Nettoeinkommen
 
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Nettoeinkommen

 
(@selbstschuld)
Schon was gesagt Registriert

hallo zusammen,
ich habe da mal eine frage :)
welches nettoeinkommen wird berechnet :question:

bei mir ist es so mir werden z.b. noch IG-Metall Vermögenswirksame Leistungen abgehalten und dann kommt ein betrag raus der nennt sich banküberweisung ;)

wird von der banküberweisung der unterhalt der frau berechnet oder zuzüglich die oben genannten abbuchungen :question:

habe schon einige leute gefragt aber beantworten konnte es mir keiner deshalb nun hier die frage ....

tschaui.....


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2004 00:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo selbstschuld,

ein Auszug aus den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Hamm:

10.6 Vermögenswirksame Leistungen vermindern das Einkommen nicht. Jedoch sind dem Pflichtigen bzw. Berechtigten etwaige Zusatzleistungen des Arbeitgebers für die vermögenswirksame Anlage (mit dem Nettobetrag) sowie die staatliche Sparzulage voll zu belassen.

Soll heißen, der Zuschuss deines AG sind kein Einkommen, auch wenn der AG den vollen Betrag leistet. Gleichzeitig mindert der Netto-Abzug nicht das unterhaltsrelevante Einkommen. Sehr wohl zählt der VWL-Vertrag dann zum Zugewinn.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2004 00:15