Hallo zusammen,
euer Internet-Jäger und Sammler hat mal wieder was interessantes gefunden... :ausgezeichnet:
http://www.anwalt-wille.de/index.php?id=41
Eine direktere Verlinkung ging nicht- bzw. habe ich nicht geblickt... der 2. Artikel ist es ->
Betreuungsperson um Vollzeit arbeiten zu können
Bitte an DeepThought, das Urteil komplett irgendwo her zu besorgen und reinzustellen.
Klingt doch wie Musik in den Ohren, oder ?
Gruss -
Gerald
Ich befürchte nur, das dann die entsehenden Betreuungskosten analog den Kiga-Kosten für einen Vollzeitplatz, wenn Mama arbeitet, dann dem Unterhaltspflichtigen aufgehalst werden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
völlig wurscht ... 🙂 aber ich denke das wäre mal ein kräftiger Tritt in den allerwertesten aller zu behäbigen Leute...
Diese Kosten dann anteilig oder komplett zu übernehmen wäre speziell in meinem Fall ein Nasenwasser gegen den sonst fälligen Unterhalt !
Aber mal sehen wie sich das entwickelt - in der Datenbank von NRW war noch kein Urteil drin - ist bestimmt noch zu neu.
Gruss -
Gerald
Moin,
der Link zum Urteil ist >>>HIER<<<
Grundsätzlich ist das Urteil ein guter Ansatz. Insbesondere könnte dieser Tenor in der Rechtssprechung dazu führen, dass es sich nicht mehr "lohnt", bei einer Trennung die Kinder in den eigenen Besitz zu bringen und den anderen Elternteil auszugrenzen, um sich vor eigener Erwerbsarbeit zu drücken. Geht ein bisschen in die Richtung "wer die Kinder unbedingt haben will, zahlt auch für die Folgekosten". Was den betroffenen Kindern unterm Strich insofern zugute käme, dass nicht finanzielle Erwägungen eines Elternteils für ihren nachehelichen Lebensmittelpunkt verantwortlich sind, sondern echtes Interesse. AE-Väter kennen das schon lange: Wenn sie Fremdbetreuung brauchen, um Kind(er) und Vollzeitjob unter einen Hut zu bringen, löhnen sie dafür, ohne Gerichte zu bemühen.
Und immerhin: Es ist ein OLG-Urteil und hat damit einiges an Gewicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
okok,.
in diesem Fall wurden die Betreuungskosten Einkommensmindernd abgezogen.
Hierfür erforderliche Aufwendungen sind fiktiv einkommensmindernd gegenzurechnen.
Die für eine Privatperson, die stundenweise die Betreuung der Kinder gewährleistet, aufzubringenden monatlichen Kosten schätzt der Senat auf 150,00 €.
Was aber indirekt bedeutet, das der Exmann anteilig mitzahlt, da er ja durch diesen Abzug einen höhren EU zahlen muß, als bei einer vollständigen Anrechnung.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich frage mich immer, warum Mütter, die die Kinder fremd betreuen und sich das bezahlen lassen, nicht anteilig KU bezahlen müssen.
Denn gerade wegen der Betreuungsleistung sind sie ja vom KU befreit.
Auch wenn sie BU erhalten, also das Geld für die Betreuung erhalten, solten sie davon auch anteiligen KU bezahlen.
Aber ich weiß, ich bin schon wieder in Phantasia.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Lol - ja das stimmt beides ...
aber wie heißt es immer im Leben so schön :
"Wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir was", sonder bei "So isses !!!"
rofl
Gruss -
Gerald