Hallo,
dies ist mein 1. Beitrag hier und ich würde gerne mal Eure Meinung + Einschätzung hören. Wäre echt nett!!
Zur Sache:
Zusammengezogen 1996
Gemeinsames Kind gebohren am 18.11.2001
Geheiratet 26.Juli 2003
Getrennt gelebt seit dem 1.1.2006
Rechtskräftig geschieden seit 11.06.2009
Ich zahle meiner Ex seit dem Tag der Trennung (1.1.2006) monatlich Unterhalt + Kindesunterhalt. Dies hatten wir damals
so unter uns geregelt bzw. durch eine Anwältin berechnen lassen. Momentan beläuft sich der Unterhalt für BEIDE auf 835 EUR im Monat. Sie bekommt das Kindergeld + Wohngeld. Sie geht seit der Geburt von unserem Sohn nicht arbeiten. Ihre Einkünfte belaufen sich auf monatlich ca. 1150 EUR (Unterhalt+Kindesunterhalt+Kindergeld+Wohngeld)
Im Scheidungsurteil steht eben nur das Scheidungsurteil + Versorgungsausgleichregelung.
Im Urteil gibt es keinen Titel zum KU bzw. zum nachehelichen Unterhalt.
Sie bemüht sich weiterhin NICHT um einen Job. Unser Sohn geht ab dem Sommer in die 3. Klasse und wird im November 9 Jahre. Leider hat er in der Schule keinen Betreuungsplatz bekommen da er erst vor einem Jahr in die Schule gewechselt ist und die Plätze alle vergeben waren. Er steht auf der Warteliste aber ich denke das er keine Chance hat in die Ganztagsbetreuung zu rutschen weil 1. Klässler bevorzugt behandelt werden.
Nun zu meiner Frage: Wie lange muss ich Ihr noch Unterhalt zahlen? Sie bemüht sich keinen Meter um einen Job! Sie geht nicht zum Arbeitsamt, bewirbt sich nicht...immer mit der Ausrede das sie ja niemanden hätte für unseren Sohn nach der Schule. Bin ich also verdammt weiterhin Unterhalt an sie zu zahlen...wer weiß wie lange....:-(
Wenn ich ihr den Unterhalt kürzen würde und sie zur ARGE gehen würde was wäre dann ? Tritt die ARGE dann an mich heran und ich muß weiterhin Unterhalt zahlen? Habe ich irgend eine Chance den Unterhalt zu senken bzw. früher oder später ganz einzustellen ?
PS: Sie sucht sich KEINEN JOB!! Das war vor und in unserer Ehe immer ein PROBLEM. Musste sie immer dazu schon fast drängen bzw. überreden. Keine Ausbildung (abgebrochen) 🙁
Lieben Gruß
Sascha
Als erstes wäre zu unterscheiden zwischen KU und EU. Den KU musst Du eh' zahlen und Du solltest Dich auch um einen Titel kümmern (falls es den nicht gibt), den Du beim Jugentamt kostenlos bekommst, denn darauf hat Sie rechtlich Anspruch. Wobei sich die Frage stellt, ob der KU richtig berechnet wurde. Ich würde aber in jedem Falle darauf achten, diesen Titel zeitlich bis zum 18. Lebensjahr zu beschränken, auch wenn sich die JAs dort gerne anstellen.
Grundsätzlich scheint es ja nur eine außergerichtliche Einigung zu geben und auch da stellt sich die Frage, ob Sie einen Titel in der Hand hat oder nicht. Wenn nicht, könntest Du den Unterhalt sofort einstellen und sie müsste den EU einklagen. Da das Kind 9 ist, würde Sie zumindest die Erwerbsobliegenschaft treffen und Sie könnte mindestens halbtags arbeiten gehen. Wenn die Betreuung des kindes sichergestellt ist auch ganztags. Es läge im Ermessen eines Richters, in welcher Höhe ihr ein fiktives Einkommen angerechnet wird.
Ich gehe aber davon aus, dass Du eine vernünftige Einigung mit ihr wünscht und es nicht auf einen Rechtsstreit anlegst.
Wie wurde das ganze denn damals berechnet?
Als erstes wäre zu unterscheiden zwischen KU und EU. Den KU musst Du eh' zahlen und Du solltest Dich auch um einen Titel kümmern (falls es den nicht gibt), den Du beim Jugentamt kostenlos bekommst, denn darauf hat Sie rechtlich Anspruch.
Ja, ist mit klar mit KU und EU. KU muß auf jeden Fall gezahlt werden. Der wurde damals von einer Anwältin mit Einkommensnachweisen + Steuererklärung berechnet. Warum soll ich mich um einen Titel kümmern wenn SIE Anspruch darauf hat!?? Muß SIE das nicht machen und was für VOR+Nachteile entstehen mir daraus. Wozu wird der Titel benötigt !??
Wobei sich die Frage stellt, ob der KU richtig berechnet wurde. Ich würde aber in jedem Falle darauf achten, diesen Titel zeitlich bis zum 18. Lebensjahr zu beschränken, auch wenn sich die JAs dort gerne anstellen.
Also, kann ich einen Titel erwirken und versuchen diesen bis zum 18. Lebensjahr zu beschränken !?? Wird der Unterhalt für das Kind dann vom Jugendamt neu berechnet mit den jetzigen Abrechnungen !??
Grundsätzlich scheint es ja nur eine außergerichtliche Einigung zu geben und auch da stellt sich die Frage, ob Sie einen Titel in der Hand hat oder nicht. Wenn nicht, könntest Du den Unterhalt sofort einstellen und sie müsste den EU einklagen. Da das Kind 9 ist, würde Sie zumindest die Erwerbsobliegenschaft treffen und Sie könnte mindestens halbtags arbeiten gehen. Wenn die Betreuung des kindes sichergestellt ist auch ganztags. Es läge im Ermessen eines Richters, in welcher Höhe ihr ein fiktives Einkommen angerechnet wird.
NEIN!! Sie hat KEINEN Titel in der HAnd. Weder für KU noch für EU! Sie müsste / würde den Unterhalt dann einklagen denke ich denn wenn sie zur ARGE gehen würde und H4 beantragen würde würden die ihr doch sicherlich sagen: Unterhalt EINKLAGEN oder !?? Wie gesagt, Betreuung für das Kind ist leider nicht gegeben da alle Plätze in der Betreuung in der Schule voll sind! 🙁
Ich gehe aber davon aus, dass Du eine vernünftige Einigung mit ihr wünscht und es nicht auf einen Rechtsstreit anlegst.
Ja, schon im Sinne und um Sorge meines Kindes!!!
Wie wurde das ganze denn damals berechnet?
Genaue Aufstellung oder reicht Dir das es eben durch eine Anwältin berechnet worden ist !??
Gruß
Quoting in Ordnung gebracht
Hi
Ob der KU korrekt ist kannst Du hier püfen lassen, wenn Du die entsprechenden aktuellen Zahlen angibst. Ein Titel ist kein Muss. Falls jedoch die Arge mit ins Boot kommt kann er hilfreich sein. Ändern tut sich ja an Deinen Zahlen auch nichts, ob nun mit oder ohne Titel. Zudem kann er leicht erzwungen werden. Und wenn Du ihn selber ausstellen lässt, kannst Du auch ziemlich frei die bedingungen diktieren wie Befristung, Mitteilungspflichten, etc..
Viel wichtiger ist, dass Du die Zahlungen für EU und KU auf getrennten Überweisungen tätigst und klar und eindeutig auf dem Überweisungsträger benennst - sie sind Dein einziger Nachweis, z.B.: "Unterhalt für >Name< >Monat/Jahr<".
Wenn keine Titel existieren könntest Du sofort die Zahlungen einstellen. Besser ist jedoch, es anzukündigen und den EU schrittweise zu senken. Du kannst davon ausgehen, alsbald Post von der Arge oder einem RA zu bekommen. Ebenso könnten Umgangsprobleme auftauchen. Wie sieht denn der eigentlich aus?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
der Titel kann aber nur Hilfreich sein was den KU angeht oder !?? Mit EU hat der ja nichts zu tun oder !??
Was steht denn so in einem Titel drin !?? Kenne ich mich gar nicht mit aus. Muss die Ex den unterschreiben !?? Wie genau wäre er hilfreich gegenüber der Arge !??
JA!! Das mache ich seit langer Zeit 2 getrennte Überweisungen damit es ersichtlich ist und keine Probleme geben kann wieviel ich wem gezahlt habe ! 🙂
Also, aus bestimmten Gründen ist es mein Ziel den EU zum 31.12.2010 komplett einzustellen. Wie würdet ihr das angehen!?? Jetzt schon mit nem Brief ankündigen !?? Ab wann und wieviel würdet ihr dann anfangen zu senken. Der EU beläuft sich im Moment auf 535 EUR im Monat.
Wenn Sie zur Arge gehen würde und denen sagt das ich den Unterhalt kürze oder gekürzt habe läuft es doch eh auf ne Klage drauf hinaus oder !?? dort habe ich doch dann gar keine Chancen oder !??
Der Umgang ist SUPER. Sehe meinen kurzen wann ich will. Regelmäßig aber 1 mal die Woche + 1 - 2 mal schlafen an Wochenenden bei mir + in den Urlaub fahren.
Gruß
Dann stelle doch einfach mal die konkreten Zahlen hier ein, wie oldie geschrieben hat. Wichtig wäre auch, dass Du den KU ungefragt anpasst, wenn sich Änderungen ergeben (z.B. angepasst Düsseldorfer Tabelle), denn sonst könnte es Dir passieren, dass irgendwann nachgefordert wird, wenn sich die Grundlagen geändert haben.
BNezüglich der JA-urkunde hilft ein wenig googlen. 😉
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html
Viele Grüße
HAllo,
so, nun bin ich wieder mal da und stelle Euch die Zahlen zusammen ind er Hoffnung das ihr mir wieer ehlfen könnt 🙂
Also...vorab. Ich befinde mich in der privaten InSo. 🙁
Zu den Zahlen!?? Reichen die meiner letzten Gehaltsabrechnung oder die vom letzten Steuerbescheid oder was hättet ihr lieber!??
Hier mal vorab die meiner letzten Abrechnung:
2472 EUR ist der Überweisungsbetrag auf mein Konto inkl. aller Abgaben wie Steuern, pfändbarer Betrag an den TreuH, private Altersvorsorge....allerdings erst seit 3 Monaten. Vorher habe ich weniger verdient
Mein Sohn wird dieses Jahr 9 Jahre.
Ich fahre täglich 28 km zu meiner Arbeit und rechne nicht 5 % zur Bereinigung sondern eben mit den 28km * 0,30ct.
Sie bekommt das vollr Kindergeld.
Reichen diese Zalen !??
Gruß
Hallo,
ich nochmal. Sag bitte nicht das es berechnet werden muß:
2472 EUR Netto
- 308 EUR fahrten zur Arbeit (220*2 *(28*0,30)) / 12
mach 2164 EUR ..damit dann in die DDorfer Tabelle Zeile 3, 6-11 Jahre = 401 KU
Somit wären dann 1718 EUR übrig.
1000 EUR Selbsbehalt für mich.
Bedeutet das ich eigentlich 718 EUR an die Ex + 401 EUR an meinen Sohn als 1119 EUR insgesamt / Monat zahlen müsse.
das wäre die Katastrophe!
🙁
Hi
Wenn Du eine priv. Altersvorsorge betreibst (z.B. Riester, die meisten LV, Tilgung Wohneigentum), kann diese mit bis zu 4% von Deinem Brutto berücksichtigt werden. Am KU wird sich wahrscheinlich nichts ändern.
Solange Du KU und BU zahlst ist die 3. Gehaltsgruppe richtig. Fällt der BU weg, so wirst Du i.d.R. beim Kind eine Gehaltsgruppe höhergestuft, also die 4. mit 419€. Zu beachten ist jedoch, dass sowohl bei den 401€ als auch bei den 419€ noch nicht das hälftige KG von 92€ berücksichtigt wurde. Dieses wird bei der Überweisung des KU als auch später bei der Bereinigung für den BU so praktiziert. Damit ergeben sich Zahlbeträge für den KU von 309€ bzw. 327€.
Also...vorab. Ich befinde mich in der privaten InSo. 🙁
Seit wann und wodurch bedingt geschieht das? Ist es bereits "in der Ehe angelegt"? Oder sind anschliessende Ereignisse hier ausschlaggebend. Und was bedeutet dies konkret für Dich. Ehebedingte Schulden können oftmals in vollem Umfang berücksichtigt werden, sowohl beim BU/EU als auch beim KU.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Sunny,
inkl. aller Abgaben wie Steuern, pfändbarer Betrag an den TreuH, private Altersvorsorge....
Wenn Du Altervorsorge und Schulden (und evtl. Sonderzahlungen) bereits bei der Einkommensbereinigung berücksichtigt hast – so hatte ich Deine Zahl verstanden - und wir die verkomplizierende Einbeziehung eines Steuervorteils aus Realsplitting vorerst außer Acht lassen, gilt (ergänzend zu Oldie):
Was Du hier als Katastrophe bezeichnest, kann der worst case sein ...
Bei den verbliebenen 1.855 EUR (bei KU 309 EUR) wären 3/7 (bei Berücksichtigung Erwerbstätigen-Bonus, hier rechnen die OLGs aber tlw. unterschiedlich) an Ex abzuführen -> 795 EUR.
309 + 795 = 1.104 EUR
Was Dir blühen könnte, sieht also zunächst ca. 270 EUR schlechter aus als das, was Du bis dato zahlst.
Allerdings kriegst Du Deine Ex wohl nie in Lohn und Brot, wenn Du so weiter machst.
D.h. hier gilt es, sorgfältig Risiken und Nebenwirkungen abzuwägen ...
Kehre in Dich, mach ihr ein Angebot und sichere dieses bei Einverständnis rechtlich ab.
Sollte keine Einigung hinsichtlich Dauer und Höhe zu Stande kommen, stellst Du die Zahlungen ein und lässt Dich verklagen ...
Bei einem 9-jährigen Kind wird bei normaler Entwicklung kaum ein Richter eine Erwerbsobliegenheit der Ex negieren, d.h. bei fortwirkender Arbeitsverweigerung, wird ggf. ein fiktives Einkommen auf ihrer Seite zugrunde gelegt.
Eine Zeit lang wirst Du auch bei Entscheidung vor Gericht vermutlich noch zahlen müssen, wahrscheinlich auch mehr als derzeit, aber hinsichtlich der Dauer kannst Du eine Perspektive gewinnen ... hierbei spielen ehebedingte Nachteile die entscheidene Rolle (d.h. wie stünde Deine Ex dar, wenn sie mit Dir kein Kind bekommen hätte und ihr nicht geheiratet hättet).
Aufgrund fehlender hellseherischer Fähigkeiten kann Dir aber niemand sagen, wie letzten Endes Recht gesprochen wird.
Besten Gruß
United
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten. Nun weuss ich gar nicht mehr was ich machen soll.
Was haltet ihr davon wenn ich ein Schreiben aufsetze in dem ich bekannt gebe das ich mehr Unterhalt zahlen werde weil sich mein Einkommen geändert hat(wobei sie mir sagte das wenn ich mehr zahle ihr das Wohngeld gekürzt/gestrichen wird) und das zeitlich bis zum 31.12 2012 begrenze?
Geht das so und /wird sowas dann irgendwann anerkannt wenn ich das z.B. von ihr unterschreiben lasse !??
Oder hilft hier nur ein Anwalt / Notar!?? Titel!??
Ich bin 2012 mit der InSo durch (ja, waren Schulden aus ehe / gemeinsame Schulden) und dann hätte ich soooo gerne mein Geld für mich (ausgenommen KU NATÜRLICH!!!)
Sie kümmert sich u´m GAR NIX!!! Nicht um nen Job, nicht um nen Betreuungsplatz für unseren Sohn...gar nix. Höre immer nur das sie kaum ne Rechnung bezahlen kann...usw! 🙁
MfG + danke nochmals!
Also wenn es tatsächlich keinen Titel oder ausdrückliches Urteil über EU gibt und eure Vereinbarung auch nichts hergibt, kannst du die Zahlung einfach einstellen.
Im Prinzip sogar ohne Ankündigung. Der Fairness halber, würde ich aber schon einen gewissen Vorlauf, vieleicht 3 Monate oder bis zum Jahresende einräumen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also wenn es tatsächlich keinen Titel oder ausdrückliches Urteil über EU gibt und eure Vereinbarung auch nichts hergibt, kannst du die Zahlung einfach einstellen.
Im Prinzip sogar ohne Ankündigung. Der Fairness halber, würde ich aber schon einen gewissen Vorlauf, vieleicht 3 Monate oder bis zum Jahresende einräumen.
Gruss Beppo
Hi Beppo,
und dann, geht sie zur ARGE..und die sagen dann sie soll mich auf Unterhalt verklagen !?? das wird sie dann auch machen müssen da sie ja keinen Job hat und ohne Kohle ja nicht leben kann und unser Kind versorgen kann.
Was ist wenn sie nicht klagn würde !?? Geht das so einfach oder wird sie von der Arge dann dazu verdonnert !??
Moin Sunny,
bei Leistungen der Arge befinde ich mich auf ziemlich unbekanntem (und das bedaure ich nicht ...) Terrain.
Nach meinem Verständnis wird die Arge sie in der Tat zur Ausschöpfung sämtlicher möglicher Einkunftsquellen (und dazu gehörst Du) auffordern und sie wird dieses entsprechend belegen müssen, bevor Leistungen gewährt werden.
Meine Sicht hierzu (zu der mich andere Ansichten interessieren):
Szenario 1:
Du stellst analog Beppo´s Vorschlag die Unterhaltszahlungen in Kürze ein, sie geht zur Arge und erfolglos wieder nach Hause, um Dich zu verklagen. Dann wird ein Richter Dich vermutlich (evtl. unter Anrechnung eines fiktiven Einkommens auf ihrer Seite) zu Unterhaltszahlungen (schlimmstenfalls s.o., Dauer/Höhe abhängig von ehebedingten Nachteilen, z.B. Erziehung) verdonnern.
Dabei kann Dein Einkommensmehr nach beendeter Insolvenz ggf. auch die Zahlungen absehbar erhöhen, Du kriegst aber eine echte Regelung.
Szenario 2:
Du schlägst ihr eine sittenfeste notarielle Vereinbarung vor, in der Du Dich bis zum Zeitpunkt x zu Unterhaltszahlung y verpflichtest, Ex aber gleichzeitig nahe legst, zügig eine Arbeit aufzunehmen.
Geht sie dann nach Zeitpunkt x zur Arge und legt die Vereinbarung vor, wird man ihr ebenso eine Arbeit nahe legen. Klagt sie dann, hat sie deutlich schlechtere Karten.
Ein interessantes Urteil zu Scheidungsfolgevereinbarung und Arbeitslosigkeit findest Du hier (allerdings eine kinderlose Ehe und Klage seitens Unterhaltspflichtigem).
Szenario 3:
Du machst weiter genauso viel wie bisher und Ex genauso wenig ...
Meine Präferenz:
Du schnackst mit Ex über Szenario 2 und wenn da absehbar nix rauskommt, entscheidest Du Dich für 1.
Besten Gruß
United
Hallo,
am liebsten würde ich ja zu einem Anwalt gehen der mich berät aber wer soll das bezahlen. Ne 1. Beratung ca. 150 - 200 EUR !
Oh mann.....
Und wenn sie sich auf Senario 2 einlassen sollte und ich ab dem 01.01.2013 keinen Unterhalt mehr an sie zahlen würde wenn wir das schriftlich regeln auch notariell....kostet das 1. Geld beim Notar und wer weiss ob das überhaupt zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht Bestand hat!??
mmmmhhh....sorry das ich Euch so nerve. Wie gesagt...bis einschl. 31.12.2012 würde ich wohl eh noch zahlen, freiwillig da bis dahin meine InSo geht und ob ich nun an den TH mehr abführe oder ihr Unterhalt zahle....das ist mir dann schon lieber so immer an meinen Sohn eben gedacht!
Lieben Gruß an Euch !
Hallo,
dies ist mein 1. Beitrag hier und ich würde gerne mal Eure Meinung + Einschätzung hören. Wäre echt nett!!
Das ist wohl ein glatte Lüge. Da du weder dein PW des alten nicks verloren hast, ich auch sonst keinen Grund erkenne plötzlich unter neuen Nick nachzufragen, würde mich schon mal interessieren, warum man nicht ehrlich unter dem alten nick nachfragen kann und die "Geschichte" so weiterschreibt?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Halo,
JA!! DU HAST RECHT!!
Würde mich so gerne offiziell bei EUCH entschuldigen für meine Täuschung mit dem anderen BEnutzer!
Habe ANGST gehabt das diese nicht angenommen wird.
Ich möchte es TROTZDEM TUN!
Ich bitte ALLE um ENTSCHULDIGUNG weil ich mich hier mit einem anderen Nick angemeldet habe. Ich wusste nicht mehr weiter und habe gehofft das ihr ir hier helfen könnt.
Ist alles zu viel im Moment für mich
BITTE UM ENTSCHULDIGUNG!!!!
MfG
He,
wir helfen ja gerne. Das hätte nwir aber auch unter deinem alten nick getan 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
okay....also...darf ich weiter belästigen !??
Mein Sohn hat wohl sehr gute Chancen doch noch in die Ganztagsbetreuung zu rutschen ab nächster Woche!
1.Angenommen meine Ex findet einen Job auf 400 EUR BAsis oder sogar eine Teilzeitbeschäftigung. Würde sich da bei mir am Unterhalt was ändern / ändern können den ich noch an sie zahle. Momentan 515 EUR im Monat.
2. Angenommen sie arbeitet dort dann mehrere Monate und wird im schlimmsten Fall wieder gekündigt oder sie selbst kündigt. Werde ich dann wieder zur Kasse gebeten !??
Gruß
Hallo,
schade...habe ich es mir doch mit Euch verscherzt!??
🙁