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Neue Düsseldorfer Tabelle 2011

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(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

am 30.11.2011 wird beim OLG Düsseldorf die neue Düsseldorfer Tabelle 2011 vorgestellt.

Zurzeit ist nur zu erwarten, dass sich die Selbstbehaltsätze verändern werden. Mit einer Erhöhung der Tabellenbeträge ist nach bisher vorliegenden Informationen nicht zu rechnen. Lediglich ein erhöhter Unterhaltsbedarf für volljährige Kinder, die nicht mehr bei den Eltern leben, kommt eventuell in Frage.

Also schaut am 30.11.2011 mal auf die Internetseite des OLg Düsseldorf.

Gruß aus Schwelm


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2010 08:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke für den Hinweis.

Das wäre ja sogar mal eine Veröffentlichung, bevor sie in Kraft tritt!
Das gabs schon länger nicht mehr.

Dafür haben sie aber anscheinend ihr Versprechen, sie von Grund auf neu zu gestalten nicht gehalten.
Hat aber sowieso niemand dran geglaubt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 09:38
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

...es muss natürlich heissen " am 30.11.2010" 😉 ...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2010 10:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hatte ich auch so verstanden und meinen Text entsprechend formuliert.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 10:11
(@yonder)
Schon was gesagt Registriert

Der Unterhalt für Studenten liegt rückwirkend für den 1.10.2010 bei 670 Euro statt 640 Euro wie bisher.

Sollen die Selbstbehaltssätze erhöht werden?
:question:


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 13:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Man munkelt auf 950,- bzw. 800,- €

Solange diese aber nach Belieben mit fiktivem Einkommen aufgeplustert werden, hat das natürlich wenig reale Wirkung.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 13:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/rechtsanwalt-tipp-zum-unterhaltsrecht-neue-duesseldorfer-tabelle-2011-zum-30-11-2010-neuregelung-zum-selbstbehalt-erwartet


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 17:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aktuelle News: http://www.familienrecht-deutschland.de/Unterhaltstabellen_Leitlinien_2010/Neue_Seite_1

Damit wird offensichtlich und endlich einmal laut gesagt, dass der "notwendige Selbstbehalt" einen Unterhaltsverpflichteter einem ALG-2-Empfänger gleich stellt.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 13:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Interessant!

Kein Cent für Umgangskosten!

Damit gilt für jeden, der auf den SB gedrückt wird, Umgangskosten mindestens in Höhe des halben KG geltend zu machen, welches angeblich dafür herhalten soll.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 13:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Mangelfälle werden deutlich zunehmen.

Eine Unverschämtheit ohnehin ist der Bezug auf § 1603, der mit keinem Buchstaben die Höhe des existenzsichernden Einkommens umreißt. Trotz dessen geht das OLG Düsselhaft in seiner unbeschreiblichen Arroganz daher und setzt 360 € für Miete an. Ein Betrag, der selbst einem ALG-2-Empfänger selten ein würdevolles Heim ermöglicht und schon gar nicht die Bereithaltung von Wohnraum für die Umgänge. Dies ist im Rahmen des ALG-2-Bezuges allerdings sehr wohl möglich, weil 14-tägiger Umgang plus halbe Ferien schon gut ein Drittel des Jahres ausmachen. Auch erhalten ALG-2-Empfänger seit kurzem Zuschüsse zu den Umgangskosten bis hin zu deren vollständigen Übernahme (>Anlage BEBE<, pdf).

Was von Unterhaltsverpflichteten verlangt wird, bürdet man keiner intakten, in finanzielle Schieflage geratenen Familie auf. Wie wäre es, allen ALG-2-Empfängern fiktive Einkommen zuzurechnen (sie könnten dieses Geld ja immerhin erwirtschaften) und auf den Bedarf anzurechnen? Das wäre doch eigentlich eine Petition wert.

Im Ergebnis werden die fiktiven Einkommen steigen, wodurch das Realeinkommen unter den Selbstbehalt purzeln wird. In diesem Zusammenhang fordere ich, dass das fiktive Einkommen dem Progressionsvorbehalt unterworfen wird (Lohnersatzleistung) oder gänzlich steuerpflichtig gestellt wird. Dass das Finanz-Rollkommando noch nicht drauf gekommen ist, wundert mich doch schon. Sollte ich auch hieraus eine Petition formulieren?


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 15:39




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bin ja auch für die Einführung von fiktiven Arbeitsplätzen um die Arbeitslosigkeit in den Griff zu bekommen und natürlich fiktive Geburten um zum Einen, die Geburtenrate endlich wieder nach oben zu bekommen und den durch Kinderlosigkeit benachteiligten Frauen auch endlich den ihnen zustehenden Unterhalt zukommen zu lassen.

Schließlich können sie ja nichts dafür, dass die Männer keine Kinder wollen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 15:50
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Man munkelt auf 950,- bzw. 800,- €

Solange diese aber nach Belieben mit fiktivem Einkommen aufgeplustert werden, hat das natürlich wenig reale Wirkung.

Ist das mit dem "fiktiven Einkommen" denn in der Realität wirklich an der Tagesordnung, oder kommt das in der Praxis eigentlich nur zum Tragen, wenn sich einer offensichtlich vorm Zahlen drücken will, so nach dem Motto, "bevor ich meiner Ex was zahl mach ich lieber auf arbeitslos"?


AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 16:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, es ist an der Tagesordnung.

Immer wenn das Einkommen nicht reicht wird irgendetwas an den Haaren aus dem Sumpf gezogen, bis es doch reicht.

Entweder werden deine Fahrtkosten zusammengestrichen, weil du ja auch mit dem Fahrrad fahren kannst, du bekommst für deine Vespa Prosciutto einen geldwerten Vorteil von 500,-€ angerechnet und für deine 1-Zimmer Eigentumsbesenkammer einen Wohnvorteil von 600,- plus Nebenkosten, obwohl dir als Mangelfall nur 360,-€ inkl. Nebenkosten zustehen.

Es werden übrigens mittlerweile mehr Attentate auf Familienrichter verübt, als auf Strafrichter.
Ich weiß aber auch nicht warum.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 16:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Das mit den 360€ für Wohnkosten ist wirklich ein Witz und entbehrt jeder realistischen Grundlage. Berlin ist bekannt für seinen bezahlbaren Wohnraum, vor allem der Ostteil der Stadt. Hier gelten folgende Richtwerte für angemessene Warmmieten bei ALG2-Bezug:    1 Person     378€ (Stadtbezirk Treptow-Köpenick)

Und man beachte: "Zur Feststellung der Angemessenheit der Miete ist nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mieten abzustellen, sondern auf den unteren Bereich der am Wohnort marktüblichen Mieten. (Quelle)
Das ist also schon der untere Durchschnitt. Bei 6.7 Millionen Menschen mit Hartz4-Bezug wird Wohnraum am untersten Ende des Mietspiegels "langsam knapp".

Hier also einen Bezug zu ALG2 zu konstruieren ist schon mal gelogen, denn dieses wird real unterschritten - und zwar sehr deutlich.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 16:31
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Na das sind ja tolle Aussichten 🙁

Wobei ich schon noch einen gewissen Unterschied sehe, ob einem ein geldwerter Vorteil für Firmenwagen (hab ich nicht) oder Eigenheim (hab ich auch nicht) unterstellt oder Fahrtkosten gestrichen werden (hab ich ohnehin nur 90,- angesetzt, wenn die gestrichen würden wärs wohl zu überleben), oder ob die einem tatsächlich grundsätzlich einfach ein höheres Einkommen unterstellen, weil sie der Meinung sind, man könne sich einfach mal eben so einen besser bezahlten Job suchen.

Wo droht denn da in der Praxis eher die Gefahr? Wenn die Motivation bei der Ex selbst liegt und die sich nen ausgefuchsten Anwalt nimmt, oder wenn man es auf der Gegenseite mit ner Behörde (Beistandsschaft JA oder ARGE) zu tun hat? Ich habe zumindest die Hoffnung, dass sich ein Amt da schon aus Faulheit eher weniger Mühe gibt, so einen Blödsinn durchzudrücken.


AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 17:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das mit dem höheren Einkommen habe ich oben nur vergessen.

Natürlich kann dir auch noch unterstellt werden, dass du dich zu wenig um einen besser bezahlten Job bemüht zu haben oder dir eben ein Nebenjob auferlegt werden.

Das gilt allerdings in erster Linie für KU-Mangelfälle.

Solange es um EU geht, sitzt du auch nicht direkt der ARGE gegenüber, sondern immer der EX, weil die ARGE selbst kein Klagerecht gegen dich hat.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 18:04
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Solange es um EU geht, sitzt du auch nicht direkt der ARGE gegenüber, sondern immer der EX, weil die ARGE selbst kein Klagerecht gegen dich hat.

Also in meinem Fall ginge es wenn überhaupt nicht um EU sondern BU. Hat die ARGE da ein Klagerecht? Und wenn nein, wieso schicken mir die dann einen Fragebogen? Oder läuft das dann indirekt - also Ex das ALGII kürzen mit dem Verweis, "klagen sie mal auf BU"?


AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 18:09
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Natürlich kann dir auch noch unterstellt werden, dass du dich zu wenig um einen besser bezahlten Job bemüht zu haben oder dir eben ein Nebenjob auferlegt werden.

Nebenjob is nich, denn ich arbeite bereits 7 Tage die Woche im Schnitt bis 22 Uhr. Und wer entscheidet aufgrund welcher Grundlage ich dann einen besser bezahlten Job finden müsste?


AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 18:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ob EU oder BU spielt in dem Fall keine Rolle.

Oder läuft das dann indirekt - also Ex das ALGII kürzen mit dem Verweis,"klagen sie mal auf BU"?

Genau so.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 18:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nebenjob is nich, denn ich arbeite bereits 7 Tage die Woche im Schnitt bis 22 Uhr. Und wer entscheidet aufgrund welcher Grundlage ich dann einen besser bezahlten Job finden müsste?

Nein, die Gefahr besteht bei dir nicht.
Erstens wegen BU und zweitens weil du nicht wenig verdienst.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 18:19




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