Moin Tops,
klar, wird mit dem Netto gerechnet, und zwar mit dem bereinigten mtl Netto und um die bereinigungsposten kann man trefflich streiten (zumindestens um einige). Aber das hast Du ja auch schon erkannt!
ich gaube Deine Verwirrung kommt ein wenig daher, was mit "Netto" gemeint ist. Mir fallen nämlich auch verschiedene Nettobeträge ein:
- das mtl auf der Gehaltsabrechnung (dabei würden aber Sonderzahlungen uÄ unter den Tisch fallen)
- 1/12 der Jahresnetto-Gesamtsumme aus der Dez.-Abrechnung (schon besser)
- 1/12 des Nettos aus Deinem Steuerbescheid (das dann eventuelle Rückzahlungen aufgrund unterjährig zu viel gezahlter Steuern oder Nachzahlungen aufgrund unterjährig zu wenig gezahlter Steuern berücksichtigt)
Normalerweise sollte bei Einkommen ausschl. aus unselbständiger Arbeit zw. den beiden letzteren Fällen
keine große Differenz entstehen, insb. da Du ja auch keine Steuererklärung zu machen scheinst. Deshalb rechnet das JA vereinfachenderweise wahrscheinlich damit. Dass muss aber nicht richtig sein (JA eben...)
ohne dass ich Deine Zahlen nun vollständig nachvollziehen kann, vermutet offensichtlich die Gegenseite aufgrund Deines Bruttos und des Nettos hier aber, dass Du unterjährig eben zuviel Steuern abgezogen bekommst und deshalb das Netto zu niedrig ist. ähnliches hatte Malachit ja auch schon vermutet (schenkst Du dem FA eine Steuerrückzahlung?). Das wird die Gegenseite nicht akzeptieren, vermutlich sogar unterstellen, dass Du Dir die Rückzahlung einsteckst ohne diese bei der Unterhaltsberechnung anzugeben.
Also was tun?
Ich würde zunächst tatsächlich Deinen kurzen Schrieb so weg schicken. Behauptungen aufstellen ohne die Substanz geprüft zu haben ist ja ein beliebtes Spiel 😉
Parallel dazu würde ich aber mal mit Deinen Unterlagen zu einem Lohnsteuerhilfe-Verein gehen. Vielleicht ist ja tatsächlich eine ordentliche Steuerrückzahlung drin? Vielleicht auch mehrere Jahre rückwirkend. Inwiefern die Gegenseite daran dann partizipieren muss, wird man dann sehen.
Gruss, Toto
Hallo zusammen,
RAttes Spieltrieb lässt nicht nach. Folgendes Schreiben habe ich heute erhalten:
Sehr geehrter ToPS,
die Berechnung des JA ist für uns nicht verbindlich.
Wir fordern Sie auf, um die Berechnung des JA überprüfen zu können, die vom JA durchgeführte Unterhaltsberechnung vorzulegen.
Wir werden dann unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Sollte bis 15.05.14 die Berechnung des JA nicht vorliegen, dann werden wir die Unterhaltsforderungen Ihrer Kinder gerichtlich geltend machen.
mfg
Vorzuweisen habe ich der RAtte leider nichts. Die Form der Berechnung hatte ich mir telefonisch vom JA erklären lassen und auch so im letzten Schreiben "indirekt" beschrieben:
Meine Unterhaltsberechnung wurde mir bereits kostenlos durch das Jugendamt xy bestätigt, welches Berechnungen des Kindesunterhalts ebenfalls für Ihre Mandantin kostenlos durchführen würde.
Was würdet ihr der RAtte antworten? Am liebsten würde ich schreiben, dass ich sie nicht mit unverbindlichen Berechnungen des JAs belästigen möchte und sie ihren eigenen Rechenschieber benutzen soll.... :gunman:
Was meint ihr? Was ist der nächste Schritt?
Grüssilies
ToPS
P.S.: Am Tag, als der Brief durch RAtte geschrieben wurde, habe ich von KM wüste Beschimpfungen incl. angedrohtem Umgangsboykott per WhatsApp erhalten....wäre das auch Thema für ein Antwortschreiben? Das KinderWE hat nicht stattgefunden, da ich die Kinder nicht wie üblich am Freitag bekommen habe (es war niemand zu Hause). Freitag Abend wollte KM dann ihre Spielchen fortführen und hat mir Ausweichtermine mitgeteilt. Ich habe ihr lediglich geantwortet, sie solle mit ihren Spielchen auf dem Rücken der Kinder aufhören, das nächste KinderWE findet wie geplant am 09.05. statt.
...noch ein Nachtrag... Mit der Dame, die mir beim JA die Urkunden erstellt hat habe ich telefoniert. Die Urkunden wurden von RAtte angenommen...wie auch immer man das deuten kann...
Moin ToPS,
ich würde nochmal mitspielen:
Sehr geehrte RAtte,
die Rechenmethodik (auf Basis des Netto-Einkommens) wurde mir - wie geschrieben - durch das JA bestätigt.
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien.
Gerne darf Ihre Mandantin die Vertretungsbefugnis für die Kinder an mich abtreten.
Ich werde dann umgehend eine kostenlose Beistandschaft einrichten lassen und eine Unterhaltsberechnung seitens des JA nachliefern.
Lieben Gruß
ToPS
Gruß
United
wir sind hier zwar nicht bei Facebook, aber:
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@United:
Vielen Dank!! Das hört sich TOP an! Diesmal geht das Schreiben an RAtte mal ausnahmsweise nicht erst nach verstreichen der Frist raus, sondern landet gleich morgen in ihrem Briefkasten....
@all:
Vielen Dank für eure Unterstützung! Alleine wäre ich da aufgeschmissen.... DANKE!!
Grüssilies
ToPS
Hallo zusammen,
gestern kam ein neuer Brief von RAtte.
Sehr geehrter ToPS,
ein letztes Angebot zur gütlichen Erledigung der Unterhaltsansprüche Ihrer Kinder für die Zeit ab Jan 14 unterbreiten wir mit 115% des Mindestunterhaltsbetrags nach der jeweils gültigen DDT unter Berücksichtigung Ihres Monatsdurchschnittsnettoeinkommens in 2013 sowie der Riester Rente mit mtl. 25€ wie folgt:
Monatsnettoeinkommen in 2013 3.119,00 €
./. 5% Aufwendungen 156,00 €
---------------
2.963,00 €
./. Riester Rente 25,00 €
---------------
2.938,00 €
115% des Mindestunterhalts:
Kind 1 (13) 298,00 €
Kind 2 (9) 327,00 €
Kind 3 (7) 324,00 €
Wir fordern Sie letztmals auf, bis 25.05.14 die vorliegenden Unterhaltstitel abändern zu lassen und den von Ihnen Ihren Kindern mtl. 115% des Mindestunterhalts nach der jew. gült DDT abzgl. hälftiges Kindergeld aus der jew. Altersgruppe titulieren zu lassen.
Sollte die Frist ergebnislos verstreichen, dann sind wir beauftragt, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Die entsprechende Prozessvollmacht liegt uns vor.
mfg
Zumindest werden meine Abzugsfähigen Posten berücksichtigt. Mein mtl. Netto ist jedoch völlig überzogen (3119 € --> 2670 €). Auch die Beträge die RAtte als 115% der DDT angibt sind völlige Mondzahlen. Das älteste Kind bekommt am wenigsten...scheint nicht besondern Motiviert zu sein, die Dame...
Die wievielte letztmalige Aufforderung diese bis zu einer Gerichtsverhandlung ist, wird natürlich schwierig. Jedoch ist dieses Nettoeinkommen völlig daneben.
Wie würdet ihr reagieren? Was soll ich antworten?
lg
ToPS
Hm,
sie hat ja nun einen Titel über 110 % bekommen. Wenn du es git begünden kannst, wo ihre Fehler liegen und auch das JA (das sich gerne verrechnet) auf 110% kommt, würde ich persönlich eswohl auf eine Klage ankommen lassen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
meine Argumente sind halt meine Lohnabrechnungen. Da steht halt was ganz anderes, als die RAtte behauptet.
Also gar nicht mehr antworten und abwarten was passiert? Oder erneut meine Gegendarstellung zurück schreiben? Oder soll ich mich gleich um einen Anwalt bemühen? Brauche ich einen?
Was mich brennend interessieren würde: KM ist mittlerweile verheiratet und zusammen dürften sie etwa 2000€ Monatseinkommen haben. Bekommt sie RAtte bezahlt, auch wenn das JA die "Dienste" kostenlos anbietet?
Der Streitwert dürfte von 110% auf 115% ja auch nicht sonderlich hoch sein...
Wie würde es im Falle einer Klage ablaufen? Fordert das Gericht meine Unterlagen an und rechnet dann? In einer Verhandlung oder geschieht das hinter verschlossenen Türen und ich bekomme dann einfach das Urteil zugestellt?
Fragen über Fragen....
Grüssilies
ToPS
Moin Tops
das man über Abzugspositionen, insbesondere bei Mangelfällen gut streiten kann, wäre ja nicht überraschend. Aber das man beim Nettoeinkommen mehr als 5.000 EUR aufs Jahr gerechnet auseinander liegt, da fällt es mir schwer, nur von taktischen Spielchen auszugehen. Damit Du nicht ins offene Messer läufst: bist Du Dir bei Deiner Kalkulation sicher?
Meine Fragen dazu hattest Du noch nicht beantwortet:
was mit "Netto" gemeint ist. Mir fallen nämlich auch verschiedene Nettobeträge ein:
- das mtl auf der Gehaltsabrechnung (dabei würden aber Sonderzahlungen uÄ unter den Tisch fallen)
- 1/12 der Jahresnetto-Gesamtsumme aus der Dez.-Abrechnung (schon besser)
- 1/12 des Nettos aus Deinem Steuerbescheid (das dann eventuelle Rückzahlungen aufgrund unterjährig zu viel gezahlter Steuern oder Nachzahlungen aufgrund unterjährig zu wenig gezahlter Steuern berücksichtigt)Normalerweise sollte bei Einkommen ausschl. aus unselbständiger Arbeit zw. den beiden letzteren Fällen
keine große Differenz entstehen, insb. da Du ja auch keine Steuererklärung zu machen scheinst. Deshalb rechnet das JA vereinfachenderweise wahrscheinlich damit. Dass muss aber nicht richtig sein (JA eben...)ohne dass ich Deine Zahlen nun vollständig nachvollziehen kann, vermutet offensichtlich die Gegenseite aufgrund Deines Bruttos und des Nettos hier aber, dass Du unterjährig eben zuviel Steuern abgezogen bekommst und deshalb das Netto zu niedrig ist. ähnliches hatte Malachit ja auch schon vermutet (schenkst Du dem FA eine Steuerrückzahlung?). Das wird die Gegenseite nicht akzeptieren, vermutlich sogar unterstellen, dass Du Dir die Rückzahlung einsteckst ohne diese bei der Unterhaltsberechnung anzugeben.
Gruss. Toto
Hallo Toto,
im Endeffekt habe ich deine "Methode 2" angewendet. Sprich alle Nettoüberweisungen aus den einzelnen Einkommensnachweisen meines Arbeitgebers zusammengerechnet und durch 12 geteilt. (ein gesamt Netto weist meine Dezemberabrechnung leider nicht aus)
Für 2013 habe ich nun meine Einkommensteuererklärung gemacht und abgegeben. Laut der Berechnung, die mir die Software am PC ausgegeben hat, habe ich mit einer Erstattung von 118€ zu rechnen. Vom FA habe ich dies jedoch noch nicht schwarz auf weiß...mein durchschnittliches Monatsnetto würde sich also um knapp 10€ erhöhen.
Wie RAtte auf rd. 500€/mtl. mehr kommt ist mir völlig suspekt - würde mich schon brennend interessieren, wie das zu Stande kommt.
Wie gehts weiter? Was meint ihr? Soll ich selbst einen Anwalt drauf schauen lassen? Oder wird dann erstmal weiter Ping Pong gespielt, bis ich darunter einen Schlussstrich ziehen kann?
Grüssilies
ToPS
Hallo,
einen Firmenwagen hast du nicht (das würde ein Stück weit die Differenz zwischen deinen Zahlen und den Zahlen des Rechtsanwalts erklären)?
Sophie
Hallo,
nein, einen Firmenwagen habe ich nicht.
Ich habe lediglich etwa 4500€ für mehrere Verbesserungsvorschläge (einzulösen über Prämienpunkte - für die Sachwerte bezogen werden können (z.B. eine Stichsäge, etc.), kein Bargeld) erhalten. Dies spiegelt sich jedoch nicht in meiner Lohnabrechnung wieder. Nach Rücksprache mit meinem Lohnbüro wird bei Abruf einer Prämie lediglich das Sozialversicherungsbrutto um den Betrag der abzuführenden Beiträge erhöht. Das Steuerbrutto ändert sich dabei nicht. Die Steuer wird über den erhöhten Preis des entsprechend abgerufenen Artikels abgeführt. Da ich jedoch bisher 3800 - 4000 Punkte / Euro abgerufen habe, könnte hier lediglich eine mtl. Steigerung von etwa 330 Euro/Monat zu Stande kommen....
Diese Daten sind jedoch nur über die Differenz des Steuer/SV-Bruttos erkennbar. Steuerfreie Schichtzuschläge lassen diese Beträge jedoch ebenfalls auseinanderdriften.
Dies habe ich euch aber nicht verschwiegen - in einem anderen Beitrag hatte ich bereits einmal darüber berichtet...nur dass ihr wisst, dass ich schon mit offenen Karten spiele...
Schlichtweg ist es aber doch so, dass die überwiesenen Nettobeträge + Einkommensteuererstattung relevant sind, oder? Steuerfreie Zuschläge sind hierin ja ebenfalls enthalten. Sprich, für 2012 habe ich keine Einkommensteuererklärung vorzuweisen. Durch eine zu erwartende Erstattung für 2013 in Höhe von 118€ (wovon RAtte jedoch noch nichts weiß - ist ja bislang nur die Rechnung meiner SteuerSW, der Bescheid des FAs steht noch aus) steigt mein Netto ja "nur" um knapp 10€ mtl., was mich nicht in die 115% Spalte der DDT bringen würde.
Momentan bin ich etwas Ratlos....soll ich mir nun selbst einen Anwalt nehmen oder von RAtte einmal ihre Rechenmethode für mein Netto anfordern? Das müsste sie mir ja darlegen können, woher die große Differenz kommt....
Grüssilies
ToPS
Moin. ich bin alles andere als ein Steuerexperte. Ich habe nur versucht, durch gescheite(?) Fragen, etwas Licht ins Dunkle zu bringen, in der Hoffnung, dass dann die wahren Experten eine Einschätzung haben, wo das relevante Netto liegen könnte. (ich hab Dir auch nicht unterstellen wollen, hier nicht mit offenen Karten zu spielen!)
Momentan bin ich etwas Ratlos....soll ich mir nun selbst einen Anwalt nehmen oder von RAtte einmal ihre Rechenmethode für mein Netto anfordern? Das müsste sie mir ja darlegen können, woher die große Differenz kommt....
Einen eigenen Anwalt brauchst Du mE (noch) nicht. Wichtig ist, dass Du Dir einigermaßen sicher bist (ggf mit Unterstützung hier, dem Lohnsteuerhilfeverein oder einem StB), dass Du mit Deinen Angaben nicht total daneben liegst. Und dann kannst Du den geringeren Teil titulieren lassen und abwarten, wie klagefreudig die Gegenseite tatsächlich ist. Ob ein Richter in der Lage ist, den komplexen steuerlichen Sachverhalt zu verstehen und auch in Deinem Sinne zu beurteilen, dass ist Glaskugel. natürlich kannst Du auch mal beim gegnerischen Anwalt anfragen, wie er auf Dein Brutto kommt. Verlieren kannst Du dadurch nichts, Du gewinnst ein wenig Zeit, ob es Dich nachher inhaltlich weiterbringt, wird man sehen.
Warte nochmal auf die Experten hier.
Gruss, Toto
Hi,
die Idee hatte ich auch schon, den gegnerischen RA einfach mal zu fragen, ob er Dir die Berechnung des von ihm zugrunde gelegten Nettos mal erläutern möge. Solltest Du anhand seiner Berechnung irgendwelche Fehler Deinerseits erkennen, wärest Du natürlich bereit, diese zu korrigieren.
Oder so ähnlich.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo ToPS,
zumindest das folgende Rätsel kann ich vermutlich lösen:
115% des Mindestunterhalts:
Kind 1 (13) 298,00 €
Kind 2 (9) 327,00 €
Kind 3 (7) 324,00 €
(...)
Auch die Beträge die RAtte als 115% der DDT angibt sind völlige Mondzahlen. Das älteste Kind bekommt am wenigsten...
Entweder ein anwaltlicher Schusselfehler - oder ein taktisches Manöver, dich hinsichtlich der wahren Höhe des zu zahlenden Unterhaltes zu täuschen. Der Fehler steckt natürlich in der Angabe für Kind 1: Der Zahlbetrag für ein dreizehnjähriges Kind ist 398 Euro, nicht 298 Euro ...
Die restlichen Angaben sind soweit korrekt, falls es wirklich 115% sein sollten, also 4. Zeile der Düsseldorfer Tabelle. Der Unterschied zwischen Kind 2 und Kind 3 ergibt sich aus der Anrechnung des höheren Kindergeldes für das dritte Kind.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin ToPS,
wie die Anwältin - entgegen sämtlicher Online-Rechner - ausgehend von dem SV-Brutto auf 3.119 EUR kommt, schnall ich bis dato auch nicht (bin da eher bei Deinen 2.948 EUR).
Du bist in der gesetzlichen KV ?
Wie auf Deiner Seite bei einem SV-Brutto 62.553,47 und Steuer-Brutto 60.068,63 aber nur 2.671 Netto rauskommen, ist mir ebenfalls noch ein wenig schleierhaft ...
Hast Du Vermögenswirksame Leistungen oder eine Direktversicherung ?
Dein ermittelter Rückerstattungsanspruch deutet darauf hin, dass hier noch irgendwas vor der Netto-Überweisung abgezogen wird.
Die Streitfrage, ob nun 115% oder 110% obliegt im wesentlichen der Bewertung Deiner Prämien und wäre somit Ermessenssache (insofern halte ich 62.553 für einen realistischen Ausgangspunkt).
Damit lägest Du (wie Du selbst berechnet hast), tatsächlich knapp in Stufe 4.
Gruß
United
Hallo zusammen,
Vielen Dank für eure Zahlreichen Beiträge.
Heute gab es nochmals Post von RAtte. Entweder sie liest hier mit oder KM hat protestiert. Sie hat den Betrag für meinen Großen richtiggestellt.
Nachdem ich meine Einkommensnachweise nochmals intensiv durchforstet habe, ist mir ein nicht erklärbarer Sprung in meinem Gesamtbrutto aufgefallen. Da ich am Dienstag vor dem letzten Donnerstag im Monat ( :puzz: ) mein Gehalt überwiesen bekomme, werden die bis Monatsende geleisteten Schichtzuschläge in einer weiteren Abrechnung mit der im nächsten Monatsabrechnung verrechnet. Dabei geht es um Beträge von etwa 20 - 40€ Netto. In einer Monatnachberechnung - und NUR in dieser - gibt es wegen 25€ Schichtnachberechnung einen Sprung im Brutto von fetten 5435€ :knockout:. Das werde ich morgen mit dem Lohnbüro klären. Ich hoffe, dass hier der Fehler liegt und ich neue Lohnabrechnungen für den Rest des Jahres bekomme....
Grüssilies
ToPS
Hallo zusammen,
ich hatte heute meinen Termin in der Lohnbuchhaltung....puuuuhhh....das wird extra kompliziert gemacht, dass sich keiner mehr auskennt :mad:.
Die Differenz in meinem Brutto von einem auf den anderen Monat kommt von einer Umstellung der Abrechnungs SW auf das neue System EBschV blablabla....
jedenfalls wird ab dem Monat das Gesamtbrutto anders zusammengesetzt und deshalb kommt es zu dieser Differenz.
Ich bin ehrlich gesagt selbst nicht ganz mitgekommen, aber die Dame konnte es mir schlüssig verkaufen.... :puzz:
An der "Endsumme" des Bruttos ändert sich im Endeffekt nichts.
Die Frage ist nun - wenn überhaupt Brutto -, welches Brutto verwendet wird.
Das Steuerbrutto liegt bei 60.068,63 € (per Brutto/Netto Rechner abzgl. 5% - 25€ Rieser) komme ich auf 2688,20€ durchschnittl. Monatsnetto,
also DDT 110% bei drei Kindern (wie auch bereits Tituliert).
Wenn ich das Gesamt-Brutto nach EBeschV nehme (62.553€) komme ich auf 2775,01€ durchschnittl. Monatsnetto,
also DDT 115% bei drei Kindern (wie auch von RAtte gefordert, jedoch mit 3119€ durchschnittl. Monatsnetto).
Beim EBeschV Gesamt Brutto sind Einmalzahlungen und meine Verbesserungsvorschläge enthalten. Im "Normalen" Steuerbrutto nicht.
Noch zu deinen Fragen United:
Ich bin ganz normal gesetzlich Krankenversichert.
Eine Direktversicherung habe ich nicht, ich erhalte jedoch aufs Brutto 26,59 Vermögensbildenen AG-Anteil. Von diesem werden vor der
Überweisung 34,26€ an einen Fond abgeführt. Diesen Betrag habe ich allerdings in meine Nettoberechnung wieder aufgenommen.
Was haltet ihr von folgendem Brief:
Sehr geehrte RAtte,
die Berechnung meines Monatsnettoeinkommens ist nicht nachvollziehbar.
Ich fordere Sie deshalb, zum Abgleich meiner Berechnungen, dazu auf, ihre Berechnung offen zu legen. Sollte ich anhand Ihrer Berechnung
Fehler meinerseits erkennen, bin ich natürlich bereit, diese zu korrigieren.
mfg
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar,
Grüssilies
ToPS