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Neuer Titel?? wegen Unterhaltsrecht 2008

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(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Hallo Ihr,

Habe im Juli 2007 den Titel für meine Tochter unterschrieben
Unterhalt 175 Euro 

Am Wochenende kam Brief vom Jugenamt/ Fachdienst Kindschaftsrecht:

Sehr geehrter Herr Skillshot,

der von Ihnen für Ihr Kind zu zahlende Unterhaltsbetrag musste neu berechnet werden,
bedingt durch die Änderung des Unterhaltsrecht zum 1.1.2008

Ich bitte Sie daher, für Ihr Kind die aus der Berechnung ersichtlichen Beträge zu zahlen.

        Mindestunterhalt                              ------
X    110 % des Mindesunterhalts        307 Euro
X    abzüglich                                            77 Euro
monatlich zu zahlender Unterhalt        230 Euro

Grundlage meiner Unterhaltsberechung sind Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen (ggf Sonderzuwendungen und
Pauschale für Berufsbedingte Mehraufwendungen werden berücksichtigt) von Monatlich 1283 Euro sowie Ihre
Unterhaltsverpflichtung für insgesamt ein Kind.

Im Interesse der Rechtssicherheit muss ich darauf bestehen, das die neue Zahlungsverpflichtung in der gesetzlich
vorgesehenen Form festgelegt wird. Dies kann durch Anerkennung vor der Urkundsperson des Jugendamtes
kostenlos geschehen.

X    Bitte suchen Sie mich an einem der nächsten Sprechtage mit Personalausweis auf

Ich bitte Sie bis zum 29.2.2008 Ihre Unterhaltsverpflichtung urkundlich anzuerkennen, andernfalls muss ich
einen entsprechenden Antrag bzw. eine Klage beim zuständigen Gericht einreichen. Ich bitte zu bedenken, dass
dieser Weg mit Gerichtskosten verbunden ist, die Ihnen zufallen können.

Mfg
Fachdienst Kindschaftsrecht Berlin

Wie gesagt zahl ich zur zeit 175 Unterhalt.
meine ein- und ausgaben mal zusammengestellt...komme ich auf 166 Euro zum Leben...
mit dem neuen Titel wären das 111 Euro.
Meine ausgaben sind: Miete,Strom,Hausrat- , Private- + KFZ Haftpflicht,
IG Metall Beitrag, Telefon,Ratenkredit bis 12/2013,Prozesskostenbeihilfe Abzahlung,
Unterhalt Kind

Wisst Ihr einen Rat um nicht verhungern zu müssen?? Von den Umgangskosten ganz zu
schweigen.    ;(

Viele hoffnungsvolle Grüße
Skillshot

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2008 20:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, wenn dein bereinigtes Einkommen mit 1.283,-€ richtig angegeben ist, ist dein SB von 900,-€ auch mit dem neuen Betrag nicht in Gefahr.
Wenn du damit dann nicht klar kommst, interessiert das zunächst mal niemand. Musst du eben sparsamer werden!

Deine Umgangskosten könntest du evtl. geltend machen, wenn damit dein SB gefährdet wäre aber das wäre schon hoch spekulativ bis unwahrscheinlich.

Du könntest höchstens noch versuchen an deinen abzugsfähigen Kosten zu drehen.

Wenn das auch nix bringt, könntest du noch Zeit schinden, indem du dich auf die Regel berufst, dass keine Unterhaltsänderung alleine mit dem neuen U_recht begründet werden darf.
Du kannst ja mal schreiben, dass du selbstverständlich bereit bist, deinen Unterhaltsverpflichtungen vollumfänglich nachzukommen, sofern sie dir die, über die Änderung des U-rechts hinausgehende Legitimation für ihr Anliegen nachweisen.

Dein Gegner ist aber eine Behörde und die müssen sich eben nicht an Regeln für Sterbliche halten.

Von daher machst du dir am besten klar, dass du bloß ein Mann bist und deswegen zu zahlen hast.

Diese, meine unmassgebliche Meinung ist natürlich sofort hinfällig, sobald jemand was besseres einfällt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2008 20:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Forderung der Beistandschaft ist völliger Quatsch und rechtlich nicht haltbar!

Siehe >hier< und an anderer Stelle:

So eine Unterhaltsbeistandschaft besteht oder Unterhaltsvorschuss geleistet wird, wird es in Kürze massenhafte Schreiben an den Unterhaltsverpflichteten geben, er solle sich via neuem Titel zum neuen Unterhaltsrecht bekennen. Die Falle nun ist: Wird der neue KU-Titel dummerweise tatsächlich gezeichnet, so ist der EU-Titel hiervon unberührt, da er nur über eine Abänderungsklage neu angepasst werden würde.

Wer nicht aufpasst, wird abgezockt!

Ich würde an die Staatsrohheit schreiben:

Eure Ignoranz,

Ihr Schreiben vom blabla habe ich am blabla erhalten.

Die mit der Unterhaltsreform in Kraft getretenen Übergangsregelungen gem. des hiermit geschaffenen § 35 EGZPO sollte Ihnen bekannt sein, weswegen Ihr Schreiben als Gegenstandslos zu betrachten ist.

Sie dürfen mich per 30.06.2009 im Rahmen der 2-jährigen Auskunftspflicht gern wieder kontaktieren. Bis dahin verbleibe ich

mit zufriedenem Grunzen

Skillshot

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2008 21:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtrag: Bei derart beengten finanziellen Verhältnissen würde ich schleunigst zum Rechtspfleger am AG fliegen und Neufestsetzung der PKH-Rückzahlung fordern.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2008 21:42
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Also 900 euro selbstbehalt, darin enthalten ist miete, strom
was ist mit dem Kredit der auch auf Exe läuft??
was ist mit versicherungen und mitgliedsbeiträge gewerkschaft??

glaub ich werd mal bei anwältin vorbeischauen müssen, ob die nen plan hat??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2008 21:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Schreiben von Deep ist natürlich viel schöner.  :thumbup:

Ich ziehe meine Antwort daher mir eingezogenem Schwanz zurück.  :rofl2:

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2008 21:58
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Danke erstmal...

Also was ist nun zu tun??

1. Fachingnoranz  Kindschaftsrecht den § 35 EGZPO schreiben....
  obwohl hier steht:
  IV. § 35 EGZPO: Übergangsvorschriften
 
  Die Übergangsvorschriften regeln unter anderem:
        - die Anpassung bereits bestehender Unterhaltsregelungen
        - die verfahrensrechtlichen Übergangsvorschriften, Sonderregelung für bestehende,
        dynamische Unterhaltstitel und  Unterhaltsvereinbarung
      - die Durchsetzung von Anpassungen nach dem neuen Recht

2. Abänderungsklage KU / EU ?? nix raff

3. Zum Familiengericht gehen und die PKH neu festsetzen lassen, ärgerlicherweise waren
    bei Antrag Überstunden angegeben im Gehaltsschein, was soll man da machen??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2008 22:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1. Exakt. Und raus kommt, dass in deinem Fall nix zu ändern ist. Ich würde denen schreiben.

2. Ist dein SB gefährdet?

3. Bei Änderung der finanziellen Verhältnisse kann eine Überprüfung beantragt werden.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2008 22:34
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Was schliesst alles den selbstbehalt ein?? ...grübel

Und nochmal zu Kredit.... Exe und Ich sind als Kreditnehmer eingetragen, zur
Zeit zahl ich den alleine ab. Kann Exe den auch zur hälfte mittragen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2008 22:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hi skillshot,

der SB enthält Miete, Nebenkosten, Lebenshaltungskosten und einen gewissen Betrag für Vorsorge bzw. Versicherung.

Zusätzliche Altersvorsorge kann bis zu 4 % des Nettoeinkommens mindernd berücksichtigt werden.

Grndsätzlich seid ihr beide als Kreditnehmer in der Pflicht diesen zu bedienen. Aber wenn deine Exe nicht freiwillig zahlt wirst du sie fast nicht zwingen können. Ist bei ihr nichts zu holen würde die Bank sich wieder an dich wenden. U.U kann der Kredeit aber bei der Berechnung des KU berücksichtigt werden, zumindest kenne ich das von Hausfinanzierungen das da ein Teil (Rate oder Zins müßte ich nochmal nachgucken) anerkannt werden kann.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2008 11:14




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi skillshot,

mal 'ne andere Frage. Wie kommen die denn auf 110% des Mindestunterhalts? Ist das etwa noch der Prozentsatz vom alten Titel? Dann stimmt die ganze Rechnung nicht. Also lt. aktueller Tabelle kann ich deren Rechnung nicht nachvollziehen.

Weder die 175,- noch die 110% sind mir irgendwie schlüssig.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2008 17:15
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Erstmal vielen dank für eure Antworten..

Das erste Schreiben von der Unterhaltsstelle war dieser:
   
                                                                                          vom 1.6.2007 an              vom 1.7.2007 an
 
          Neuer Regelbetrag                                                          ----- Euro                        ---- Euro
X        123,9 % des jeweiligen Regelbetrages                    233 Euro                        231Euro
X        abzüglich Kindergeldanteil                                              56 Euro                          56 Euro
monatlich zu Zahlender Unterhalt                                          177 Euro                        175 Euro
   

X    sowie vom 1.72009 an 123,9 % des jeweiligen Regelbetrages der 1.,2.und 3. Alterstufe nach
      §2 der jeweiligen Regelbetrags-Verordnung abzüglich anrechenbaren Kindergeld gem §1612 b Abs 5 BGB
      für ein erstes Kind in Höhe von derzeit 56 Euro

Grundlage meiner Unterhaltsberechnung sind ihr durchschnittliches Nettoeinkommen (ggf. Sonderzuwendungen
und Pauschale für berufsbedingte Mehraufwendungen sowie angegebene Kreditbelastungen wurden berücksichtigt)
von Monatlich  1283 Euro sowie Ihre unterhaltsverpflichtung gegenüber insgesamt 1 Kind.

Mfg
Fachdienst Kindschaftsrecht

Habe dann Titel unterschrieben und sogar noch die Schuld für 2 Monate in Raten abbezahlt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2008 18:55
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Hmm noch einer eine Ahnung wie es zu dieser
Rechnung von der Unterhaltsstelle gekommen ist??

Weiß nu gar nicht ob das nun Richtig oder doch Falsch berechnet wurde...

viele Grüße
Skillshot

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2008 01:53
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Noch jemand einen plan was zu tun ist    :question:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2008 19:04
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi skillshot

Ich denke mal, die haben falsch gerechnet. Laut Umrechnungsverfahren komme ich auf  (175+77) /279= 90,3% für Dich und nicht 110% . Es sieht eher danach aus, als ob die Dividend und Divisor vertauscht haben oder was auch immer.

Was Du machen sollst hat Deep Dir in seinem ersten Post schon längst geraten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2008 17:59
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Hallo Ihr,
So auch nochmal nachgerechnet

(Bisheriger Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld) x 100 / Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe = Prozentsatz neu

( 175 € + 77 €) x 100 / 279 € =
17500 + 7700            /  279 € =
25200                          /  279 € = 90,32 %

90,32 % von 279 €  = 251,99€ - 77 € = 174,99 €

Also bliebe der Unterhalt gleich......

Glaub ich weiß was die Dame gemacht hat......
175 Unterhalt plus 50 die ich jeden Monat nachgezahlt hab dazugerechnet, also 225 Euro
wären aber 108,24 %    von 279 € = 302 € - 77 € = 225 €           
hmmm ???  grübel

Na hoffe doch nicht das sich die Nachzahlerei auf den erhöhten Unterhalt niederschlägt, so
auf der art....hey, der kann das ja bezahlen  :exclam:

Viele mathematische Grüße
Skillshot

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2008 21:22
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Hallo Ihr,

Heute Post von meinen Anwalt:

Grundsätzlich schulden sie den Mindestunterhalt, der sich insofern erhöht, als sie nur gegenüber einer
person unterhaltsverpflichtet sind. Sie werden daher in die Gruppe 3 der Düsseldorfer Tabelle
eingeordnet und würden eigentlich 307 Euro abzüglich hälftiges Kindergeld, mithin der errechneten
230 Euro schulden. Ihr SB beträgt 900 Euro und ist bei der ahlung von 230 Euro gewahrt.
Die besondertheit des falles sehe ich jedoch darin, dass sie schulden haben. Ich kann selbstverständlich
keine Gewähr für einen Prozessausgang geben, beurteile die Chancen jedoch durchaus positiv und habe demzufolge der gegenseite auch mitgeteilt, das wie den geforderten Unterhalt nicht zahlen werden.
Anliegende vollmacht unterschrieben zurück.

Schreiben vom Anwalt an die Unterhaltsstelle:

In der Sache selbst hatte ich seinerzeit den Mandanten geraten, den zunächst geforderten Unterhalt zu zahlen, als auch
titulieren zu lassen.
Die einkommenssituation meines mandanten hat sich nicht geändert. Unter berücksichtigung der besonderheit des falles
und unter berücksichtigung des meinen mandanten zustehenden selbsbehalts kann ich diesen nicht raten, erhöhten unterhalt zu zahlen. wie sie wissen, wurde nach der geburt der tochter ein gemeinsamer kredit mit der kindmutter aufgenommen, den mein mandant tilgt. schulden können je nach den umständen des einzelfalls das anrechenbare einkommen vermindern. in diesem fall gehe ich davon aus, das die schulden auf alle fälle berücksichtigung finden.
des weiteren zahlt mein mandant wegen des umgangsrechtsprozesses 45 euro monatliche zahlungen im rahmen der
prozesskostenhilfe an das gericht. er ist finanziell nicht in der lage, den erhöhten unterhalt zu zahlen.
Ihr schreiben kann ich nicht entnehmen, das die schulden sowie die ratenzahlungen gegenüber der justitzkasse in die unetrhaltsberechnung eingeflossen sind. ich bitte insofern um überpfüfung und verbleibe.
Mfg Anwalt

Was sagt Ihr dazu??
Irgendwie steht da gar nichts, das die dame von der unterhaltsstelle sich verrechnet hat.
Und wieso Gruppe 3 in die Düsseldorfer Tabelle eingestuft????      häääääääää???
Kein Plan hab    :question:

Viele fragende Grüße
Skillshot

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2008 16:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was sagt Ihr dazu??

Siehe meine Antwort oben (Nr. 3).

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2008 16:38
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Hi DeepThought

Na es wurde ja schon geschrieben von dem Anwalt..
Sollte ich auch nochmal Dein Beispiel schreiben?

Und wieso Gruppe 3 eingestuft

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2008 16:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi skill,

Einstufung in Gruppe 3 ganz einfach deshalb weil die DDT von drei Unterhaltsberechtigten ausgeht. Ist der Unterhaltsverpflichtete mehr oder weniger Personen zum Unterhalt verpflichtet, dann kann eine herunter- oder Hochstufung erfolgen. Meist wird diese auch gemacht.

In deinem Fall heißt es: Laut Einkommen bist du in Stufe 1 der DDT. Da du aber nur dem Kind gegenüber zu Unterhalt verpflichtet bist und keiner weiteren Person wirst du hochgestuft. Das um 2 Stufen, also pro "fehlende" Unterhaltsberechtigte Person 1 Stfe udn das ergibt dann Stufe 3

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2008 18:44




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