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Neuberechnung...brauche ein paar Tipps...

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(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich finde Dein Schreiben sehr sachlich und nachvollziehbar. Zumindest kann ich nichts anstößiges daran finden.

Ich würde ihn so schicken und auf die Berechnung warten.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2014 23:38
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

Die Differenz in meinem Brutto von einem auf den anderen Monat kommt von einer Umstellung der Abrechnungs SW auf das neue System EBschV blablabla....

Ist zwar nur Mutmaßen, aber:
Das Delta EBschV-Brutto zu Steuer-Brutto beträgt ca. 2.500 EUR also 200 EUR im Monat.
Es ist vorstellbar, dass die Anwätlin diese Differenz aufs Netto draufschlägt (pauschal versteuerte Prämien, steuerfreie Schichtzulagen).

Da die Anwältin Ihre Berechnung bereits offen gelegt hat, sollte Deine Nachfrage etwas konkretisiert werden:

Sehr geehrte RAtte,
vielen Dank für Ihre Berechnung.
Die bereits zuvor bekannten Abzugsposten werden nunmehr m.E. korrekt berücksichtigt, insofern erkenne ich durchaus eine Annäherung.
Nach wie vor kann ich aber das Ihrerseits angesetzte Netto-Einkommen bei Heranziehung der relevanten Steuertabellen nicht nachvollziehen.
Insofern bitte ich um Erläuterung, wie Sie zum Ergebnis 3.119 EUR Netto kommen.
Ich gehe davon aus, dass wir auf Basis dessen eine einvernehmliche Einigung erzielen können.

Tendenziell denke ich, dass die 115% ok sind.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 11:24
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

der Vorschlag von United, das Schreiben an RAtte zu konkretisieren finde ich einleuchtend und werde das Schreiben so einwerfen.

Das Delta EBschV-Brutto zu Steuer-Brutto beträgt ca. 2.500 EUR also 200 EUR im Monat.
Es ist vorstellbar, dass die Anwätlin diese Differenz aufs Netto draufschlägt (pauschal versteuerte Prämien, steuerfreie Schichtzulagen).

Ich habe mal eine Excel Tabelle bemüht und meine einzelnen Werte genau eingetragen. Dabei kommt heraus, dass ich 610€ steuerfreie Schichtzulage
erhalten habe. Dass Ratte diesen Betrag nochmals oben drauf rechnet, wäre wohl doppelt gemobbelt...

Neben Urlaubs- und Weihnachtsgeld gab es letztes Jahr einmalig 1.903 € Erfolgsbeteiligung als nicht wiederkehrende Einmalzahlung.
Prämien aus den Verbesserungsvorschlägen tauchen als Arbeitgeber Aufwendungen lfd. Netto in Höhe von 2.830€ auf.

In den Süddeutschen Unterhaltsrechtlichen Leitlinien habe ich unter pos. 1.2 gefunden, dass Einmalzahlungen auf mehrere Jahre verteilt werden.
Eine Aufteilung auf 2 Jahre würde mich - wenn ich es richtig sehe - in die 110% nach DDT bringen.

Da ich ja ursprünglich auf 105% tituliert hatte und nun bereits 110% tituliert sind (und ich zur 115% durch meine Prämien scheinbar auf der Kippe stehe), wird vermutlich versucht, das aus mir "raus zu pressen". Bei drei Kindern immerhin knapp 60€ mtl.

Mal sehen, was passiert....

Grüssilies
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 19:01
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

Dabei kommt heraus, dass ich 610€ steuerfreie Schichtzulage erhalten habe.

Ausgehend von einem Steuerbrutto von 60.068 ergäbe sich ein Netto von 2.855.

Wenn Du zusätzlich steuerfreie Zuschläge erhalten hast, sehe ich nichts Doppeltes (die sind ja im Steuerbrutto nicht drin) ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2014 11:55
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

jetzt wird RAtte langsam unverschämt. Heute habe ich ein neues Schreiben bekommen:

Sehr geehrter ToPS,

wir empfehlen Ihnen die Jahressummen Ihrer Einkommensabrechnung 2013 zu prüfen.
Wir gehen dann davon aus, dass Sie in der Lage sind, den Betrag von 3.119 € nachzuvollziehen.

Sollten Sie die von uns geforderten Unterhaltsbeträge bis 06.06.14 nicht anerkennen und
Unterhaltsurkunden in Abänderung der vorgelegten Urkunden vorgelegt haben, dann wird das
gerichtliche Verfahren eingeleitet werden.

Wir sind es leid unsinnigen Schriftverkehr zu führen.

mfg

Im Ranking des unsinnigen Schriftverkehrs liegt RAtte wohl oben auf...da hätte ich noch was gut...

Darf ich also nicht nach Erklärungen fragen? Habe ich dazu kein Recht?

Was ratet ihr mir? Abwarten was passiert? Zähneknirschend (und nicht Sicher sein ob richtig) 115% titulieren?
Alternativ den neuen Titel auf ein Jahr befristen und dann 110% bezahlen? Selbst einen RA einschalten?

Grüssilies
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2014 16:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

die 110% sind doch bereits tituliert und die RA/Km hat den aktuellen Titel? Dann würde ich es auf eine Klage ankommen lassen. Da brauchst du dann einen RA.

Ich kenne es bisher von JA und auch von diversen RA immer so, dass sie zur Berechnung des Unterhalt ein Programm benutzen und den Ausdruck (da ist dann sehr genau aufgeschlüsselt, was wie und warum errechnet wird) an beide Parteien schicken.

Alternativ kannst du natürlich zurückschreiben:

Sehr gehrte Flatterdame,

ihre Mandantin erhebt, vertreten durch SIE, eine Forderung an mich. Da sich eine Differenz zwischen meiner und ihrer Berechnung ergibt, möchte ich gerne die Höhe und die durch SIE erfolgte Berechnung nachvollziehen können. Sollten sie der Meinung sein, dass mir eine Überprüfung Ihrer Berechnung nicht zusteht, dann werden sie Wohl in Absprache mit ihrer Mandantin den Klageweg beschreiten müssen. Da bereits Urkunden über 110% des Regelunterhalts vorliegen, geht es dann ja nur noch um die strittige Differenz zu 115 %.

Gruß TOPS

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2014 16:36
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin TPS,

Wir sind es leid unsinnigen Schriftverkehr zu führen.

Wenn die liebe Anwältin keine Kommunikation mehr erwüscht, sei doch so lieb und tu ihr den Gefallen.

Ich würde keinen Gedanken mehr an die Geschichte verschwenden. Draußen scheint die Sonne und Du
scheinst verzagt wie kurz vor dem Weltuntergang. Entspann Dich!

Du hast 110 % KU für Deine drei Kinder tituliert. Alle Berechnungen hier haben ergeben, dass es kipplig
zur 115 % wird. Ein wenig Zockerblut muss man schon haben, wenn man es mit diesen Halsabschneidern
von Anwälten zu tun bekommt. Ein Gericht urteilt evt. 115 % aus, na und? Du hast es versucht. Aber
vielleicht werden auch Deine 110 % bestätigt? Bei drei Kindern ist eine Stufe nicht mehr so unerheblich wie
bei einem Kind.

Ich selbst zahle 115 %, tituliert sind 110 % und die Beistandschaft meiner Ex ist seit über einem Jahr hinter
einem Titel über 120 % her. Bekommt sie aber nicht. Bei mir geht es nur um ein Kind. Meine Ex hat mich
aber nicht nett gefragt, sondern mir gleich die Beistandschaft auf den Hals geschickt. Bitte! Familienrecht
ist inzwischen mein Hobby.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2014 17:06
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo midnightwish, Hallo Mux,

die 110% sind bereits tituliert, RAtte zugegangen und wurde auch lt. JA per Rückschein angenommen.
Das ist also "Save".

Ich schwanke zwischen euren Vorschlägen entweder zu antworten oder einfach ab zu warten,
nichts mehr zu schreiben und auf den farbigen Brief zu warten (falls er kommt).

Kann ich denn raus bekommen, ob KM für ihre Späße VKH bekommt? Mich würde interessieren, ob sie
für das Geblödel zahlt oder ob wir alle dafür gerade stehen müssen, obwohl das JA seine Dienste ja
kostenlos anbietet.

Ich würde keinen Gedanken mehr an die Geschichte verschwenden. Draußen scheint die Sonne und Du
scheinst verzagt wie kurz vor dem Weltuntergang. Entspann Dich!

Keine Sorge...im Biergarten war es heute wunderschön...und ich mitten drin...  😉

Grüssilies
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2014 22:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gehe davon aus, dass sie VKH bekommt.

Ich glaube, Kinder bekommen immer VKH und die sind ja schließlich der Kläger.

Ich würde ihr auch nicht mehr antworten.

Der Worte sind genug gewechselt. Nunc est bibendum.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2014 22:33
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich glaube, Kinder bekommen immer VKH und die sind ja schließlich der Kläger.

Nein. Wärend die VKH für die Kinder formlos beantragt werden kann, muss der BET den VKH komplett ausfüllen und mit beifügen. Denn Kinde können sind nach Mehrbedarf auch VKH für die Klageführung vom BT einfordern. Dies sollte vom Richter geprüft werden.
Allerdings, das Risiko ist überschaubar, da man dann einfach etwas vom KU abzwagt, das Risiko also ehr überschaubar.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2014 22:48




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

Ich schwanke zwischen euren Vorschlägen entweder zu antworten oder einfach ab zu warten

Wenn Du beim Lesen der Antwortschreiben mittlerweile ein Schmunzeln im Gesicht hast, dann solltest Du Dir die Möglichkeit einer weiteren Antwort nicht nehmen lassen.
Die Trulla ist genervt (was ich durchaus mit einem Lächeln im Gesicht nachvollziehen kann).

Wenn Du beim Lesen Deinerseits genervt bist, dann warte ab.

[...] zur Berechnung des Unterhalt ein Programm benutzen

... und das Problem bei nicht nachvollziehbaren Rechenergebnissen sitzt in den meisten Fällen vor dem Bildschirm.

Hätte noch einen alternativen Antwortvorschlag:
Sehr geehrtes Rechengenie,
da Sie offenkundig nicht gewillt oder in der Lage sind, mir außergerichtlich die Rechenalgorithmen zu erklären, die zu dem Ihrerseits aufgeführten Ergebnis führen, warte ich gespannt auf Ihre Erläuterungen im Rahmen einer Klage.
Gruß
ToPS

Wenn ich das Gesamt-Brutto nach EBeschV nehme (62.553€) komme ich auf 2775,01€ durchschnittl. Monatsnetto [...]

... und nochmal der Hinweis:
Überlege Dir nochmal, ob Du nicht Deinen Riester um 100 EUR aufstocken möchtest (das mußt Du ja nicht dauerhaft so lassen).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2014 11:43
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Unabhängig vom Inhalt - bei den Berechnungen bin ich persönlich raus, die kann ich nicht nachvollziehen, aber kümmert Euch nicht um mich  😉 - finde ich zunächst, dass dies

Wir sind es leid unsinnigen Schriftverkehr zu führen.

schon vom Tonfall nicht geht. Und entweder ist es ein Prolet als RAtte oder Exe hat hier reinredigiert... Das ist in jedem Fall unprofessionell! ggf. will man versuchen, Dich aus der Reserve zu locken. Aber das soll letztlich nicht Dein Problem sein.

Die Gegenseite will was von Dir. Du hast Dich bereit erklärt, ihre Rechnung anzuschauen und zu versuchen sie nachzuvollziehen. Das finde ich schon mehr als fair. Offensichtlich es es Dir aber nicht gelungen, die Rechnung nachzuvollziehen (letztlich weil sie Dir ja gar nicht detailliert vorliegt), sodass Du (natürlich) noch von Deiner Methodik überzeugt bist. Will die Gegenseite es vermeiden den (auch für sie unsicheren, zeit- und kostenintensiven) Klageweg zu bestreiten, dann muss sie kommen und Dich überzeugen. Alles andere ist nur der bloße Versuch Dich mit einer Klageandrohung ins Boxhorn zu jagen.

Fair wäre zu antworten, dann weiß die Gegenseite woran sie ist (auch wenn sie das schon wissen könnte). Ggf. dokumentierst Du damit nochmals für spätere Zwecke Deinen Willen des Mitwirkens. Kostet Dich 10 Minuten und eine Breifmarke.

Antwortvorschlag:
Nein, ich kann den von Ihnen angeführten Betrag in keiner Weise nachvollziehen. Gerne bin ich bereit, mir Ihren Rechenweg anzuschauen, die mir nicht vorliegt. Bis dahin verweise ich auf [den Titel xyz].

Müssen tust Du das aber nicht.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2014 13:36
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Kostet Dich 10 Minuten und eine Breifmarke.

Dank E-Mail ließen sich sogar die 60 Cent sparen.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2014 13:39
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure zahlreichen Beiträge.

Mit dieser RAtte hatte ich bereits bei der Scheidung zu tun. Auch damals wurde der ein oder andere unprofessionelle Kommentar
an mich (damals über meinen schmunzelnden Anwalt) gerichtet. Gebracht hat es den beiden Damen allerdings nichts...
KM hat hier wohl jemanden auf Augenhöhe gefunden...  :rofl2:

Wenn ich mir eure Beiträge so ansehe, dann komme ich immer mehr zu der Überzeugung, dass ich den Beiden noch eine
Antwort schuldig bin...Zeit habe ich ja noch etwas (zum darüber schlafen), ich muss ja nicht sofort antworten...

... und nochmal der Hinweis:
Überlege Dir nochmal, ob Du nicht Deinen Riester um 100 EUR aufstocken möchtest (das mußt Du ja nicht dauerhaft so lassen).

...würde das an der aktuellen Berechnung mit den Zahlen aus 2013 etwas ändern, wenn ich jetzt meinen Riester erhöhe?
Das Dilemma habe ich ja nur im Jahr 2013 aufgrund von Einmalzahlungen und Prämien, die ich ziemlich sicher in der Zukunft
nicht mehr bekommen werde....

....Will die Gegenseite es vermeiden den (auch für sie unsicheren, zeit- und kostenintensiven) Klageweg zu bestreiten....

Ist denn Abschätzbar (es gibt doch bestimmt eine Tabelle dafür), wie hoch die Kosten für ein solches Verfahren 110% --> 115%
sein werden/könnten? Sonderlich hoch ist der Streitwert (57€/mtl.) ja nicht....

Grüssilies
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2014 22:25
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

...würde das an der aktuellen Berechnung mit den Zahlen aus 2013 etwas ändern, wenn ich jetzt meinen Riester erhöhe?

Altersvorsorge muß tatsächlich geleistet werden.
Wenn Du jetzt Deinen Riester erhöhst, dann ist das zu berücksichtigen.

Sonderlich hoch ist der Streitwert (57€/mtl.) ja nicht....

Der Streitwert ermisst sich m.M.n. nach dem Jahreswert, d.h. 12 x 57 = 684 EUR.
Damit kannst Du mal in einen Prozesskostenrechner schauen.

Eventuell schaut der Inselreife demnächst mal vorbei, der könnte es Dir mit Sicherheit genauer sagen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2014 10:11
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

da die gesetzte Anwortfrist von RAtte am 06.06. endet, habe ich mich dazu entschlossen, ihr eine
Kombination aus euren Antwortmöglichkeiten zu schreiben:

Sehr geehrte RAtte,

Ihre Mandantin erhebt, vertreten durch Sie, eine Forderung an mich.

Da Sie offenkundig nicht gewillt (oder in der Lage) sind, mir außergerichtlich ihre
Rechenalgorithmen zu erklären, oder der Meinung sind, dass mir eine Überprüfung
Ihrer Berechnung nicht zusteht, werden sie Wohl in Absprache mit ihrer Mandantin
den Klageweg beschreiten müssen.

Da ihnen bereits Urkunden über 110% des Regelunterhalts vorliegen, geht es dann
ja nur noch um die strittige Differenz von 5%.

Bin mir nicht ganz sicher, ob ich mich auf RAtte-Niveau begeben soll und den eingeklammerten,
frechen Teil ...(oder in der Lage)... mit aufnehmen soll.
Was haltet ihr davon?

@United: Meinen Riester werde ich dann wohl temporär anpassen. 4% vom Brutto waren der
              Maximalwert, der angerechnet wird, oder? Aufs Jahresbrutto gesehen, oder aufs
              Monatsbrutto?

Ich habe mir mal eine Tabelle angelegt, in der ich nun meine Monatlichen Brutto sowie Nettobeträge
eingebe....im Quercheck Jan - Mai 2013 zu Jan - Mai 2014 ergeben sich rd. 7000€ weniger Gesamtbrutto
(durch keine erneuten (Einmal-)Prämien) dieses Jahr... würden sich diese Zahlen bei einer eventuellen
Gerichtsverhandlung auswirken?

Grüssilies
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2014 13:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nimm den Antworttext von United oder antworte gar nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2014 13:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

ich pflichte @Beppo bei: Wenn Du bereit bist, das Klagerisiko einzugehen, würde ich auch nichts mehr schreiben; damit verschiesst Du höchstens vorzeitig Dein Pulver. Nach meiner Erfahrung verunsichert man einen potenziellen Prozessgegner am meisten dadurch, dass man selbst die Klappe hält: Das macht es schwierig für ihn, das eigene Risiko abzuschätzen.

Ich würde überhaupt nichts mehr schreiben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2014 14:10
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

nun, ich lege keinen besonderen Wert auf einen Prozess. Kostet nur Geld und bringt nicht wirklich was (entweder
KM und mir nix oder KM 5% mehr und auf jeden Fall mir mind. 500€ Kosten).

Wie detailliert RAtte meine Zahlen und deren Bedeutung (Einmalzahlungen, etc.) wirklich zu interpretieren
weiß, ist natürlich aufgrund der fehlenden Berechnung (vielleicht auch ein taktischer Zug ihrerseits) nicht
abschätzbar. Ob eine Erläuterung meinerseits zu RAttes möglicher Erleuchtung beiträgt...auch fraglich...

KM schätze ich so ein, dass sie wegen 20ct jeden und alles verklagt...koste es, was es wolle...  :knockout:

Würden meine aktuellen Zahlen (Jan - Mai 2014) bei einem Prozess eine Rolle spielen? Sie würden jedenfalls
meine nicht wiederkehrenden Zahlungen untermauern.

Grüssilies
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2014 17:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

wie ein Gerichtsverfahren ausgeht und welche Fakten und Zahlen ein Gericht wie gewichtet, lässt sich nicht vorhersagen; ansonsten bräuchte man das Verfahren nicht zu führen. Den Gegenanwalt (den man nicht "Ratte" nennen muss; der macht seinen Job genauso wie Dein Anwalt) musst Du aber von nichts überzeugen, denn der hat nichts zu entscheiden. Er trägt lediglich zusammen, was für seine Mandantin von Vorteil ist.

Am Ende ist das Ganze auch immer etwas Lotterie, Zufall und Glück. Die einen scheuen diese Unwägbarkeit und bezahlen lieber gleich; die anderen riskieren es und wissen eben erst hinterher, ob es sich gelohnt hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2014 18:02




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