Ob es das ist was wir als Pflichtige wollen?
:gunman: :gunman: :gunman: :gunman:
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1322&op=119292&spid=1281
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.
Ob die das bei Vatersein.de abgeschrieben haben? 🙂
http://vatersein.de/News-file-article-sid-1532.html
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ob die das bei Vatersein.de abgeschrieben haben?
Mehr noch, auch das OLG Düsseldorf hat sich hier informiert, ich hab' das nämlich längst gewusst: 🙂
die Ehefrau hat also ein Wahlrecht.
Insgesamt dürften damit die Unterhaltsfälle mit echtem Gleichrang aus einem 3-er Topf ziemlich selten sein, denn dieses Wahlrecht gilt ja für jeden Berechtigten, also auch für die Ex. Die könnte sonst nämlich unterhaltspflichtig werden, um eine Zweitfamilie zu finanzieren und das würde wohl keiner verstehen.
Hallo pappasorglos,
damit hast du nun endgültig Rechtsgeschichte geschrieben!
Ich denke, du solltest dich umgehend um den Job des vorsitzenden Richters des XII. Zivilsenats am BGH bewerben. 🙂
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
Ich denke, du solltest dich umgehend um den Job des vorsitzenden Richters des XII. Zivilsenats am BGH bewerben. 🙂
Also meine Stimme hat er ( auch wenn sie nicht viel Gewicht hat). Kann ja nicht schaden, einen Verbündeten in dem Laden zu haben :rofl2:
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hi, guys,
In diesem Fall war ja noch genug zu verteilen.
Wie sähe das wohl im Mangelfall aus?
Gibt es beim EU überhaupt noch ne Mangefallberechnung oder hört das bei 1.000,-€ SB einfach auf?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
beim Mangelfall dürften doch nur die Kinder berücksichtigt werden, da die Frauen im 2. Rang stehen.
Sophie
Hallo Sophie,
der Meinung war ich bisher auch.
Dieses Urteil ließ mich jedoch zusammen zucken.
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1527.html
Speziell dieser Absatz:
Das rechtfertigt es jedoch nicht, den Beklagten gegenüber der Klägerin unterhaltsrechtlich zu entlasten, denn weder der Beklagte noch der Vater des nichtehelichen Kindes D2 sind mit ihrem Einkommen in der Lage, den Betreuungsunterhalt der Klägerin nach § 1615l Abs. 2 BGB n. F. von derzeit 720 € - der deutlich unter dem bei ihr anzusetzenden Existenzminimum von 810 € liegt - sicherzustellen. Dem Vater von D2 verbleiben nach Abzug des billigen Selbstbehalts von seinem bereinigten Einkommen noch verteilbare 214,79 €. Die Leistungsfähigkeit des Beklagten ist auf 420 € begrenzt. Das hat zur Folge, dass die Klägerin insgesamt nur 634,79 € Betreuungsunterhalt (nach § 1615l Abs. 2 BGB n. F.) und damit erheblich weniger, als sie zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz benötigt, beanspruchen kann. Unter diesen Umständen ist es geboten, dass der Beklagte, an die Klägerin ungekürzt – bis zur Grenze seiner Leistungsfähigkeit – Unterhalt wegen der Betreuung des gemeinsamen ehelichen Kindes K2 leistet.
Andererseits, habe ich noch mal etwas intensiver darin geschmökert (sowas liest sich ja immer so locker untspannt! 😡 )
Und denke, dass sie dort doch nur den Teil, der über 1.000,-€ liegt unter den Aasgeiern verteilt haben.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wie sähe das wohl im Mangelfall aus?
Gibt es beim EU überhaupt noch ne Mangefallberechnung oder hört das bei 1.000,-€ SB einfach auf?
Ich glaube einfach nicht, dass es zu solchen Zwangskolchosen mit dem 3er-Topf kommt.
Als der BGH im Jahre 2001 die Anrechnungs- durch die Differenzmethode ersetzt hat, hat er sich ja wenigstens noch bemüht, zu erklären, was das mit den "ehelichen Lebensverhältnissen" im Sinne des §1578 zu tun hat. Bei diesem 3er-Topf wird ihm das nicht mehr gelingen, weil das Einkommen der Next hat nunmal mit den ehelichen Lebensverhältnissen der Ex rein garnichts zu tun.
Ein Vorteil der Differenzmethode ist ja immerhin, dass der Anreiz für die Berechtigten höher ist, eigenes Geld zu verdienen, von einem verdienten Euro bleiben 57 cent (=4/7), bei der Anrechnungsmethode blieb garnichts. Und wenn dieser Anreiz das Motiv der Einführung der Differenzmethode war, dann wird der BGH ihn jetzt nicht durch solche 3er-Töpfe wieder schmälern. Ex verliert nämlich die Lust an der Arbeit, wenn mit (6/7)*(2/3) = 4/7 = 57% jetzt die Zweitfamilie profitiert.
Deswegen glaube ich, es wird anders kommen: die Verteilmasse bis zum Selbstbehalt wird durch 2 geteilt, nur gedeckelt durch den "Bedarf" im Sinne der Differenzmethode bzw im Sinne des §1615 BGB.
Der Halbteilungsgrundsatz gibt's dann bei 2 Berechtigten nicht mehr. Der "Drittelteilungs"-Grundsatz des OLG-Düsseldorf wäre zwar väterfreundlicher, aber ich glaube nicht, dass er Bestand haben wird.
Es wird immer drolliger:
Laut Oberlandesgericht Düsseldorf kann auch vorherige Rollenverteilung bedeutsam sein Alleinerziehende von Grundschulkindern müssen nur Teilzeitstelle annehmen
© AP
(PR-inside.com 28.05.2008 10:02:20)
Düsseldorf (AP) Alleinerziehende mit zwei Kindern im Grundschulalter müssen auch nach dem neuen Unterhaltsrecht eine Vollzeitstelle annehmen. Dem Elternteil muss genug Zeit für den Weg zur Arbeit, die nötigen Einkäufe und eine angemessene Versorgung und Betreuung der Kinder bleiben, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil mitteilte. Daher sei nur eine Teilzeitbeschäftigung zumutbar. Möglicherweise seien Kinderbetreuungs-Plätze zu nutzen. Entscheidend seien jeweils die Umstände des Einzelfalles. Auch die zuvor in der Ehe praktizierte Rollenverteilung könne dabei von Bedeutung sein, betonten die Richter des 2. Familiensenates. Wenn ein alleinerziehender Ehepartner früher nicht berufstätig war, könne die Zahl der Arbeitsstunden langsam gesteigert werden.
Im konkreten Fall hatte eine alleinerziehende Mutter zweier sechs und neun Jahre alten Kinder auf Unterhalt geklagt. Nach der Scheidung hatte sie erstmals eine Arbeit angenommen. Das Amtsgericht Duisburg hatte in erster Instanz eine Vollzeitbeschäftigung als zumutbar für die Frau angesehen. Das Oberlandesgericht hielt hingegen nur eine Erwerbstätigkeit von fünf Stunden täglich für zumutbar. Bis zur Reform des Unterhaltsrechtes zum Beginn des Jahres mussten Alleinerziehende bis zum 8. Lebensjahr eines Kindes normalerweise nicht arbeiten, bis zum 15. Lebensjahr in Teilzeit und danach ganztags arbeiten. (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Düsseldorf II-2 WF 62/08
Wo bitte ist denn die Änderung zu früher? Mich deucht, die Unterhaltsreform wurde aus zwei Gründen gemacht:
- Beseitigung der Kinderarmut durch Mindestunterhalt gem. steuerlichem Existenzminimum
- Beseitigung der Kinderarmut durch alleinigen ersten Rang der Kinder
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
Wo bitte ist denn die Änderung zu früher?
Gibt´s nicht :exclam: ...da wieder Billigkeit /Einzelfallentscheidung :gunman:
Trotzdem kann man´s auch so interpretieren....
Hätte die KM ab dem 3.Lebensjahr des jüngste Kindes -während der Ehe- gearbeitet,
so hätte sie Vollzeit arbeiten gehen müssen.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Das Urteil ist nun in seiner ganzen Pracht zu lesen: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1532.html
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
noch nichtmal eine Befristung und/oder Kürzung ... man man 😡
dann beruft sich die werte Dame noch auf Herzinfarkte, etc. die nicht -per GA- nachgewiesen werden konnten 😡
Für mich wäre dies Prozeßbetrug ! ...naja
Dann der Grund, daß ja da UG so plötzlich kam :rofl2:
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Ja, aber man kann nicht sagen, dass sie sich keine Mühe gegeben haben.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das Urteil ist in seiner voller Pracht >hier< zu lesen.
Hallo,
es war ja zu erwarten, dass die durch jahrzehntelange einseitig promütterliche Gehirnwäsche geprägten Unrechtsprecher auch bei geänderter Gesetzeslage nicht ohne Gegenwehr mit ihrer väterdiskriminierenden Rabulistik aufhören werden.
Ich bin auch überzeugt: wenn bei sonst gleichem Fall die Rollen andersherum wären, dem betreuenden Vater (und den Kids) wäre nach Überzeugung der Richter eine Vollzeittätigkeit völlig problemlos zumutbar. Und vermutlich auch noch nachehelicher Unterhalt für die Ex.
/elwu
Ich habe in 2 wochen endlich den Termin....yippieeeh
Aber wahrscheinlich freue ich mich zu früh......RAtte wird alles daran setzen den TU rauszuzögern....
Hab sogar 2 Termine hintereinander...vielleicht TU + Scheidung...???
Werd euch berichten....
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.
Wo dieser Faden gerade durch einen Link nach oben gespült wurde:
Was ist denn aus deinen Verhandlungen geworden ZoE?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
