Nachehelicher Unter...
 
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Nachehelicher Unterhalt. Scheidung im Jahr 2009 + Kind 9 Jahre alt. Hilfe! 🙂

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(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin 10028,

Dein Argument :

am liebsten würde ich ja zu einem Anwalt gehen der mich berät aber wer soll das bezahlen. Ne 1. Beratung ca. 150 - 200 EUR !

kann ich nicht ganz nachvollziehen, da Du zur Zeit - zumindest basierend auf obigem Zahlenwerk - weniger zahlst, als Du könntest/müsstest ...

400 EUR mehr auf Exens Seite würden Deine gezahlten 515 EUR auf korrektes Niveau bringen.

Den See still ruhen zu lassen und

...bis einschl. 31.12.2012 würde ich wohl eh noch zahlen, freiwillig da bis dahin meine InSo geht ....

halte ich im Rahmen einer Risikobetrachtung für die schlechteste Alternative.
Dann hast Du noch zwei weitere Jahre ihr Vertrauen in Eure „nacheheliche Solidarität“ gestärkt und es wird Dein höheres Einkommen als Verhandlungsgrundlage ins Spiel kommen (auf der Basis ist durchaus denkbar, dass über längere Zeit noch Aufstockungsunterhalt fällig wird). Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt werden sich auch nicht unbedingt verbessern ...

Was ein Richter ausurteilt, kann Dir niemand sicher sagen.
Mittlerweile halte ich in Deinem Fall die Einstellung der EU-Zahlungen und ein Sich-Verklagen-Lassen für den besseren Weg, um Ex ein bisschen mehr Eigenverantwortung zuzutrauen.
Zumindest wird sie dann eigenverantwortlich einen Anwalt aufsuchen (müssen) ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2010 12:45
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