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Neuer Job, weniger Geld, unterhalb SB - Folgen?

 
(@leongaultier)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

nen Kumpel von mir hat in den letzten zwölf Monaten durchschnittlich ca. 1930 € nt. verdient.

Er möchte den Job wechseln, weils ihm nicht mehr gefällt, weil er zu viel Stress hat ... In dem neuen Job würde er "nur" 1640 € nt verdienen.

Mit den 1930 abzgl. aller abzugsfähigen Posten, liegt er oberhalb des Selbstbehalts. Mit den 1640 dann unterhalb.

Zählen denn mit Beginn des neuen Jobs noch die durchschnittlichen Einkünfte aus dem alten Job, diese würden ja den Durchschnitt anheben, oder beginnt mit dem neuen Job eine neue "Zeitrechnung", sodass immer nur ab Beginn des neuen Jobs die Einkommen gerechnet werden dürfen? Oh Mann, ich hoffe, ihr versteht, was ich meine. 😉

Er wäre dann also nicht mehr zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet.

Welche Folgen für ihn könnte dieser Job-Wechsel nach sich ziehen?

Danke + Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2013 19:02
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Welche Folgen für ihn könnte dieser Job-Wechsel nach sich ziehen?

Das er weniger Geld zur Verfügung hat.
Er hat alles zu unterlassen was den Ku gefährdet.
Der neue Job ist jedem Gericht egal, somit auch das er weniger verdient.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2013 19:41
(@papa2011)
Rege dabei Registriert

Wenn sein bisheriger Arbeitgeber ihm betriebsbedingt kündigt und er mit der Arbeitsaufnahme beim neuen AG weniger verdient, dann ist es ja nicht sein persönliches Verschulden. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass jemand, der in seinem Job nicht motiviert ist, nicht unbedingt die beste Leistung bringen wird und somit beim derzeitigen AG nicht alt werden wird. AG sind ja auch nicht blind...

Wenn es keinen Titel gibt, würde die Möglichkeit bestehen den Unterhalt an das geänderte Einkommen anpassen. Mit dann netto 1640€ wird er bereinigt um eine Stufe in der DDT nach unten rutschen. Ob man jedoch wegen der 16€ den potentiellen Stress in Kauf nehmen möchte??? Ich halte das für sehr fragwürdig!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2013 06:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin papa2011

Er möchte den Job wechseln, weils ihm nicht mehr gefällt, weil er zu viel Stress hat

vs.

Wenn sein bisheriger Arbeitgeber ihm betriebsbedingt kündigt und er mit der Arbeitsaufnahme beim neuen AG weniger verdient, dann ist es ja nicht sein persönliches Verschulden

Ich bin erstaunt, wie Du zu dieser Annahme kommst. Du hast doch hoffentlich den Eingangs-Beitrag gelesen?

Zudem würde durch die Einkommensänderung nach eigener Aussage der SB gefährdet sein.

Und drittens wird hier mit folgender Annahme spekuliert:

Er wäre dann also nicht mehr zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet.

Keine Ahnung, was Du hier alles auf welcher Grundlage hinein interpretierst.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2013 12:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Zudem würde durch die Einkommensänderung nach eigener Aussage der SB gefährdet sein.

der SB ist sowieso nicht in Stein gemeisselt. Der Sprit an der Tankstelle und die Brötchen beim Bäcker werden auch nicht billiger, nur damit der SB gewahrt bleibt. Und auch über die Abzugspositionen lässt sich bei einer Abänderungsklage vor Gericht meisterlich diskutieren.

Titulierter Unterhalt ist zu bedienen; auch aus vermindertem Einkommen. "Ich such mir jetzt einen Job mit weniger Einkommen; dann muss ich auch weniger Unterhalt bezahlen" ist vor allem ein feuchter Traum. Und eine Milchmädchenrechnung ist es oft auch: 400 EUR weniger cash in der Tasche haben und dafür 20 EUR weniger KU bezahlen ist vermutlich nur für Leute verlockend, die in Mathe oft Kreide holen waren...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2013 13:23
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

Wenn es keinen Titel gibt, würde die Möglichkeit bestehen den Unterhalt an das geänderte Einkommen anpassen.

Ja richtig. Wenn es noch keinen Titel gibt kann man einfach quasi freihändig den entsprechend niedrigeren passenden Satz des Kindesunterhaltes bezahlen. Ohne Probleme. Es besteht zunächst keinerlei Verpflichtung immer gleich viel (oder mehr) zu verdienen.

Sobald jedoch der Mindestunterhalt gefährdet wäre, würde das mit den diversen Absetzbeträgen schon eheblich schwieriger werden.

Allerdings könnte auch die Unterhaltsempfänger-Vertreterin damit nicht einverstanden sein und evtl. per Klage versuchen ihn weiter auf das alte Einkommen festzunageln. Die herrschenden Haltungen der Familiengerichte wären ihr dabei vermutlich entgegenkommend behilflich. Aber sie kann ja auch mit dem neuen Zahlbetrag einverstanden sein oder eine Klage unterlassen.

gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2013 02:30