Ab 1. August müssen unterhaltspflichtige Eltern mehr Geld für ihre Kinder zahlen. Die Tabelle mit den neuen Bedarfssätzen wird Ende Juli veröffentlicht.
Das OLG will die neue Tabelle im Anschluss an eine Pressekonferenz am 28. Juli online stellen.
Nach Angaben des Gerichts steigt der Mindestunterhalt eines Kindes bis Ende des sechsten Lebensjahres von bisher 317 auf 328 Euro im Monat. Damit berücksichtige die "Düsseldorfer Tabelle" den neuen steurrechtlichen Kinderfreibetrag von 4512 Euro. Der Unterhalt volljähriger Kinder steigt von 488 auf 504 Euro mindestens. Diese Sätze gelten für die niedrigsten Einkommen - Bezieher höherer Einkommen müssen erheblich mehr Unterhalt bezahlen. Voraussichtlich erhöhen sich die Bedarfssätze zum 1. Januar 2016 erneut. Dann steigt der steuerliche Kinderfreibetrag auf 4608 Euro. (dpa)
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Sie ist jetzt offiziell 🙁
Hi,
ich habe heute im Radio gehört, dass zum 01.01.2016 eine weitere Anpassung erfolgen soll.
Ola,
zum 01.01.2106 müssen sie ja dann doch das erhöhte Kindergeld (eigentlich rückwirkend ab 01.01.15) einpreisen.
siehe http://www.vatersein.de/Forum-topic-29841.html
Grüßles aus dem Schwarzwald
PvF