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Neuberechnung durch ehe wegen steuerklasse

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(@lubabaluba)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
Durch hochzeit bin ich jetzt in besserer steuerklasse aber meine frau natürlich in schlechterer. Ich spare ca. 250 euro dadurch aber meine frau hat dadurch. 150 euro weniger die ich ihr jeden monat auszahle.  Den rest legen wir gemeinsam beiseite.
Meine ex fordert jetzt neuberechnung wegen heirat.

Für mein verständnis zählt jetzt ja nicht nur, dass was ich mehr netto habe, sondern auch dass was meine frau mit ihren zwei kindern durch die hochzeit auch weniger hat.

Denn unterm strich haben wir lediglich 100 euro mehr.

Wie sieht es das gericht?

Über antworten bin ich sehr dankbar


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2014 02:04
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lulu,

welche Steuerklasse habt ihr denn derzeit genau? Wenn das Einkommen gleich ist, sollte man 4/4 wählen. Hast Du 3 und sie die 5 sind natürlich viel größere Unterschiede vorhanden. Im Zweifelsfall also Steuerklassen anpassen lassen.

Als Ex-Mann musst Du übrigens Eure Steuerklasse so legen, dass sie (wen wunderts) für den Unterhaltsberechtigten am günstigten ist. Gruß Ingo

Aus dem Trennungs-FAQ:
Die steuerlichen Vorteile aus dem Ehegattensplitting der zweiten Ehe müssen voll für den Unterhalt von Kindern aus erster Ehe herangezogen werden (OLG München 19.04.2004 4 WF 137/04 gem. §§ 1603 BGB, 26a EStG). Auch hier sorgt die Existenz der neuen Frau für höhere Unterhaltspflichten an die Kinder der Erstfrau, mit denen sie eigentlich nichts zu tun hat. Die Zweitfamilie muss ausserdem ihre Steuerklassenwahl „unterhaltsgünstigst“ gestalten und alle möglichen Freibeträge ausschöpfen.


AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2014 02:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin lubabaluba,

in Ergänzung zu @Ingo: Die Stufen der Düsseldorfer Tabelle liegen bei 400 EUR. Selbst mit 250 EUR ist es also nicht unwahrscheinlich, in der bisherigen Einkommensstufe zu bleiben. Wenn man tatsächlich eine Stufe höher rutscht, zahlt man etwa 20 EUR mehr KU. Egal, ob von 100 oder 250 EUR Mehreinkommen: 20 EUR mehr Unterhalt für Deine Tochter kann ich auch dann nicht "ungerecht" finden.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2014 03:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du die Stkl. 3 wählst, ist die Gefahr groß, dass du nach dieser auch berechnet wirst.

Nehmt lieber 4/4.
Dann sieht dein Netto nicht mehr größer aus als es ist und mit dem Lohnsteuerjahresausgleich wird das alles sowieso nochmal korrigiert.
Egal welche Stkl. man vorher hatte.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2014 12:41
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Aus dem Trennungs-FAQ:
Die steuerlichen Vorteile aus dem Ehegattensplitting der zweiten Ehe müssen voll für den Unterhalt von Kindern aus erster Ehe herangezogen werden (OLG München 19.04.2004 4 WF 137/04 gem. §§ 1603 BGB, 26a EStG). Auch hier sorgt die Existenz der neuen Frau für höhere Unterhaltspflichten an die Kinder der Erstfrau, mit denen sie eigentlich nichts zu tun hat. Die Zweitfamilie muss ausserdem ihre Steuerklassenwahl „unterhaltsgünstigst“ gestalten und alle möglichen Freibeträge ausschöpfen.

Das muss man aber ein wenig differenziert sehen. Erst einmal muss man natürlich auch sehen, ob die steuerlichen Vorteile auch mit dem Jahresausgleich noch bestehen. Wenn ER dann nämlich nachzahlen muss, dann zählt das auch mit. Und erst mit der kompletten Betrachtung eines Jahres kann man dann wirklich evtl. einen Vorteil feststellen, der dann weitergereicht werden muss.  😉

Dann ist es nicht so, dass die bloße Existenz einer neuen Frau für höhere Unterhaltspflichten für Kinder aus erster Ehe sorgt, sondern nur die Existenz einer nicht selbst oder nur geringfügig arbeitenden neuen Ehefrau.

Ich jedenfalls habe mit meinem Mann die 4/4, und wir machen zudem getrennte Steuererklärungen, so dass die Finanzen getrennt bleiben, solange er Gehaltsauskünfte für seine Kinder geben muss. Und ehrlich gesagt, wollte noch keiner bei seiner Unterhaltsberechnung mein Einkommen wissen. D.h. wollte schon, aber hat es nicht bekommen. Es gibt m.E. keinen Rechtsanspruch auf Auskunft, da ich mit denen nicht verwandt bin.

Und so würde ich es auch jedem raten, die 4/4 zu nehmen.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2014 23:12
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin lubabaluba,

wurde Deine neue Frau denn bislang bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt ?

Wenn nein, dann sollte es hinsichtlich KU ein Nullsummenspiel sein.

Wegen erhöhtem EK eins rauf, wegen neuem UH-Berechtigtem eins runter.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2014 11:38
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

"Erst einmal muss man natürlich auch sehen, ob die steuerlichen Vorteile auch mit dem Jahresausgleich noch bestehen. "

Dummerweise MUSS man des eben im UH-Recht nicht.
Hier wird der Vorteil der Klasse 3 einfach mal eingerechnet, das dieser Vorteil nach der Steuererklärung aber gar nicht mehr existieren könnte schlichtweg ignoriert.


AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2014 11:51
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

20 EUR mehr Unterhalt für Deine Tochter kann ich auch dann nicht "ungerecht" finden.

Das bedeutet aber im Umkehrschluss das diese 20 EUR die neue Ehefrau und deren Kinder zahlen müssen.
Fragt sich: Warum sollte das "gerecht" sein?


AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2014 11:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Habakuk, nein, dass Netto-Einkommen des Vaters hat sich erhöht und daran sollen alle teilhaben, die neue Familie genauso wie das Kind aus erster Ehe.
Aschenputtel genauso wie ihre Schwestern.

Ob allerdings 3/5 wirklich besser ist als 4/4 muss der TO selber entscheiden.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2014 12:00
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

[...] und daran sollen alle teilhaben, die neue Familie genauso wie das Kind aus erster Ehe.
Aschenputtel genauso wie ihre Schwestern.

@Susi:
Mit solchen Darstellungen schliesst Du Dich - ob gewollt oder ungewollt - dem familienverbrecherischen Ansatz an, dass Geld nur beim Kind ankommt, wenn es in Richtung Betreuungselternteil wandert ...
Das halte ich schlichtweg für ein Gerücht.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2014 12:11




(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

"Habakuk, nein, dass Netto-Einkommen des Vaters hat sich erhöht und daran sollen alle teilhaben, die neue Familie genauso wie das Kind aus erster Ehe.
Aschenputtel genauso wie ihre Schwestern."

Diese Aussage ist aber schlichtweg falsch.
Die Steuerklasse 3 besagt zunächst einmal nur, das sich der AUSZAHLUNGSBETRAG erhöht. Das Nettoeinkommen steht zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht fest.
Das KANN höher sein, MUSS es aber nicht.

Es kann doch nicht angehen, das jemand der UH-Zahler ist wahrsagerische Fähigkeiten besitzen muss, um lange im Vorfeld zu entscheiden welche Steuerklassenwahl wohl die günstigste sein könnte (oder auch nicht). Hat er die schlechtere gewählt (also Klasse 3 für die er am Ende saftig nachzahlen darf) bekommt er gesagt: Na da haste' dich wohl falsch entschieden. Hat er die "bessere" gewählt (Also 4) - und bekommt noch Steuern zurück bekommt er Gesagt "Super, dann haben wir ja jetzt noch Einkommen das zur Zahlung von UH verfügbar ist".


AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2014 12:27
(@psoidonuem)
Registriert

Die Steuerklasse ist doch am Ende des Jahres vollkommen unerheblich für die steuerliche Belastung.


AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2014 13:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das bedeutet aber im Umkehrschluss das diese 20 EUR die neue Ehefrau und deren Kinder zahlen müssen.
Fragt sich: Warum sollte das "gerecht" sein?

nein, das bedeutet es höchstens, wenn man für sich selbst die Opferrolle als Dauersitzplatz erkoren hat. Ansonsten bedeutet es lediglich "Papa hat jetzt jeden Monat 100 (oder je nach Betrachtungsweise sogar 250) EUR mehr in der Tasche und gibt seinem ersten Kind davon 20 EUR ab."

Die neue Ehefrau und deren Kinder haben damit nicht das Geringste zu tun.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2014 14:58
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

"Die Steuerklasse ist doch am Ende des Jahres vollkommen unerheblich für die steuerliche Belastung."

Richtig. Nichts desto trotz wird am Ende zur UH Bestimmung das herangezogen was den meisten Unterhalt bringt: Entweder das Ergebnis des Steuerbescheides, oder aber die fiktive Berechnung nach Steuerklasse 3.

"nein, das bedeutet es höchstens, wenn man für sich selbst die Opferrolle als Dauersitzplatz erkoren hat. Ansonsten bedeutet es lediglich "Papa hat jetzt jeden Monat 100 (oder je nach Betrachtungsweise sogar 250) EUR mehr in der Tasche und gibt seinem ersten Kind davon 20 EUR ab."

Du bist doch nicht wirklich jemand der auf diese Milchmädchenrechnung reingefallen ist, oder.
Richtig wäre:"Papa bekommt jetzt jeden Monat 100 EUR mehr überwiesen - und gibt seinem ersten Kind davon 20 EUR ab. Was interessiert es uns das im Gegenzug seine neue Frau 85 EUR weniger überwiesen bekommt".


AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2014 17:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ habakuk,

der Hinweis von @Marco bezüglich der Zitierfunktion gilt auch hier.

Du bist doch nicht wirklich jemand der auf diese Milchmädchenrechnung reingefallen ist, oder.
Richtig wäre:"Papa bekommt jetzt jeden Monat 100 EUR mehr überwiesen - und gibt seinem ersten Kind davon 20 EUR ab. Was interessiert es uns das im Gegenzug seine neue Frau 85 EUR weniger überwiesen bekommt".

einfach nochmal richtig lesen und die "Väter werden ja so benachteiligt"-Brille vorher ablegen: Der TO bekommt allein durch die günstigere Steuerklasse nach Heirat 250 EUR mehr; seine neue Gattin hat einen Nachteil von 150 EUR. Netto bleiben da immer noch 100 EUR Mehreinkommen für die neue Familie, von denen das Kind eventuell (sofern eine höhere Stufe der DDT erreicht wurde) 20 EUR bekommt.

Das ist keine Milchmädchenrechnung, sondern einfacher Dreisatz. Aber ich hatte schon Matheuntericht, bevor Mengenlehre modern wurde... 

Grüssles
Martin

PS: Nachzulesen auch hier:

Ich spare ca. 250 euro dadurch aber meine frau hat dadurch. 150 euro weniger die ich ihr jeden monat auszahle.
[...]
Denn unterm strich haben wir lediglich 100 euro mehr.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2014 17:18
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

In DIESEM Fall ja, rein grundsätzlich werden die 20€ aber auch fällig wenn die Zahlen anders sind.
Dann muss er UH-Zahler die 20€ von seinen 15€ mehreinnahmen zahlen.


AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2014 17:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In DIESEM Fall ja, rein grundsätzlich werden die 20€ aber auch fällig wenn die Zahlen anders sind.
Dann muss er UH-Zahler die 20€ von seinen 15€ mehreinnahmen zahlen.

wenn's in Deinem Beispiel tatsächlich an diesen 5 Euro klemmt, sollte der arme UH-Zahler sich vielleicht die Sache mit der neuerlichen Heirat generell nochmal überlegen...

Abgesehen davon kann man sicher auch endlos darüber streiten, wie "ungerecht" es ist, dass jemand mit einem Netto von 1.520 EUR auf den Cent genau denselben KU bezahlen muss wie jemand mit 1.880 EUR, weil beide in derselben Einkommenstufe der DDT sind. Wie man überhaupt über alles und jedes streiten und sich als armes Opfer widriger Umstände oder böser Mächte fühlen kann.


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AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2014 18:50
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Nee, du hast schon recht. In Richtung Ex sollte schon irgendein Strafbeitrag gehen wenn sich ein Mann erdreistet neu zu heiraten ....


AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2014 19:00
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Dann muss er UH-Zahler die 20€ von seinen 15€ mehreinnahmen zahlen.

Sind wir hier im Kindergarten?

Eine so minimale Gehaltserhöhung / Steuerklassenanpassung / Einkommensänderung kann ja wohl jeder berufstätige Erwachsene auch ein wenig selbst steuern. Wer mit 15 Euro mehr p.m. in die nächsthöhere Stufe der DDT kommt sollte seinen Anwalt samt Steuerberater teeren und federn!

Gruss  😉 Horst


AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2014 20:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin habaluk,

Nee, du hast schon recht. In Richtung Ex sollte schon irgendein Strafbeitrag gehen wenn sich ein Mann erdreistet neu zu heiraten ....

eher andersrum wird ein Schuh daraus: Wer heiratet, um ein paar Euro Steuern zu sparen, ist eigentlich schon gestraft genug mit der eigenen Dummheit.

Grüssles
Martin
(der sich den Luxus erlaubt hat, ein zweites Mal einfach aus Liebe zu heiraten und das nie bereut hat)


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AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2014 20:53




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