Hallo aus dem hohen Norden.
Ich heisse Hannes, bin 29 Jahre jung, hab ein Sohn 3 jahre alt und lebe seit Dezember 2013 getrennt von meiner Ex.
Ich Zahle seit Anfang an freiwillig 257,- Kindesunterhalt im Monat nach Düsseldorfer Tabelle.
Unser gemeinsames Kind lebt bei der Mutter und ich betreute unseren Sohn am Anfang(Januar,Februar, März zwischen 10-14 Tage pro Monat), nun ist Saison, ich muss wieder mehr Arbeiten und habe auch Finanziell eine höhre Belastung dadurch betreue ich Ihn nur 6-8 Tage im Monat seit April.
Wie gesagt alles ohne beschluss vom JA auf freiwilliger Basis.
Die Kindsmutter ist seit kurzem Harz4 Empfängerin, woraufhin sich das Sozailamt an mich gewandt hat, ich möchte meine Einkünfte da legen Aufgrund der teuren Wohnsituation der Kindsmutter.(120qm 730€ Kaltmiete)
Sie hat kein Wohngeld beantragt, klärte sich kurzer Hand und ich brauchte keine Auskünfte erteilen.
Nun hat sie sich ans JA gewandt, Samstag kam das schreiben mit der Aufforderung zur Einmaligen Überprüfung meiner Unterhaltsverpflichtung.
Mein Problem ist nun das ich nicht weiss was mir im schlimmsten Fall passiert. :/
Ich Verdiene ca 2000,- Netto
Fahrtkosten monatlich ca 350,- ( Fahre jeden Tag 180km 5 Tage die Woche)
Miete 530,- warm
Kleinkredit 75€ mtl. läuft demnächst aus
Ich möchte mich nicht vor der Zahlung drücken o.ä. aber ich habe Angst vor einer zu hohen Berechnung vom JA.
Kann mir jemand aus Erfahrung sagen was auf mich zu kommen wird im schlimmsten Fall!?
Die Mutter spart keinen einzigen Cent, bezieht wie gesagt Harz4 aber kann sich teure Festivals etc leisten während ich jeden Euro 2mal umdrehe.
Mfg Hannes und vielen Dank im Voraus.
Hallo,
Zunächstmal wirst Du sicher schnell einen Zahlenwert hier bekommen, der Dir ne Richtung zeigt.
Ein Problem wird wohl der weite Weg zur Arbeit sein. Wenns da hart auf hart kommt wird man wohl von Dir verlangen umzuziehen, oder Dir einen Job in der Nähe zu suchen, oder aber, man wird die Fahrtkosten nicht zu 100% anrechnen. Allerdings erst wenn das ganze vor Gericht geht.
Schau auch mal in die Leitlinien des für Dich zuständigen OLG, ob tatsächliche Fahrtkosten abzugsfähig sind, oder nur eine Pauschale, von 5%.
Zunächst, und vor allem aber, krieg das hier:
Die Mutter spart keinen einzigen Cent, bezieht wie gesagt Harz4 aber kann sich teure Festivals etc leisten während ich jeden Euro 2mal umdrehe.
aus der Birne. DAS geht Dich nämlich nichts mehr an, auch wenn's sicher ärgerlich ist.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Hallo Hannes, willkommen hier bei Vatersein.de!
Etwas Grundsätzliches vorab: Egal wie fordernd und wie offiziell Schreiben von Behörden daherkommen (z.B. JA oder ARGE)
allen ist eins gemeinsam: Es sind lediglich Forderungen, die Du nicht unbedingt bedienen musst. Nur ein Gericht kann Dich im
Streitfalle zu etwas zwingen.
Also erstmal keine Angst haben!
Da Dein Kind schon drei Jahre ist, ist Deine Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter normalerweise erloschen, wenn nicht besondere
Gründe genannt werden.
Einen höheren Unterhaltsbedarf für Dein Kind als die 257 € sehe ich nicht, wenn Deine Angaben stimmen.
Die einfachste Rechnung sähe so aus: 2000 € - 5 % berufsbedingte Aufwendungen = 1900 € (Stufe 2 = 241 €) + eine Stufe höher wegen nur
einem Unterhaltspfichtigen = Stufe 3 (257 €).
Nicht berücksichtigt sind ggf. private Altersversicherung, erhöhte Fahrkosten, Kredit. Die Diskussion darum lohnt aber nur, wenn Du dadurch eine
Stufe tiefer rutscht, dafür müssen über 400 € unterhaltsmindernd anerkannt werden.
Ich sehe Dich realistisch eingeordet.
Du bist nur verpflichtet, denen Dein Einkommen der letzten 12 Monate mitzuteilen und dieses nachzuweisen. Weitergehende Fragen, wie diese auf
einem mehrseitigen Bogen des JA erscheinen, brauchst Du nicht zu beantworten.
LG,
Mux
Servus Hannes und willkommen im Forum!
Ergänzend zu den Vorschreibern und zur Erläuterung: Darlehensraten, Miet- und sonstige monatlichen Kosten musst Du von Deinem Selbstbehalt (SB) 1.100 Mücken bestreiten.
Sie werden nicht die der Ermittlung des bereinigten Netto-Einkommens berücksichtigt.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Hannes,
in Ergänzung zu den Vorschreibern: Ich lese aus Deinen Angaben schwankende Arbeitszeiten und schliesse daraus auf (saisonal?) schwankende Einkünfte. Die Basis der Unterhaltsberechnung ist aber (mindestens) ein Jahreseinkommen, in das solche Dinge genauso eingepreist werden wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zinsen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung etc. Nimm also testweise einfach mal Deine Lohnabrechnungen aus 6.2013 bis 5. 2014, addiere das jeweilige Netto, teile das Ganze durch 12 und schau in die Düsseldorfer Tabelle. Diese Berechnung kannst Du auch dem JA mitteilen. Formulare ausfüllen musst Du nicht. Möglicherweise kommst Du dadurch im Jahresdurchschnitt aber noch eine Stufe tiefer.
Das Jugendamt hat nichts zu "beschliessen"; die Mitarbeiter sind dort aber auch nicht Dein Feind. Wenn Deine Ex dort oder bei einer anderen Behörde aufschlägt und (Steuer-)Geld für sich, Euer Kind oder beide haben möchte, muss diese Behörde prüfen, ob vorrangige Unterhaltspflichten - beispielsweise Kindesunterhalt durch den Vater - regelmässig und in der richtigen Höhe bedient werden. Nichts anderes passiert aktuell. Du kannst beim Jugendamt sogar einen Titel über diese 257 EUR ausstellen; dann hast Du zumindest die nächsten 3 Jahre lang Ruhe, bis Dein Kind in die nächste Altersstufe kommt. Und ja; Das Jugendamt, Deine Ex oder sonstwer kann damit nicht einverstanden sein und Dich auf höhere Zahlungen verklagen. Aber in Deutschland kann sowieso jeder jeden jederzeit wegen allem verklagen; insofern muss man deswegen nicht schlecht schlafen.
Wieviel die Wohnung Deiner Ex oder ihre Festivalbesuche kosten, sollte Dich nicht interessieren. Die Höhe Deiner Unterhaltsverpflichtung hat nur mit Deinem Einkommen zu tun; sie würde nicht sinken, wenn Deine Ex und Dein Kind in einem Wohnwagen leben würden. Insofern: Abhaken und vergessen. Auch dass Du Euer Kind mehr betreust/betreut hast als ein deutscher "Durchschnitts-Trennungsvater" (was mit höheren Kosten auf Deiner Seite einhergeht), schlägt sich leider nicht in weniger Unterhalt nieder; das kann man nun einmal nicht in jedem Einzelfall prüfen und individuell festlegen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vielen Dank für die Schnellen Antworten!
Ich hoffe das die Kindsmutter sich darauf einlässt den Titel per Anwalt fest zu setzen!
Damit ist das Kind abgesichert und ich habe Ruhe!
Oder wäre dies ein Fehler???
Mfg
Moin Knatterkasten,
Ich hoffe das die Kindsmutter sich darauf einlässt den Titel per Anwalt fest zu setzen!
Wer verlangt denn aktuell einen Titel ?
Es geht doch derzeit nur um eine Einkommensauskunft und die Überprüfung der Unterhaltshöhe.
Einen kostenlosen Titel kannst Du - so verlangt - auch beim JA erstellen lassen.
Den sollte man nur nicht unterschreiben, ohne ihn zu verstanden zu haben (d.h. erstmal inhaltlich prüfen) ...
Gruß
United
Moin Hannes,
Ich hoffe das die Kindsmutter sich darauf einlässt den Titel per Anwalt fest zu setzen!
einen Anwalt braucht dafür weder Deine Ex noch Du. Ein Unterhaltstitel ist eine sehr schlichte Angelegenheit, die Du kostenfrei beim Jugendamt oder gegen eine kleine Schreibgebühr bei einem Notar protokollieren lassen kannst. Ein Muster für Letzteres gibt es beispielsweise HIER. Bevor Du ihn unterschreibst und aus der Hand gibst, lässt Du ihn am besten nochmal hier prüfen (vorher bitte anonymisieren).
Damit ist das Kind abgesichert und ich habe Ruhe!
richtig, vor allem vor weiteren behördlichen Nachfragen, beispielsweise von Jobcenter, Arge & Co. Ein Titel ist auch keine "Schikane", sondern ein Recht Deines Kindes auf die schriftliche Dokumentation eines ohnehin bestehenden Zustandes namens Unterhaltspflicht. Über schriftliche Miet- und Arbeitsverträge regt sich auch niemand auf.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
um dann gleich mit dem "Verstehen" anzufangen:
richtig, vor allem vor weiteren behördlichen Nachfragen, beispielsweise von Jobcenter, Arge & Co.
Vor behördlichen Anfragen zum Einkommen schützt ein Titel nicht.
ein Recht Deines Kindes auf die schriftliche Dokumentation eines ohnehin bestehenden Zustandes namens Unterhaltspflicht.
Die ohnehin bestehende Unterhaltspflicht ist bereits im Gesetz dokumentiert.
Mit einem Titel wird diese Pflicht konkretisiert.
Über schriftliche Miet- und Arbeitsverträge regt sich auch niemand auf.
Während Miet- und Arbeitsverträge Verträge mit beidseitigen Leistungen sind und in der Regel einer Kündigungsfrist unterliegen, ist ein Titel eine einseitig erstellte Unterwerfungsurkunde, ohne den Anspruch auf irgendeine Gegenleistung.
Dass man sich über das Verlangen eines Titel nicht aufregen sollte, ist unbestritten ... man kommt halt nicht drum herum.
Aber wie gesagt, bevor man unterschreibt, sollte man wissen, was man unterschreibt.
Gruß
United
Hallo
Eines muss dir klar sein ,gibt es einen Titel gegen dich und dein Verdienst sollte weniger werden ,
musst du diesen Titel auch bedienen und zwar genau in der Höhe der Vestsetzung.
Weiter glaube ich auch ehrlich nicht das die Mutter als Hartz4 Empf. sprich die Arge keine Unterhaltsansprüche gegen dich stellen wird.
Wie lange bekommt KM schon Hartz4 ??Hat sie vor der Geburt des Kindes gearbeitet? wenn ja was war ihr verdienst.
alles gute GURU
Moin United,
um dann gleich mit dem "Verstehen" anzufangen:Vor behördlichen Anfragen zum Einkommen schützt ein Titel nicht.
natürlich nicht. Aber vor dem Umstand, dann jedes Mal umständlich eine Einkommensberechnung vorlegen zu müssen, weil die KM irgendwas beantragt hat: Wenn in einem Titel ein monatlicher Zahlbetrag steht sowie eine Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung, kann der Anfrager davon ausgehen, dass die Kohle auch bezahlt wird und den Betrag damit seinen eigenen Berechnungen einverleiben.
Während Miet- und Arbeitsverträge Verträge mit beidseitigen Leistungen sind und in der Regel einer Kündigungsfrist unterliegen, ist ein Titel eine einseitig erstellte Unterwerfungsurkunde, ohne den Anspruch auf irgendeine Gegenleistung.
hatte ich irgendwo behauptet, man bekäme - analog zu Miet- und Arbeitsverträgen - irgendwelche Gegenleistungen für den Unterhalt? Ich hatte lediglich geschrieben:
Über schriftliche Miet- und Arbeitsverträge regt sich auch niemand auf.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vergleiche über KU schützen nicht davor, Einkommensauskunft geben zu müssen.
Entweder alle 2 Jahre oder, falls man den Richter überzeugen kann, auch früher.
Insofern kann man schon am Tag nach der dem Vergleich, eine neue Auskunft verlangen und ggf. einen neuen Prozess anstrengen.
Natürlich geht das nur nach oben.
Die Bindung gilt nur nach unten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
Vergleiche über KU schützen nicht davor, Einkommensauskunft geben zu müssen.
Entweder alle 2 Jahre oder, falls man den Richter überzeugen kann, auch früher.Insofern kann man schon am Tag nach der dem Vergleich, eine neue Auskunft verlangen und ggf. einen neuen Prozess anstrengen.
vorliegend ist ja nicht von einem Vergleich die Rede, sondern vor einem Titel. Unter vernünftigen Menschen schützt der Titel erst einmal eine Weile vor weiterem Ärger; zumindest in den meisten Fällen. Und in wenigen anderen Fällen gilt, dass man sich gegen die Unvernunft seiner Mitmenschen sowieso nicht schützen kann.
Aber einen verlässlichen und dauerhaften Schutz gibt es ja nicht mal gegen viel einschneidendere Ereignisse: Wenn einer von uns Unterhaltspflichtigen morgen vor einen Bus läuft und direkt anschliessend mausetot ist, ist es auch Essig mit dem Unterhalt. Obwohl das so doch gar nicht vorgesehen war und obwohl man als UH-Berechtigter deswegen niemanden auf Schadenersatz verklagen kann.
Grüssles
Martin
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Natürlich schützt ein Titel vor einer Klage für einen Titel.
Aber nicht gegen eine Klage für einen höheren Titel.
Ich bin ein halbes Jahr nach dem letzten Unterhaltsverfahren wieder verklagt worden und das Verfahren wurde auch, trotz Widerspruch meinerseits, durchgeführt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
Dein Fall ist/war eben einer von denen, die ich mit "Unvernunft" überschrieben hatte: Wenn jemand genügend Lebenszeit übrig hat, um wegen einer Stufe Kindesunterhalt ein Gerichtsverfahren anzustrengen, kann er das tatsächlich tun; davor gibt es so wenig Schutz wie vor der Klage des Nachbarn, weil ein Apfel von Deinem Baum auf sein Grundstück gefallen ist, weil ihn der Geruch des Grills in Deinem Garten stört oder weil Deine Katze in sein Gemüsebeet gekackt hat.
In einer Welt, in der alles möglichst "gerecht" sein soll und irgendwelche Herz-Jesu-Sozialisten die Rechtschutzversicherung und die Verfahrenskostenhilfe erfunden haben, damit auch noch das blödsinnigste Gerichtsverfahren geführt werden kann, ist das eben so.
Grüssles
Martin
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