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Nachehelicher Unterhalt in der Höhe?

 
(@knecht)
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Hallo,

ich habe das Problem, das ich nicht ganz glauben kann, nachehelichen Unterhalt in der Höhe von 1.063,79 Euro bezahlen zu müssen! Das Gericht hat die letzten 12 Monate vor meinem Scheidungsantrag die Lohnnachweise verlangt und gesehen das ich im Schnitt 2.385 Euro verdient habe. Hier wurden Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit eingerechnet. Sogar die Überstunden, die ich natürlich nur gemacht habe das es meiner damaligen Frau, meiner Tochter und mir gut geht! Mittlerweile habe ich wieder die Supersteuerklasse 1. Auf meiner jetzigen Lohnsteuerkarte ist aber der Freibetrag eingetragen (Anlage U).
1. Warum sind die Überstunden mitberechnet worden. (Ich kann mittlerweile keine mehr machen, weil es der Firma in der ich arbeite nicht mehr so gut geht)
2. Ich verdiene jetzt nur noch zwischen 1.700 und 1.800 Euro
3. Schulden aus damaliger Ehezeit muß auch nur ich begleichen (200 Euro im Monat), obwohl die meiner Ex-Frau auch angerechnet wurden !?!
3. Ich muß 299 Euro (laut DT) Kindesunterhalt für meine 3 1/2 jährige Tochter zahlen. Ein Betrag der mich aber in keinster Weise stört. (Bitte nicht falsch verstehen)
Alles zusammen sind dann 1.362,79 Euro. Was ist mit meinem Selbsterhalt. Ich wohne wieder bei meinen Eltern. Mußte mein Auto verkaufen, habe alle Versicherungen kündigen müssen, obwohl bei meiner LV meine Tochter abgesichert gewesen wäre. Mein Anwalt teilte mir mit das die Gegenpartei eigentlich noch mehr rausholen wollte. Bei der Berechnung sind das Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit berechnet worden und deshalb ist der Selbstbehalt schon richtig, meinte er. Das glaube ich aber nicht! Die setzen da tausend Rechnungen auf und verlangen ewig viel Unterlagen, und der der sich dann am Schluß nicht auskennt, bin ich. Mein Anwalt sagt nur das es alles stimmt, hätte aber noch schlimmer ausfallen können.
Was ich aber noch vergessen habe ist das ich PKH in Höhe von montl. 65 Euro auch noch zahlen muß!

Kann mir hier jemand weiterhelfen, denn ich bin mit meinen Nerven am Ende. Möchte Euch nicht noch erzählen was alles in dem Trennungsjahr passiert ist, denn das ist noch fast viel schlimmer!!!

Danke um jede erdenkliche Antwort javascript:insertAtCaret(':knockout:','')
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Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2004 01:37
(@Melly)

Hallo Knecht,

man muß so ein Urteil vom Gericht nicht hinnehmen, Du kannst dagegen angehen und bis zum OLG wandern.
Was sinnvoll wäre, da viele Posten nicht berücksichtigt worden sind.
Wenn Du die Schulden alleine zahlst, dann werden die natürlich berücksichtigt.
Ich habe leider das Gefühl, daß der Anwalt nicht sonderlich Biss hat, sondern schlicht schluckt, was die Gegenpartei schreibt und der Richter sagt.
Es muß die neue Lohnsteuerklasse berücksichtigt werden, alles andere ist witzlos.
Versuch mal nen neuen Anwalt ausfindig zu machen, der die Sache neu aufrollt und gegen diese Wahnsinnszahlungen angeht.

Viel Erfolg!
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2004 12:23