Liebe Fories,
ich habe schon seit langem Eure Beiträge zum Thema "Unterhalt" verfolgt und habe bisher viele wichtige Infos erhalten.
Es brennt mir nun unter den Nägeln, da ich selbst seit 2007 geschieden bin und derzeit für meine Ex-Frau 627 € monatlich bezahle. Ebenso habe ich zwei Kinder von 11 und 14 Jahren. Meine Ex-Frau geht auf 400 € Basis (laut ihrer Aussage) arbeiten. Ich überlege jetzt eine Neuberechnung des Unterhalts vorzunehmen, da beide Kinder im Februar 09 ein Jahr älter werden und ich mir denken kann, dass meine Ex doch gewiss einer teil-, bzw. einer vollschichtigen Tätigkeit nachgehen muss.
Wer weiß zu diesem Sachverhalt konkretes??? Unsere Ehe dauerte 13 Jahre und meine Ex war zuvor als Bürokrauffrau tätig. Diese Arbeit hat sie kurz nach der Heirat aufgegeben, da unser erstes Kind geboren wurde. Ebenso war sie während der gesamten Ehe nicht erwerbstätig.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Pantherlein
EINE EX-FRAU KANN WIE EINE CHRONISCHE KRANKHEIT WERDEN, GEGEN DIE KEIN KRAUT GEWACHSEN IST
Hallo Panther,
das ist zwar jetzt geraten (aber ein "educated guess" 🙂 ) dass Du kein Realsplitting machst?
Wenn das so ist, gibt es eine einfache Antwort auf Dein Problem:
- Du machst Realsplitting, und Du hast einen Anspruch darauf, dass sie Anlage U unterschreibt. Wenn Sie wirklich nur einen pauschal versteuerten 400 € Job macht, hat sie dadurch keinen Steuernachteil, Du aber einen Steuervorteil von 200-300€.
- dann würde Dich der EU netto ja nurnoch etwa 400€ kosten und Du bist erstmal glücklich
- wenn sie doch andere, Steuerplfichtige Einkünfte hat, wird sie Dich eventuell zur Erstattung einer Steuernachzahlung aufforden. Dazu forderst Du dann ihren Steuerbescheid, und dann schau mal, was sich so ergibt...
Gruss, Arndt
Hallo Arndt,
danke für Deine Antwort.
Ja ich mache das auch genauso wie Du geschrieben hast. Sie unterschreibt die Anlage U und so weiter.
Mir ging es jedoch eher um die Frage, ob Madame arbeiten muss und wenn ja, teil- oder vollschichtig. Und wieviel € ich Ihr als fiktives Einkommen unterstellen kann.
Hier wäre mit eine Antwort sehr hilfreich.
LG Panther
EINE EX-FRAU KANN WIE EINE CHRONISCHE KRANKHEIT WERDEN, GEGEN DIE KEIN KRAUT GEWACHSEN IST
Hier wäre mit eine Antwort sehr hilfreich.
Für eine Stragegie musst Du aber tiefer einsteigen. Halbtags würde ja eigentlich fast nichts bringen, weil ein Halbtagsjob in der Gewichtsklasse bringt, nach Steuern unter Berücksichtigung des Realsplittings, kaum mehr als der 400€ Job.
Sollte man also wenn dann Vollzeit unterstellen. Jetzt bist Du mit 13 Ehejahren aber ein Kandidat für "ehebedingte Nachteile" und damit lebenslänglich pflichtig zum Aufstockungsunterhalt nach §1573. Und der BGH hat in seine Entscheidung vom Juli (
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1551.html ) den dubiosen Satz geschrieben:
"Gerade kleinere Kinder benötigen nach einer Ganztagsbetreuung noch in stärkerem Umfang den persönlichen Zuspruch der Eltern, was einen nicht unerheblichen zusätzlichen Betreuungsaufwand erfordern kann (vgl. insoweit Meier FamRZ 2008, 101, 103), der entsprechend der gesetzlichen Wertung für den Kindesunterhalt in § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht unberücksichtigt bleiben kann."
Wenn man das so lesen will, kann das heissen dass bei Vollzeiterwerbsobliegenheit der Vorwegabzug des Kindesunterhalts bei der Berechnung des Aufstockungsunterhalts in Frage gestellt wird, wenn die Kinder "kleiner" sind. Ist Dein Kleiner jetzt kleiner als, was weiss ich, Richter Dose, der diesen klärenden Satz geschrieben hat? Man weiss das nicht. Und weil es keiner weiss warten alle ab.
Hi
Ich möchte noch etwas bemerken.
Jetzt bist Du mit 13 Ehejahren aber ein Kandidat für "ehebedingte Nachteile" und damit lebenslänglich pflichtig zum Aufstockungsunterhalt nach §1573.
Soweit ich die Rechtssprechung (und die Diskussion zur Gesetzeslage) zum nachehel. UH verfolge zeichnet sich hier ein Ansatzpunkt ab. Gerade bei der Befristung sollte angesetzt werden. Duch die Formulierung in >>§1578b Abs.2<< ist unabhängig vom Rechtsanspruch auf nachehel. UH (von der Strategie her) das der beste Ansatzpunkt, ohne dabei vielen Leuten zu sehr auf die Füsse zu treten. Beim Alter der Kinder denke ich mal, dass eine Befristung möglich ist. Bei der UH-Höhe selbst dagegen bin ich im Zweifel, weil dies unmittelbar auf die Lebensverhältnisse der Kinder durchschlagen würde und sich ein Richter darauf ungerne einlässt.
Als Fahrplan also eine Übergangszeit von 1-3 Jahre im Hinterkopf haben (mit eventuell schrittweiser Absenkung) und plausibel die steigende Selbstständigkeit der Kinder in den Vordergrund stellen, ebenso eine Weiterqualifizierung etc. der Ex einräumen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Vielen Dank für Eure netten Antworten.
Ich werde dies mal mit meiner RAìn bereden. Die schwenkt schon die Fahnen und meint auf jeden Fall, dass hier was zu machen ist. Aber den RAen traue ich auch nicht mehr wirklich über den Weg, da die natürlich auch anders ambitioniert sind.
Laut Aussage meiner RAin wäre die Chance sogar größer, wenn ich bis kommendes Jahr Februar warten würde, dann wird der jüngste 12 und meine Tochter 15. Zudem gäbe es die Möglichkeit einer "Über-Mittag-Betreuung" an der Schule.
Aber die Kohle an meine Ex stinkt mir wirklich.......
Vielen Dank noch mal für die Hilfe
Auf leisen Sohlen...Pather
EINE EX-FRAU KANN WIE EINE CHRONISCHE KRANKHEIT WERDEN, GEGEN DIE KEIN KRAUT GEWACHSEN IST
Hallo Panther,
ich denke dein Fall ist einer von denen, bei denen man das Ergebnis nicht raus bekommt ohne es zu probieren.
Zu warten halte ich eher für nicht so sinnvoll, da sonst die Ehebedingten Nachteile, bzw. die Schwierigkeite einen Job zu finden immer grösser werden.
Das deine Kinder im nächsten Jahr etwas älter werden, kann man ja schon mal ankündigen und geltend machen. Kommt ja nicht unerwartet.
Selbst nach altem Recht müsste da mehr drin sein.
Ich würde da Druck machen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
du hast vollkommen recht. Ich habe auch vor nicht mehr wie ein Hase vor der Schlange zu sitzen. Ich habe die Unterlagen meiner Anwältin eingereicht und die wird vorsorglich einen Brief schreiben, dass ich ab Februar 09 nicht mehr bereit bin Unterhalt für die Ex- zu bezahlen.
Jedoch gehe ich davon aus, dass eventuell der Kindesunterhalt höher wird, kann das sein? Aufgrund der neuen Düsseldorfer Tabelle? Oder bin ich hier total verkehrt?
LG Panther
EINE EX-FRAU KANN WIE EINE CHRONISCHE KRANKHEIT WERDEN, GEGEN DIE KEIN KRAUT GEWACHSEN IST
Hi Panther
Zur DDT2009 kann noch nichts gesagt werden, da sich Bundestag und Bundesrat bis jetzt nicht festgelegt haben. Derzeit sehe ich es so, dass für Kinder zw. 12-17J der KU-Zahlbetrag um 7 Euro steigt, für die anderen mindj. Kinder wird er bleiben wie bisher. Bei Dir würde jedoch mit Wegfall von EU noch eine Höhereinstufung um ein Gehaltsstufe erfolgen, da Du dann nur noch zwei UH-Berechtigten verpflichtet bist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
:puzz: :puzz:
Jetzt bin ich leicht verwirrt.
Also heißt das konkret, wenn ich der Ex nichts mehr bezahlen muss, dann werde ich automatisch eine Gehaltsstufe höher gestuft und die Kids bekommen mehr Unterhalt. 😡
Versteh mich richtig. Meinen Kindern gönne ich das schon, die bekommen auch sonst alles von mir, was ich ihnen geben kann, aber hier stimmt doch was nicht. Wenn ich z. B. den Betrag x verdiene, dann können die doch nicht einfach behaupten ich verdiene zwei oder drei hundert Euro mehr. Das würde ja bedeuten, dass du so lange geschröpft wirst, dass Du mehr oder weniger immer in der Nähe des Selbstbehaltes bleiben wirst? Außerdem verdient ja dann Madame auch Kohle und die muss doch den Kids auch was von ihrem sauer verdiensten Geld abgeben, oder?
LG Panther
EINE EX-FRAU KANN WIE EINE CHRONISCHE KRANKHEIT WERDEN, GEGEN DIE KEIN KRAUT GEWACHSEN IST
Hallo Panther,
zunächst mal ja! Genauso ist das.
Steht auch so in der Düsseldorfer Tabelle, dass diese immer von 3 Berechtigten ausgeht und bei mehr oder weniger Berechtigten jeweils eine Zeile rauf oder oder runter gestuft wird.
Und das ist gut so!
Der Unterhaltsbetrag lässt sich nämlich nicht beliebig oft bezahlen.
Wenn das Geld für mehr Leute reichen muss, bekomt jeder eben etwas weniger. Inklusive des Pflichtigen.
Und umgekehrt, so auch in deinem Fall, wenn das Geld für weniger Leute reichen muss, kommt auf jeden eben etwas mehr.
Ich, mit 4 Kindern und einer Ex-Frau finde das gut und richtig.
Du brauchst dabei aber auch keine Panik bekommen, denn der Anstieg ist nicht sehr gross. Sicher deutlich kleiner als deine Ersparnis.
Was deine Madame verdient spielt beim KU praktisch keine Rolle, da sie ihrer Unterhaltspflicht durch Betreuung nachkommt.
Calmierende Grüsse
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
dann können die doch nicht einfach behaupten ich verdiene zwei oder drei hundert Euro mehr.
Das machen sie auch nicht - es sind 400 Euro (= Abstand zw. den Stufen).
Ursache ist, wie die DDT angelegt ist. Bei der Festlegung der KU-Beträge wurde von einer sog. Standard-Familie ausgegangen: Mutter, Vater und zwei Kinder. Daher beziehen sich die Zahlenwerte in der Tabelle auf den Fall, das man drei Bedürftigen zu UH verpflichtet ist. Ist es einer weniger, so kann (ist aber eher die Regel) eine Stufe höhergruppiert werde - ist es nur ein Bedüftiger sogar zwei Stufen, jedoch bei vollj. Kindern in der Regel eher nicht.
Meinen Kindern gönne ich das schon, die bekommen auch sonst alles von mir,...
Also, wo ist das Problem?
Falls Du zweifelst, so schau Dir die >>DDT<< (Pkt.1 Abs.2 der Anmerkungen) und die für Dich zutreffenden URL doch an.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Beppo, hi oldie
Danke für die Antworten,....o.k. ich habe (hatte) eine Standardfamilie und falle genau unter diese Regelung. Ich will mal sehen was am Ende dabei rauskommt. Auf jeden Fall halte ich Euch auf dem Laufenden.
LG Panther
EINE EX-FRAU KANN WIE EINE CHRONISCHE KRANKHEIT WERDEN, GEGEN DIE KEIN KRAUT GEWACHSEN IST