Hallo zusammen wie Ihr seht bin ich neu hier und hab da mal ein paar fragen...
Ich habe 1993 geheiratet und aus dieser ehh ist 1996 ein kind entstanden, so dann hab ich mich 1999 von ihr getrennt und bin seit 2001 geschieden
Zwischenzeitlich hatte sie eine neue beziehung aus der auch ein kind entstanden ist währznd dieser zeit brauchte ich keinen unterhalt für sie bezahlen ( sie hat freiwillig darauf verzichtet ) in 2005 hat er sich on ihr getrennt und sie forderte´wieder ehgattenunterhalt es kam zu einer gerichtsverhandlung in der ein vergleich geschlossen wurde und ich wieder dazu verdonnert wurde für sie zu zahlen . nun hat sich ja mit dem neuen unterhaltsgetz einiges geändert und ich würde mal ganz gerne wissen wie gut die chancen stehen eine abänderungsklage ein zu reichen . Meine leibliche tovhter ist ja jetzt schon 12 jahre alt und sie könnte ja rein theoretisch wieder eine vollzeit tätigkeit nachgehen oder ??? in ihrem in unserer Ehe ausgeübtem beruf als zahnartzhelferin (Sie bezieht Hartz4) desweiteren bin wieder verheiratet habe aber mit meiner neuen frau keine gemeisamen kinder nur 2 stiefkinder....
Gruß
Holgi
Moin,
Vergleich ist schon mal schlecht und es wäre wichtig zu wissen, was die Vergleichsgrundlagen waren. Denn nur wenn diese sich geändert haben, wäre eine Äbänderung von Erfolg. Nur die rechtliche Änderung sehe ich nicht als alleinigen Grund.
Aus welchem Grunde ist der Vater des weiteren Kindes aus dem Rennen? Oder teilt ihr euch das Leid brüderlich?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Der andere wollte auch nicht mehr so wirklich mit ihr zusammen leben ...
kann ich gar nicht verstehen ;( ;(
Die Details des vergleiches habe ich jetzt nicht so wiklich im kopf muss ich zu hause mal nachsehen ..
aber zum zeitpunkt des vergleiches habe ich wesentlich weniger verdient als jetzt sind so ca 30% mehr........
Moin nochmal,
30% geringeres Einkommen können ein Grund sein für eine Abänderungsklage. Um dies abschließnd beurteilen zu könne, wäre es nach wie vor wichtig, die Vergleichsgrundlagen zu kennen. Also Klärung in den Abendstunden 🙂
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Öhm deep,
30% geringeres Einkommen können ein Grund sein für eine Abänderungsklage
Jepp, aber:
aber zum zeitpunkt des vergleiches habe ich wesentlich weniger verdient als jetzt sind so ca 30% mehr........
Von daher würde ich da eher drauf eingehen das gemeinsame Kind ja alt genug für eine mindestens Halbzeitstelle der KM.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
*urks* wer lesen kann, ist klar im Vorteil :knockout:
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
aber zum zeitpunkt des vergleiches habe ich wesentlich weniger verdient als jetzt sind so ca 30% mehr........
Tina hat ja schon drauf hingewiesen ... aber ich möchte auch noch mal ... :redhead:
Im ürbigen eine interessante Konstellation dahingehend, dass der KV des jüngeren Kindes evtl. nun Unterhaltspflichtig sein könnte, da die Beschränkung von drei Jahren gekippt wurde. Vermutlich würde es darauf hinauslaufen, dass Ihr euch den Unterhalt teilt.
ABER, dass Risiko ist groß, dass vielleicht eine Minderung gesehen wird, aber durch das Höhere Einkommen der gleiche Zahlbetrag herauskommt. ODER, das mehr gezahlt werden muss.
Deine Stiefkinder spielen bei der Berechnung keine Rolle.
Gruß
Kasper
*ich lass es trotzdem drin*
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
natürlich verdiene ich jetzt auch mehr da ich jetzt in steuerklasse III bin. darf meine ex davon überhaupt profitieren????
Eindeutige Antwort: Nein!
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
und dann wäre da noch die sache das ich jetzt wesentlich mehr verdiene als noch in unserer gemeinsamen ehe nenn mal ein paar zahlen in der ehe ca 5100 dm brutto und jetzt 3600 € brutto macht über den daumen über 1000 € aus wie sieht es damit aus ???
Von der günstigeren Steuerklasse profitiert nur das Kind, nicht aber deine Ex.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
also wird mein gehalt dann in SK 1 berechnet für den EU
Richtig
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen