Neues Unterhaltsrec...
 
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Neues Unterhaltsrecht???

 
(@fuxbaumann)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich hab da mal ein paar Fragen....

Also,ich lebe von meiner Frau seit Juni 2006 getrennt.Die Scheidung wurde von mir im Dezember 2007 eingereicht.
Unsere gemeinsame Tochter (12 Jahre) lebt momentan bei der Mutter.Ich zahle für meine Tochter 316 Euro Unterhalt.
Ich verdiene netto ca. 2000 Euro,meine Ex ca. 1100 Euro.Für sie zahlte ich bislang keinen Unterhalt da sie weiterhin in unserem gemeinsamen Haus wohnte wobei ich den Abtrag für dieses Haus weiterhin allein zahlte.Ich wohne nicht mehr in diesem Haus sondern in einer Mietwohnung.

Jetzt zu meinen Fragen:

Was änderte sich am neuen Unterhaltsrecht für mich?
Wenn meine EX aus dem Haus auszieht und sich eine Wohnung nimmt,wieviel Unterhalt müsste ich dann,nach neuem Gesetz,gegebenenfalls zahlen?
Wie sehen ihre Unterhaltsansprüche nach der Scheidung aus?

Hoffe,ihr könnt mich etwas aufklären

Gruß,
Tom

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2008 15:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo fuxbauman,

Ich sehe deine Lage eigentlich relativ entspannt.

1. Weil du dich erstmal zurücklehnen und abwarten kannst, da deine Ex beim Scheidungstermin ihren EU erstmal neu beantragen und begründen muss, und da fallen mir nach dem neuen U_recht garnicht so viele Gründe für sie ein.

2. Bleibt nach KU, Abtrag des Hauses und eigenem Einkommen nix mehr übrig an EU.

3. Solltest du versuchen das Haus alleine zu übernehmen und dann wieder in einzuziehen. Du musst dir dann zwar ggf. einen Wohnvorteil anrechnen lassen, aber der ist vielleicht nicht viel höher als deine momentane Miete. Die Kosten des Hauses kannst du dann ggf. noch als Eheprägend geltend machen.

Also, Alles wird gut!

Gruss Beppo.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2008 16:01
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

da fallen mir nach dem neuen U_recht garnicht so viele Gründe für sie ein.

Naja, in §1573 BGB stehen noch paar drin. Um einschätzen zu können, ob Aufstockungsunterhalt ein Thema ist, müsste man noch wissen, ob diese 1100 Netto aus Vollzeit oder Teilzeit kommen.

Die Kosten des Hauses kannst du dann ggf. noch als Eheprägend geltend machen.

Also wenn er sich entscheidet, das Haus zu übernehmen, dann gehen die Kosten schon voll auf sein Taschengeldkonto. Der angemesse Wohnwert funktioniert nur bis zur Scheidung. D.h. er muss sich schon ausrechnen, ob er sich das leisten kann, und dazu muss er erstmal die Risiken in §1573 BGB einschätzen können.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2008 16:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo pappasorglos,

Ich hatte das vielleicht etwas zu salopp ausgedrückt.

Ich denke nicht, dass es auf keinen Fall EU gibt aber ich denke, nach allem was er schreibt, stehen seine Chancen auf niedrigen oder keinen EU nicht schlecht.

Ich denke auch fuxbaumann sollte nicht sofort sein Haus übernehmen, sondern die gemeinsamen Lasten weiterhin nutzen um den EU zu drücken. Später wird es dann um so schwerer diesen aufleben zu lassen.

Die Möglichkeit, das Haus alleine bezahlen zu können, entnehme ich der Aussage, dass er das ja heute auch schon tut und das sogar zusätzlich zur eigenen Miete.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2008 17:06
(@fuxbaumann)
Schon was gesagt Registriert

Also,

momentan sieht es so aus dass ich für das Haus monatlich einen Abtrag von rund 500 Euro zahle.
Meine Ex hat durchblicken lassen dass sie in Erwägung zieht mir ihre ideelle Hälfte am Haus zu übertragen.
Auf dem Haus lasten noch Schulden.Ein Verkauf würde diese Schulden nicht decken,das haben wir schon versucht.
Wenn sie mir ihre Hälfte überträgt ist sie quasi schuldenfrei.Kann ich die Kosten für den Abtrag dann trotzdem noch als
ehebedingte Schulden anrechnen? Und dann läuft da noch ein Kleinkredit,auch ehebedingt.Den zahle ich auch noch allein ab.Wird das dann irgendwann mal geteilt oder bleib ich darauf sitzen weil sie ja sagt sie kann von ihrem Geld nichts zahlen.Ihr Nettogehalt kommt aus einem Vollzeitjob.1000 Euro war der letzte Stand,können jetzt aber auch 1100 oder 1200 sein,hab schon lange keine aktuelle Abrechnung mehr gesehen.... Hatte mich auch nicht interessiert weil ich für sie ja eh nichts zahlte.Nun will sie halt aus dem Haus ausziehen und ich weiss nicht ob ich gut dabei wegkomme wenn ich das Haus tatsächlich selbst übernehme.Und ob ich es dann selbst nutze oder vermiete steht auch noch in den Sternen.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2008 18:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ob sich die Übernahme des Hauses für dich lohnt (finanziell und emotional), ist von hier aus natürlich schwer zu sagen, aber aus taktischen Gründen, würde ich das, und vor allem dein Interesse daran erstmal nicht in Vordergrund stellen.

Lass es so wie es ist und gehe ganz entspannt in die Scheidungsverhandlung.

Wenn deine Frau sich nicht beteiligen kann, hilft es dir bei der Abwehr des EU.

Wenn deine Ex auf jeden Fall raus will und der Markt dafür nicht allzu gut ist, dann warte einfach. Mit jedem Monat werden die Schulden geringer.

Danach solltet ihr jedoch klar Schiff machen und das Haus Einem überlassen.
Sonst habt ihr ständig ein Streitthema an den Backen.

Solltest du mit dem EU nahe 0,- durchkommen solltest du sie fairerweise auch Lastenfrei aus dem Haus raus lassen.

So gross kann das Wert/Schuldendefizit bei 500,- € / Monat doch eigentlich garnicht sein.

Ob dann Selbernutzen, Vermieten oder Untervermieten der für dich beste Weg ist muss man dann sehen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 27.01.2008 18:41
(@fuxbaumann)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

also rein emotional möchte ich das Haus schon halten.... Man weiss nie was mal kommt und was man hat das hat man...
Selbstverständlich würde ich sie auch schuldenfrei stellen,aber ich befürchte dass ich dann noch einiges an Unterhalt zahlen müsste.... Und beides könnte ich auf Dauer nicht.Denn momentan sieht es so aus dass meine neue Partnerin mich schon finanziell sehr unterstützt.Das soll aber nicht zum Dauerzustand werden....
Gibt es denn keine Berechnungsgrundlagen wo man mal grob abschätzen könnte ob und wieviel ich evntl. zahlen müsste?
Ab erst in ein paar Tagen neuen Termin beim Anwalt und die Sache mit dem neuen Gesetz beschäftigt mich schon das ganze Wochenende....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2008 19:44
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Gibt es denn keine Berechnungsgrundlagen wo man mal grob abschätzen könnte ob und wieviel ich evntl. zahlen müsste?

3/7 der Differenz der bereinigten Einkommen.

Du sprichst von 2000 und 1100 Netto für Steuerklassen I und II ? Oder etwa III und V? Dann müsstes Du's umrechnen. Also angenommen es ist I/II, weiter angenommen Ihr habt beide keine grossen Werbungskosten (Fahrtkosten) und noch weiter angenommen, das Haus taucht in der Rechnung nicht mehr auf, dann wären die bereinigten Einkommen:

  • Du: 2000€ -5% Werbungskostenpauschale - 316€ KU = 1584€
  • Sie: 1100€ - 5% Werbungskostenpauschale = 1045€

3/7 der Differenz sind dann 3/7*(1584-1045) = 231€. Aber wie Du siehst, viel zu viele Annahmen, kann also auch ganz anders sein.

In der jetztigen Situation spielt das Haus aber eine Rolle, und Du zahlst definitiv zu viel. Jetzt zählt nämlich mindestens mal der angemesse Wohnwert zu ihrem Einkommen dazu, und der ist für 2 Personen eher bei 500€ als bei 360€.

Jetzt ist also Dein Einkommen zusätzlich um die Hausrate zu vermindern (1584-500=1084) und ihres um diesen Wohnwert  zu erhöhen (1045+500 = 1545), und dann kehrt sich das Vorzeichen um, d.h. Du würdest unterhaltsberechtigt mit 3/7*(1545-1084) = 196€. Einfacher könnt ihr das natürlich haben, indem ihr Euch die Hausrate teilt. Aber die Rate einfach klaglos bezahlen ist keine gute Idee.

Warum will sie denn raus aus dem Haus? Nur aus finanziellen Gründen oder noch aus anderen? Kannst Du Dir nicht vorstellen, es einfach so zu belassen, d.h. Du zahlst keinen EU, aber die halbe Rate? Scheint mir irgendwie naheliegend.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2008 20:43
(@fuxbaumann)
Schon was gesagt Registriert

Also Steuerklassen 1 und 2...

Sie will aus dem Haus weil sie lieber in die Stadt ziehen möchte.... Und die Nebenkosten,die sie selbst trägt,sind ihr bei dem Haus zu hoch....
Und ich bin auch nicht mehr gewillt das Haus allein abzuzahlen und sie wohnt da kostenlos drin.An den Raten wollte sie sich nie beteiligen,das hat sie stets abgewehrt.... Sie mag auch das Haus nicht allein behalten,ich hätte es ihr überlassen....
Nur,ich zahle und sie wohnt drin,mit der Situation komm ich nicht mehr klar....

Und wenn ich keinen Unterhalt zahle,dafür aber die halbe Rate,was bringt mir das? Dann gehört uns beiden das Haus,sie wohnt drin und ich zahle für etwas wovon ich nichts habe.... Neee,ich will klare Verhältnisse

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2008 21:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und wenn ich keinen Unterhalt zahle,dafür aber die halbe Rate,was bringt mir das? Dann gehört uns beiden das Haus,sie wohnt drin und ich zahle für etwas wovon ich nichts habe.... Neee,ich will klare Verhältnisse

Ich fühle mich gerade etwas ignoriert! :exclam:

Was dir das bringt hatte ich oben schon geschrieben.

Du kannst damit evtl. die Unterhaltskette unterbrechen. Wenn du das bis nach der Scheidung und nach ihrem Auszug aufrecht hältst, kannst du nur profitieren.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2008 01:04




 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Ihr Nettogehalt kommt aus einem Vollzeitjob.1000 Euro war der letzte Stand,können jetzt aber auch 1100 oder 1200 sein,hab schon lange keine aktuelle Abrechnung mehr gesehen....

und seit wann arbeitet sie Vollzeit. War das schon vor der Trennung so?

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2008 01:57
(@fuxbaumann)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

sie arbeitet seit der Trennung in Vollzeit,davor einige Jahre in Teilzeit......

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2008 14:50