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Neue Düsseldorfer Tabelle 2011

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(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wieder mal eine wahrscheinlich dumme Frage von mir :

Heisst das nun, dass man nun ab Januar 50 Euro weniger bezahlen darf ? Oder sehe ich da was falsch ?


AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 02:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi dwh,

nein natürlich nicht. Gibt es Titel müssen diese bedient werden oder eine Abänderung angestrebt werden.

Würde durch die 50 € mehr ein Mangelfall vorliegen, dann wird sicher nichts abgeändert oder sonstwas. der Mindestunterhalt muß ja schließlich irgendwie rausspringen. Und wer dieses Jahr auch mit 900 € klargekommen ist, wird das ja auch im nächsten Jahr sicher können  :phantom:

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 08:46
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

muß jetzt auch noch mal nachfragen obwohl das mit Sicherheit irgentwo zu finden ist.

Die Kürzung des Selbstbehaltes bei einer neuen Lebensgemeinschaft ist das nun ein fester (Prozent)Satz vom Selbstbehalt oder wird das auch nach richterlichen Gedunken gemacht.

Danke Andrea


AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 10:23
(@yonder)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe auch nochmal eine Frage zu den Leitlinien des OLG Hamm.

Hier steht unter *Ehegattenunterhalt*:
VI.
2. Monatlicher notwendiger Eigenbedarf des Ehegatten, der in einem gemeinsamen Haushalt
mit dem Unterhaltspflichtigen lebt, unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig:
a) gegenüber einem nachrangigen geschiedenen Ehegatten 840 EUR
b) gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern 920 EUR

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf

Gilt das jetzt für uns? Obwohl es unter Ehegattenunterhalt steht?

Wir haben ja immer wieder Stress mit der Exfrau meines Mannes wegen der Berechnung des Unterhalts=der Haftungsquote für die außerhalb lebende Studentin, mein Mann darf mich und unser gemeinsames Kind ja vorab abziehen, das ist glaube ich der einzige Punkt, der ihr nicht passt. Bisher haben wir für mich 800 Euro berechnet und das wurde auch so akzeptiert.


AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 11:19
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

schönen guten Morgen !

Das ist ja wieder mal typisch Deutschland ! Bei einer Erhöhung der Sätze muss man als Vater dies automatisch tun und mehr bezahlen. Wenn aber für uns mal weniger rauskommt, dann muss bei Gericht abgeändert werden !


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Geschrieben : 01.12.2010 11:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Gilt das jetzt für uns? Obwohl es unter Ehegattenunterhalt steht?

Wenn Du mit "uns" Dich als neue Ehepartnerin eines UH-Pflichtigen meinst - ja.

Aber: Bestehende Titel sind weiterhin gültig. Diese müssten abgeändert werden.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 02.12.2010 12:14
(@perkins)
Schon was gesagt Registriert

Es werden übrigens mittlerweile mehr Attentate auf Familienrichter verübt, als auf Strafrichter.

Quelle?

Mir ist keins bekannt!

Perkins


AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2011 13:55
(@perkins)
Schon was gesagt Registriert

Die Arroganz der Unrechtsprecher ist unerträglich!

Na und? Was juckt die das?

Die Väter lassen es ja mit sich machen!

Oder ist Dir eine Klage gegen dieses Unrecht bekannt?

Nein, ich führe auch keine Klage, da ich, als ich bei einem Anwalt mal deswegen vorfühlte, er meinte, ob ich gegen Windmühlen kämpfen wollte (diese Beratung von ihm war übrigens kostenlos!). Und nein, ich habe nicht das Geld, so einen Prozeß durchzustehen.

So etwa müßte man auf Verbandsebene machen. Aber sogar der VAFK läuft lieber der Schimäre "Gemeinsames Sorgerecht" nach (was nützt mir das gemeinsame Sorgerecht, wenn ich kein Geld habe, um den Umgang aufrechtzuerhalten? Mal ganz abgesehen davon, daß bei einer Hardcore-Feministin wie SLS eh nur eine Klageregelung herauskommen wird.), als daß er sich um die finanzielle Grundlage der Väter kümmert. Begründung des VAFK: "Das läßt sich politisch nicht durchsetzen!"

Noch Fragen, Kienzle?

Perkins


AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2011 14:05
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Perkins,

was genau wolltest du uns eigentlich sagen?

So etwa müßte man auf Verbandsebene machen.

Ah ja, man müsste mal ...

Und ein paar Zeilen weiter oben:

Nein, ich führe auch keine Klage

Soll also wohl heißen: Ich selber tue nichts dergleichen, aber vielleicht findet sich ja ein anderer, der die Drecksarbeit erledigt?

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2011 16:38
(@perkins)
Schon was gesagt Registriert

was genau wolltest du uns eigentlich sagen?

Das habe ich ja deutlich zum Ausdruck gebracht.

Soll also wohl heißen: Ich selber tue nichts dergleichen, aber vielleicht findet sich ja ein anderer, der die Drecksarbeit erledigt?

Richtig!

Das Problem ist: Die Väter, die unter dieser Gesetzgebung leiden, haben nicht das Geld, um gegen sie zu kämpfen.

Und die Väter, die sich einen Prozeß leisten könnten, wollen es nicht machen, weil bei ihnen der Leidensdruck nicht groß genug ist.

Und die Verbände wie der VAFK und andere ducken sich vor den Politikern.

Also warum sollten angesichts solch unsolidarischen Verhaltens innerhalb der Väter die OLGs nicht weiter fleißig zur finanziellen Hatz auf Väter blasen?

Perkins


AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2011 19:04




(@mr999)
Rege dabei Registriert

Hi dwh,

nein natürlich nicht. Gibt es Titel müssen diese bedient werden oder eine Abänderung angestrebt werden.

Würde durch die 50 € mehr ein Mangelfall vorliegen, dann wird sicher nichts abgeändert oder sonstwas. der Mindestunterhalt muß ja schließlich irgendwie rausspringen. Und wer dieses Jahr auch mit 900 € klargekommen ist, wird das ja auch im nächsten Jahr sicher können  :phantom:

Gruß Tina

Echt, woher hast du die Info das dem so ist?
Ich werde gleich mal mit dem Jugendamt sprechen.
Das kann ja nicht sein, das alle Kosten steigen und der SB endlich mal auf 950 in der Tabelle 2011 erhöht wird, man aber dagegen angehen muß?!


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Geschrieben : 05.02.2011 19:53
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo mr999

Echt, woher hast du die Info das dem so ist?

Ich denke mal das kommt von jahrelanger Beobachtung der deutschen Familienrichterwilkür.

Grüsse Roselladady


Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2011 21:05
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Hi,

2011 neigt sich bald dem Ende zu.

Ist eigentlich wieder eine Erhöhung für 2012 zu erwarten? Oder auch nur eine Änderung?

Gruß aus Schwelm


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Themenstarter Geschrieben : 26.07.2011 17:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da die Sätze der DT alle 2 Jahre überprüft werden und die Tabellensätze seit 01.01.2010 unverändert sind, ist mit Änderungen ab 2012 zu rechnen. Es bleibt aber spannend, da der Mindest-KU jetzt gesetzlich fixiert ist (gekoppelt an den sächlichen Kinderfreibetrag) und daher eine Gesetzesänderung her müsste. Das würde bedeuten, dass der sächl. KFB angepasst wird oder die Prozentsätze lt. BGB geändert werden müssten. Oder es wird nicht mit dem doppelten sKFB, sondern dem 2.1-fachen oder was auch immer gerechnet. Einfach abwarten, wie sie sich herauswinden.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 03.08.2011 20:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

2012 wird es keine Anpassung der DT geben.

Pressemitteilung des OLG DD vom 12.12.2011
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/presse/05presseAktuell/2011-12-12_pm_keine-neue-_u-tabelle/index.php

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 14.12.2011 13:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, aber mit der Erhöhung des steuerlichen Freibetrages im Jahr 2013 erhöht er sich wieder.
Und zwar zusätzlich zu der Erhöhung, die sich aus Einkommenssteigerungen ergeben.
Auch wenn diese nur die Inflation ausgleichen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 13:47
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