Hallo alle miteinander,,,
Eine Frage an alle die es Wissen !!
Stehe kurz vor einer Klage auf Nachehelichen Unterhalt,,,Details lass ich jetzt mal weg sprenkt den Rahmen.
Frage ist nur wenn mir dieses Urteil beim Amtsgericht nicht gefällt,kann ich zum OLG gehen ??
Gibt es bestimmte Auflagen die erfüllt sein müssen ??
hi, scinner,
ich denke mal, dass du wie bei jedem anderen urteil aus der sog. ersten instanz auch, zum olg in die berufung gehen kannst. dort besteht allerdings, soweit ich weiss 'anwaltszwang' (sofern du noch keinen hast) - und nicht alle RAs sind olg-zugelassen!!
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
In Ergänzung zu Ulli: Seit Ende der 90er darf jeder RA mit 5 (?) Jahren anwaltlicher Tätigkeit vor dem OLG vertreten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
...ja, deep, sofern er denn dann (nach den 5 jahren) seine olg-zulassung beantragt und erhalten hat (so sagt jedenfalls mein RA). es wäre kein 'automatismus' ...
wichtiger ist sicherlich, dass es olg's gibt, die haben eine liste der zugelassenen RAs ins internet gestellt, so dass ich gleich erkenne, ob meine 'wahl' auch für's olg gut ist ....
gruss
ulli
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(fritz grasshoff)
