Hallo zusammen,
gestern habe ich von KMs Ratte einen Brief bzgl. Neuberechnung erhalten. Seit der Scheidung vor 4 Jahren wurde nichts mehr dergleichen gefordert. Es gab für alle drei Kinder einen Titel, der aber wegen einer Befristung auf 2 Jahre bereits seit ebenfalls 2 Jahren erloschen ist. Die Kinder sind jetzt 7,9 und 13.
Diesen Brief habe ich erhalten:
Sehr geehrter ToPs,
Ihre Kinder A, B und C werden von uns vertreten. Derzeit bezahlen Sie 105% des Mindestunterhaltsbetrags der jeweils gültigen DDT abzgl. hälftiges Kindergeld.
Wir sind beauftragt, eine Neuberechnung der Unterhaltsansprüche durchzuführen.
Wir fordern Sie deshalb auf, Auskunft zu Ihren Einkünften durch Vorlage der Einzelgehaltsnachweise in der Zeit 01.01.13 bis einschl. 31.12.13 sowie durch Vorlage des zuletzt ergangenen Einkommensteuerbescheids zu erteilen.
Sobald Sie Auskunft erteilt haben, werden wir die Höhe des Unterhalts der drei Kinder ermitteln und wir fordern Sie bereits heute auf, danach Unterhaltstitel über die von Ihnen Ihren Kindern monatlich geschuldeten Unterhaltsbeträge fertigen zu lassen.
Frist zur Auskunftserteilung: 31.01.14
Mfg
Dazu habe ich nun ein paar Fragen:
* muss ich von ihrer RAtte rechnen lassen, oder kann ich das auch durch das JA durchführen lassen?
* Einkommensteuerbescheide habe ich seit der Scheidung keine mehr erhalten/gemacht. Wäre ich verpflichtet gewesen? Sind dadurch Probleme zu erwarten?
* Wie lange würdet ihr JA Urkunden befristen? Ausbildungsbeginn? 18. LJ?
Grüssilies ToPS
Moin.
* muss ich von ihrer RAtte rechnen lassen, oder kann ich das auch durch das JA durchführen lassen?
Rechnen solltest Du in allererster Linie selbst! Gerne auch hier. Die KM hat nur ein Recht, Deine Angaben anhand von Nachweisen zu kontrollieren. Und dies kann sie an den Pfarrer, den Bäcker, .... oder eben ihren RA tun lassen. lass Dich also von ihrer Berechnung nicht verunsichern!
* Einkommensteuerbescheide habe ich seit der Scheidung keine mehr erhalten/gemacht. Wäre ich verpflichtet gewesen?
Keine Einkommenssteuererklärung gemacht seit 4 Jahren??
Gruss, Toto
Soviel ich weiß, muss jeder eine Einkommenssteuererklärung zu machen.
Außerdem hast du Kinder, die hälftig bei dir eingerechnet werden.
Wie Toto schon schrieb, kannst du jeden rechnen lassen; JA, ihren Anwalt, deinen Anwalt, einen Notar oder das Forum.
Du kannst selbst bestimmen, was in den Titel reinsoll. Also Befristung bis 18 Lebensjahr usw.
Hier ist die Empfehlung, entweder mit Hilfe des Forums oder Notars/ RA verfassen oder den anderen verfassen lassen, eine Kopie erhalten, drüber lesen und nur dann unterschreiben, wenn alles drin steht, was man gerne drinstehen haben möchte.
Was aber- sofern ich das jetzt richtig verstanden haben- immer drin steht oder stehen sollte, ist die Dynamik (also Anpassung wegen Altersstufen).
Was aber auf jeden Fall jetzt ist. Du bist mit diesem Schreiben schon in Verzug gesetzt worden. Das bedeutet, sollte es durch irgendeinen Zufall sein, dass du in eine höhere Stufe der DDT fällst, du das in dem Moment nachzahlen musst.
Vorteile des JA- Titel:
- kostet keine Schreibgebühr (obwohl, die müsste ja die KM jetzt tragen)
A life lived in fear is a life half lived
Wenn er vereinfacht gesagt nur Lohn bezieht, gibt es keine Verpflichtung eine Steuererklärung zu machen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin ToPS,
wir haben hier im Forum einige Cracks, die gerne für Dich rechnen, wenn Du hier einstellst:
- Dein Nettoeinkommen der 12 Monate vor Auskunftsersuchen
- eventuelle zusätzliche Zuflüsse wie Steuerrückerstattung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Mieteinnahmen, Zinsen etc.
- eventuelle Abzugspositionen wie private Altersvorsorge, Weg zur Arbeit, sonstige Werbungskosten etc.
Möglicherweise kommt am Ende sogar ein geringerer Prozentsatz als die bisherigen 105% heraus; beispielsweise, wenn Dein Einkommen gleich geblieben, der UH Deiner Kids durch Wechsel in eine höhere Altersstufe aber gestiegen ist.
Tituliert werden muss das, was Du (!) im Titel stehen hast (oder bereits ausgedruckt zum JA mitbringst). Es besteht keine Notwendigkeit, irgendwelche JA-Formulare zu verwenden. Wenn Deiner Ex das nicht passt, muss sie eben klagen. Das Recht auf einen Titel haben Deine Kids allerdings; hierüber Streit anzufangen würde nicht lohnen.
Eine Befristung ist unbedingt sinnvoll auf das 18. Lebensjahr; dagegen kann auch niemand etwas einwenden. Eine Befristung auf einen Ausbildungsbeginn könnte günstiger scheinen (weil diese bereits mit 16 oder 17 beginnen könnte), wirft aber die Frage auf: "Was passiert, wenn das Kind einfach keine Ausbildung macht, sondern nur zuhause abhängt?" Dann bezahlst Du bei entsprechender Auslegung auch über den 18. Geburtstag hinaus.
Grüssles
Martin
PS: Unabhängig von der geübten Praxis der letzten Jahre solltest Du vielleicht trotzdem überlegen, die von Dir gezahlten Steuern per Jahresausgleich zu checken; möglicherweise verschenkst Du an dieser Front ja unnötigerweise Geld.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
vielen Dank schon mal.
Ich habe mal für den Zeitraum 01.01.13 - 31.12.13 meine Nettobeträge zusammengerechnet. Dabei kommt folgendes heraus:
* 32.050,25€ Jahresnettogehalt. Hierin sind Urlaubs und Weihnachtsgeld enthalten, sowie eine einmalige Prämie,
die es für das gute Geschäftsjahr gab. Ich befürchte, dass auch diese Einmalige Prämie dazu zählt....
* Einkommensteuererstattung gab es aus bekannten Gründen keine :redhead: (mach ich für 2013...versprochen!)
* Weitere Einnahmen ebenfalls nicht.
* private Altersvorsorge als Riester Vertrag mtl. 25€
* Fahrtkosten? Ich habe 11km einfachen Weg zur Arbeit...ist da was anrechenbar?
* Werbungskosten habe ich keine
Ich befürchte, dass ich nach Abzug der 5% bei 110% lande, oder?
Meine Kinder sind 7, 9 und 13 Jahre alt.
Wie gehe ich nun weiter vor? Anwalt fordert meine Unterlagen. Bekommt er sie, oder gebe ich sie dem JA zur Berechnung und
der RA von KM bekommt lediglich den Hinweis, dass JA rechnet und die Titel RAtte dann zugehen?
Im Titel würde ich gerne vermerken, dass sie mit beginn einer Ausbildung bzw. regelmäßigen Einkünften jedoch spätestens mit 18 Jahren
erlöschen. Ist das so gängige Praxis? Könnte RAtte dagegenschießen?
Sodale, ich glaube, das waren erstmal genügend Fragen... :redhead:
Vielen Dank im vorraus, für Eure Mühen....
Grüssilies
ToPS
Hallo ToPS,
Ich befürchte, dass ich nach Abzug der 5% bei 110% lande, oder?
Ja, darauf wird es wohl hinauslaufen. Das Jahresnetto entspricht einem Monatsnetto von 2.671 Euro. Die 11 Kilometer zur Arbeit haben einen Gegenwert von ca. 120 Euro, da bist du besser dran, wenn du die 5%-Pauschale nimmst (falls "dein" OLG diese Pauschale erlaubt), denn das sind 133 Euro. Die 25 Euro für den Riester können wir auch noch abziehen, bleibt ein bereinigtes Netto-Einkommen von 2.513 Euro; also ziemlich genau in der Mitte der 4. Zeile. Auf ein paar Euro hin oder her beim bereinigten Netto kommt es somit nicht an; mit diesem Hinweis solltest du ggf. auch die Sache mit der fehlenden Steuererklärung als irrelevant vom Tisch kriegen können, denn du müsstest dem Finanzamt schon eine Steuererstattung von deutlich über zweitausend Euro "geschenkt" haben, damit du unterhaltsrechtlich in die nächsthöhere Zeile der DT hättest kommen können.
Zurück zum eigentlichen Thema. Rechnerisch ist es Zeile 4, da du aber nicht nur zwei, sondern drei Unterhaltsberechtigte zu versorgen hast, geht es eine Zeile runter nach Zeile 3, und somit die von dir bereits genannten 110%. Sind also Zahlbeträge von 377 Euro für das erste (älteste) Kind, 309 Euro für das zweite Kind, und wg. des höheren Kindergeldes 306 Euro für das dritte Kind. Insgesamt somit 992 Euro, dir selbst bleiben 1.521 Euro, d.h. der Bedarfskontrollbetrag der 3. Zeile ist nicht in Gefahr und der Selbstbehalt schon mal gleich gar nicht.
Interpretationsspielraum noch oben oder nach unten sehe ich bei den von dir genannten Daten nicht; mal sehen, was das gegnerische Anwältlein daraus macht.
Ich befürchte, dass auch diese Einmalige Prämie dazu zählt....
Ja klar doch. Seit wann lässt es sich unsere Robin-Hood-Justiz denn entgehen, vorhandenes (oder auch nicht vorhandenes) Geld großzügig an die armen, bedauernswerten Unterhaltsempfänger weiterzuleiten? Du wirst diese einmalige Prämie wahrscheinlich nicht wegdiskutieren können; eher noch könntest du versuchen, diese Prämie auf mehrere Jahre verteilen zu lassen. Erfolgsaussichten sind dabei zwar ebenfalls zweifelhaft, aber probieren kannst du es ja mal; vorausgesetzt, du hättest dadurch überhaupt eine Chance, das oben ausgerechnete bereinigte Netto von 2.513 Euro auf 2.300 Euro oder darunter zu drücken. Wenn das rechnerisch gar nicht möglich ist bei einer Verteilung der Prämie auf, sagen wir mal, drei Jahre, dann kannst du's eigentlich auch bleiben lassen, weil es sich sonst auf die errechnete Zeile der DT ohnehin nicht auswirken würde.
Wie gehe ich nun weiter vor? Anwalt fordert meine Unterlagen. Bekommt er sie, oder (...)
Also, ganz langsam zum Mitmeißeln: Die KM hat definitiv ein Auskunftsrecht, weil seit dem letzten Auskunftsbegehren deutlich mehr als die dafür nötigen zwei Jahre verstrichen sind. Weiterhin hat sich die KM dafür entschieden, diese Auskunft nicht eigenhändig bei dir anzufordern und auch nicht mit der für sie kostenlosen Hilfe des Jugendamtes; sondern sie hat einen bezahlten Kläffer damit beauftragt. Mir persönlich ist es zwar nicht verständlich, weshalb sie für eine derart einfache Aufgabe einem Anwalt Geld in den Rachen werfen möchte, aber das ist ja nun weder mein noch dein Problem. Juristisch ist es jedenfalls völlig in Ordnung, dass sie die Auskunftsbeschaffung an einen Anwalt delegiert, also wirst du halt dem Anwalt diese Auskunft erteilen. Alles andere bringt dir nur unnötigen Ärger.
Anschließend wartest du einfach ab, was ihr Anwalt daraus berechnet - und was dabei eigentlich rauskommen müsste, habe ich bereits geschrieben. Falls die Antwort des Anwalts bei dir auch nur den geringsten Zweifel weckt, dann fragst du einfach nochmal hier im Forum nach.
(...) oder gebe ich sie dem JA zur Berechnung und der RA von KM bekommt lediglich den Hinweis, dass JA rechnet und die Titel RAtte dann zugehen?
Deine Idee ist zwar naheliegend, aber wenn du als Unterhaltszahler wegen einer Unterhaltsberechnung beim Jugendamt vorstellig wirst, dann wirst du dort normalerweise zu hören bekommen, dass sie sich für dich gar nicht zuständig fühlen.
Im Titel würde ich gerne vermerken, dass sie mit beginn einer Ausbildung bzw. regelmäßigen Einkünften jedoch spätestens mit 18 Jahren
erlöschen. Ist das so gängige Praxis? Könnte RAtte dagegenschießen?
Befristung auf den 18. Geburtstag ist insofern unproblematisch, als dass man da das konkrete Datum in den Titel reinschreibt; d.h. im Fall des Falles kann der Gerichtsvollzieher direkt aus dem Titel ersehen, ob er aus diesem Titel noch pfänden darf oder nicht. Genau darum geht es nämlich bei einem Titel: Dass der Gerichtsvollzieher glasklar erkennen kann, ob und in welcher Höhe er aus dem Titel pfänden kann, und zwar ohne dass er dafür zunächst aufwendige Ermittlungen durchführen muss, ob die Forderung tatsächlich noch gültig ist. An genau dieser Klarheit fehlt es aber, wenn dort Bezug darauf genommen wird, ob das Kind bereits in Ausbildung ist oder nicht - denn in diesem Fall müsste der Gerichtsvollzieher ja nun eben doch eigene Ermittlungen anstellen, ob dem nun so ist oder eben nicht. Und nein, es hilft ihm nur bedingt weiter, wenn du ihm eine Kopie des Ausbildungsvertrags vorlegen könntest, denn dann müsste er mindestens ermitteln, ob (a) die Kopie nicht eine liebevolle Fälschung ist und (b) ob das Kind die Ausbildung nicht in der Zwischenzeit schon wieder hingeschmisssen hat, und inzwischen zurück an der Schule ist.
Andererseits ... wenn es keiner versucht, wie soll man wissen, ob man damit vielleicht nicht doch durchkommt? Wenn du den Versuch wagen willst, dann wäre ich an dem Ergebnis jedenfalls sehr interessiert (einige andere Leute hier im Forum vermutlich auch).
So, ein letztes noch:
* Einkommensteuererstattung gab es aus bekannten Gründen keine :redhead: (mach ich für 2013...versprochen!)
Solltest du auf alle Fälle machen, insbesondere wegen Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, und der einmaligen Prämie. Hierdurch schwankt dein monatliches Einkommen nämlich beträchtlich (in den drei zugehörigen Auszahlungsmonaten ist es deutlich höher als sonst), und damit wird, aufs Jahr betrachtet, regelmäßig zu viel Lohnsteuer einbehalten. Falls deine Firma mit der Dezember-Abrechnung für dich bereits eine Lohnsteuerverrechnung fürs Gesamtjahr gemacht hat, dann wird dieser Efffekt zwar deutlich gemildert, aber sogar dann wird in der Regel per Steuererklärung noch ein bisschen was vom Finanzamt zurückzuholen sein.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
* Einkommensteuererstattung gab es aus bekannten Gründen keine :redhead: (mach ich für 2013...
Und für die Vorjahre gleich auch, wenn es was zu holen gibt.
Gruss. Toto
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Hilfe.
Die Einkommensnachweise und der Riestervertrag (einschließlich Kontoauszug mit der entsprechenden Abbuchung) sind kopiert. Jetzt geht es um das Anschreiben für RAtte....
Ich denke, ich sollte in diesem Anschreiben darauf hinweisen, dass ich keinen Einkommensteuerbescheid aus bekannten Gründen liefern kann. Weiter wollte ich darauf hinweisen, dass ich zur Berücksichtigung meinen Riestervertrag beigelegt habe.
Ich befürchte, dass RAtte erstmal auf Konfrontation gehen wird und möglichst wenig abziehen will, um den KU in die Höhe zu treiben....bin da ja "leider" ziemlich oben an der Kante. Was meint ihr, bringt ein Hinweis darauf, die 5% zu berücksichtigen (auch um zu demonstrieren, dass ich bzgl. Unterhaltsrecht nicht unwissend bin) etwas oder fühlt sich RAtte dann belehrt und bockt erst Recht? Wie sind eure Erfahrungen?
Ich möchte das mit möglichst wenig Ärger und Aufwand über die Bühne bringen, scheue mich jedoch auch nicht davor, selbst einen Anwalt zu bemühen, falls dabei ein Blödsinn rauskommen sollte.
Lg
ToPS
Moin ToPS,
Was meint ihr, bringt ein Hinweis darauf, die 5% zu berücksichtigen (auch um zu demonstrieren, dass ich bzgl. Unterhaltsrecht nicht unwissend bin) etwas oder fühlt sich RAtte dann belehrt und bockt erst Recht? Wie sind eure Erfahrungen?
unsere Erfahrungen sind, dass der Gegenanwalt weder Dein Freund ist noch werden wird und dass es Dir vollkommen wurscht sein kann, ob er sich durch Dich belehrt fühlt oder nicht. Nicht der Gegenanwalt entscheidet, was am Ende im Titel steht, sondern allein Du (gerne mit unserer Hilfe). Der Gegenanwalt kann sich bestenfalls überlegen, ob er seiner Mandantin zu einer Klage rät, falls ihm der Inhalt Deines Titels nicht passt.
Also mach Dich gerade - und dann tust Du genau das, was DU für richtig hältst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Sodale,
ich wollte euch ein kleines Update zukommen lassen:
Die geforderten Unterlagen habe ich RAtte fristgemäß mit der Bitte um Berücksichtigung meiner Riester
Rente und der 5% Berufsaufwendungspauschale zukommen lassen. Weiter habe ich darauf hingewiesen,
dass ich keinen Einkommsteuerbescheid liefern kann, da ich eben keine Erklärung abgegeben habe.
2 Tage später habe ich wieder Post von RAtte bekommen, mit der Aufforderung eine Bestätigung des
FA´s zu liefern, dass ich für 2012 keine Einkommensteuererklärung gemacht habe.
Diese habe ich nun vor liegen. Darin steht folgendes:
Sehr geehrter ToPS,
hiermit bescheinige ich Ihnen, dass Sie für das Jahr 2012 keine Steuererklärung abgegeben haben.
Es liegen bisher auch keine Pflichtveranlagungstatbestände vor. Die letzte von Ihnen eingereichte
Einkommensteuererklärung war aus 2008.
mfg
War wohl scheinbar ein wissender Leidensgenosse.... 😉
Dieses Schreiben geht nun in Kopie an RAtte....mal sehen, wie es weiter geht....
Grüssilies
ToPS
Hallo zusammen,
wie beim letzten Mal geschrieben, habe ich die geforderten Unterlagen am 06.02.14 bei RAtte eingeworfen.
Bis jetzt habe ich nichts mehr gehört. Das verwundert mich schon sehr. Selbst wenn RAtte keine Höherstufung
berechnet haben sollte, so müsste ich doch eine Information über das Ergebnis erhalten, oder? Seit Januar
bin ich ja nun in Verzug gesetzt. Was passiert damit?
Ich bin nur etwas verwirrt, dass ich nun seit einem Monat nichts mehr gehört habe. Was habt ihr für Erfahrungen?
Grüssilies
ToPS
Moin
Eine Antwort muß nicht erfolgen, wenn kein höherer Betrag gefordert wird. Freilich gebietet die Höflichkeit es einem mitzuteilen, daß alles so bleibt wie es ist. Und genau so kann es passieren, daß immer noch eine Forderung eintrudelt. Lt. Rechtssprechung kannst Du m.W.n. lediglich als Zeitmaß den bei Verwirkung heranziehen, der sogar bei titulierten Ansprüchen angewendet wird. Der Zeitraum beträgt i.d.R. 1 Jahr (Zeitmoment). Danach (Erteilung der Auskunft) sind Folgen aus dieser heraus nicht statthaft (Umstandsmoment).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo zusammen,
kaum sind 1 1/2 Monate um, schon hat sich KM´s Rechenkünstlerin gemeldet. Heute ist der Brief mit der Neuberechnung reingeflattert. Was und wie sie gerechnet hat, ist für mich nicht nachvollziehbar und entspricht in keinster Weise der Realität. Hier mal das Schreiben, das ich erhalten habe:
Sehr geehrter ToPS,
anhand der uns vorgelegten Einkommensnachweise ermittelt sich ein Monatsdurchschnittseinkommen von 3.119,67€
Nachdem Sie Ihren 3 Kindern unterhaltsverpflichtet sind, wird der Unterhalt mit 120% des Mindesunterhalts nach der jeweils gültigen Tabelle, also
Kind 1 (13) 420,00 €
Kind 2 (9) 345,00 €
Kind 3 (7) 342,00 €
berechnet.
Wir fordern Sie auf, ab 01.01.14 diesen Unterhalt zu bezahlen, das sind insgesamt mtl. 1.107,00 €. Auf diesen Unterhalt haben Sie seit Januar mtl. 938,00 € bezahlt, so dass für die Monate Jan 14 bis einschl. Mrz 14 169,00€ x 3 Monate = 507,00 € zur Zahlung offenstehen.
Wir fordern Sie gleichzeitig auf, über den von Ihnen mit Wirkung 01.01.2014 geschuldeten Unterhalt, Unterhalstitel in Abänderung des vorliegenden Titels beim JA, Nr. 1234 fertigen zu lassen, und bis spätestens 31.03.2014 an uns zu reichen.
Sollte die Frist ergebnislos verstreichen und die Nachzahlung des Betrages von 507,00 € bis 31.03.2014 nicht erfolgt sein, dann sind wir gehalten, gerichtlich die Ansprüche einzufordern.
mfg RAtte
Bei 32.050,25€ Jahresnetto ist das Durchschnittseinkommen wohl etwas hoch gegriffen. Weder meine Riester Rente (25€ mtl.), noch die 5% wurden berücksichtigt - dies ist zumindest aus diesem Schreiben nicht ersichtlich.
Da geht wohl jemand auf Konfrontationskurs. Wie gehts nun weiter? Kann ich RAtte auffordern nochmal und diesmal richtig zu rechnen oder brauche ich gleich einen Anwalt, um ihr bei zu kommen. Diese Kosten möchte ich mir eigentlich (erstmal) sparen....
Für Eure Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Grüssilies
ToPS
Der richtige Weg ist, dein Einkommen und damit den Unterhaltsbetrag korrekt zu berechnen, gerne auch mit unserer Hilfe und diesen Betrag dann titulieren zu lassen.
Dem Anwalt sind die Grundlagen der Berechnung mitzuteilen.
Wenn er eine andere Meinung hat, wird er sich schon melden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
danke für die schnelle Antwort.
Sind die Angaben aus den Antworten #5 und #6 so weit ausreichend oder benötigt ihr/du weitere (z.B. die mtl. Nettobeträge) Angaben?
Wie sähe dann das Antwortschreiben etwa aus?
Danke für eure Hilfe,
Grüssilies
ToPS
Moin ToPS,
Sind die Angaben aus den Antworten #5 und #6 so weit ausreichend oder benötigt ihr/du weitere (z.B. die mtl. Nettobeträge) Angaben?
Lies Dir Malachit´s Antwort #6 nochmal durch, dort wurde schon korrekt gerechnet (so Deine Angaben vollständig waren und sich das Netto auf 12 Monate bezieht).
Rechnerisch ist es Zeile 4, da du aber nicht nur zwei, sondern drei Unterhaltsberechtigte zu versorgen hast, geht es eine Zeile runter nach Zeile 3, und somit die von dir bereits genannten 110%.
Insofern solltest Du in der Tat Stufe 3 titulieren lassen, das Delta zu Deinen Zahlungen überweisen und der Rechenkünstlerin schlicht schreiben, dass 32.000 EUR / 12 laut Deinem Taschenrechner nicht 3.100 ergibt und sie ferner vergessen hat, eine Herabstufung wegen 3 UH-Berechtigten vorzunehmen.
Gruß
United
Hallo zusammen,
danke für die Antwort. Ich hoffe ich werde nicht langsam lästig... :redhead:
Ich habe nun folgenden Brief an RAtte aufgesetzt. Schaut doch bitte mal drüber, ob ich das so schreiben kann....
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich aufgrund nicht nachvollziehbarer Einkommensannahmen ihrem Schreiben vom 19.03.2014.
Aus den Ihnen zugegangenen Einkommensnachweisen ergibt sich ein Jahresnettoeinkommen von 32.050,25 € (und nicht 37.436,04€).
Dies entspricht einem Monats netto von 2.670,86 €.
Abzüglich 5% berufsbedingter Aufwendungen und unter Berücksichtigung der 25 € monatlicher Riester-Altersvorsorge ergibt sich ein bereinigtes Nettoeinkommen von
2.512,31 €
Nach Berücksichtigung von 3 Unterhaltsberechtigten wird der Unterhalt mit 110% des Mindestunterhalts nach der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle, also
Kind1 (13) 377,00 €
Kind2 (9) 309,00 €
Kind3 (7) 306,00 €
berechnet.
Die offenstehende Differenz für Januar bis März 2014 (992,00 € - 935,00 € = 57,00 € x 3 Monate = 171,00€) wird beglichen.
Der Unterhaltstitel ab/10 wird beim Stadtjugendamt xyz entsprechend abgeändert und geht Ihnen zu.
Mit freundlichen Grüßen
Ist da so i.O.? Fehlt noch etwas? Wie halte ich es mit der Frist von RAtte. Ich wollte einen Termin mit dem JA bzgl. Abänderung der Urkunde machen, die zuständige Dame ist jedoch erst wieder am Donnerstag im Haus. Die Abgabe des Titels wird wohl bis zum 31.03.14 nichts werden.
Was kann ich alles in den Titel aufnehmen lassen? Was ist üblich?
Wie halte ich es mit dem Dauerauftrag? Ab April gleich 110% bezahlen? Die noch offen stehende Differenz sofort? Oder erstmal abwarten? Weniger wirds vermutlich nicht... 😡
Grüssilies
ToPS
Moin ToPS,
ich finde das Schreiben ok. Vor allem zeigst Du dem Knaben, dass Du Ahnung von der Materie hast und die DDT lesen kannst.
Ganz grundsätzlich finde ich persönlich bei einem Netto von 2.500 EUR einen Riester von 25 EUR (=1 %) allerdings eher lächerlich. Bist Du sicher, dass Du den nicht auch noch etwas aufstocken willst? Anrechenbar sind m. W. - sofern sie real geleistet werden - bis zu 4% vom Brutto.
Wichtig bei der Titulierung (wird gern mal vergessen) ist die unbedingte Aufnahme einer Begrenzung auf die Vollendung des 18. Lebensjahres. Ich persönlich würde mir auch die Mühe machen, für jedes Kind einen eigenen Titel zu erstellen: Ist ein bisschen mehr Papier, aber sauberer voneinander zu trennen, wenn die Titel mit 18 automatisch auslaufen.
Fristen von Anwälten solltest Du nicht überbewerten; der Knabe wird nicht am 1.4. eine Klage gegen Dich einreichen, die dann am 2.4. verhandelt wird. Und eine Klage ist das einzige, womit er Dir drohen kann. Wenn Du es ganz sauber machen willst, schreibst Du ihm eine kurze Mail, dass Du den 31.3. nicht hinbekommst, aber den 15.4.
Rechtswirksam in Verzug gesetzt worden bist Du im Januar; vermutlich ist es also nicht sehr sinnvoll, über den richtigen Beginn Deiner erhöhten Zahlungen streiten zu wollen, wenn Dein Einkommen im Januar bereits ebenso hoch war wie heute. Aber das ist vielleicht auch eine "kosmetische" Frage. Ein Fass würde ich deswegen nicht aufmachen; eher der Ex die Differenz einmalig in bar aushändigen und sagen "Lass uns den Kindern was Schönes davon kaufen". Scheine sind noch immer "echteres" Geld als Überweisungsbeträge auf Kontoauszügen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Anrechenbar sind m. W. - sofern sie real geleistet werden - bis zu 4% vom Brutto.
Mein RA spricht sogar von 4% ohne dass diese real geleistet werden.
Gruss,
gardo