Hallo,
vieleicht kann mir hier einer bei meinrer frage helfen.
Also ich habe 2 Kinder die im moment noch beide bei der Mutter leben,
ich zahle im moment für 2 Kinder 450,- Euro Unterhalt so das mir gerade mal der selbserhalt über bleibt.
Die kinder sind 12 und 16, nun will die Große zu mir ziehen und seitens der Mutter gibt es auch keine einwände.
Die Mutter lebt in einer Eheähnlichen beziehung und arbeitet nur halbtags ihr lebenspartner arbeitet ebenfals.
Meine frage nun wen die große bei mir ist wie wird der Unterhalt berechnet? ich habe einen Selbsterhalt von 820 Euro,
wen bei der Mutter Unterhalt Kindergeld und die tatsache das sie sich in einer eheähnlichen beziehung befindet in der ihr partner auch verdient nicht mit angerechnet wird, denke ich mal wird sie wohl unter der 820 Euro grenze bleiben.
Heist das, das ich für das erste kind nun den vollen betrag zahlen muß und selber kein geld ( ausser das Kindergeld) bekomme oder wird die tatsache das ich ein Kind bei mir habe irgendwie angerechnet?
Hoffe hier informationen zu bekommen!
Ich danke
lod
Hallo Lod,
die KU-Ansprüche der Kinder sind völlig voneinander getrennt. Du zahlst für ein Kind udn Ex zahlt für ein Kind. Nur wenn die Gegenseite zustimmt, können die gegenseitigen Ansprüche verrechnet werden und es wird lediglich die Differenz gezahlt.
Im Falle eines Prozesses könnte (nicht muss!!) es so kommen, dass von deinem Einkommen der von dir zu erhaltende KU abgezogen wird.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!