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Neuberechnung durch ehe wegen steuerklasse

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also wenn man auch bei annähernd gleichem Einkommen gezwungen wäre, 3/5 zu wählen, könnte man ganz wunderbar mehr Unterhalt für das Kind herbei zaubern, ohne dass der Pflichtige auch nur einen Cent mehr Netto hätte.

Insofern sollte man sich auf nichts anderes anderes als 4/4 einlassen.

Alles andere ist Hokus-Pokus.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2014 22:15
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