Scheinbar komm ich so rüber, als möchte ich meinen SOhn nicht bei mir haben!
Stimmt. Wenigstens dann nicht wenn deine DEF was davon hat.
So kommt das hier rüber und wahrscheinlich auch bei der KM. Pure Gehässigkeit.
Von so einem Angebot zu Weihnachten träumen andere UET nicht mal mehr ... und du schlägst es aus.
Unfasslich! :puzz:
Gruss Horst
Ich hab es doch nichts ausgeschlagen!!! Es ist doch schon klar gewesen, dass ich ihn hole!!
Die hälftige Kinderbetreuung werde ich aktuell nicht umsetzen können! Ich sage ihr, dass ich unseren Sohn so oft es geht haben will und ich versuche es auch so gut es geht umzusetzen!
Und sollte es einmal nicht gehen, dass ich ihn nehmen kann, war es bisher auch kein Problem.
Es ist zwischen uns beiden so vereinbart, dass ich unseren Sohn alle 14 Tage am WE nehme und in den Ferien. Wie ich schon geschrieben habe, hol ich ihn auch an einem Wochenende, welches nicht "Meins" ist. Aber jetzt ist z.B. so, dass ich am nächsten Kindswochenende nicht da bin. Dafür haben wir ausgemacht, dass ich unser Kind im Oktober jedes Wochenende hole! Da gibts von ihrer Seite auch überhaupt keine Einwände. Wenn ich das hier aber so lese, ist mir auch klar warum!! Am Ende hat sie das Recht auf BU.
Gut, will ich das ändern, muß ich meinen SOhn öfters holen >> ich brauch andere Arbeitszeiten oder muß sicherstellen, dass jemand auf ihn aufpasst, während ich arbeite.
Obendrein muß Sie aber auch noch damit einverstanden sein, dass ich unseren Sohn öfters zu mir holen will?!
United hat mal geschrieben, ich soll mich nicht verrückt machen! Und das mach ich auch nicht! Es muß und wird alles so kommen, wie es kommen muß und die Richterin wird so entscheiden, wie es die Sachlage und das Gesetz vorgibt!
Ich denke, Du hast mit ihr noch nicht richtig abgeschlossen. Im Herzen nicht und nicht im Kopf. Wenn es so wäre, würdest über solchen Pipifax stehn. Losgelöst geht anders. Versuchs mal mit Gemütlichkeit, Tam-Tam, mit Ruhe und Gemütlichkeit. Oder wie wärs mit "Tage wie dieser" - Pfeiffer/Clooney? Flexibilität ist eine Elterntugend!
Hallo,
also vielleicht hab ich das ja falsch verstanden, aber deine Ex muss dir nicht erzaehlen bei wem sie arbeitet - das ist doch auch voellig egal.
Und, es ist in der Tat so, dass Firmen auf das "kein Urlaub in den ersten 6 Monaten" bestehen (koennen). Rechtlich ok.
Fakt ist, deine Ex hat sich an dich gewand anstatt an Tante Beate - das haette sie durchaus tun koennen und haette dann vielleicht deinen vaeterlichen Frust geerntet, im Sinne von "na ich bin doch auch noch da".
DU bist der Vater des Kindes und ganz ehrlich, auch du bist gefordert dir Gedanken zu machen um die Betreuung des gemeinsamen Kindes. Schoen, dass du hier schreibst, darueber was sein koennte und sollte, was deine Ex alles koennen sollte und muesste - und nu meldet sie sich bei dir und kriegt dann solche Antworten und Fragen. MIR waere das zu nervig, in der Zeit hab ich selbst ne Betreuung/Loesung gefunden ohne mich rechtfertigen zu muessen.
Ich glaube, dass ist wovon Biggi redet.
Meine Tochter war chronisch schwer krank als Baby und Kleinkind, wiederholt in der Klinik, nah am Tod. Ihr Dad musste arbeiten, ich hatte die Freiheit (genommen) beim Kind sein zu koennen. Aber auch ihr arbeitender Vater hat sich die Naechte um die Ohren gehauen und Loesungen gesucht und vor allem gefunden.
Vielleicht solltest du fuer dich selbst mal Naegel mit Koepfen machen. Entweder oder.
Du sagst, mit deiner Schicharbeit geht mehr Betreuung nicht. Stimmt das wirklich? Wenn ja, was dann? Was sind die Alternativen? Anderer Job? Wenn ja, dann fang an zu suchen. Wenn nein, dann musst du frueher oder spaeter sagen und eingestehen, dass deine Ex eben doch diejenige ist, die die Kinderbetreuung ueberwiegend uebernimmt zu einem nicht so kleinem Preis.
So ein Hin- und Hergeeier find ich furchtbar. Und schlimm, wenn immer gekuckt wird was der andere ET besser machen kann und soll. Fang bei dir selbst an und kuck dann bei der Ex.
Deine Ex scheint nicht in Richtung "ich bleib mit meinem Hinterteil aufm Sofa" zu gehen und ist dir doch um einiges voruas.
cheers, riviera
Hallo,
ok, ich habs verstanden. In der ganzen Diskussion ging es nicht um Weihnachten, denn das ist geklärt.
Es geht darum, dass Kaminsky meint, wenn sie ihm nicht sagt wann sie wo wieviel arbeitet, dann kann er kein Betreuungsangebot machen. Dem mag so sein. Nur glaube ich, dass Deine Ex es genauso mißverstanden hat wie wir hier!
Auch wenn es Dir schwerfällt die Details ihrer Arbeit gehen Dich nichts mehr an.
Die Frage "wie wirs machen" zielt auf einen Vorschlag deinerseits. Antwort: Weinachten haben wir schon geklärt und über das neue Jahr reden wir besser erst, wenn Du weisst wie es auf Arbeit läuft. oder im Juni habe ich Urlaub und würde ihn für 2 Wochen nehmen wollen. Passt Dir das? Oder: Wir können beide erst einmal unsere Wunschvorstellungen aufschreiben und das dann abklären.
Versuche einfach die Frage an sich zu verstehen und zu beantworten. Stell Dir doch einmal vor, Du müsstest mit Dir etwas absprechen, wie machst Du das? Wärst Du mit Deinen Antworten zufrieden? oder sind sie letzlich auf Dinge gerichtet, die Du nicht preisgeben würdest? Mit der Zeit wird das besser und einfacher.
VG Susi
Ich geb ja zu, dass ich auch nicht richtig reagiert habe. Mein Verhalten liegt wohl daran, dass ich ihr einfach kein einziges Wort mehr glaube, was sie sagt und alles hinterfrage!!
Aber ihr habt ja alle Recht!!
Wenn ich Urlaub habe und sie mir das sagt, dass der Kiga von da bis da zu ist, sollte ich sagen: Passt, ich hab eh Urlaub, ich nimm ihn! Es ging in ihrer Anfrage rein um Weihnachten. Es war vorher schon geklärt, dass ich ihn am 24.12. wahrscheinlich nachmittags hole um mit ihm Bescherung zu machen und ihn abends wieder zu Ihr bringe. Dann wäre er die Feiertage bei ihr gewesen und am 27.12. hätte ich ihn wohl zu mir geholt. Über Silverster wollte sie ihn haben. Kann sie ja auch... und wenn sie ab 2.1. wieder arbeiten muß, hol ich ihn eben wieder! Um mehr wäre es wahrscheinlich gar nicht gegangen!
Ich bin einfach selbst so aufgekratzt, weil es wegen mir diesen Anwaltsverkehr nicht geben hätte müssen. Ich hab von Anfang an Unterhalt gezahlt in voller Höhe und sie kommt mir dennoch immer mit Anwalt und Titulierung usw. Als wenn ich morgen den Zahlungsverkehr einstellen würde!
Deine Ex scheint nicht in Richtung "ich bleib mit meinem Hinterteil aufm Sofa" zu gehen .
Da war ich mir in der Vergangenheit nicht so sicher! Und bin es mir auch aktuell nicht!
...das glaub ich dir (sogar)!
Auch deine Ex hat ihre Sichtweise zu solchen Dingen und wahrscheinlich kann man letztlich, so man denn ihre Sicht kennen wuerde, euch beide verstehen.
Ich glaube, ein typischer Fall von Missverstaendnissen und fehlender Kommunikation.
Fraglich ist eben wie weit du mit Misstrauen kommst und was es eurem Kind bringt, wenn ihr nicht eine halbwegs normale Ebene findet. Ruf sie an und klaer das, so wie es sich gehoert 🙂
cheers, riviera
Moin Kaminsky,
Ich bin einfach selbst so aufgekratzt, weil es wegen mir diesen Anwaltsverkehr nicht geben hätte müssen. Ich hab von Anfang an Unterhalt gezahlt in voller Höhe und sie kommt mir dennoch immer mit Anwalt und Titulierung usw. Als wenn ich morgen den Zahlungsverkehr einstellen würde!
Wegen eines Unterhaltstitels ein Fass aufzumachen ist Unsinn. Ein solcher Titel (nenn' ihn meinetwegen "Unterhaltsvertrag") ist ein Anspruch des Kindes gegen Dich und kein Beweis für die Schlechtigkeit Deiner Ex. Du regst Dich ja auch nicht darüber auf, dass Dein Vermieter einen schriftlichen Mietvertrag will, obwohl Du doch immer pünktlich Deine Miete bezahlst. Oder Dein Arbeitgeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag gemacht hat, obwohl Du nie vorhattest, unpünktlich zur Arbeit zu kommen oder Betriebsgeheimnisse zu verraten.
Und ganz ehrlich: Ohne einen solchen Titel würden viele Unterhaltspflichtige schon mal fünfe gerade sein lassen und sagen "soll die Alte schauen, wo sie bleibt; ich muss jetzt erst mal meine Autoreparatur bezahlen" oder "diese Woche ist die Rechnung vom Reisebüro gekommen, ich habe kein Geld für Unterhalt". Soll man da jedes Mal zum Gericht dackeln müssen?
Euer Sohn ist noch ziemlich lange klein. Ihr beide (!) müsst daher in seinem Interesse Mittel und Wege finden, halbwegs respektvoll miteinander umzugehen und Euch aus dem Leben des jeweils anderen rauszuhalten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich hab ihr vorher ne SMS geschrieben, dass Sie ja nun weiß, wann ich Weihnachten Urlaub habe und dass ich ihn jederzeit holen würde. Da sie ihn aber auch in der Zeit mal haben will, muß Sie Mir eben sagen, wann das sein wird. Hab gefragt, ob das für Sie so ok wäre und bekam bis jetz zumindest keine Antwort!
@Martin: Du redest scheinbar vom KU, den hab ich ja ohne zu zögern tituilieren lassen. Den Ehegattenunterhalt bzw. BU titulieren zu lassen werde ich auf keinem Fall machen. KU ok, aber BU nicht! Davon wurde mir von meinem Anwalt und auch von den USERN hier bereits abgeraten!
Grüssle zurück!
....ein Anfang waere keine SMS zu schreiben sondern den Hoerer in die Hand zu nehmen.
Meine Erfahrung ist, dass dieser SMS Muell Unfrieden schafft oder zu endlosen Diskussionen und Missverstaendnissen fuehrt.
Ruf sie an, redet, wie man das eben so macht. Uebung macht den Meister 😉
Und sag ihr (vielleicht), sie kann dich gerne jederzeit anrufen, wenn sie was wegen eurem Kind klaeren moechte.
cheers!
btw mein Ex und ich haben vor allem als unsere Tochter noch klein war und trotz etlicher Uneinigkeiten im Sinne von Tochter so flexibel wie moeglich gehandelt. Heisst, Tochter hat eben auch mal kurzfristig den Haushalt gewechselt, zbsp wenn wir ihn unterwegs getroffen haben und sie gerne bei ihm schlafen wollte. Man kann einen big deal aus allem machen oder auch nicht. Man kann alles durchplanen oder auch nicht. It's up to you too!
Moin Kaminsky
@Martin: Du redest scheinbar vom KU, den hab ich ja ohne zu zögern tituilieren lassen. Den Ehegattenunterhalt bzw. BU titulieren zu lassen werde ich auf keinem Fall machen. KU ok, aber BU nicht! Davon wurde mir von meinem Anwalt und auch von den USERN hier bereits abgeraten!
klar rede ich von KU. Bei nachehelichem Unterhalt sind "Unterhaltstitel" eher unüblich; da gibt es üblicherweise entweder Gerichtsbeschlüsse oder Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Letzteres ist die deutlich bessere Idee, zumal sich dort auch ein Abschmelzen der Unterhaltsbeträge vereinbaren lässt. Und freu Dich, dass Deine DEF offenbar auf dem Weg in die wirtschaftliche Eigenständigkeit ist. Misstrauen wie das hier
Da war ich mir in der Vergangenheit nicht so sicher! Und bin es mir auch aktuell nicht!
solltest Du Dir mindestens bis zum Beweis des Gegenteils schenken. Was in der Vergangenheit war, hilft heute eh nicht weiter: Das habt Ihr damals gemeinsam beschlossen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Letzteres ist die deutlich bessere Idee, zumal sich dort auch ein Abschmelzen der Unterhaltsbeträge vereinbaren lässt.
Entweder versteh ich wieder etwas falsch oder die Meinungen gehen hier soweit auseinander.
Es wurde mir hier geraten, es unbedingt auf einen richterlichen Beschluß ankommen zu lassen und keine Vereinbarung zu treffen...Gründe wurde auch dazu geschrieben.
Aber wenns um Abschmelzen der Unterhaltsbeträge geht, ist es ja möglich. Vorausgesetzt, die Gegenseite läßt auf ein Abschmelzen ein.
Naja, ich finde das hier alles sehr interessant... die vielen Meinungen und ich bin auch der Letzte, der sich nicht mal rüffeln läßt. Aber im Endeffekt wirds am 20.10. entschieden... Was dann unterm Strich steht, wird man sehen. WM ist so schnell für mich nicht umsetzbar... und da wird auch meine DEF nicht mitmachen! Und alles andere wird sich irgendwie von alleine regeln!
....ein Anfang waere keine SMS zu schreiben sondern den Hoerer in die Hand zu nehmen.
Meine Erfahrung ist, dass dieser SMS Muell Unfrieden schafft oder zu endlosen Diskussionen und Missverstaendnissen fuehrt.
Das ist unterschiedlich... Manchmal klappt SMS ganz gut, manchmal telefonieren! Aber Missverständnisse gab es schon mit jeder Methode...
Moin Kaminsky,
Entweder versteh ich wieder etwas falsch oder die Meinungen gehen hier soweit auseinander.
Es wurde mir hier geraten, es unbedingt auf einen richterlichen Beschluß ankommen zu lassen und keine Vereinbarung zu treffen...
da verwechselst Du tatsächlich was: Wir raten hier nur von gerichtlichen (!) Unterhaltsvergleichen ab (weil man die kaum jemals wieder loswird) - und wir raten zu aussergerichtlichen, vernünftigen Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wir raten hier nur von gerichtlichen (!) Unterhaltsvergleichen ab (weil man die kaum jemals wieder loswird)
Moin Brille,
ist das unabhängig vom Einzelfall?
LG Thomas
und wir raten zu aussergerichtlichen, vernünftigen Scheidungsfolgenvereinbarungen.
und diese werden aber auch vor Gericht gemacht, oder werden die "unter 4 Augen" mit meiner DEF gemacht?
Moin
Eine SFV wird - wenn sie was taugen und vor allem Bestand haben soll - exakt unter 4 Augen gemacht. Wird's komplizierter, kommen RA's dazu, welche freilich daran ein wenig verdienen wollen. Geht es vor Gericht und es findet diesbezüglich eine Einigung statt, nennt man das einen gerichtlichen Vergleich. Damit verbunden sind Gerichts- und Vergleichsgebühren. Kann man sich nicht einigen, ist es ein Beschluss und kostet oftmals richtig Schotter. Obwohl ein gerichtl. Vergleich dem eigentlich nicht nachsteht.
Ich möchte damit nur sagen, daß es das beste wäre, wenn Du und Deine DEF es so unter genau 4 Augen regeln könnt (2 von ihr, 2 von Dir), daß ihr damit beide leben könnt. Mehr ist eigentlich kaum drin und sollte vor allem nicht als Zielsetzung dienen. Alles andere als eine hier erfolgreiche Klärung zw. genau euch beiden kostet mehr - und ihr beide werdet es tragen müssen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Das mit unter 4 Augen wird denk ich sehr sehr schwer werden. Denn Ich würde vorschlagen, Stufenweise weniger zu zahlen und sie würd auf vollen Betreuungsunterhalt pochen. Ihre Rechtsanwältin hat ja dann den Vorschlag gemacht, aussergerichtlich den nachehelichen Unterhalt titulieren zu lassen, worauf mein Anwalt und Ich uns nicht eingelassen haben... dann wirds wohl teuer werden, wenns das Gericht entscheiden muß. Sie sagt ja immer, dass ich die Gerichtskosten zahlen muß, (bzw. mehr zahlen muß) weil ich mehr verdiene. Mal schauen, ob sie Recht behält.
Moin
Das mit unter 4 Augen wird denk ich sehr sehr schwer werden.
Natürlich. Nur wenn Du es verstehst es zu vermitteln - und das geht sicher nicht ohne Zugeständnisse von Dir - könntet ihr auf lange Sicht sowas wie eine wirkliche Übereinkunft treffen, deren Basis ausschließlich ihr beide seit und jederzeit darüber weiter diskutieren könnt. Nicht heurte, nicht morgen, auch nicht immer liebevoll - aber die Chance zumindest besteht.
Ihre Rechtsanwältin hat ..., worauf mein Anwalt ... .
Sicherlich. Wenn zuvor genanntes möglich ist, könnt ihr euch diesen Vermittlerscheiß ersparen.
Sie sagt ja immer, dass ich die Gerichtskosten zahlen muß, (bzw. mehr zahlen muß) weil ich mehr verdiene.
Wenn sie einen prinzipiellen Anspruch hat, dann wird das so geschehen. Die Kosten vor Gericht werden gegeneinander aufgehoben (d.h. jeder trägt die eigenen Auslagen), die Gerichtskosten an sich werden entsprechend der EK aufgeteilt. Das ist üblich in Familienstreitigkeiten.
Auslagen = sämtliche Aufwendungen des beauftragten RA (sind selbst zu tragen)
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Dass die Anwaltskosten jeder selbst tragen muß, weiß ich. Wobei sie ja Beihilfe beantragt hat, die genehmigt wurde, jedoch sie dann später aufgefordert wurde, monatlich einen Betrag von über 200 € zurück zu zahlen, was ihr gar nicht gefallen hat. Ob das jetzt immer noch so ist, weiß ich nicht! Die Gerichtskosten werden laut meinem Anwalt 50/50 geteilt. Schließlich wollen wir beide geschieden werden, meinte er.
Wenns nach EK gerechnet wird, nach welchem Einkommen gehts denn dann? Brutto EK, Netto EK, bereinigtes Netto EK oder das Einkommen, was mir nach Abzug (bzw. Gutschrift bei Ihr) des Gesamt UH noch bleibt. Die Gleiche Frage stellt sich dann bei Ihr!
Und wenn ich ehrlich sein soll: Was den BU angeht, wäre mir am Liebsten, wenn da am Scheidungstermin gleich alles Hieb und Stichfest gemacht wird. Und wenn ich lebenslang BU zahlen muß, (was ich nicht glaube) weils die derzeitige Situation nicht anders hergibt, dann solls so sein! Wobei ich da nicht davon ausgehe, dass die Höhe die Gleiche sein wird, wie jetzt der TU.
Aber wer weiß, vielleicht tut sich arbeitstechnisch ja doch bei mir noch etwas, wo ich aus dem Schichtdienst rauskomm. Das wäre auf alle Fälle schon mal ne Erleichterung, wenn ich meinen Sohn öfters betreuen will.
So... jetz is es soweit! Nachdem mein Anwalt 4 Tage vorm Scheidungstermin umgefallen ist und keine Chance für eine Befristung mehr gesehen hat nachdem die Gegenanwältin nochmal paar Argrumente gebracht hat (die aber nicht neu waren) und ich bei einer Neuberechnung ca 250€ mehr zahlen hätte müssen, als aktuell... wurde das gemacht, wovon mir JEDER hier abgeraten hatte! Einen Vergleich! Die Gegenseite hat angeboten, alles so zu belassen, wie es jetzt ist (940€ / Monat) und darauf sind wir eingegangen! Mein Anwalt eierte plötzlich rum und wusste selbst nicht so richtig, was zu machen ist! Bin schon enttäuscht von ihm. Aber 4 Tage vorm Scheidungstermin den Anwalt wechseln? Bringts das? Jetzt werd ich jedenfalls nen anderen Anwalt aufsuchen und mit ihm die nächsten Schritte durchsprechen.
Aber wenigstens ist jetzt schon mal die Scheidung durch und mein Sohn wird älter. Hab auch meine Hilfe in Krankheitsfällen meines Sohnes meine Hilfe angeboten, wo es nur geht! Wurde aber nur teilweise angenommen.
Hoffe nun, dass ich in ca. 4 Jahren eine Möglichkeit habe, den Unterhalt für meine Exfrau reduzieren zu können. Immerhin sprach sie bei der Scheidung selbst davon, unseren Sohn evtl. in einen Hort geben zu wollen. Und ich werde weiterhin versuchen, meinen Sohn sooft wie möglich zu mir zu holen, und das war in letzter Zeit gar nicht so wenig...
Was mich jetzt noch interessieren würde: Nachdem das Urteil am Freitag gesprochen wurde und die Scheidung rechtskräftig ist, hab ich da noch ne Frist, in der ich Widerspruch gegen die Unterhaltsregelung einlegen kann?