Neues Unterhaltsrec...
 
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Neues Unterhaltsrecht - auch Anwendung in der Praxis ?

 
(@max076)
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Hallo,

kurz zu mir:
geschieden seit 01/2008, EU und KU auf privater Einigung, läuft soweit alles planmäßig, Emotionen lassen nach, die Sachebene kehrt zurück.... zahle weniger als ich müsste, Tochter aus der Ehe, wird im Mai 3 (!).

Kernfrage: Naturgemäß geht meine Frau (nicht berufstätig) davon aus, daß ich trotz des neuen U-Rechtes auch z.B. in 2-3 Jahren noch zahle.

Von meiner Seite bin ich auch bereit, alleine schon wegen der Tochter, den U weiter zu zahlen...aber: ich will Reduzierungen spüren, damit ich auch wieder auf die Beine komme.

Für 2008 habe ich mit der EX vereinbart, den vollen Unterhalt weiter zu zahlen, möchte aber für 2009 in neue "Verhandlungen" einsteigen, um etwas weniger zahlen zu müssen.

Mein Anwalt war zwar gut, erweckt aber bei mir den Eindruck, daß er alles sehr schwammig formuliert und mich präzise nur unpräzises erzählt. Man müsse abwarten, wie sich die neue Rechtsprechung entwickelt und bis erste Urteile da sind.

Konkret nun zu meiner Frage:
Kann jemand einschätzen, ob ich gute Chancen habe, wenn ich mich in 2009 oder angenommen noch ein Jahr später (da würde die Tochter bereits 5) mal langsam mich auf das neue U-Recht beziehen würde ?

Danke fürs konzentrierte Lesen 🙂

Max

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2008 00:19
(@PhoeniX)

Moin

Dein RA hat die selben Probleme wie wir hier.

Die OLGs haben in ihren unterhaltsrechtlichen Leitlinien einem "plötzlichen" Ende der Unterhaltsansprüche entgegengesteuert und einen Übergang reingebastelt, der sich außerdem an die Möglichkeiten der Kinderbetreuung orientiert.

Wir alle warten auf Urteile aus der eine Resonanz zu erkennen ist, diese werden jedoch wohl erst in 2-3 Jahren vorhanden sein. Bis der BGH sich äußert und eine Richtung weisende Entscheidungen trifft, wird es wohl noch 4-5 Jahre dauern.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2008 04:00
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Max,

warum hast du das Thema ´Unterhalt ab Mai´ nicht gleich im Januar zum Thema gemacht.

So musst du die Anwalts/ Gerichtskosten etc in 2009 nochmal zahlen.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2008 10:05
(@max076)
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.. hatte ich ja geschrieben, weil ich grundsätzlich froh bin, daß meine Frau mir "entgegenkommt", da ich wegen der Differenzmethode und meinem relativ hohen Einkommen unter der Brücke schlafen müsste, hätte sie alles geerichtlich eingefordert was der liebe Staat an Unterhalt für Sie vorsieht.

Das ist das eine...daher halte ich auch still, aber nicht über Gebühr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2008 09:54
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kann jemand einschätzen, ob ich gute Chancen habe, wenn ich mich in 2009 oder angenommen noch ein Jahr später (da würde die Tochter bereits 5) mal langsam mich auf das neue U-Recht beziehen würde ?

Hallo Max,

die Frage ist falsch gestellt. Sie muss heissen, ob Deine Ex Chancen hätte, einen Richter zu finden, der das neue Recht ignoriert, wenn Du es anwendest. Das neue Recht sagt:

  • (teilweise) Erwerbsobliegenheit ab dem dritten Lebensjahr
  • Reduzierung des Bedarfs auf den "angemessenen" Bedarf, wenn nicht Ehe von langer Dauer etc. und ehebedingte Nachteile etc.

Was ist der "angemessene Bedarf"? Keiner weiss es, aber das Finanzamt hilft: 13805€ pro Jahr = 1150€ pro Monat ist die Grenze für's Realsplitting. Du nennst ja keine Hausnummern, ich gehe aber davon aus, dass Dein EU-Betrag zur Zeit darüber ist. Und darunter macht eigentlich keinen Sinn für Deinesgleichen (="relativ hohes Einkommen").

Ich wiederhole es zwar schon gebetsmühlenhaft, aber in solchen Fällen halte ich eine aussergerichtliche Einigung, die genau diese 1150€ vorsieht, bei Ausschluss weiteren Nachteilsausgleichs, aber auch ohne Anrechnung von Einkommen der Berechtigen, für einen endlichen, aber durchaus mehrjährigen Zeitraum, für den vernünftigen Mittelweg. 1150€ auf Anlage U kosten einen Spitzensteuerzahler netto  etwa 620€.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2008 12:32