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Neuer Partner, witeres kind/ was mit Unterhalt für 1. Kind bei meiner Ex

 
(@daddy080)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

folgende Situation:

Verdiene Brutto ca. 1500 euro, so das ich ca 1124,00 Netto habe.
Es gibt bei uns in der Firma eine sogenannte Gewinnbeteiligung die jedes Porzentual zum Bruttolohn ausgezahlt wird. kann schwanken von 0% - 100%
Ich bin in Privatinsolvenz
Zahle Miete 450,00 Warm + 70€ Strom
Auto für den Weg zur Arbeit ist auch vorhanden.

Momentan zahle ich 133€ Unterhalt an meine Ex-Frau für mein bald 3 jährigen Sohn.

Ich wohne mit meiner Lebensgefährten zusammen, Sie ist Arbeitslos.
Sie erhält aber vom Amt auch nur ihren Bedarf also keine Miete.
Aber wir erwarten Nachwuchs.

So jetzt habe ich folgende Fragen.

1. Wenn jetzt unser Nachwuchs da ist wie sieht das mit dem Unterhalt für mein Sohn aus? Wird sich da was ändern? Muss ich mehr bzw. weniger zahlen?
Weil wenn ich das so richtig verstehe bin ich quasi ja jedem Unterhaltspflichtig.
JA sagt ich muss unterhalt für meinen Sohn zahlen.
JobCenter sagt ich muss zum teil für meine Lebensgefährtin aufkommen (immerhin bekommt sie ja keinen Mietzuschuss)
und dann darf ich auch noch für den Nachwuchs zahlen.

Ich frage jetzt weil ich ein Schreiben vom JA erhalten habe das ich 225,00 euro zahlen soll. dafür dann halt meine Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate + Steuerbescheide vorlegen soll, weil so wie es da drin steht meine Ex-Frau die Damen und Herren dazu beauftragt hat.
Jetzt ist die Frist in dem schreiben so gesetzt, dass es sein könnte das mein Nachwuchs dann auch schon da ist. Das Merkwürdige ist, dass ich jetzt schon, bevor was berechnet wurde ich diesen Unterhalt zahlen soll.

1.1: Soll ich mit der Beantwortung des Schreibens bis zur Geburt des 2ten Kindes warten?
1.2: Wieviel von den 225,00euro muss ich tatsächlich jetzt schon vor berechnung zahlen? Wegen Selbstbehalt und so?

2. Die zweite Frage ist in wie weit die Gewinnbeteiligung mit einberechnet werden darf? Weil es ist ja kein fester wert. es könnte sein, das wir dieses jahr garkeine bekommen - dies ist sehr unwahrscheinlich.
Ich nutze das Geld halt für neue Geräte und Möbel die ich mi sonst nicht leisten könnte.

Gruß Tobi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2012 10:50
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Unterhalt wird von dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate berechnet. Dazu zählen auch Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld, 13. Gehalt, Urlaubsgeld und auch die Steuerrückerstattung.

Du bist ein sogenannter Mangelfall.

Ab Geburt des 2. Kindes bist du 3 Personen (Kind 1, Kind 2 und Mutter von Kind 2) zu Unterhalt verpflichtet.

Da du aber nicht genügend Geld hast um allen drei Unterhalt zu zahlen fällt die Mutter von Kind 2 hinten runter und bekommt nichts. Dein verfügbares Geld für Unterhalt wird dann auf beide Kinder (je nach Alter aufgeteilt).

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 11:06
(@daddy080)
Schon was gesagt Registriert

Hast du mich jetzt als Mangelfall beschimpft? nein ... scherz!

also heisst das dann ja im umkehrschluss, dass ich für ihre Miete nicht mit aufkommen muss? ich meine ja weil sie ja Geld vom Amt bezieht.
weiss jetzt leider auch nicht genau was wir damals alles beim Amt mit angegeben haben.

und das mit der Gewinnbeteiligung ist mir auch nicht ganz klar. Weil ich habe da Kollegen die in einer ähnlichen Situation sind und bei denen wurde diese nicht mitberechnet. nur bei mir. Es gibt auch kollegen die müssen nur 50€ unterhalt zahlen. ich muss dazu sagen wir verdienen alle das gleiche. der Unerschied ist halt nur, dass diese kollegen ältere kinder haben.

gruß tobi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2012 11:29
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

für welche Miete? Für deine jetzige Freundin? Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft und entsprechend wird alles Einkommen von dir abzgl. des gezahlten Kindesunterhaltes an Kind 1 angerechnet.

Hier ist aber zu beachten, dass du Freibeträge nutzen kannst.

Vielleicht kann Wildlachs dir bei einer Beispielberechnung für Hartz 4 helfen.

Haben die Kollegen Urteile vom Familiengericht oder haben die sich einfach so geeinigt? Geeinigt werden kann sich auf jeden Betrag, sofern die Sozialkassen nicht mit im Boot sind, was bei dir der Fall ist.

Du hast den Kindern gegenüber einen Selbstbehalt von 950 €. Damit bist du bei 133 € Kindesunterhalt schon gut weggekommen.

Beim Mangelfall kann es nämlich passieren, dass berufsbedingte Aufwendungen und zusätzliche Altersvorsorge nicht anerkannt werden.

Normalerweise rechnet man so: Jahresnetto/12
- 5 % berufsbedingte Aufwendungen
- 4 % vom Jahresbrutto für zusätzliche Altersvorsorge (muss nachgewiesen werden)
= anrechenbares Netto

bei deinem Gehalt kannst du den Selbstbehalt abziehen und der
Rest ist für das Kind/die Kinder.

Nach Abzug von berufsbedingten Aufwendungen bleiben noch 117,80 € für die Kinder übrig
Ohne Abzug von berufsbedingten Aufwendungen bleiben noch 174 € für die Kinder übrig.

Hier müsste aber deine Gewinnbeteiligung eingerechnet werden und das ganze mit der Zahl noch einmal gerechnet werden.

Nach der Geburt des 2. Kindes sind beide in der gleichen Altersstufe, so dass beide die Hälfte bekommen.

Aber: gibt es einen Titel für das erste Kind in der Höhe? Wenn ja musst du versuchen diesen aus der Welt zu schaffen um für beide nach der Geburt einen neuen zu erstellen.

Das Geld für Kind 2 wird übrigens bei eurer Bedarfsgemeinschaft voll angerechnet, wie auch das Kindergeld.

Das Jugendamt - vermutlich die Beistandschaft - hat Auskunft von dir gefordert. Die solltest du geben, sofern 2 Jahre vergangen sind. Du musst ab dem Monat, wo dich das Jugendamt aufgefordert hat den neuen Unterhalt zahlen. Allerdings würde ich an deiner Stelle darauf hinweisen, dass du ab xx.xx.xxxx voraussichtlich wieder Vater wirst und dann zwei weiteren Personen zu Unterhalt verpflichtet bist. Da dieser Zeitpunkt innerhalb der Frist liegt solltest du erst möglichst spät Auskunft erteilen. Die Geburtsurkunde kannst du ja dann nachreichen.

Sind für beide Kinder verschiedene Jugendämter zuständig?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 11:45
(@daddy080)
Schon was gesagt Registriert

nein, es ist ein und dasselbe JA.

also ich habe bereits letztes Jahr alles zum JA geschickt.

und die kollegen lassen das auch alles über das JA laufen. dort wird berechnet und das zahlen die dann. das ist ja was mich daran wundert. ich habe da auch einfach kein plan.

Aber nur mal so unter uns jetzt. also ich mache den job gern auch wenn er zu wenig geld einbringt. und ich würde den auch nicht hinschmeissen, schon allein weil er ein ausgleich ist, aber lohnt es sich überhaupt in meinem fall noch arbeiten zu gehen? wenn ich einige arbeitslose sehe, die leben in saus und braus. können sich alles leisten und und und. ich darf halt nur zahlen und kann nichts sparen. wo ist denn da der sinn?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2012 12:28
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

dann dürften sie keine Auskunft verlangen, aber hier wäre es ja von Vorteil für dich, wegen dem zweiten Kind. Deswegen würde ich an deiner Stelle Auskunft erteilen.

Arbeitlose leben in Saus und Braus?
Du würdest etwas über 60 % ALG I bekommen.
Danach wären es:
    Erwachsene: 374 Euro (+ 10 Euro),
    Lebenspartner im gleichen Haushalt: 337 Euro (+ 9 Euro),
    Erwachsene im Haushalt anderer: 299 Euro (+ 8 Euro),
    Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren: 287 Euro (+/- 0 Euro),
    Kinder zwischen 6 und 13 Jahren: 251 Euro (+/- 0 Euro),
    Kinder bis 6 Jahre: 219 Euro (+ 4 Euro).
Dazu kommt noch die Miete.

Das ist für mich kein Leben in Saus und Braus. Zumal, solange du arbeitest bestimmte Freibeträge hast als Hartz 4-Aufstocker.

    Erwerbseinkommen bis zu einer Höhe von 100 Euro je Monat bleibt anrechnungsfrei
    Erwerbseinkommen bis zu einer Höhe von 1.000 Euro je Monat ist zu 20% anrechnungsfrei
    Erwerbseinkommen ab einer Höhe von 1.000 Euro bis zu einer Höhe von 1.200 Euro (1.500 Euro für Personen oder Haushalte mit minderjährigem Kind) je Monat Euro bleibt zu 10% anrechnnungsfrei

Und bei Unterhaltspflichten kann das Jugendamt 20-30 Bewerbungen/Monat fordern und im Zweifelsfall kann ein Gericht ein fiktives Einkommen festlegen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 12:36
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Man kann mich ja kleinlich nennen, aber .....

Und bei Unterhaltspflichten kann das Jugendamt 20-30 Bewerbungen/Monat fordern und im Zweifelsfall kann ein Gericht ein fiktives Einkommen festlegen.

Das JA kann auch fordern das man täglich um 12Uhr einmal nackt über den Marktplatz läuft. Rechtliche Bedeutung haben beide Forderungen in gleicher Weise: Gar keine !

Nur ein Gericht legt fest welche Bewerbungsbemühungen ein Unterhaltspflichtiger nachzuweisen hat, und sonst niemand !

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 12:48
(@daddy080)
Schon was gesagt Registriert

also  es war ja auch nur ne frage ob es sich überhaupt lohnt. ich will mein job ja behalten.

aber es gibt (vielleicht auch nur bei uns hier) so arbeitslose auch in meinem freundeskreis, die ALG II beziehen noch ein kind woanders haben für das sie tatsächlich unterhalt zahlen "müssten" ... in der selben wohnsituation wie meiner einer sind und die haben auto, neue fernseher + möbel, teurere wohnung und so, bestellen sich jeden tag essen, weil zu faul zum kochen.
Und ich sitze hier muss jeden cent dreimal umdrehen und weiss teilweise nicht wie ich mir meine nächste brille leisten soll, weil da die gläser schon fas 500euro kosten - habe sehr starke sehschwäche.
ich habe nicht nachgefragt wie die es machen aber schwarzarbeit ist es nicht, denn die sitzen ganzen tag vor dem fernseher.

aber ich arbeite wirklich gerne und deswegen schon bleibt der job.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2012 13:19
(@fruchteis)
Registriert

Hallo D080,

ich denke mal, dass Du ein guter Vater bist und auch Deinen Verpflichtungen gerecht werden möchtest. Das bist Du Deiner und der Familie Deiner Ex schuldig.
Du solltest Deinen Job unbedingt behalten und SOFORT beim Jobcenter ergänzendes ALG II beantragen. Bei voll zahlbarem und gezahltem Mindest-KU hast Du mit dem JA dann nicht mehr viel zu tun.

Du hast jetzt mit externem Kind 1 einen 3-Personen-Haushalt, bald werden es 4 sein.
Es sollte die Angemessenheit des Wohnraumes überprüft werden.
Ich habe mal mit den gegebenen Zahlen für 3 und 4 Personen gerechnet:

(Schema: Bedarf >Einkommen >Bedarf gegen Einkommen >Ergebnis)

1. Bedarf:
375 / 375 RL1
+ 337 / 337 RL2
+ 073 / 073 Kind1 (bei Standardsumgang durchschn. 10/Monat, 219*10/30)
+ 000 / 219 Kind2
+ 450 / 450 Warmmiete
---
1234 / 1453 €

2. Einkommen:
1500 / 1500 Brutto
1124 / 1124 Netto
+ 0000 / 0184 Kindergeld
- 0100 / 0100 Grundfreibetrag
- 0230 / 0230  Erwerbstätigenfreibeträge
- 0225 / 0225  titulierter KU
---
569 / 754 € anrechenbares Einkommen

3. Bedarf gegen Einkommen:
1234 / 1453
-569 / 753
---
665/ 700 € ergänzende Leistung

4. Ergebnis
1789 / 2008 Zufluß (Netto + KG + Aufstockung)
- 0675 / 0675 Abfluß (Miete + KU)
---
1114 / 1333 € zum Leben für 3 bzw. 4 Personen

Alle Angaben nur als Orientierung!!!
Welche Rolle die Inso spielt, das weiß ich nicht.
Die Gewinnbeteiligungen, Erziehungsgelder usw. habe ich mal weggelassen.

Die Situation ist insofern nicht schlecht, als sich Deine jetzige LG ganz um die beiden Kinder wird kümmern können und Du entspannt dem Erwerb nachgehen kannst. Das schafft für alle Sicherheit.

Die Schwangerschaft verläuft regelrecht?
Alles entspannt?
Wann ist das Kind ausgezählt?

Alles Gute dem jungen Glück wünscht der
Wildlachs

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 14:39
(@fruchteis)
Registriert

... ach ja:

Rechtsgrundlage der Berechnung sind insbesondere die
§§ 11 (Einkommen und Absetzbeträge)
§ 20 (Regelleistungen)
§ 21 (Mehrbedarfe, Umgangsrecht)
§ 22 (Wohnung)
und andere des SGB II
und die entsprechenden Fachanweisungen der BA.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 17:26




(@fruchteis)
Registriert

Pardon.
Ein Übertragungsfehler.
Der richtige Wert für die Regelleistung ist 374 €.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2012 09:36