Nachzahlung wegen Ä...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Nachzahlung wegen Änderung DT

 
(@wusel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, nun bin ich mal wieder an der Reihe.
Der nächste Anwaltsbrief ist da.
Die letzte Sache dank eurer Unterstützung überstanden, nun gehts weiter.

Nun soll ich eine Nachzahlung von 3128,00 Euro leisten.
Grund.  Änderung der DT in 2010
                Somit wird gefordert, dass ich für  Januar 2010 bis Oktober 2013  nachzahlen  soll. (46 Monate a 68 Euro)
                Es liegt ein dynamischer Unterhalts Titel vor, der das begründen soll.

Nun meine Frage in die Runde, gibt es denn eine Festsetzung, wie lange rückwirkend gefordert werden kann?
Ich habe versucht dies schon selbst herauszufinden, konnte jedoch nichts eindeutiges finden.
Ich weiss nicht, wie ich das aufbringen sollte, klar Ratenzahlung wird angeboten, aber ich bezweifele die Richtigkeit der Forderung.
Monatlicher Zahlbetrag 100 % des Mindestbetrags.
Wenn hierzu auch noch wieder Anwaltkosten kämen, dann weiss ich s auch nicht mehr.

Vielen Dank, falls sich einer dieser Sache annehmen kann, damit ich etwas Klarheit sehen kann.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2013 20:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wusel,

ganz einfach nach dem "wenn - dann"-Prinzip kann man Deine Frage nicht beantworten. Es gibt auch Leute, die versuchen, wegen des Baukrans neben dem Hotel im Urlaub vergangenes Jahr heute noch eine Reisepreisminderung geltend zu machen. Und sei es nach dem Motto "Versuchen kann man's ja mal; vielleicht zahlen die ja".

Tatsächlich müsstest Du bei einem dynamischen UH-Titel von Dir aus die Zahlbeträge anpassen - theoretisch. Andererseits kannst Du Dichauch darauf berufen, ein juristischer Laie zu sein und nicht mit dem BGB und der Düsseldorfer Tabelle unterm Kopfkissen zu schlafen.

Üblicherweise gilt Unterhalt, der ein Jahr lang nicht (nach-)gefordert wurde, als verwirkt; die Mutter Deiner Kinder war ja vermutlich nicht gehindert, Dich zeitnah zur Nachzahlung bzw. Anpassung des Zahlungsbetrags aufzufordern. Hat sie das dokumentierbar zwischen Januar 2010 und Oktober 2013 getan? Wenn nicht, würde ich ihr an Deiner Stelle anbieten, rückwirkend 12 Monate à 68 EUR (=816 EUR) und in Zukunft den "richtigen" Betrag zu überweisen - und dazusagen "wenn Dir das nicht passt, musst Du eben klagen".

Wie es dann weitergeht, wirst Du sehen; vorhersagen kann das hier keiner.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2013 20:54
(@wusel)
Schon was gesagt Registriert

Danke sehr für deine Antwort.
Eine Forderung der KM gab es nicht.
Ja und tatsächlich schlafe ich nicht mit dem BGB unterm Kopfkissen, was es hoffentlich nicht zu beweisen gilt. ( will ja den Humor nicht verlieren)

Das beruhigt mich erst mal ein bisschen.
Meinen Unterhalt habe ich immer pünktlich bezahlt, aber wie du schon sagst, versuchen kann man es ja mal.
Man, das macht einen voll fertig.

Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2013 21:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

gehe nur nicht argumentativ in Vorleistung. Schreib den RA an und bitte um Zusendung einer Forderungsaufstellung sowie Nennung der Rechtsgrundlage seiner Forderung, insbes. die Nachforderung über den (langen) Zeitraum betreffend.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2013 00:17
(@Inselreif)

Ein bisschen offensiv muss die Vorgehensweise schon sein.

KM hat einen Titel und kann problemlos vollstrecken, auch über den langen Zeitraum hinweg.
Es ist am TO, die Einrede der Verwirkung zu erheben. Bevor das nicht aktiv geschehen ist, bleibt die KM mit ihrer Nachforderung im Recht und der TO muss ggf. auch im Fall erfolgreicher Vollstreckungsabwehr die Kosten tragen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2013 01:33
(@wusel)
Schon was gesagt Registriert

Hm,  TO , der bin dann wohl ich. Titel.......?? :question:

Ach Mensch, es ist doch alles eine Sch.......!
Ich hatte echt keine Ahnung, dass ich da mit der DT irgendwie aufpassen muss.

Meint ihr denn, dass ich versuchen sollte, die Sache ohne Ra. anzugehen? Oder ist das eher aussichtslos?
________
Edit: leere Zeilen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2013 09:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Titel: du hast ein Dokument unterschrieben mit dem du dich zur Zahlung verpflichtest oder habt ihr Unterhalt mündlich vereinbart?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2013 09:38
(@wusel)
Schon was gesagt Registriert

Ja, es liegt ein Titel vor.

Ich weiss nichts mit der Abkürzung TO anzufangen. Titelobliegender ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2013 09:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Thread opener, also Themeneröffner, also du.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2013 09:56