Neuberechnung Unter...
 
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Neuberechnung Unterhalt MIT Realsplitting ???

 
(@old-man-river)
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Hallo zusammen,

gestern hatte ich einen Meeting-Marathon mit meine Anwalt - da schwirrte mir nach 2 Stunden mal so richtig der Kopf...
Am Ende habe ich es auch nicht mehr geblickt, daß in seinen Worst-Case-Berechnungen auch schon das Realsplitting inbegriffen war, aber nicht der Steuernachteil den ich dadurch habe, daß ich meiner Exfrau ja später die EK-Steuer nachzahlen muss !

Wie ist denn das zu berechnen ? Ich blicke es nicht mehr...

Also als Beispiel :

Wenn ich jetzt in der Gehaltsabrechnung z.B. netto 2200.- Euro verdiene - aber eben NUR durch den eingetragenen Freibetrag durch die Anlage U mit ca. 12000.- Euro pro Jahr.

Dann ist die Rechnung - ganz grob - ich möchte es ja nur verstehen - laut Anwalt folglich :
( die Altersvorsorge, Pauschalprozente, etc. lasse ich der Einfachheit halber mal weg )

2200.- netto
1000.- Wohnwert
1000.- netto EK-Exfrau fiktiv
=====================
= 4200.- Euro / 2 = 2100.-
also Betreuungsunterhalt an Exfrau 1100.- Euro

So habe ich das zumindest verstanden ... aaaaber - das kann doch eigentlich gar nicht sein, oder ???
Eigentlich ist das Netto ja nicht 2200.- sondern nur ca. 1800.- !!! Ohne den Anlage-U-Freibetrag.
Schliesslich habe ich (hoffentlich) beim nächsten Unterhalt nicht 1000.- Euro zu zahlen, sondern weit weniger !!!

Und ausserdem kommt irgendwann - hallihallo der Steuerbescheid von Exfrau und sagen wir mal 800.- Euro zum Nachzahlen für mich, da man ja beim Realsplitting die Steuernachteile der Exfrau ausgleichen muss...

Hmmm ... wenn das also mit dem Netto OHNE den Freibetrag berechnet werden müsste, dann wäre das sonst:

1800.- netto
1000.- Wohnwert
1000.- netto EK-Exfrau fiktiv
=====================
= 3800.- Euro / 2 = 1900.-
also Betreuungsunterhalt an Exfrau 900.- Euro

Was ist denn nun richtig ??? Kann mir da jemand helfen der es besser als ich weiß ?
Da ist ja doch eine ziemliche Differenz in der Rechnung...
Das Gespräch gestern war so quer durch die Wallachei, da würde ich auch meinem Anwalt keinen Vorwurf machen wenn er das vom Ablesen der Unterlagen auf die Schnelle falsch übernommen hätte. Quer durch tausend Themen und Verästelungen.

Gruss -

Gerald

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2009 11:28
(@old-man-river)
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Hi zusammen,

der neue Rechtsstreit kommt ruckzuck terminlich näher und es sieht wohl sooo schlecht gar nicht aus...  😉

Um neuem Stress und Mord und Totschlag zu entgehen wäre ich sogar mal rein theoretisch bereit, einen Betrag X.- pro Monat noch
meinetwegen 1,5 Jahre lang zu zahlen - aaaber nur wenn danach dann endgültig Schluß mit Unterhalt ist. Dann wäre mein Kind 8 Jahre alt.
Wenn sich die Ex darauf einlassen würde, wäre dann sowas vor Gericht machbar ?
Also mit Brief und Siegel vom Gericht so daß man - zumindest von DER Exfrau danach Ruhe hat ( zumindet mit dem Thema Geld ... ) ???
Oder ist sowas in irgendwelcher Form ungültig oder gesetzwidrig ?

Gruss -

Gerald

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2009 13:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo alter Fluss,

mache bitte nicht für jede Frage einen Faden auf, da die Vorgeschichte für eine Antwort auch wichtig sein kann.
Dann ist es etwas mühsam, dass alles zusammen zu suchen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2009 13:37
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo omr,

die Wechselbeziehung zwischen Realsplitting und Unterhalt überfordert einen Amtsrichter mindestens so sehr wie Dich, aber in den OLG-Leitlinien steht's tatsächlich drin, dass der Steuervorteil zum relevanten Einkommen zu rechnen ist.

Nur wenn Dein Anwalt sich da gegen einen virtuellen OLG-Richter warmläuft um dann auf einen Amtrichter zu stossen, der nur plus und minus klann, scheint mir das Energievergeudung (und hoffentlich nicht Sunden-Honorar-Vergeudung?)

Fakt ist halt, es gibt diese Wechselwirkung, weil es mit dem (realen) 400€ Job einen Steuervorteil gibt, den es mit einem (fiktiven) Halbtagsjob kaum noch gibt,  und das war der Grund für meinen Vorschlag, ihr mit einem Angebot, das Nachteilsausgleich ausdrücklich nicht vorsieht, bisschen den Stress zu nehmen:

dass eventuelle steuerliche Nachteile in Verbindung mit der nunmehr unterhaltsrechtlich geforderten Erwerbstätigkeit durch das Realsplitting aus diesem Betrag gedeckt werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2009 14:10
(@old-man-river)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi zusammen,

der neue Rechtsstreit kommt ruckzuck terminlich näher und es sieht wohl sooo schlecht gar nicht aus...

Um neuem Stress und Mord und Totschlag zu entgehen wäre ich sogar mal rein theoretisch bereit, einen Betrag X.- pro Monat noch
meinetwegen 1,5 Jahre lang zu zahlen - aaaber nur wenn danach dann endgültig Schluß mit Unterhalt ist. Dann wäre mein Kind 8 Jahre alt.
Wenn sich die Ex darauf einlassen würde, wäre dann sowas vor Gericht machbar ?
Also mit Brief und Siegel vom Gericht so daß man - zumindest von DER Exfrau danach Ruhe hat ( zumindet mit dem Thema Geld ... ) Huch
Oder ist sowas in irgendwelcher Form ungültig oder gesetzwidrig ?

Gruss -

Gerald

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2009 14:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi omr,

natürlich kann man in einem Vergleich sowohl die Höhe als auch ein Enddatum festlegen und sich das vom Gericht bestätigen lassen.

Grade in Blick auf die Unterhaltsrechtsreform sollte das auch kein weiteres Problem darstellen. Ob deine Ex das annimmt ist dann eine andere Sache.

Ebenso kann es sein, das die ARGE, falls deine Ex Sozialleistungen haben möchte, wieder auf dich zukommt und Geld verlangt. Ob sie damit durchkommen oder nicht, tja, das ist glaub ich nicht so ganz klar.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2009 14:59
(@old-man-river)
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Lol - sorry für das Zwischenthema - ich habe jetzt einen neuen Thread dafür aufgemacht - war wohl auf den falschen Button gekommen - so war natürlich nicht gedacht und ja auch bisher nie passiert !  :redhead:

Hmmm - ok - danke - das habe ich jetzt kapiert. Aber dann muß doch trotzdem der von mir zu zahlende Ausgleich berücksichtigt werden, oder ???
Schliesslich habe ich - in dem Fall - ca. 700.- Euro für meine Exfrau zahlen müssen ans Finanzamt.
Das können die doch dann nicht einfach so rechnen... oder doch ??? OMG !

Meine Güte - ja dieser ganze Kram ist schon wirklich erstaunlich.

Gruss -

Gerald

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2009 15:00