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Nachforderung Hälfte der Kindergartenkosten

 
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich war die letzten zwei Wochen im Urlaub und habe heute von meinem Nachbarn die Post der letzten zwei Wochen erhalten. Ein Brief kam vom Jugendamt, die KM ist dorthin um die Hälfte der Kindergartenkosten nachzufordern. Was grundsätzlich in Ordnung ist.

Jetzt komme ich zu den Besonderheiten meines Falles. Wie ich bereits geschildert hatte (siehe hier http://www.vatersein.de/Forum-topic-21814-start-msg244239.html#msg244239, haben meine Ex und ich Ende 2009 für 2010 und 2011 eine Vereinbarung über BU getroffen. Bei der Berechnung der Höhe des BU wurde ihr Einkommen um die Kinderbetreuungskosten bereinigt, das bedeutet ich habe die 53 € schon einmal bezahlt.

Nun kann ich mir gut vorstellen, dass das den Jugendamtsfuzzi nicht weiter interessiert und er dennoch auf die Bezahlung der 53 € besteht. Demgegenüber könnte ich doch die Vereinbarung anfechten und dann natürlich die gesamte Vereinbarung und nicht nur den Teil der Bereinigung.

Was denkt ihr?

Vielen Dank für die Unterstützung!

Viele herzliche Grüße

Haydar


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2011 21:07
 elwu
(@elwu)

Jetzt komme ich zu den Besonderheiten meines Falles. Wie ich bereits geschildert hatte (siehe hier http://www.vatersein.de/Forum-topic-21814-start-msg244239.html#msg244239, haben meine Ex und ich Ende 2009 für 2010 und 2011 eine Vereinbarung über BU getroffen. Bei der Berechnung der Höhe des BU wurde ihr Einkommen um die Kinderbetreuungskosten bereinigt, das bedeutet ich habe die 53 € schon einmal bezahlt.

Hallo,

wenn das in den Berechnungsgrundlagen auch so drinsteht, am besten von beiden unterschrieben, schick' eine Kopie der Vereinbarung, oder was auch immer das ist, an das JA. Mit der Bitte, dir innerhalb der nächsten beiden Wochen zu bestätigen, dass die Sache damit erledigt ist.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2011 21:53