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neues Unterhaltsrecht - Ehegattenunterhalt

 
(@dromeda)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

gibt es hier Erfahrungen, wie das neue Unterhaltsrecht in Bezug auf Ehegattenunterhalt gehandhabt wird?
Ich habe gelesen, dass kein Anspruch mehr auf Unterhalt besteht, wenn das jüngste Kind 3 Jahre alt ist?

Wo steht das denn genau?
Und wie setzen Gerichte das um?

LG
dromeda

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2008 12:46
 elwu
(@elwu)

gibt es hier Erfahrungen, wie das neue Unterhaltsrecht in Bezug auf Ehegattenunterhalt gehandhabt wird?
Ich habe gelesen, dass kein Anspruch mehr auf Unterhalt besteht, wenn das jüngste Kind 3 Jahre alt ist? Wo steht das denn genau?
Und wie setzen Gerichte das um?

Hallo,

1) noch recht wenige, da die Umsetzung der neuen Gesetzdenke durch die Richter sich über Jahre und Jahrzehnte hinziehen kann und wird
2) Das steht *so* nirgends
3) Das hängt allein vom jeweiligen Gericht ab

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2008 12:53
(@max076)
Zeigt sich öfters Registriert

...google mal, es gibt bereits Urteile in der "Begrenzung" des nachehelichen U, etc.

Es gibt da aktuelle Urteile, daher brauchst Du nicht Jahre zu warten...oder "Jahrzente" (hat das eine Frau geschrieben ? :-))

In vielen Dokumentationen ist sehr schön beschrieben, warum es endlich Zeit wurde, das U-Recht grundlegend zu ändern.

Vor allem freut es die ehrlichen Männer, die sich um das Kind und damit die Ex über Jahre gesorgt haben, aber nicht einsehen, wenn die Ex meint, einen lebenslangen Lebensstandard sich gesichert zu haben.

Mal weißes Papier in den Drucker einlegen und Bewerbungen schreiben - ein Szenario, das vielen Exchen total fremd ist....

Gruß
Max

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2008 00:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo max,

Es gibt da aktuelle Urteile, daher brauchst Du nicht Jahre zu warten...oder "Jahrzente" (hat das eine Frau geschrieben ? :-))

Nein, das hat ein Mann geschrieben und resultiert aus der Erfahrung das es zwar derzeit Urteile der Gerichte gibt, die aber noch keine Rechtssicherheit bieten, da anzunehmen ist das die meisten Urteile vor das OLG gehen und damit immer noch gekippt werden können und daher auf einige Zeit nicht absehbar ist wie diese entscheiden werden.

Ein wirklicher Grund zur Freude besteht also noch nicht. Außerdem muß dann noch zwischen Familien- und Sozialrecht unterschieden werden. Die ARGE lehrt uns imemr wieder das ein Anspruch der Familienrechtlich nicht mehr existiert sozialrechtlich noch lange nicht als nichtig erachtet werden muß.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2008 10:06