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Hallo, 🙂
Ich habe einen neuen Nachnamen .Auf dem UT für kind steht noch der alte Nachname. Bedarf es einer neuen Urkunde für UT kind?
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2013 21:35
Hi,
eine Titelumschreibung ist bei Namensänderung nicht erforderlich. Es reicht eine sog. Beischreibung des neuen Namens, nachdem dieser gegenüber der ausstellenden Behörde nachgewiesen wurde.
Gruss von der Insel
Geschrieben : 11.01.2013 21:52