Nebenjob nach der S...
 
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Nebenjob nach der Scheidung

 
(@splifff)
Schon was gesagt Registriert

Mein Rechtsanwalt meinte das ich einen Job den ich nach Erhalt der Scheidungsurkunde antrete nicht mit meiner dann Exfrau teilen muss. Also ich muss zahlen, zahlen, ... KU und EU. Das wird dann festgelegt im Scheidungsurteil.
Nach der Scheidung nehme ich dann einen 400 Euro Job an und sacke die ganze Kohle ein. Davon trete ich keinen Cent ab.  :thumbup:

Richtig?

.. oder falsch? :question:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2010 19:15
(@aldruper)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi splifff,
Nebenjob werden im KU mit Angerechnet.

Aldruper

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2010 19:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

in Ergänzung: Die Pflicht auf Erteilung der Einkommensauskunft kann auch vor Ablauf von zwei Jahren verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Verpflichtete (oder Berechtigte) über höheres Einkommen verfügt. Die Abänderung kann dann greifen, wenn die Differenz 10% erreicht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2010 20:48
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wenn dann die 400 Euro real, also nicht fiktiv, mehr im Geldbeutel sind, besteht u.U. die Gefahr,
dass du auch in der DDT eine Stufe nach oben rutscht und dann ist eventuell mehr KU fällig.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2010 22:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
In Ergänzung:

Beim EU hast du, zumindest theoretisch recht.

Es gab mal die Formel, dass KU zwar mit wächst aber für EU nur das eheprägende Einkommen heran gezogen wird.

Das hat der BGH aber schon wieder verwässert und nur noch unerwartete Karrieresprünge davon ausgenommen und hinzu kommt, dass die Gerichte zunehmend davon ausgehen, dass es auch für den EU bzw. das Gesamteinkommen eine Untergrenze geben muss.

Wenn sie also nicht mindestens 1.000,- bei eigener Erwerbstätigkeit bzw. 770,- € ohne, bleiben, könnte das auch noch dafür heran gezogen werden.

Es gibt für Pflichtige kaum etwas, was die nicht haben wollen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2010 23:05