Auch von mir :thumbup: an Biggi.
In einigen Punkten sprichst du mir aus der Seele, auch wenn bei mir andere Dinge noch mit reingespielt haben.
A life lived in fear is a life half lived
Guten Morgen, Krümelmonster!
Frauen brauchen ja eh kein Betreuungsunterhalt zahlen
Niemand zahlt nachehelichen Unterhalt, wenn er/sie nachweisen kann, nicht leistungsfähig zu sein.Dass der eine oder andere Schreiber in diesem Forum mit ungeeigneten Mitteln und/oder unfähigen Anwälten zu Unterhaltszahlungen herangezogen wurde, die sie nur als HartzIV-Aufstocker stemmen können, ist dazu kein Widerspruch.
Zeitliche Befristung, und geringer werdende Unterhaltshöhe wären da wichtig...
Zeitliche Befristung nach §1578b (Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit) und ein Anspruch auf Unterhalt nach §1570 BGB (Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes) schließen einander laut BGH grundsätzlich aus.
In der Realität wird "unbefristet" gern mit "lebenslänglich" verwechselt.
"Unbefristet" heißt konkret, solange sich nichts Wesentliches ändert.
Wesentlich kann für eine Abänderung des Unterhalts der Höhe nach ein höheres Einkommen des UH-Berechtigten oder dem Grunde nach eine Änderung der Betreuungssituation und des Betreuungsbedarfs des Kindes bzw. der Kinder sein.
Auch gesunde 7-Jährige benötigen eine 7/24 Betreuung durch verantwortungsbewusste Erwachsene.
Allerdings reicht (im Gegensatz zur Betreuung von Kleinkindern) eine Ansprechbarkeit in Rufweite, wenn das Kind sich ohne unmittelbare Aufsicht im Freien bewegt. Den Weg zur Schule und Spiele im Freien mit anderen Kindern können gesunde Kinder unter normalen Verhältnissen in fußläufiger Umgebung ohne ständige Aufsicht bewältigen. Kindergartenkinder können das noch nicht - entwicklungsverzögerte Kinder können das eben entsprechend später.
Gesunde 12-Jährige kann man auch mal ein paar Stunden ganz ohne Aufsicht lassen.
Da reicht ein Hausschlüssel und ein Telefon, damit die Kinder gut für sich sorgen und ggf. erwachsene Unterstützung rufen können.
Bei gesunden 17-Jährigen tendiert der Betreuungsaufwand i.d.R. gegen Null.
Bei Volljährigen, die nicht wegen gravierender gesundheitlicher Einschränkungen unter gesetzliche Betreuung gestellt werden müssen, liegt kein Betreuungsbedarf mehr vor.
Genau diese Tatsachen spiegeln sich auch in der Elternhaftung (Versicherungsrecht), im Angebot öffentlicher Kinderbetreuung und im Unterhaltsrecht wider. Kinder unter 7 darf man nicht nicht betreuen. Berufstätige Eltern müssen Menschen finden (und ggf. auch bezahlen) die während der Arbeitszeiten die Betreuung übernehmen.
Dass Ehemänner in einer traditionell arbeitsteiligen Familie die Betreuung des eigenen Nachwuchses i.d.R. als Benefit ohne Extra-Kosten im Gesamtpaket "Ehefrau ohne Außer-Haus-Beschäftigung" mitnehmen, verschleiert bei vielen die Männern die Wahrnehmung für die Rund-um-die-Uhr-Verantwortung, die man für lebendgeborene Kinder in den ersten Lebensjahren unausweichlich aufbringen muss.
(der seine behinderte Tochter auch ohne Betreuungsunterhalt groß bekommen hat)
Herzlichen Glückwunsch dazu. Ich habe mit Freude gelesen, wie prächtig die jungen Dame sich in deiner Obhut entwickelt hat.
Damit es zu dieser erfreulichen Entwicklung deiner Tochter kommen konnte, gab es grundsätzlich 3 Möglichkeiten:
- Ein Elternteil kümmert sich um das Mädchen
- Eine vertraute Person aus dem Verwandten- oder Freundeskreis kümmert sich um das Mädchen
- Bezahlte Kräfte kümmern sich um das Mädchen
Die Alternative:
- Niemand kümmert sich um das Mädchen
kommt bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen erst sehr viel später mit auf die Auswahlliste zur Gestaltung des Tagesablaufs.
Was mir als Mutter eines frühgeborenen Kindes aufgefallen ist, ist die Tatsache, dass gerade für Kinder mit einer festgestellten Behinderung zahlreiche Unterstützungs-, Therapie- und Betreuungsmöglichkeiten unentgeltlich und proaktiv seitens der Behörden und Krankenkassen angeboten werden, von denen Eltern gesunder Kinder in vielen Bundesländern nur träumen können.
Wir haben uns sehr bewusst gegen den Weg "Antrag auf Schwerbehinderung" - "integrative Kindertageseinrichtung" - "Förderschule" oder "Inklusive Schule mit Integrationshilfe" entschieden und einfach in den entsprechenden Institutionen um Zeit und Geduld für unseren Winzling geworben. Mit seinen "technischen Daten" bezüglich seiner körperlichen, kognitiven und emotionalen Entwicklung in Relation zu seiner Geburtsurkunde wäre das vermutlich ein Selbstgänger geworden.
Zugleich wäre es ein Stigma gewesen, das der Junge nie wieder los geworden wäre. Wir denken, dass es nach dem 20. Geburtstag keinen mehr interessieren wird, ob der Mann als kleines Kind mit 12 oder mit 20 Monaten laufen gelernt hat, ob er in der 1. oder in der 2. Klasse lesen und schreiben gelernt hat, ob er das Kleine 1x1 mit schon mit 7 oder erst mit 10 konnte.
Der Junge ist nicht schwerhörig, braucht keine Brille und spricht in ganzen,verständlichen Sätzen. Er geht regelmäßig zu den U-Untersuchungen und hat seit seiner Geburt noch nie den Normalbereich der Wachstumskurve erreicht - aber er entwickelt sich mit einem gewissen zeitlichen Abstand in derselben Reihenfolge wie andere Kinder. Im Gegensatz zu seiner reifegeborenen Schwester wird er vermutlich nicht ohne Wiederholungen die Schullaufbahn abschließen und möglicherweise auch nicht studieren.
Ob er einmal studieren wird, kann man jetzt aber noch nicht wissen. Das Kind ist erst 8 Jahre alt.
Und genau diese unumstößliche Tatsache, dass kein Mensch wissen wirklich kann, wie sich das eine oder andere Kind künftig entwickeln wird, war der Grund für die Abschaffung der starren Altersphasen-Regelung im Unterhaltsrecht und für die generelle Vorgabe der Einzelfallprüfung.
Lieber Kaminsky,
ich weiß nicht wie die Verhältnisse in felix bavaria an Kindergärten und Grundschulen sind.
Hier in NRW gibt es den Rechtsanspruch auf Inklusion und Teilhabe. Das bedeutet, wenn die Grundschullehrerin unseres Sohnes ein Kind zu klein, zu langsam und zu unkonzentriert findet, darf sie es nicht auf eine Förderschule schicken, sondern muss die Hinzuziehung eines Integrationshelfers beantragen.
Eine Kindergartengruppe mit 28 Kindern habe ich weder selbst als Kind erlebt (und wir waren viele, sehr viele Kinder) noch war eins meiner Kinder in einer so großen KiTa-Gruppe. Der Betreuungsschlüssel in eurem "Regelkindergarten" wäre für mich auch ein Grund gewesen, das Kind "wo auch immer aber nicht dort" betreuen zu lassen. Trotzdem rate ich deiner Noch-Ehefrau und dir, gut abzuwägen, was die Vor- und Nachteile einer integrativen Betreuung sind. In integrativen Kindergärten sind ja qua Definition sowohl gesunde, normal entwicklete Kinder als auch Kinder mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Verhaltensauffälligkeiten angemeldet.
Ich kenne mehr als eine Mutter, die nach einer Trennung geringe gesundheitliche Beschwerden zu schwerwiegenden Einschränkungen umgedeutet und so eine Verlängerung von Betreuungsunterhalt bis über den 18. Geburtstag hinaus angestrebt haben. Der 7 Jahre ältere Halbbruder väterlicherseits meiner erwachsenen Tochter (19) war so ein RV-Kind. RV heißt in unserem interen Familien-Sprachgebrauch: Seine Mutter hat seine Schwerhörigkeit als Vorwand für erhöhten Betreuungsbedarf genommen und den Jungen quasi als Renten-Versicherung genutzt.
Dabei war der Junge länger und zuverlässiger in Ganztagseinrichtungen als gesunde Kinder. Er wurde von seinem 3. bis 17. Lebensjahr mo-fr um 7:30 Uhr an der Haustür abgeholt und um 17:30 dort vom Fahrdienst für behinderte Kinder wieder abgesetzt. Im Zentrum für schwerhörige und gehörlose Kinder wurde er optimal gefördert und hat mit 17 Jahren seinen Hauptschulabschluss gemacht. Dennoch wollte die Mutter ihn nach seinem 18. Geburtstag vom Vormundschaftsgericht unter Betreuung stellen lassen, damit sie weiterhin unterhaltsberechtigt gegenüber dem Vater blieb. Im Umfeld meines mittlerweile erwachsenen Ziehsohnes war dieses Vorgehen kein Einzelfall. Der Vater hat sich dem Antrag der Mutter vor Gericht widersetzt und den jungen Erwachsenen ab Volljährigkeit in seinen Haushalt aufgenommen. Der junge Mann darf wählen, hat eine Ausbildung zum Lageristen gemacht und lebt mittlerweile mit seiner Verlobten zusammen in einer eigenen Wohnung. Das war nur möglich, weil der Vater sich den Bestrebungen der Mutter, den Sohn so hilfsbedürftig wie möglich zu halten, von frühester Kindheit an wirksam und konsequent widersetzt hat. Auch und gerade während der Umgangszeiten, aber auch später am Vormundschaftgericht. Das war kein leichter Weg, aber aus Sicht des jungen Mannes ein lohnender.
Mein geschiedener Mann sind uns zum Glück einig in der Wahrnehmung unseres Sohnes und in unserem Bestreben, ihn ohne das Stigma "Behinderung" optimal zu fördern. Unsere übereinstimmende Wahrnehmung speist sich auch daraus, dass wir von Anfang an annähernd gleich viel Zeit mit ihm verbracht haben. Falls du diese Einigkeit mit der Mutter eures Sohnes nicht herstellen kannst und sie jetzt schon mit eurem Sohn Richtung "Behinderung" unterwegs ist - dann mach dich auf eine lange, anstrengende Auseinandersetzung gefasst. Dieser Weg ist unterhaltsrechtlich für UET teuer und entwicklungspsychologisch oftmals wenig hilfreich für ein Kind mit besonderen Bedürfnissen.
Die Weichen für euren Sohn werden jetzt gestellt. Ich wünsche euch, dass ihr drei einen Weg findet, der dem Jungen so wenig wie möglich schadet. Als RV-Kind lebenslang die Rente der Mutter zu sichern, ist für kein Kind ein wünschenswertes Schicksal. Bitte sei achtsam und bleib trotz Trennung so nah wie möglich dran an dem Kleinen.
Die besten Wünsche von
Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin
Niemand zahlt nachehelichen Unterhalt, wenn er/sie nachweisen kann, nicht leistungsfähig zu sein.Dass der eine oder andere Schreiber in diesem Forum mit ungeeigneten Mitteln und/oder unfähigen Anwälten zu Unterhaltszahlungen herangezogen wurde, die sie nur als HartzIV-Aufstocker stemmen können, ist dazu kein Widerspruch.
Das ist Heuchlerei. Vielleicht lieb gemeint, aber unwahr. Es gibt viele UH-Leistende, die nur mit H4-Zugabe den ausgeurteilten UH leisten können, abseits der persönlichen Bedürftigkeit. Das als widerspruchsfrei zu sehen ist ignorant.
In der Realität wird "unbefristet" gern mit "lebenslänglich" verwechselt.
Wenn damit 5 oder 10 Jahre gemeint sind, man selber ist 40-50J alt, dann kommt es doch auf Lebensplanung bezogen dem ziemlich nah. Anschließend ist man 45-60J alt, manch einer steht in oder kurz vor der Rente. Und manchmal dauert es auch länger, bis man den UH los ist.
Auch gesunde 7-Jährige benötigen eine 7/24 Betreuung durch verantwortungsbewusste Erwachsene.
Jetzt höre ich auf (Deinen weiteren und mal wieder elend langen Beitrag zu kommentieren). Nach Deinen Worten müsste ich wahrscheinlich sehr früh verunfallt oder verstorben sein. Möchtest Du gerne weiter diskutieren, verschiebe ich gerne diesen und den darüber stehenden Beitrag ins Cafe - wo er m.E. hingehört.
Frau, krieg Dich mal wieder ein. Du hast schon deutlich besser geschrieben.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ohje, so eine Diskussion wollte ich ja gar ned damit auslösen!!
@Biggi, du schreibst, du bist deinem Ex-Mann dankbar, dass du wieder einen Job ausführen kannst, mit den du scheinbar alles miteinander vereinbaren kannst!
Du hast soweit ich das verstanden habe, 3 Kinder. Meinen RESPEKT!! Aber du bist ja wieder ein Beispiel dafür, dass es geht! Und mein Sohn hat garantiert nicht diesen Betreuungsbedarf, wie es dein Sohn hat. Und wenn mein Sohn bei mir ist, dann muß ich (meiner Meinung nach) nicht mehr für ihn da sein, als es andere Väter für ihre "Normalgeborenen" tun müssen. Klar hängt er an mir wie eine Klette, is ja auch logisch oder? Und ja, er war in den kalten Monaten häufiger Krank (meist wegen Husten) aber sind andere Kinder nicht genau so häufig krank? Grad die ersten 2 Jahre im Kiga sollen doch besonders schlimm sein! Ich sehe meinen Sohn einfach nicht so! Wenn ich hier schreiben würde, was die Gegenpartei alles aufgezählt hat, weshalb ein höherer Betreuungsbedarf besteht, könnte man fast meinen, mein Sohn wäre behindert! Das Schreiben hat mich echt wütend gemacht. Und als ich im I-Kiga zum Unterschreiben war, hat meine DEF angegeben, dass er Hyperaktiv ist! Ich sagte der dortigen Chefin dann, dass ich das nicht so sehe und sie meinte, dass sie das schon herausfinden werden! Bin ja gespannt!
Unsere Ehe ist nicht wegen unseres Frühgeborenen Sohns gescheitert... Das wäre auch passiert, wenn wir ein Normalgeborens gehabt hätten. Es gab soviele andere Gründe, wieso es nimma gepasst hat. Allein schon bei der Einstellung zur Erziehung des Kindes gingen unsere Meinungen weit auseinander und tut es auch immer noch und führt auch heute noch zu Streit!! Anfangs hab ich ja alles mitgemacht... nur wenn einem die Großeltern und Freunde ansprechen, dass man seinen 2 Jährigen Sohn wie einen 5-6 Jährigen Soldaten behandelt und man das Kind doch Kind sein lassen muß, gingen bei mir irgendwann die Alarmglocken los.
Was ich denke und meine, hat noch nie gezählt und zählt auch immer noch nicht! Sie hat immer Recht und was SIE macht ist das Richtige!
Oh man, ich würd mir ja grad gern soviel von der Seele schreiben, aber es gehört hier einfach nicht her... daher lass ich es! Vielleicht würde mich dann aber der ein oder andere verstehen, wieso ich es "satt" habe, für meine DEF ständig zahlen zu müssen! Für meinen Sohn zahl ich gerne!!
Naja - zum eigentlichen Thema zurück. Ich bin ja am Überlegen, mir eine 2. Meinung von nem anderen Anwalt zu holen... Hab in manchen Dingen bedenken, was meinen Anwalt betrifft. Kann ihn ja jetzt schlecht beschreiben, aber ich weiß, dass er sich in Sachen Familienrecht nicht mehr so weiterbildet und nicht auf dem aktuellen Stand ist. Ob das jetzt von Nachteil vor Gericht ist, weiß ich nicht! Er hat auf alle Fälle sehr viel Erfahrung (Dank seines Alters) und hat den Ruf, immer Gerecht zu sein, doch es fehle ihm der "letzte Biss". Was auch immer das bedeutet?! Eine Beratungsgespräch bei nem anderen Anwalt kostet ca. 250€. Ist es das Wert? Im Endeffekt kann mir der doch auch nix anderes sagen, oder?
Moin Kaminsky,
Ist es das Wert? Im Endeffekt kann mir der doch auch nix anderes sagen, oder?
Du hast die Meinung Deines Anwalts, Du hast die Meinung von 20 Nutzern dieses Forums und ja, wenn Du einen weiteren Menschen (egal ob Anwalt oder nicht) fragst, kriegst Du noch eine Meinung ...
... ist es das wert: Nein.
Entscheidend ist, was vor Gericht passiert und gesagt wird.
Genauer gesagt: Nur die richterliche Meinung zählt.
Gruß
United
Ok... Danke
ich hab ja ehrlichgesagt schon bissl bamml davor... Ich hab das Gefühl, dass am Scheidungstermin keine Einigung gefunden wird... bzw. dass es zum Streiten wird.
Die Emotionen kochen bei uns beiden immer sehr schnell hoch - ich muß mich wirklich zusammenreißen!
Moin
Dann ist es m.E. das beste, Du sammelst Dich, trainierst ein wenig Deine Nerven, und bist zum entsprechenden Zeitpunkt beherrscht und konzentriert - achtest auf das wirklich wesentliche. Ein Gericht will zuallererst eine Schlichtung des Zerwürfnisses behandeln, dann am liebsten einen Kompromiss unter den Parteien selbst. Wenn Du hier dann ruhig agierst und objektiv agrumentierst, hast Du i.d.R. die Hälfte gewonnen. Achte dabei auf Deinen RA, er kennt die Menschen am Gericht besser als Du.
LG oldie, und Kopf hoch.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Nur die richterliche Meinung zählt.
Moin United,
Entschuldigung. Dieser Ausspruch muss einfach korrigiert werden ...
Richter sind unabhängig in ihrer Entscheidungsfreiheit, doch sie sind dem Gesetz unterworfen.
Das schränkt ihre Meinungsfreiheit ganz erheblich ein.
Ich kenne einige Situationen, wo Richter zähneknirschend Entscheidungen verkünden müssen, die ihrer Meinung so überhaupt nicht entsprechen. Natürlich gibt es einen Entscheidungsspielraum. Doch dieser hat eine Unter- und Obergrenze. Außerhalb dieses Spielraumes liegt die Rechtsbeugung.
LG Thomas
Moin
..., doch sie sind dem Gesetz unterworfen.
Ja sicher. Vor allem in dem so eindeutigem und widerspruchsfreien Familienrecht (für mich leicht und fast schon antagonistisch von der Aussage her belegbare Stichworte wären Klassenfahrt, Zahnspange, Umgangskosten).
Meinungsfreiheit heisst auch nicht, sie können tun und lassen was sie wollen. Ein wenig Professionalität sollte man ebenso dem Stand der Richterschaft schon unterstellen. Ob man sie mag oder nicht - das hat damit nichts zu tun. Selbst eigene Erfahrung spielt nur in soweit eine Rolle, als diese in typischer Weise auf den Einzelfall gemünzt ist (i.d.R.)
Ich kenne einige Situationen, wo Richter zähneknirschend Entscheidungen verkünden müssen, die ihrer Meinung so überhaupt nicht entsprechen.
Der Fall Gustl Mollath lässt grüßen, und nicht nur der. Niemand behauptet, daß wir in einer perfekten Welt leben. Ganz sicher nicht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
Ein Gericht will zuallererst eine Schlichtung des Zerwürfnisses behandeln, dann am liebsten einen Kompromiss unter den Parteien selbst.
So ist es.
Deshalb mach Dir im Vorwege Gedanken darüber, wie ein Kompromiß aussehen könnte, dem Du zustimmen würdest.
Zum Beispiel:
Noch 1 Jahr vollen Unterhalt (gemessen an den ehelichen Verhältnissen)
Bis Schuleintritt Ausgleich 3/4-Stelle zu Vollzeitgehalt
Ab Schuleintritt Ende (da Betreuung im Nachbarort gewährleistet)
@Thomas: Aus Vereinfachungsgründen habe ich "Billigkeitsermessen" = "Richterliche Meinung" gesetzt und nein, das müssen wir nicht ausdiskutieren.
Gruß
United
Die Nachmittagsbetreuung wäre sogar im gleichen Ort wie die Schule und ihr Wohnort. Aber da dieses "Stufenmodell" jetzt mittlerweile schon öfters genannt wurde, scheint das ein häufiger Kompromiß vor Gericht zu sein.
Was wäre denn, wenn meine DEF mit Sohnemann in angenommen einem Jahr zu ihrem Freund ziehen würde (wohnt ca. 15km entfernt)?
Achja... was mir grad noch für ne Frage einfällt: Kann mir negativ angerechnet werden, dass ich zur Zeit in meinem Elternhaus wohne und keine Miete zahle? (ausser Haushaltsgeld an meine Mam) (Haus is bereits schon 10 Jahre auf mich überschrieben) Während meiner Ehe haben wir zusammen in einer Mietwohnung gewohnt...
Ja, kann man. Nämlich den sogenannten Wohnvorteil, der darin besteht, dass Du keine Miete zahlst. Würde Dir das Haus nicht gehören, dann könntest Du einen Mietvertrag mit Deinen Eltern abschliessen, so geht das aber nicht. Anrechenbar im Trennungsjahr sollte aber nur eine Miete für eine kleine Wohnung, danach wird mit Vergleichswerten gearbeitet.
Hier könnte eine Rolle spielen, dass Deine Eltern keine Miete zahlen, sollen sie auch nicht, wäre auch nur Einkommen von Dir, aber dann ergibt sich die Frage wie hoch vergleichbare Miete für Dich wäre. Ist alles etwas kompliziert.
VG Susi
Moin Kaminksy,
Ihr habt doch bereits eine TU-Berechnung durchgeführt, auf Basis derer Du zahlst.
Wurde da ein Wohnvorteil berücksichtigt ?
Gruß
United
Nein... wurde es nicht...!
Vergleichswerte? Super... Wenn ich hier im Haus zur Miete wohnen würde, dann würd ich ca. 800€ Kalt bezahlen! Wenn mir das dann angerechnet würde... dann bleibt mir real unterm Strich gar nix mehr! Dann wärs ja fast gescheiter, ich würd mir ne kleine Wohnung mieten (oder wäre kaufen besser?) und würd da einziehen...
Moin Kaminsky,
Du schreibst, das Haus sei seitens der Eltern an Dich übertragen.
Ich gehe davon aus, diese haben sich irgendwie abgesichert (Wohnrecht) ?
Wenn dem so ist, würde ich zunächst davon ausgehen, dass die Anwältin von DEF das mit angesetzt hätte (weiß DEF, dass es Dein Haus ist).
Wenn Deine Eltern nämlich die Verfügungsgewalt über das gesamte Haus haben, könnte das als freiwillige Zuwendung Dritter bei der UH-Berechnung unberücksichtigt bleiben.
Gruß
United
Ja, sie haben lebenslanges Wohnrecht und Ja, meine DEF weiß, dass es mein Haus ist!
Was heißt das, dass es unberücksichtig bleibt? Dass es nicht angerechner wird? Mein Anwalt weiß auch, dass mir das Haus gehört und meine Eltern das Wohnrecht haben... Aber dass es angerechnet werden könnte hat er noch nie erwähnt!
Und die Anwältin meiner DEF hatte es bisher noch nie mit angerechnet und es auch nicht angesprochen!
Gruß Kaminsky
Moin nochmal,
Was heißt das, dass es unberücksichtig bleibt?
Dass es bei dieser Auslegung keinen Nachteil für Dich hat (es wird kein Wohnwert angerechnet).
Mein Anwalt weiß auch, dass mir das Haus gehört und meine Eltern das Wohnrecht haben... Aber dass es angerechnet werden könnte hat er noch nie erwähnt!
Weil er (aller Voraussicht nach zu Recht) von der Nichtanrechnung ausgeht.
Wieso machst Du Dich eigentlich gerade verrückt ?
Gruß
United
United... umso näher der 20.10. kommt umso mehr mach ich mich verrückt! Ich bin verdammt nervös!! 🙁
Und ich weiß nicht wie ich das Abstellen soll... Meine Ex wird darauf aus sein, mir jeden möglichen Cent aus der Tasche zu ziehen! Du kennst sie nicht!
Mein Anwalt rät mit dringlichst davon ab und will die Gerichtsverhandlung auf uns zukommen lassen.
Moin Kaminsky,
Du machst Dich nur selbst verrückt. Lass das einfach auf Dich zukommen. Hör auf Deinen Anwalt.
Vertraust Du Deinem Anwalt, dann lass ihn das für Dich machen. Du gehst da ganz gelassen hin.
Besondes gut kommt, ständig auf die Uhr zu schauen, wann dieses leidige Sache endlich durch ist.
LG Thomas