Nachehelicher Unter...
 
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Nachehelicher Unterhalt? Wie hoch? Wie lange?

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(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kaminsky,

Es kommt wohl immer auf den Fall an - ich werd auf jeden Fall nicht Jahrelang tatenlos sein...

Damit hast Du ein wesentliches Element des Familienrechts korrekt erkannt.

[...] aber dann muß es doch möglich sein, aus den Unterhaltszahlungen raus zu kommen?!

Wie bereits geschrieben, wird es irgendwann möglich sein, aus der Nummer rauszukommen.

Die Einzelfallbetrachtungen gehen von "15jähriger Sohn, Mutter braucht nicht Vollzeit arbeiten, weil ländlicher Raum und Mami muss Junior viel fahren",
bis "3jährige kann in Ganztags-KiTa -> Mami wird Vollzeit unterstellt".

... sondern so früh wie möglich versuchen, etwas abzuändern!

Der Schuleintritt wäre sicherlich ein sinnvoller Zeitpunkt, das in Angriff zu nehmen.

Im verlinkten Urteil (<hier> das Original) ging es um eine kinderlose Ehe.
In der Tat wird dort darauf hingewiesen, dass - wenn eine Befristung nicht ausdrücklich im Vergleich erwähnt wird - eine nachträgliche Befristung auch ohne grundlegende Änderung der dem Vergleich zugrunde liegenden Verhältnisse möglich sein kann ...

Allerdings ist zu beachten, dass der im Vergleich getroffenen Regelung eine gewisse Mindestdauer zukommen muss, um dem Interesse der Parteien an einer rechtssicheren Regelung zu genügen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2014 11:51
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