Hallo zusammen,
ich zerbreche mir ziemlich den Kopf über die Unterhaltsberechung. Mein Arbeitgeber stellt mir unter anderem einen Firmenwagen zur Verfügung denn ich privat nutzen kann. Neben dem geldwerten Vorteil von 1%, werden zusätzlich noch 0,002% für die einfache Fahrt in die Arbeit steuerlich angesetzt. Zudem habe ich einen Firmenwagen Eigenanteil von 1,6% des relevanten Nettopreises. Dieser wird mir zusätzlich von meinem Gehalt als monatlicher Nettoabzug abgezogen.
Aktuell setzt der Anwalt 200 € zusätzlich zum Nettoeinkommen für die Unterhaltsberechnung an. Wobei ich knapp 440 € selbst als Eigenanteil beisteure.
Wisst Ihr wie ich damit umgehen soll? Jeder Rat ist hilfreich.
Danke
PABLOC
Hi pabloc,
Firmenwägen bieten immer vortrefflichen Anlass für Streitigkeiten, denn wer einen solchen hat, gehört ja automatisch zu den Großverdienern.
Zunächst eine steuerliche Sache, die mit dem Unterhaltsrecht gar nichts zu tun hat: der pauschal bestimmte zu versteuernde geldwerte Vorteil muss um den Eigenanteil gemindert werden. Also angenommen der Wagen kostet 40.000, davon 1% sind 400,- wenn Du jetzt 300,- Eigenanteil leistest, verbleiben nur noch 100,- geldwerter Vorteil. Kontrolliere bitte, ob Dein AG das korrekt handhabt, nur als Hinweis zur Sicherheit, es geht aus Deinem Text nicht richtig hervor.
Der Firmenwagen wird unterhaltsrechtlich mit seinem geldwerten Vorteil angesetzt. Dafür darfst Du Nachteile, wie die Steuermehrbelastung und natürlich den Eigenanteil, abziehen. Wie das Gericht den geldwerten Vorteil bestimmt, bleibt einzig dessen Phantasie und Tageslaune überlassen. Es kann von ganz simpler Übernahme der 1%/0,002% Beträge bis hin zum Heranziehen fantastischer Werte aus der ADAC-Tabelle gehen. In dem Zusammenhang ist dann auch immer gut, wenn die Nutzungsüberlassungsvereinbarung des Arbeitgebers eine maximale private Fahrleistung vorsieht.
Wenn der Wagen Dir einen tatsächlichen Wert von 640,- bringt, wäre die Rechnung des Anwalts also korrekt. Ob dem so ist, können wir nicht beurteilen. Allerdings ist das bei einer gewissen Größenordnung schnell erreicht.
Noch eins: Gegen den Ansatz der 0,002% für den Weg zur Arbeit kannst Du natürlich die Kostenpauschale (0,30 pro tatsächlich gefahrenem Kilometer bis 30 Entfernungskilometer, darüber weniger) gegenrechnen. Es könnte eine Kontrollrechnung wert sein, ob es nicht günstiger wäre, sowohl die 0,002% als auch die Kostenpauschale unter den Tisch fallen zu lassen. Die Argumentation wäre dann, dass kein geldwerter Vorteil entsteht, weil der Weg zur Arbeit berufsbedingt ist. Im Gegenzug können natürlich auch keine Kosten geltend gemacht werden. Ob die Gegenseite sich darauf einlässt, ist eine andere Frage aber rechnen und versuchen sollte man es.
Gruss von der Insel
Hi, ich bins wieder. Das Thema lässt mir keine Ruhe, auch mein Anwalt ist ziemlich überfordert meinen Gehaltszettel zu verstehen.
Aktuell sieht dieser eher so aus (Beträge geändert).
Monatsgehalt Brutto 7.000,00 €
+ PKW-Wert gw. Vorteil 52,40 €
+ PKW-KM gw. Vorteil (2 x 34 km) 67,32 € (0,002% Regelung)
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Gesamtbrutto 7.119,72 €
- Abzgl. Sozialversicherungen 3.000,00 €
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Gesetzliches Netto 4.119,72 €
- Nettoabzug Firmenwagen 441,60 € (1,6% des relevanten Nettopreises)
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Netto 3.678,12 €
Der relevante Nettopreis berechnet sich wie folgt:
Bruttolistenpreis
./. MwSt
= Nettolistenpreis
./. Händlerrabatt
+ Nettopreis Sonderzubehör
+ Überführungs- und Zulassungskosten
= Nettorechnungspreis
./. Umweltbonus
= relevanter Nettopreis
Der monatliche Nettoabzug wird mit dem zu versteuernden geldwerten Vorteil verrechnet und vermindert so den zu versteuernden geldwerten Vorteil.
Gruß Pabloc
Hallo,
wie Inselreif schon festgestellt hat ist ein Dienstwagen mit privater Nutzung der unterhaltsrechtliche Gau. <a href="https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/pkw-firmenwagen-dienstfahrzeug.html#Wert%20der%20privaten%20Nutzung>Hier</a>" kannst Du das nachlesen.
Zunächst müsste erst einmal der tatsächliche Vorteil ausgerechnet werden. Dazu wird als erstes mit der 1%-Regel gearbeitet, dann kommt mit 0,03% pro km Entfernung zur Arbeit dazu und für weitere Privatfahrten können 0,002% des Listenpreises pro Kilometer dazu kommen.
Deshalb verstehe ich nicht, dass
PKW-KM gw. Vorteil (2 x 34 km) 67,32 € (0,002% Regelung)
angegeben sind, für mich wäre das der Arbeitsweg und damit nicht die 0,002% Regelung.
Daraus ergibt sich der steuerliche geldwerte Vorteil X. Dadurch erhöht sich Dein Steuerbrutto und daraus ergibt sich dann Dein Netto Nm.
Dein Netto wäre nun mit dem Netto ohne Dienstwagen No zu vergleichen. Die Differenz No-Nm = Y ist die Aufwendung für den Dienstwagen, die in Abzug zu bringen ist.
Es bleibt also ein Vorteil von X-Y.
Daran muss sich ein Familiengericht aber eben nicht halten.
VG Susi
Ich war neulich bei meinem Anwalt und er meinte, in jüngerer Rechtsprechung würden immer mehr Gerichte dazu
tendieren, den Steueranteil mit dem geldwerten Vorteil gleich zu setzen. Also 1 Prozent v. Bruttolistenpreis + Betrag pauschal versteuerte Kilometer Wohnung=>Arbeitsstätte + Betrag 0,002% Regelung. Also schon korrekt gesagt: Supergau.
In meinem eigenen Fall hat das allerdings den Charme, daß ich wegen eines Dienstwagens Hartz IV bekomme. Aber das bekommt man kaum in das Oberstübchen eines Familienrichters.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Moin,
da stelle ich mir immer die Frage. MUSS der Firmenwagen denn überhaupt sein?
Grüße
Moin,
da stelle ich mir immer die Frage. MUSS der Firmenwagen denn überhaupt sein?
Grüße
In meinem Fall schon. Ich könnte mir vom Selbstbehalt kein zuverlässiges Auto leisten. Außerdem darf ich im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht darauf verzichten. Er sagt ich fahre dieses Auto, oder ich muss mir einen anderen Arbeitsplatz suchen. Aber vielleicht kommt ja noch ein Gericht auf die Idee, mir so eine Auflage zu machen. Kein Problem, dann tausche ich eben meinen gesicherten Arbeitsplatz gegen einen mit Probezeit. Soll sich dann hinterher bloß keiner beschweren, wenn das in die Hose geht.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Man kann aber per Vereinbarung mit dem Arbeitgeber die Privatnutzung limitieren (km-mässig oder auf den Weg zur Arbeit) oder ganz ausschließen.
Gruss von der Insel
Man kann aber per Vereinbarung mit dem Arbeitgeber die Privatnutzung limitieren (km-mässig oder auf den Weg zur Arbeit) oder ganz ausschließen.
Gruss von der Insel
Hallo Insel,
kann er. Will er aber nicht. Er will sich nicht nach außen angreifbar machen. Könnte ja sein, daß meine Ex ihn bei den
Behörden verpfeift, weil ich mal irgendwo mit dem Auto nach Feierabend gesehen wurde.
Wir haben das lang und breit diskutiert. Was das Auto angeht, ist die Diskussion zu Ende. Im Prinzip ist das doch auch gar nicht schlimm. In den Hammer Leitlinien steht, daß man von einer Anrechnung eines Firmenwagens absehen kann. Wenn der Selbstbehalt unterschritten wird. Was ja nun zweifellos der Fall ist, sonst bekäme ich ja keine oder wenig Stütze.
Man könnte ja davon Gebrauch machen, die Leitlinien anzuwenden. Tut man aber nicht. Ist mein Arbeitgeber jetzt der Doofe oder die Richter?
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hi,
ich Frage mich halt inwieweit der Nettoabzug Firmenwagen von 441,60 € in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden kann? Ich zahle diesen Betrag Netto von meinem Gehalt für den Firmenwagen. Das ist mein Eigentanteil an diesem Fahrzeug.
Gruß
Pabloc
Hallo,
zum einen verweise ich auf debugged, der eben eine Meinung dazu wie der geldwerte Vorteil bestimmt wird, wieder gegeben hat.
Wird der geldwerte Vorteil anerkannt, dann kannst Du aber auch berufsbedingte Aufwendungen (Wegstrecke zur Arbeit hin und zurück, die ersten 30km mit 30 Cent, alle übrigen 20 Cent, berechnet für 220 Arbeitstage und auf den Monat umgelegt) geltend machen.
VG Susi
Bei der 0,002% Prozent handelt es sich um eine Individual-Versteuerung. Es werden also nur die Fahrten versteuert, die pro Monat zum Arbeitsplatz gefahren wurden (einfacher Weg zum Büro, diese kann ich mir am Jahresende vom Finanzamt über 0,30€/km zurückholen. Also hier 2x. Ich bin im Vertrieb und kann daher nicht auf den Firmenwagen verzichten.