Moin,
Würden meine aktuellen Zahlen (Jan - Mai 2014) bei einem Prozess eine Rolle spielen? Sie würden jedenfalls
meine nicht wiederkehrenden Zahlungen untermauern.
Deine aktuellen Zahlen wären mir jedenfalls Anlaß genug, hier nicht klein beizugeben ...
Wenn es tatsächlich zur Klage kommt, dann drückst Du Deinem Anwalt zusätzlich Deine aktuellen Belege in die Hand und hast nen Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass Dein Riester jetzt 125 EUR im Monat umfasst.
Dein Anwalt hat dann auch eine mystische Rechensoftware, die nachvollziehbare oder nicht nachvollziehbare Ergebnisse rauswirft und dann guckt ein Richter, was seine Software mit einem Gute-Schlechte-Laune-Faktor so rechnet.
Nochmal:
Am Ende ist das Ganze auch immer etwas Lotterie, Zufall und Glück.
Gruß
United
Hallo zusammen,
ich will hier niemandem auf den Schlips treten, nur schwindet mein Respekt Menschen (nicht einer ganzen Berufsgruppe)
gegenüber, die um jeden Preis Streit anzetteln und sich dann ohne Rücksicht auf Verluste (aufgehetzte Kinder, etc.)
mit frisierten Zahlen ihr Geld "ergaunern".
Hier in der Gegend geht gar das Gerücht um, dass sich die Damen und Herren Anwälte zum Mittagessen treffen und sich
gegenseitig ihre Ping Pong Spielchen gewinnoptimiert ausklamüsern....
@United: Riester wird ab 20.06. mit 125€ bedient...habe ich soeben veranlasst...
Ich schwanke nun immer noch zwischen antworten oder sein lassen...
Hätte noch einen alternativen Antwortvorschlag:
Sehr geehrtes Rechengenie,
da Sie offenkundig nicht gewillt oder in der Lage sind, mir außergerichtlich die Rechenalgorithmen zu erklären, die zu dem Ihrerseits aufgeführten Ergebnis führen, warte ich gespannt auf Ihre Erläuterungen im Rahmen einer Klage.
Deinen Vorschlag finde ich kurz und knackig (und auch etwas frech). Macht es Sinn, darüber hinaus die Lage
(Einmalzahlungen, Einkünfte 2014, etc.) weiter zu erläutern, oder ist das eh schon wurscht?
Ich hoffe, ich werde nicht langsam lästig :redhead: , ich möchte nur unnötigen Ärger und Kosten vermeiden....
Grüssilies
ToPS
Moin,
Ich schwanke nun immer noch zwischen antworten oder sein lassen...
Wenn Du beim Lesen der Antwortschreiben mittlerweile ein Schmunzeln im Gesicht hast, dann solltest Du Dir die Möglichkeit einer weiteren Antwort nicht nehmen lassen.
Den Einfluß, den Du durch eine Antwort oder Nicht-Antwort in Bezug auf die weiteren Geschehnisse hast, solltest Du nicht überschätzen.
Im Grunde ist das egal.
Macht es Sinn, darüber hinaus die Lage
(Einmalzahlungen, Einkünfte 2014, etc.) weiter zu erläutern, oder ist das eh schon wurscht?
Da teile ich Martin´s Sichtweise:
damit verschiesst Du höchstens vorzeitig Dein Pulver.
Gruß
United
Ich würde mit dem Vorschlag von United antworten. Eventuell würde ich vor dem Wort KLAGE noch den Einschub "der von Ihnen mutwillig herbeigeführten" einfügen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin ToPS,
ich will hier niemandem auf den Schlips treten, nur schwindet mein Respekt Menschen (nicht einer ganzen Berufsgruppe)
gegenüber, die um jeden Preis Streit anzetteln und sich dann ohne Rücksicht auf Verluste (aufgehetzte Kinder, etc.)
mit frisierten Zahlen ihr Geld "ergaunern".
das ist immer eine Frage der Betrachtung. Ich kenne andere Leute, die das sogar organisiert betreiben; sie nennen sich Banker und nehmen den einen Geld in Form überteuerter Zinsen ab, um anderen viel kleinere Zinsen auf ihre Sparguthaben zu bezahlen und von der Differenz gut zu leben. Wieder andere arbeiten für Unternehmen, die Computer bauen, mit denen man auch Waffen steuern kann, Autos, die die Umwelt verschmutzen oder Spirituosen, an denen man sich totsaufen kann. Man wird bei jeder Berufsgruppe Dinge finden, die sich in "moralisch bedenkliche" Richtungen drehen lassen, auch bei Deinem Beruf. Und alle arbeiten nur für schnödes Geld.
Deinen Anwalt könnte man - einen passenden Standpunkt vorausgesetzt, auch als moralisch verkommenes Subjekt bezeichnen, der sich dafür hergibt, in Deinem Auftrag und gegen Bezahlung Eure Kinder stundenweise ihrer fürsorglichen Mutter zu entreissen und überdies noch dafür zu sorgen, dass Deiner Ex und ihren Kindern dringend benötigtes Geld vorenthalten wird, indem Du keinen Cent mehr Unterhalt bezahlst als unbedingt nötig. Wie gesagt: Alles eine Frage der Darstellung.
Es ist immer brandgefährlich, die eigenen moralischen Vorstellungen (von denen man sich vorbehält, sie jederzeit verändern und anpassen zu können), anderen Menschen überzustülpen. Vom Mandatsverzicht kann nämlich kein Anwalt leben; auch der arbeitet einfach gewinnorientiert, ohne sich zuvor jedes Mal das jeweilige moralische Korsett seines Mandanten oder anderer Leute anziehen zu müssen. Wie sollte ein Strafverteidiger sonst einen Betrüger oder Totschläger vertreten?
Dass DEIN Anwalt DEINE Interessen vertritt, hat den Grund nicht darin, dass Du ein armer Kerl bist, dem unbedingt geholfen werden muss, sondern dass Du ihn aufgesucht hast, bevor Deine Ex ihn beauftragen konnte und dass Du Dich verpflichtet hast, ihm dafür am Ende eine Summe X zu bezahlen. Reiner Zufall.
Hier in der Gegend geht gar das Gerücht um, dass sich die Damen und Herren Anwälte zum Mittagessen treffen und sich
gegenseitig ihre Ping Pong Spielchen gewinnoptimiert ausklamüsern....
das machen Vertreter und Verkäufer auch. Und Banker. Und Ingenieure. Und Kartoffelbauern. Und solange sie sich dabei auf dem Boden geltender Gesetze bewegen, ist das vollkommen ok.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
ich habe nun die Kombi aus Uniteds und Lausebackemamas Vorschlag abgeschickt und harre der Dinge, die da kommen...
Nun habe ich noch eine Frage:
Meinen Riester habe ich nun auf 125€/mtl. erhöht. Muss ich das KMs Anwältin mitteilen, da sie ja von anderen Zahlen aus geht? Fällt mir das vor Gericht - so es dazu kommen sollte - evtl. auf die Füße? Oder reicht es, das dann über meinen Anwalt mitteilen zu lassen wenn es zur Klage kommen sollte?
Grüssilies
ToPS
Hallo zusammen,
das letzte Schreiben von mir an meine neue Brieffreundin ist gut einen Monat alt und "schon" kam heute wieder eine Antwort.
Da ich zwischenzeitlich eine Woche im Urlaub war, habe ich mich vorher bei "meinem" Anwalt, der mich damals bei der Scheidung vertreten hat, erkundigt, was zu tun wäre, falls ein Brief vom Gericht kommen sollte. Er meinte, das Risiko, dass überhaupt noch etwas kommt sei sehr gering, da PKH für den Prozess beantragt werden müsse und das aber bei Klagen unter 10% (5% stehen ja zur Debatte) nicht durch gehen würde... Auch sei solch ein Prozess bei diesem Streitwert wenig lukrativ.
Schlichtweg hat wohl die Anwältin von KM doch noch etwas schreibbedarf:
Sehr geehrter ToPS,
wir verbleiben dabei, dass Ihr Einkommen in der 5. Gruppe (120%) liegt. Aufgrund der Unterhaltszahlung für drei Kinder sind Sie eine Gruppe abzustufen und es ist von Ihnen 115% des Mindestunterhalts nach der jeweils gültigen DDT abzgl. hälftiges Kindergeld ab 01.01.14 geschuldet.
Wir haben das Einkommen von 3.119€ anhand der Jahresgehaltsabrechnung Dezember 2013 ermittelt.
Über die Zahlungsbeträge sind wir auf ein Monatsnetto in Höhe von 2.993,16 € gekommen, wobei wir Sie auffordern offen zu legen, weshalb im Mai 2013 bei einem Nettogehalt von 6.181,84 € zuzüglich Nachberechnung von 30,22€ ein Betrag von nur 2.310.08€ zur Auszahlung an Sie gelangt ist.
Wir fordern Sie auf, diese Ungereimtheit bis spätestens 20.07.2014 aufzuklären. Anderfalls werden wir uns direkt an Ihren Arbeitgeber wenden, der verpflichtet ist, diese Unstimmigkeit darzustellen.
Weiter fordern wir Sie unter Berücksichtigung dieser Unstimmigkeit auf, Ihre Gehaltsabrechnungen bis einschl. Juni 2014 vorzulegen.
Auch weisen wir Sie auf Ihre Verpflichtung hin, einen Jahreslohnsteuerausgleich vorzunehmen, nachdem Sie als Unterhaltsverpflichteter drei minderjährigen Kindern gegenüber die Pflicht haben, alles zu veranlassen, was eine Einkommensmehrung verursachen kann. Dies ist von der Rechtsprechung eindeutig entschieden.
Der Vorlage der Unterlagen sehen wir ebenfalls bis 20.07.14 entgegen.
mfg
Was meint Ihr, welche Teile des Schreibens sind nur blöff, da nun doch wieder mal nicht geklagt wird? Wenn sich die Damen ihrer Sache sicher wären, hätte ich vermutlich das Schreiben vom Gericht bereits auf dem Tisch, oder?
Folgende Antwortmöglichkeit könnte ich mir so auf die Schnelle vorstellen:
Sehr geehrte blabla,
gerne können sie sich mit meine Lohnbüro in Verbindung setzen und sich dort meine Lohnabrechnung erklären lassen.
Weiter würde mich die Rechtsgrundlage ihrer Forderung nach Jahreslohnsteuerausgleich interessieren.
mfg
ToPS
Die Differenz zwischen meinem Brutto und Netto im Mai 2013 rührt aus einer einmaligen Prämie (Verbesserungsvorschlag).
Eine Einkommensteuererklärung für 2013 habe ich bereits gemacht und auch rd. 1000€ zurückerstattet bekommen.
Wenn ich mein Brutto Jan - Jun 2013 zu Jan - Jun 2014 betrachte, ist es in diesem Jahr um rd. 6000€ niedriger bei etwa gleichen
Nettoüberweisungen, was die Einmalzahlungen untermauern würde.
Was ratet ihr mir? Zu was für weiteren Auskünften bin ich verpflichtet?
Grüssilies
ToPS
Hallo ToPS,
was ist dein Problem?
Du bist deinen Kindern gesetzlich zur Auskunft verpflichtet.
Dem kommst du nach.
Du bist verpflichtet, den Unterhalt deiner Kinder zu titulieren.
Das ist geschehen.
Alles andere liegt nicht mehr in deiner Hand.
Gib einfach Auskunft und gut ist's.
Das außergerichtliche Gefeilsche um jeden Cent kostet doch nur Lebenszeit.
Du hast 110% tituliert.
Wer mehr will, soll klagen. Oder es lassen.
Das ist dann auch nicht dein Problem.
Gute Nacht 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin ToPS,
da die Dame ja nunmehr auch eingesehen hat, daß die Zahlen etwas unstimmig sind, würde ich ihr durchaus Gelegenheit geben, nochmal mit den aktuellen Gegebenheiten zu rechnen.
nachdem Sie als Unterhaltsverpflichteter drei minderjährigen Kindern gegenüber die Pflicht haben, alles zu veranlassen, was eine Einkommensmehrung verursachen kann.
Die Formulierung findest Du so zwar weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung (deckt sich ja fast mit dem in den Augen einiger Mitforisten angeblich nicht existierenden Unterhaltsmaximierungsprinzip), nichts desto trotz gehört die Einkommensteuererstattung in die Berechnung.
Man könnte ja mal nachfragen, ob Du wegen dreier Kinder auch Lotto spielen mußt ...
Da sich Dein EK nach unten bewegt hat, würde ich antworten:
- im Mai 2013 gab es einmalig eine nicht wiederkehrende Sachprämie, die der Pauschalversteuerung unterlag
- aktuelle EK-Nachweise nachliefern
- Steuerbescheid nachliefern
- Kontoauszug mit aktueller AV beifügen
Entweder ist dann Ruhe im Karton (weil sie die Chancen gering einschätzt) oder sie baut sich ein Konstrukt mit den optimalen Teilen zusammen.
Gruß
United
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Antworten.
Mittlerweile habe ich aus dem Lohnbüro eine (zwar schwer verständliche, aber immerhin) Erklärung
für das zu Stande kommen des erhöhten Nettos vom Mai 2013, wobei...
- im Mai 2013 gab es einmalig eine nicht wiederkehrende Sachprämie, die der Pauschalversteuerung unterlag
...es auch sehr gut trifft.
Die weiteren Unterlagen werde ich entsprechend mitliefern...
Da mich dieses Hin und Her mittlerweile nervt, habe ich mir auch überlegt, noch einmal explizit darauf hin zu weisen,
dass ich nicht auf 115% titulieren werde und sie, wenn sie anderer Meinung ist, den Klageweg gehen muss.
Gerne würde ich das Schreiben mit ihren Worten schließen.
Wir sind (Ich bin) es leid (nun weiterhin) unsinnigen Schriftverkehr zu führen.
Was haltet ihr davon?
Grüssilies
ToPS
Hallo ToPS,
Da mich dieses Hin und Her mittlerweile nervt, habe ich mir auch überlegt, noch einmal explizit darauf hin zu weisen, dass ich nicht auf 115% titulieren werde und sie, wenn sie anderer Meinung ist, den Klageweg gehen muss. Gerne würde ich das Schreiben mit ihren Worten schließen.
Wir sind (Ich bin) es leid (nun weiterhin) unsinnigen Schriftverkehr zu führen.
Was haltet ihr davon?
Nichts halte ich davon. Es ist hier nicht nötig, dass du der Gegenseite irgendwelche Hinweise auf deine eigene Strategie lieferst.
Wenn du die Schnauze voll hast von unsinnigem Schriftverkehr, dann bleibt die nächste derartige Rattenpost einfach unbeantwortet. Soll die hochverehrte Frau Anwältin dann doch selber darüber nachdenken, was es bedeutet, wenn von dir dann keinerlei Reaktion mehr kommt ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo zusammen,
danke für eure Antworten.
Ich habe gerade das Schreiben nach dem Muster von United aufgesetzt und bin nun noch am überlegen, ob ich
meinen Steuerbescheid nun mit schicke. Könnte ja sein, dass ich ihn noch gar nicht erhalten habe und dies im
Schreiben nicht erwähnt habe.
Meine Befürchtung ist, dass zwar mein Gehalt nach unten gegangen ist und der Riester erhöht wurde, sie jedoch
aufgrund meiner Steuerrückerstattung von 1000€ einen Hoffnungsschimmer hat, doch noch etwas erreichen zu
können, sie jedoch im Umkehrschluss ohne Wissen der Rückerstattung die Segel streicht.
Was meint ihr, soll ich den Teil mit der Einkommensteuer erst einmal unbeantwortet lassen?
Grüssilies
ToPS
Hallo ToPS,
Was meint ihr, soll ich den Teil mit der Einkommensteuer erst einmal unbeantwortet lassen?
Da die Anwältin eine mögliche Steuererstattung schon auf dem Radar hat, wäre dir hiermit allerdings der nächste anwaltliche Liebesbrief bereits so gut wie sicher. Deine Entscheidung, wie viel Wert du darauf legst ...
Aber, eine andere Frage: Dein Lohnsteuerprogramm hat dir eine Erstattung von 118 Euro ausgerechnet, das Finanzamt hingegen liefert tausend Flocken bei dir ab. Kannst du bitte den Unterschied erklären, oder, etwas allgemeiner gefragt: Welcher steuerliche Sachverhalt liegt diesem unerwarteten Geldregen zugrunde? Eventuell ist es ja einer der wenigen Fälle, wo eine Steuererstattung nicht ins bereinigte Netto einfließen sollte (der Klassiker zu diesem Thema ist: werden Fahrtkosten unterhaltsrechtlich nicht anerkannt, dann braucht man sich aber auch eine Steuererstattung aufgrund dieser Fahrtkosten nicht einkommenserhöhend anrechnen zu lassen). Oder handelt es sich vielleicht um eine einmalige Steuervergünstigung, die in Zukunft definitiv nicht mehr anfallen wird?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
da ich von meiner ungewollten Brieffreundin so wenig wie möglich Post bekommen möchte, macht es also vermutlich wenig Sinn, den Steuerbescheid erst einmal zu verschweigen...
Die deutlich höhere Erstattung kam von einem falsch gesetzten Häkchen, das die Freibeträge für die Kinder komplett an KM übertragen hätte.
Das wäre lt. Steuerberater, den ich nach eintreffen des Einkommensteuerbescheids wegen der großen Differenz zwischen Software und Realität dazu gefragt habe, aber nur notwendig gewesen, wenn ich ein Mangelfall wäre. Somit hat die Software nach diesen (falschen) Vorgaben gerechnet, das FA aber scheinbar die Kinder Freibeträge von 3 x 3504€ berücksichtigt.
Lt. Steuerberater ist das so i.O. und ich muss mit den 1000€ Rückerstattung leben... :redhead:
Grüssilies
ToPS
da ich von meiner ungewollten Brieffreundin so wenig wie möglich Post bekommen möchte, macht es also vermutlich wenig Sinn, den Steuerbescheid erst einmal zu verschweigen...
Hi ToPS,
schreibe bitte weiterhin wie es weitergeht. Beim Lesen bin ich an meine Scheidungsarie nebst RA "erinnert" worden mit den ganzen Nutzlos-Schreiben. Beispiel: Fordert er mich glatt auf im Dezember 2013, einen Einkommenssteuerbescheid für 2013 vorzulegen. Evtl. meinte er (es war wie bei RA-Schreiben üblich nicht deutlich ausgedrückt) den Bescheid von 2012 - aber der lag schon vor, sowohl ihm als auch meiner Ex (da damals gemeinsam veranlagt). Zudem fehlte mir eine Abrechnung 2013. Aber: meine Abrechnungen haben immer einen kumulierten Jahresbeitrag für alles. D.h. er braucht nur die Abrechnung von Dezember (die er hatte bzw. damals evtl. November).
Darauf hat er rumgeritten noch und nöcher, auf dieser einen fehlenden Abrechnung (und obwohl ich die recht fluks nachgereicht hatte), die er gar nicht braucht sowie dem angeblich fehlendem bzw. noch nicht existierenden Einkommenssteuerbescheid
Nutzloser Schriftverkehr halt. Und wenn man dann nach so einer Arie eine Antwort wie von deiner RA bekommt, ist das schon ein starkes Stück.
Grüße
Schnabel24
Hallo zusammen,
ich wollte euch nochmal ein Update geben...bis jetzt habe ich seit meinem letzten Schreiben an meine ungeliebte Brieffreundin, das nun gut 1 1/2 Monate her ist, nichts mehr zu lesen bekommen.
Ich hoffe auch, dass das weiterhin so bleibt 🙂
Ich bin ja für 3 Kinder Unterhaltspflichtig. Bis letztes Jahr (2013) hatte ich einen Titel über 105%. Gefordert wurden ja je nach Mondphase und Luftfeuchtigkeit immer wieder Titel auf der nach oben offenen DDT-Skala zwischen 115% und 120%. Tituliert habe ich im April 2014 110% und auch bis zum Januar 2014 Rückwirkend bezahlt (seit da wurde ich in Verzug gesetzt).
In Verzug gesetzt bin ich ja für irgend einen Mondbetrag seit Januar 2014 immer noch. Was passiert damit, wenn den Damen wieder einfällt, sie hätten zu Weihnachten noch etwas Kaffeekränzchenbedarf und sie müssten von mir mal wieder etwas fordern? Endet dieser "Verzug" irgendwann einmal und ich müsste bei der nächsten Neuberechnung erneut in Verzug gesetzt werden oder bleibt das für immer an mir "kleben"?
Grüssilies
ToPS
Moin
I.d.R. wird bei Inverzugsetzung ein Zeitraum von einem Jahr angenommen, in welchem der Berechtigte seiner Forderung Nachdruck zu verleihen hat in Form einer UH-Klage vor Gericht. Erfolgt diese nicht, verfällt die Inverzugsetzung. Das ist auch durch die Rechtssprechung ganz gut gefestigt. Wenn nicht zwischenzeitlich erneut gefordert wird, endet die Inverzugsetzung mit dem Anblauf eines Jahres nach letztmaliger Aufforderung endgültig.
Erfolgt innerhalb der 12 Monate erneut eine Aufforderung, würde ich davon ausgehen, dass ein Gericht jeweils 12 Monate rückwirkend den UH beschließen würde. Man schleppt praktisch diese 12 Monate hinterher.
Gruss oldie
Edit: Blöde Tastatur. Tippfeheler korrigiert. :redhead:
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.