das ist nicht das Thema denn das Kind ist da.
Und so langsam mache ich mir auch Sorgen nach dem ich die letzten Tage endlich mal mit anderen darüber gesprochen habe ob Sie mit dem Kind alles richtig macht.
Aber das ist auch ein Thema. Bekannte von Ihr sind definitiv der Meinung dass ich das komplette Sorgerecht beantragen soll.
Aber dazu muss ich erstmal selbst Kraft haben da ich eben selbst sehr angeschlagen bin.
Ich möchte nochmals deutlich erwähnen. Ich zahle für das Kind und meinen mittleren derzeit den Mindestunterhalt. Das ist kein Thema die kids sollen bekommen was ihm zusteht und ich werde bestimmt net meine Arbeitstelle kaputt machen. Der Kleine kann da nichts dazu. Ob und wie das Geld ankommt weiß ich net, ich weiß nur aus der Vergangenheit dass es net einfach ist und Kidis schon viel Geld kosten auch damit Sie auf dem richtigen Weg bleiben und auf dem Gym eben einen vernünftigen Grundstock für die Zukunft bekommen.
Für den Unterhalt der KM bin ich aufgrund der Verschuldung Haus etc. aus erster Ehe freigestellt, doch das läuft bald aus. Wenn ich mir nun da mein altes Auto schrott ist und ein Auto kaufe damit ich weiterhin zur Arbeit komme. Fällt das unter den Selbstbehalt oder oder wird mir das beim der Unterhaltsberechnung mit angerechnet?
Und wenn ich zu meinem großen Sohn umziehe, erhöht sich doch das Fahrgeld ist das legitim, nochmals egal ob Umzug oder Autofinazierung, die Kinder werden immer ihren Mindestunterhalt erhalten und ich werde immer für Sie da sein. Es geht heir rein um den Km Unterhalt.
Es geht mir nur darum ob ich mir nun ein Auto kaufen kann und ein evtl. bestehendes Darlehen umschulden soll z.B. die Tilgung reduziere, damit ich mir das Auto kaufen kann oder ich das Auto kaufe wenn das Darlehen fertig ist obwohl das alte Auto fast nicht mehr solange halten wird. Es geht mir darum ob ich das machen darf und meine 1000€ Selbstbehalt eben unberührt bleiben, der Kindesunterhalt wir immer weiter bezahlt.
Danke nochmals
Grüße
blackandwhite
P.S.: Es ist mir noch nicht gelungen hier einen User direkt anzuschreiben. Wie funktioniert das? Hier nochmals ein Danke.
P.S.: Es ist mir noch nicht gelungen hier einen User direkt anzuschreiben. Wie funktioniert das?
Links: Hauptmenü -> User-Liste
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Für BU der KM gelten andere Berechnungsmaßstäbe.
Wenn du bisher nicht leistungsfähig bsit, warum sollte sich das ändern? Verdienst du inzwischen mehr?
Dein SB ggü der KM liegt höher als bei Kindern. Erst wenn du nach Abzug des Mindestunterhalts für die Kinder immer noch über 1.100 € liegst wärst du leistungsfähig. Wobei das Nettoeinkommen ja noch um ein paar Dinge bereingit werden muss.
Für PN:
Links auf Userliste, den User raussuchen und rechts auf PN klicken
OK, gardo war schneller
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi b&b,
grundsätzlich ist es so, dass u.U. der Selbstbehalt bei Nichtleistung des Kindesmindestunterhalts von einigen
Richtern unterschritten wird, indem ein sog. "fiktives" Einkommen hinzugerechet wird, dass angeblich
der Unterhaltszahler erwirtschaften könnte, wenn er denn willens wär. Das betrifft aber vor allem oder
sogar ausschließlich den Kindesunterhalt.
Da Du den Mindestunterhalt leistest und es um den Unterhalt der KM geht, ist Dein Selbstbehalt nicht gefährdet.
Langfristige Schulden sind gut. Diese werden teilweise sogar unterhaltsmindernd anerkannt. In Deinem
Fall würde ich eher die Tilgung reduzieren als z.B. einen neuen Autokredit aufzunehmen (Prinzip: alte
Schulden besser als neue). Diese Taktikspielchen betreffen aber eher Fälle, denen noch nach Leistung
des KUs eine deutliche Summe über dem Selbstbehalt verbleiben, so dass bestimmte Posten noch
unterhaltsmindernd abgezogen werden können. Wenn nach Abzug des KUs gerade noch der Selbstbehalt
übrig ist, ist das eigentlich egal.
LG,
Mux
Hallo zusammen,
nun es ist für mich kein Taktikspielchen sondern erforderlich da mein Auto Schrott ist und ich echt in einer Notlage bin.
Ist es gerechtfertigt dass ich obwohl ich diese ersten 40 Monate der KM Unterhaltsverpflichtet bin, einen bestehenden Kredit zu reduzieren z.B. von 500 auf 250 monatlich tilgen und sich dann für die anderen 250 ein auto zu kaufen weil das alte Schrott ist.
Mein Selbstbehalt bleibt dabei unberührt.
Oder sagen die das hätte ich vom Selbstbehalt zahlen müssen.
das ist das was ich nicht weiß!?
Vorab besten Dank
Viele Grüße
blackandwhite
Oder sagen die das hätte ich vom Selbstbehalt zahlen müssen.
So isses b&w.
Aber all das würde mich verschulden da die bleibenden 1000 € gerade reichen zum Leben.
Mit deinem Netto kannst du dir keine 500 Euro Rate leisten. Auch keine 250 Euro. Dumm gelaufen.
Gruss Horst
Hallo Howi64,
und warum ist das so einfach.
Ich brauche das Auto.
Die 500 sind Altlasten noch aus einer viel älteren Geschichte.
Diese werden nur reduziert und durch die Neuaufnahme für ein KFZ erhöhen diese sich ja nicht.
Wieso soll wenn es erforderlich ist es immer als Taktikspielchen benannt werden.
Ist ja echt einfach immer alles abzuwimmeln.
Wieso soll das dem SB angerechnet werden?
Viele Grüße
und Danke
blackandwhite
Moin B&B,
Oder sagen die das hätte ich vom Selbstbehalt zahlen müssen.
Irgendwie sitzt Du hier einem Missverständnis auf. Niemand wird sowas zu Dir sagen.
Selbstbehalt ist die Summe, die Dir nach Leistung der Unterhaltszahlungen mindestens
zum LEBEN verbleiben muss. Hiervon musst Du alles bezahlen, einfach weil diese
1100 € bzw. 1000 € im schlimmsten Fall alles ist, was Dir verbleiben wird.
Es interssiert auch nicht, ob Du Dir ein Auto kaufst oder nicht, oder aber eins brauchst
oder nicht. Es wird einfach gerechnet, danach ein Titel erstellt und fertig. Mit dem
Restgeld musst Du leben. Dies wurde Dir aber auch schon mehrfach von anderen Usern
gesagt. Konkrete Zahlen hast Du bisher auch nicht eingestellt, so dass man mal für
Dich rechnen könnte.
Zwei vereinfachte Beispiele (2 Kinder: 1 J. und 14 J.): Unterhaltsberechtigte: drei: 2 K und 1 KM
1. Beispiel: durchschnittliches monatl. Nettoeinkommen 2000 €
2000 € - 5% berufsbedingte Aufwendungen = 100 €: 1900 €
Einstufung DDT = Stufe 2, eine Stufe runter auf Stufe 1: KU = 225 € u. 334 € = 1341 €
Selbstbehalt gegenüber KM sind 1100 € = Betreuungsunterhalt an KM = 241 €
Der Mindestunterhalt für beide Kinder ist gewährleistet, für die Mutter verbleibt 241 €.
Hier könnte versucht werden durch weitere Posten, die geltend gemacht werden den Unterhalt
der KM zu drücken, z.B. Tilgung eines schon lange bestehenden Kredites z.B. von 100 €.
Würde dieser von der Gegenseite berücksichtigt, sänke der Unterhalt der KM auf 141 €.
Nur in diesem Fall (nicht in Bsp. 2) kannst Du versuchen, was zu drehen, d.h. Du machst
Aufwendungen geltend, die in die Unterhaltsberechnung einfließen und Dein unterhaltsrelevantes
Nettoeinkommen senken. Das ist der einzige Weg, wie Du verhandeln kannst. Bsp. 2 lässt
Dir keine Handlungsoptionen.
2. Beispiel: durchschnittliches monatl. Nettoeinkommen: 1600 €
1500 € - 5% berufsbedingte Aufwendungen = 75 €: 1425 €
Einstufung DDT = Stufe 1: KU = 225 € u. 334 € = 866 €
Der Selbstbehalt von 1000 € würde unterschritten => sog. Mangelfall! Erfordert nun
separate Berechnung des KU´s unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes. KU kann nicht
vollständig geleistet werden. KM bekommt nichts, da keine Leistungsfähigkeit besteht.
Hoffe, das ist nun klarer geworden, wo etwas gedreht werden kann.
LG,
Mux
________
Edit: Leerzeilen gelöscht