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neu hier und benötige Rat Unterhaltsausrechnung

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 Buk
(@buk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ins Forum,

ich bin neu hier und benötige Euren Ratschlag :

die KM meiner unehelichen Tochter (2 J.) hat mich über ihre Anwältin angeschrieben um den Unterhalt ausrechnen zu lassen.
Seit Juni zahle ich den Unterhalt (214 €), der zuvor von dem JA ausgerechnet wurde.
Die KM hatte um einen Beratungstermin gebeten, keine Beistandsschaft, und ich habe die geforderten Unterlagen hin geschickt.
Allerdings nur drei Gehaltsnachweise und all die Nachweise über Verpflichtungen und Schulden, das hatte dem Ja genügt.

Nun möchte die RA von der KM die restlichen 9 Gehaltsbescheinigungen, was auch kein Problem ist.

Jetzt habe ich aber die Sorge, das die Ra  den Unterhalt zu gunsten ihrer Mandantin neu ausrechnet und all meine Verpflichtungen nicht berücksichtigt. Woran erkenne ich dass alles rechtens ist ?

Denn das Kind ist innerhalb einer Affäre gezeugt worden und ich bin verheiratet und werde es bleiben und habe neben zwei ehelichen Kindern noch klassiche Hausschulden.

Versteht mich nicht falsch, es steht überhaupt nicht zur Debatte nicht für meine Tochter zu zahlen, aber die KM verdient das Doppelte wie ich, geht voll arbeiten und hier geht es um sehr viele verletzte Gefühle,da  ich mich für meine Ehefrau entschieden habe...

Ich habe der KM in der Verhütungsfrage vertraut und sie hat mich damals vor vollendete Tatsachen gestellt und immer wieder, solange unsere Affäre noch lief, versichert, dass sie nie jemals irgendwelche Forderungen an mich stellen wird. Natürlich war ich so naiv und habe ihr geglaubt....

Nun zu meiner Frage : würdet ihr der Ra die verlangten Unterlagen zu kommen lassen, ich weis dass ist ihr Recht.
Oder soll ich mir  sofort einen Ra suchen oder damit noch warten, wenn ich das Gefühl habe, der Unterhalt fällt nach den Berechnungen der Ra von der KM höher aus.

Hoffentlich nicht ganz zu wirr ..
LG
Buk

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2009 14:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Buk,

Theoretisch brauchst du nur alle 2 Jahre Auskunft zu geben, ich weiß jedoch nicht, ob die Auskunft an das JA da mit zählt da nur 3 Monate eingereicht wurden.
12 Monate sind korrekt.

Egal ob du  nun die Auskunft erteilst oder nicht:
Die RAin kann nur Fordern aber nicht festlegen.
Die Forderung kann richtig oder falsch sein.
Wenn du sie bekommst, stellst du sie hier anonymisiert ein, zusammen mit deinen Angaben und wir checken das.

An Abzügen sind i.d.R allerdings nur 5% pauschale Erwerbskosten und bis zu 4% vom Brutto an zusätzlicher Altersvorsorge abziehbar.

Deine sonstigen Kosten sind dein Privatvergnügen.

Allzu große Sorgen wegen des KU musst du dir allerdings nicht machen.
Der KU steigt im Schnitt pro 400,-€ nur um 20,-€.
Also durchaus überlebbar.

Im Gegensatz dazu, kannst du froh sein, dass die KM soviel arbeitet und keinen Unterhalt für sich fordert.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 14:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Buk,

auf welche Weise und mit welchen Erwartungen ein Kind gezeugt wurde, ist für die Verpflichtung zum Unterhalt und seine Höhe ohne Belang. Du hast jetzt schlicht drei Kinder, denen Du zum Unterhalt verpflichtet bist; dessen Höhe richtet sich nach Deinem Einkommen. Deine Affäre stellt übrigens keine Forderungen an Dich; nur das Kind, vertreten durch seine Mutter. Das ist ein grosser Unterschied.

Ob die Berechnung des Jugendamts rechtens ist, kann man nur sagen, wenn man Deine Einkommenszahlen sowie berücksichtigungsfähige Abzüge kennt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 14:44
 Buk
(@buk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und lieben Dank für die sehr schnelle Antwort.

ich hatte vor zwei Tagen mit der Sachbearbeiterin des JA Kontakt aufgenommen und wollte ihr die fehlenden Unterlagen zu kommen lassen.
Nachdem ich erzählte, dass die KM nun eine RAin damit beauftragt hätte, meinte sie wäre dann heraus und ich solle ihr nicht die Unterlagen zu senden, was mir am allerliebsten gewesen wäre.

Ich zweifel auch nicht an der Rechnung des JA, denn meine Ehefrau hat auch ein Kind mit in die Ehe gebracht und für dieses Kind besteht eine Beistandsschaft. Freundlicherweise hat diese Sachbearbeiterin uns den Unterhalt ausgerechnet und da kam das Gleiche heraus.

Just eben kam eine Bekannte vorbei, sie arbeitet auch im JA aber im anderen Bereich und hatte ihren Chef gefragt und dieser hat wiederum gesagt, bloß keine Unterlagen an die RA von der KM, diese wäre parteiisch !

Vielleicht stehe ich gerade aufm Schlauch,also der RAin die Unterlagen zu kommen lassen oder nicht ?
Nochmals lieben Dank vorab
Gruss
Buk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2009 15:41
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Buk,

meiner Ansicht nach wirst Du nicht daran vorbei komen, der RAttin Deiner Ex die Unterlagen zukommen zu lassen.
Sie haben eine Anspruch darauf.
Es bleibt natürlich Dir überlassen, ob auch Du einen RA nehmen möchtest.

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 15:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Just eben kam eine Bekannte vorbei, sie arbeitet auch im JA aber im anderen Bereich und hatte ihren Chef gefragt und dieser hat wiederum gesagt, bloß keine Unterlagen an die RA von der KM, diese wäre parteiisch !

Hääh?

Natürlich ist sie das!
Das ist sogar ihr Job!
Das entbindet aber nicht von der Auskunftspflicht.

Defakto ist es so, dass das Kind alle 2 Jahre Auskunft verlangen kann um ggf. eine Anpassung des Unterhalts durchführen zu lassen.
Dieses Recht kann entweder durch die Mutter selbst, einen RA oder das JA ausgeübt werden.

Die Parteilichkeit kommt erst wieder hoch, wenn Forderungen gestellt werden.
Die können durchaus völlig überhöht, oder sonstwie falsch sein und müssen unbedingt kontrolliert werden.
Das gilt auch für das JA.
Die sind nämlich auch für Parteilichkeit in Kombination mit Unfähigkeit bekannt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2009 15:48
 Buk
(@buk)
Schon was gesagt Registriert

das liest sich vielleicht jetzt komisch, aber genau, das "jeder" etwas anderes  zu mir gesagt hat und dann immer mit dem Brustton der Überzeugung, kam ich so ins schleudern, was nun der richtige, korrekte Weg ist.

Also schicke ich der RAin die Unterlagen und warte was kommt!?
Lieben Dank noch einmal
und Grüße
BUK

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2009 16:00
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Buk,

das liest sich vielleicht jetzt komisch, aber genau, das "jeder" etwas anderes  zu mir gesagt hat und dann immer mit dem Brustton der Überzeugung, kam ich so ins schleudern, was nun der richtige, korrekte Weg ist.

Also schicke ich der RAin die Unterlagen und warte was kommt!?

Du schickst der RAin die Unterlagen (weil du um die Auskunft letztlich eh' nicht herum kommst). Du wartest was kommt (weil du dir derzeit darüber nicht den Kopf zu zerbrechen brauchst). Und ganz, ganz wichtig: Bevor du dann irgend sonstwas unternimmst, stellst du die wesentlichen Teile des Anwaltsschreibens in anonymisierter Form hier ein (weil es hier genügend Leute gibt, die dir dann sagen können, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt, oder um groben Unfug).

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2009 00:49
 Buk
(@buk)
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Guten Morgen Malachit,

vielen lieben Dank noch einmal für Deine Antwort / Hilfe !!
Klasse , dass hier so toll geholfen wird !!

Bestimmt komme ich auf Euch wieder zurück und lasse den  errechneten Unterhalt gegenchecken.

Wünsche einen schönen Tag und liebe Grüße
Buk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2009 11:30
(@neugierig)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ein Tipp für dich:
wenn die KM gut verdient, dann braucht sie reintheoretisch keinen KU und kann das Kind von ihrem eigenen Einkommen finanzieren, d.h. höchstwahrscheinlich legt sie deine Unterhaltszahlungen an und spart für die Tochter und evtl. geht das Kindergeld auch auf das Sparkonto und die KM (bzw. Verwandte) zahlt evtl. regelmäßig auch noch was ein. (für Kinder gelten nämlich auch Steuerfreibeträge und die Kinder können Zinsen i.H.v. ca. 8000€ im Jahr steuerfrei erzielen, deswegen ist es lohnend, auf den Namen der Kinder ein Sparkonto anzulegen)
Im Klartext bedeutet das für dich, dass du weniger Unterhalt zahlen müsstest, da deine minderjähige Tochter Einkommen (Zinserträge) erzielt und dieses Einkommen der Tochter mindert ihre Bedürftigkeit. Also ,fordern Sie die Kindesmutter auf (über den Anwalt bzw. das JA) die Auskünfte über Zinserträge der Tochter samt Belegen zu geben.

Die Schulden für Ihr Haus (nur Tilgungszinsen!) sind abzugsfähig und mindern ihren Nettoeinkommen.
Fahrtkosten zur Arbeit bitte nicht vergessen (km hin und zurück!)

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2009 23:08




 Buk
(@buk)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen in die Runde,

erst einmal immer wieder DANKE für jeden Ratschlag !!!

Und Eurer Wissen benötige ich heute :

wir haben eine Eigentumswohnung welche vermietet ist, dafür erhalten wir 750,€, wobei ich an den Hausverwalter  davon 120 € Umlage und Nebenkostenvorauszahlung überweise.

Diese Wohnung ist abbezahlt, galt vor meiner Ehe als Altersvorsorge.
Da mein Einkommen nicht so hoch ist, verwenden wir diese Mieteinnahme um unsere Hausschulden
(gekauft vor 4 Jahren )  davon mitzufinanzieren.
Wird nun die Mieteinnahme komplett angerechnet - sprich rutsche ich dadurch um zwei Stufen nach oben ?

Wegen den ehelichen Kindern, meinem Einkommen von 2200 netto und Hausschulden, bezahle ich  derzeit 214 €.

Die KM weis leider durch meine Schwester von der Wohnung, sie selber zahlt alleine
eine 4 Zi. Eigentumswohnung von ihrem Gehalt ab... und obwohl es ihr wirklich finanziell gut geht + Dienstwagen Handy vom Arbeitgeber, hat sie zu meiner Schwester gesagt :" ich hole alles an Geld heraus, ihm und seiner Familie mache ich das Leben zur Hölle !"....

Durch meinen Superscheiss den ich gemacht habe, leidet nun meine Familie, nicht nur seelisch..., sondern meine Kinder müssen nun auch mit den Folgen, dass unserer Familienkasse jeden Monat mindestens 214 € fehlen, auf Jahre leben....

Und die Tochter wächst in Wohlstand auf, wahrscheinlich wird das Geld schon heute für eine "Eliteuni" angelegt...

Versteht mich nicht falsch, dem Kind soll es gut gehen, aber ich empfinde diese Situation als nicht gerecht, es wurde sich einseitig für eine Elternschaft entschieden, ich sollte keine Kondome benutzen, weil doch die Pille, viel sicherer sei *hysterischmittlerweilelach*
es wäre für mich und meiner Ehefrau ein ganz anderes Gefühl, wenn wir wüssten, der Unterhalt ist wirklich nötig, damit das Kind/ sein Leben finanziell abgesichert ist, aber wir wissen, dafür braucht es mein Geld nicht!

Sorry musste mir grad mal meine Brass vom Hals schreiben.

Nochmals Danke und liebe Grüße
BUK

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2009 12:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Buk,

also den Gewinn aus Vermietung und Verpachtung, also 750,- minus 120,- wirst du schon mit anrechnen müssen.
Wobei du noch versuchen kannst, ein paar Erhaltungsaufwendungen etc. vorzukramen.
Kuck mal in deine Steuererklärung.

Ob du versuchst, das zu vertuschen ist deine Entscheidung aber wenn sie davon weiß, wirst du damit kaum durchkommen.

Wie du euer Wohnhaus finanzierst ist dein Problem.

Grob gerechnet kommst du damit auf ein Nettoeinkommen von 2.730,- €

Wenn du das noch ein bisschen unter 2.700,- quetschen kannst, wäre das Zeile 3.

Bei 2 ehelichen und 1 unehelichen Kind zuzüglich 2 Müttern könntest du bei Zeile 1, also 199,- raus kommen.
Wobei die 2 Mütter natürlich wackelig sind.

Die Möglichkeit um den KU wegen 2-3 fachen Einkommens herum zu kommen ist auch sehr fraglich.
Das ist einer der § die erfunden wurden um sie gegen unterhaltsberechtigte Väter anwenden zu können.

Ich denke, du fährst damit ziemlich gut!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2009 17:31
 Buk
(@buk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

lieben Dank für die Antwort.

Alle Unterlagen incl. der Nachweise von den Mieteinahmen sind nun an die RAin unterwegs, bin nun gespannt was kommt.
Werde bestimmt von Euch die Rückmeldung gegenchecken lassen.

Ich bin nun gerade endlich entspannter, alles ist nun offen und dennoch kann die KM angesichts meiner Verpflichtungen gegenüber meiner fünfköpfigen Familie nicht sehr viel rausquetschen, da ist einfach nix ;O)

Wünsche Euch allen gleich einen schönen & entspannten Feierabend
Viele liebe Grüße

Buk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2009 18:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Hatte mich etwas zurückgehalten, weil die Angaben etwas diffus sind. Aber Entwarnung würde ich hier nicht geben.
Dein EK beläuft sich auf 2200€. Hinzu kommen 750€ Mieteinnahmen minus 120€ Vorauszahlung. Gerechnet wird allerdings mit den realen Werten, aufs Jahr bezogen. Somit ist Dein EK unbereinigt 2830€.
Nehmen wir an, nach Bereinigung landest Du zw. 2300-2700€. Die KM ist laut Deinen Angaben vermutlich nicht bedürftig, zu Deiner Frau hast Du keine Angaben gemacht. Vor allem bzgl. KM liegt hier ein gewichtiger Klärungsbedarf.
Bei 3 UH-Berechtigten beträgt der KU für das 2-jährige Kind somit 242€.

Gruss oldie

Edit: Genauso schreibst Du zu dem neuem Eigenheim nichts. Auch hier werden RA's und Richter hellhörig, rechnen gleich mit einem Wohnvorteil und vergessen gern die Aufwendungen und möglichen Abzüge hierfür.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2009 19:01
 Buk
(@buk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

ich habe im Steuerbescheid von 2007 nachgesehen und da ging das Finanzamt von Mieteinahmen von 5605 € p.A. aus, an diesen Daten hat sich nichts geändert.
Auch gehe von 242 € aus.
Meine Ehefrau arbeitet derzeit nicht.
Da mein jüngster Sohn (7 J.) entwicklungsverzögert ist und sie in den vergangenen Jahren sehr viele Therapeutentermine wahrgenommen hat und ihn nun intensiv & erfolgreich in der Regelgrundschule begleitet.

Kannst Du mir bitte sagen, was Du genau meinst, mit Klärungsbedarf bei der KM.
Ab welchen Einkommen der KM könnte es interessant werden, dass ich weniger zahlen muss ?

Lieben Dank  wie immer !!
und nochmals Grüße
Buk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2009 19:14
(@oldie)
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Naja, der Bedarf der KM orientiert sich i.d.R. daran, was sie vor der geburt an Ek hatte, und auch welche Aufstiegsmöglichkeiten (Weiterentwicklung) ihr entgangen sind - halt der "Schaden", der ihr entstanden ist. Geht sie nicht arbeiten, so ist ihr Mindestbedarf mitt 770€ , geht sie arbeiten so mit 900€ bereinigt anzusetzen - jedenfalls bei den meisten OLG's. Und hier kommt es nun darauf an, wie es derzeit bei ihr aussieht, ob sie also einen Anspruch überhaupt anmelden kann.

Beim 7-jährigen Kind zählt nicht so sehr seine Entwicklung und Erkrankung, vielmehr spielt der Betreuungsbedarf eine Rolle. Wenn allerdings diese Aufgabenteilung schon mehrere Jahre lang existiert, so sollte daraus ein genereller UH-Anspruch Deiner Frau Dir ggü. entstehen. Ihr Bedarf wäre vermutlich 800€. Allerdings spielt dann hier die Rangfolge eine Rolle und könnte zum Streitpunkt werden. Aber bei BU gibt es keinen Erwerbsanreiz wie der bei der Zwei-/ (besser) Dreiteilung, welcher Dir zustehen würde. Da das Kind der KM noch unter drei Jahre alt ist, erfolgt für sie ein prinzipieller BU-Anspruch, und keine Ermessensentscheidung.

Ohne klare Angaben kann nur wild spekuliert werden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2009 19:31
 Buk
(@buk)
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die KM arbeitet wieder seit das Kind fast 1 Jahr wurde, es wird in einer sehr guten aber priv. Kita ganztags betreut.
Solange wir eine Affäre hatten, war es laut der KM immer nur ihr Kind, ich habe es in den ganzen 1,5 Jahren (also inder Zeit wo das Kind auf der Welt ist) viermal wach erlebt....

Die Affäre ist nun ein halbes Jahr beendet und seitdem appeliert plötzlich die KM an meine Vaterliebe und Pflichten,vorher hat sie nicht  einmal irgendwelche Forderungen sei es emotional noch finanzieller Art gestellt.
Es war einfach klar, dass wir eine Affäre haben....

Meine Ehefrau und ich werden uns nicht scheiden lassen, denn trotz ihrer riesengroßer Verletztheit hat sie mir eine Chance geben und wir machen eine Ehetherapie und es geht uns jeden Tag besser und wir haben uns trotz des ganzen Kacks wiedergefunden...

Kennt Ihr eigentlich Fälle, wo eine KM, wie in meinemFall nun schon über ein Jahr wieder voll arbeitet, wie gesagt einen sehr guten Kitaplatz hat und nun wieder ihren Job schmeißt um BU zu bekommen ??
Dies hat sie nämlich auch zu meiner Schwester gesagt, dass sie nun ihren Job kündigt, damit ich für sie zahlen soll.

Wohlgemerkt der Klassiker, eine Frau, die sich tough all die Affärenzeit dargestellt hat, sich selbst als "Working Mom" und coole AE nannte...

Bin nun gespannt ob ich mich auch an den Kita -Betreuungskosten beteiligen soll, denn nach meiner Info muss die KM dann auch ihre Finanzen offen legen !
Das JA hatte mich darauf hingewiesen, dass dies noch auf mich zu kommen könnte.
Interessanterweise nicht die RAin, vielleicht schon wohlweislich, denn dann würde ich ja schwarz auf weiss sehen, was Madame verdient.

liebe Grüße
Buk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2009 20:13
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Tut mir jetzt Leid, aber Deinen Fall finde ich extrem spannend. Diese Konstellation habe ich bis jetzt noch nicht erlebt. Einerseits ist dieser §1615l mit dem generellen BU-Anspruch bis zum 3.Geburtstag des Kindes, andererseits ist nur derjenige bedürftig, welcher sich nicht selbst unterhalten kann. Und genau dies hat die KM ja erfolgreich negiert. Und zu guter letzt gibt es auch noch §242 BGB.
Wirklich - echt spannend.

Das mit den KiTa-Kosten stimmt leider. Diese werden als Mehrbedarf interpretiert und es gibt ein Urteil welches klarstellt, dass dies nichts mit einer Arbeitsaufnahme des Betreuungselternteils zu tun hat, sondern erzieherischen Nutzen hat. Auch so ein hirnrissiges Urteil, welches im Tenor die Erziehungsfähigkeit des Betreuungselternteils in Frage stellt, allerdings dabei nicht auf die SR-Fähigkeit eingeht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2009 20:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Buk,

Wohlgemerkt der Klassiker, eine Frau, die sich tough all die Affärenzeit dargestellt hat, sich selbst als "Working Mom" und coole AE nannte...

eine solche (ehemalige?) Selbstdarstellung spielt für die Unterhaltsberechnung für Mutter und Kind alles keine Rolle. Deine Unterhaltspflicht entsteht allein durch das Vorhandensein dieses Kindes.

Bin nun gespannt ob ich mich auch an den Kita -Betreuungskosten beteiligen soll, denn nach meiner Info muss die KM dann auch ihre Finanzen offen legen !
[...]
denn dann würde ich ja schwarz auf weiss sehen, was Madame verdient.

es muss nicht sinnvoll sein, sich hier "hohe Einkünfte" zu wünschen in der Annahme, dann könnte die Mutter des Kindes ihren Unterhalt und/oder die Kita-Kosten auch selbst bestreiten. Im Gegenteil: Je höher ihre Einkünfte bisher waren, umso grösser ist im Zweifelsfall der "Schaden", der ihr durch die Schwangerschaft entstanden ist und den sie per BU gegen Dich geltend macht, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend aufgibt, um sich dem Kind zu widmen. Eine sachlich korrekte Beurteilung, ob das "nötig" ist oder ob es nur geschieht, um Dich finanziell zu schröpfen, wirst Du nicht geben können, zumal Du in die Betreuung dieses Kindes gar nicht eingebunden bist.

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung könnte der Umstand, dass Deine Ex-Affäre bereits seit einem Jahr wieder arbeitet und bisher auf BU verzichtet hat, durchaus entlastende Wirkung für Dich haben. Sie könnte allerdings auch einwenden, dass die Entwicklung des Kindes unter ihrer Abwesenheit leidet und sie deshalb zumindest vorübergehend ihre Prioritäten anders legen muss. Garantien gibt es hier nicht; Richter können so und so entscheiden.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2009 20:45
 Buk
(@buk)
Schon was gesagt Registriert

ja leider, leider hat da mein Hirn eine ganze Zeit lang ausgesetzt, ist irgendwo hin gerutscht...

das ist ja für mich das Schlimme, , dass ich soo dämlich Sch...gesteuert war, dass nun meine Familie den Kack ausbaden muss und ein weiteres Kind wollte ich nicht.

Meine drei Kinder, die zwei eigenen und mein " Stiefsohn " - er wird 15 und wir leben seit 12 Jahren zusammen, sind sooo unglaublich wichtig für mich, ich liebe sie so sehr - auch wenn ich ehrlicherweise zugeben muss, dass in der Affärenzeit ich soo ein "Sch..kerl" war und immer die Gedanken, was tust Du Deiner Familie an, verdrängt habe.
Bzw. irgendwann kam dann der Punkt, wie komme ich aus der Nummer raus, ohne das ich meine Familie verliere

Von daher ist mein Fall nicht der Klassische, wie hier sooft, nach dem Beenden einer Partnerschaft bzw. Ehe,sondern es gibt ein Kind, welches ich nie wollte und ich muss damit klar kommen und mich den gesetzlichen Verpflichtungen stellen.

Denke ich an meine drei Kinder, wären allen Verpflichtungen, so behaupte ich glasklar für mich, vieles mehr als selbstverständlich .

Ich hoffe Du verstehst ein wenig was ich meine.!
und immer wieder Danke für die Kommentare, denn im Privaten kann ich ausser mit meiner Frau und dem Therapeuten mit keinem über die Problematik reden.

Die KM hat es jedem in unserem Dorf erzählt und ihre Freundinnen auch, es weis wirklich jeder, klasse wenn die Kinder darunter leiden müssen... aber für die bin ich nur der Stecher, der die arme Frau verlasssen hat und nun nicht zu seiner Tochter steht.
Aber bei dieser Geschichte ist es eben nicht so einfach, da gibt es meine Kinder und die stehen an erster Stelle und deren Seele hat schon genung mit gemacht.....und wir können wegen dem Haus nicht wegziehen.

Liebe Grüße
Buk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2009 21:05




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