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Neue Forderung bei Wohneigentum

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(@psoidonuem)
Registriert

Ich finde das übrigens ziemlich sportlich mit dem Einkommen ein Haus zu finanzieren. Die Finanzierung würde mich echt mal interessieren, aber das gehört nicht hierher.

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Geschrieben : 26.07.2016 18:06
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

@psoidonuem

Kannst du gerne haben wenn du möchtest. Schreib mich eiinfach an 😉

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Themenstarter Geschrieben : 26.07.2016 19:38
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Abend,

vielen Dank für Eure Hilfe. Ich hab die ganze Geschichte nun verstanden und auch durch gerechnet.
Also das JA hat zwar falsche Zahlen genommen wie z.B. Mietspiegel, allerdings dafür nur meinen Lohn mit Stk 4 berechnet.
Ich habe alles mit meinen Zahlen und mit Stk 3 berechnet und ich kam zum selben Ergebnis. Von daher alles ok.
Vielen Dank und macht weiter so.

LG Sealjet

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Themenstarter Geschrieben : 26.07.2016 20:13
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin....
Gibt es bei dem neuen Titel zu beachten oder schreibt JA da immer diese Standard Titel?
Gruß Sealjet

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Themenstarter Geschrieben : 04.08.2016 15:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja das JA hat Standardformulare. Das einzige, was Du ggf. beeinflussen kannst ist die Befristung auf den 18. Geburtstag. Diese Befristung kommt im Standardformular nicht vor und müsste extra aufgenommen werden.
Besteht bereits ein unbefristeter Titel, dann kann das JA (die KM) darauf bestehen, dass es so bleibt, da die Befristung in diesem Fall eine Verschlechterung
darstellt.

VG Susi

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Geschrieben : 04.08.2016 16:05
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi.
Ok..es wird dann wohl so bleiben. Und ab 18? Gehen die minderjährigen Kinder nicht vor. Wie verhält es sich dann wenn KM das doppelte an Geld hat wie Ich. So ganz verstehe Ich es nicht.

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Themenstarter Geschrieben : 04.08.2016 16:12
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sealjet,

ändern kann sich ggf. auch vor dem 18. Geburtstag etwas. Nämlich dann, wenn das Kind über eigene Auskünfte verfügt (z.B. Ausbildungsvergütung).

Ab dem 18. Geburtstag ist KM nicht mehr vom Barunterhalt freigestellt. Deshalb wird eine Haftungsquote zur Bedarfsdeckung gebildet.
Außerdem wird das Kindergeld voll auf den Bedarf angerechnet.

Inwieweit andere Unterhaltsleistungen berücksichtigt werden, hängt nicht zuletzt vom Rang des Volljährigen ab.
Ebenso gibt es leichte Unterschiede nach OLG-Zuständigkeit.

Wie alt ist denn das Kind ? Was macht es ?

Wenn´s noch nen Augenblick hin ist, dann solltest Du Dir jetzt keinen Kopf darum machen.

Gruß
United

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Geschrieben : 04.08.2016 16:54
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi...
Ja es dauert definitiv noch etwas. Fakt ist das Kind bei KM 3 J. eher 18 wird wie mein ältester zuhause. Die Frage basierte auf den Titel den Ich jetzt machen muss wieder. Weil wenn der bedeutet erst fleissig mit 18 weiter zahlen.....dann dauert es Monate bis neuer Titel vor Gericht kommt und Geld gibt's nicht zurück. Hatte Ich schon...waren Ca. 800 Euro

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Themenstarter Geschrieben : 04.08.2016 19:46
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wie steht es den mit dem Kontakt zum ältesten Kind ?

.....dann dauert es Monate bis neuer Titel vor Gericht kommt und Geld gibt's nicht zurück. Hatte Ich schon...waren Ca. 800 Euro

Wenn Streit zu erwarten ist, dann macht es Sinn, sich rechtzeitig zu kümmern.
Gezahlter Unterhalt gilt in der Regel als verbraucht (Entreicherung). Es gibt aber (zumindest theoretisch) Möglichkeiten, sich dagegen zu schützen.
Aktuell sind diesbezügliche Kopfschmerzen aber verfrüht.

Du kannst versuchen, eine Befristung mi Titel aufnehmen zu lassen. Ein Selbstläufer ist das aber nicht (zumal offensichtlich ein unbefristeter Titel existiert).

Gruß
United

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Geschrieben : 05.08.2016 10:36
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