Moin,
ich habe Fragen bezüglich nachehelichem Unterhalt!
4 Jahre gestrennt, Scheidung noch immer nicht durch
Kinder 6 und 11 Jahre alt leben mit der KM und der Oma gemeinsam in einem Haus.
Ehevetrag existiert, der leider vorm OLG als Sittenwidrig abgetan.
KM kommt jetzt, möchte nachehelichen Unterhalt, arbeitet zurzeit Zeit 30 Stunden, weil Sie der Meinung ist,
eine Vollbeschäftigung kann Sie nicht eingehen.
KM verdient ca. 1150€ dazu kommt, sie wohnt Mietfrei im Haus.
Ich verdiene ca. 3000 € zahle das Haus wo wir leider im Zugewinn noch beide im Grundbuch stehen ab.
zzgl. Unterhalt der Kinder von 650 Euro zzgl 330Euro Fahrtkosten für die Umgänge.
Jetzt habe ich erfahren nach dem der Vater verstorben ist, dass es zu einem Erbe gekommen ist!! KM hat dann mal schnell ein neues Auto gekauft im Wert von 22000 Euro.
Kann das Erbe angerechnet werden, im nachehelichen Unterhalt?
Wie ist es mit dem Wohnvorteil, sie trägt keine Kosten im Haus der Mutter!
Wie lange muss ich Unterhalt zahlen, obwohl ein Ehevertrag existiert, der Sittenwidrig sein soll! ( Nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen)
Gruß Tim
Moin timtom,
das ist aus der Ferne schwierig zu beurteilen; vor allem die Gründe für die Sittenwidrigkeit Eures Ehevertrages. Aber wenn bereits das OLG das so sieht, wird wenig daran zu rütteln sein; dann hat einfach der Anwalt gepennt, der diesen Ehevertrag damals aufgesetzt hat. Oder falls es den nicht gab: Derjenige, der geglaubt hat, man könne sowas auch ohne Anwalt aufsetzen.
Nachehelicher Unterhalt bildet einfach die Einkommensdifferenz Eurer Ehe ab - abzüglich gewisser DInge wie KU, berufsbedingte Aufwendungen etc. Auch Deine Zahlungen für das gemeinsame Haus werden sicher eine Rolle spielen, solange sie noch geleistet werden; das Erbe Deiner DEF dagegen eher nicht - was ja auch logisch ist: Das Erbe hat ja nichts mit Eurer Ehe zu tun, und wenn Du zwischenzeitlich was geerbt hättest, würdest Du es auch nicht mit Deiner DEF teilen wollen.
Ihr solltet schauen, dass Ihr das Haus-Thema baldmöglichst löst: Entweder durch einen Verkauf an Dritte oder dadurch, dass einer den anderen ausbezahlt. Geschieden sein und ein gemeinsames Haus haben, in dem auch noch eine der Parteien weiter wohnt ist keine wirklich gute Idee. Als Haupt-Betreuungsperson von zwei Kindern noch einen Job mit 1.150 EUR netto zu machen wird in der Mehrzahl der Fälle als ausreichend angesehen; andere Mütter in derselben Situation können höchstens auf 400 EUR-Basis oder gar nicht arbeiten, weil Thorben-Henrik jeden zweiten Nachmittag zum Ballett muss.
Wie viel und wie lange Du am Ende Unterhalt bezahlen musst, sagt Dir der Richter im Scheidungsverfahren. Relativ sicher ist: Je länger das Verfahren dauert, desto länger ist auch Deine UH-Pflicht. Insofern wäre es eine weitere gute Idee, das Verfahren jetzt mal ordentlich zu beschleunigen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin timtom,
das ist aus der Ferne schwierig zu beurteilen; vor allem die Gründe für die Sittenwidrigkeit Eures Ehevertrages. Aber wenn bereits das OLG das so sieht, wird wenig daran zu rütteln sein; dann hat einfach der Anwalt gepennt, der diesen Ehevertrag damals aufgesetzt hat. Oder falls es den nicht gab: Derjenige, der geglaubt hat, man könne sowas auch ohne Anwalt aufsetzen.
Der Ehevertrag ist damals von einem Notar geschlossen, das OLG nicht in meinem Fall hat Stellung darüber bezogen. http://www.sueddeutsche.de/politik/karlsruhe-bundesrichter-verurteilen-sittenwidrige-ehevertraege-1.887832
Gruß
**Edit: Quoting korrigiert
Moin timtom,
ein Notar beurkundet nur, was die "Kunden" beurkundet haben möchten. Ob es einer vertieften juristischen Prüfung standhalten würde, muss ihn nicht interessieren. Auch der von Dir verlinkte Artikel besagt:
Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) setzt dem völligen Ausschluss von Unterhaltszahlungen und Altersvorsorge enge Grenzen.
Wenn das bei Euch so war und Deine Ex - nicht zuletzt wegen der Kinderbetreuung - nur etwa 30 Prozent Deines Nettoverdienstes und eine entsprechend niedrigere Altersvorsorge hat, ist das tatsächlich ein ehelicher Nachteil und eine einseitige Benachteiligung, die bei einer Scheidung leicht wieder kassiert wird.
Ein Beweis, dass Eheverträge für'nArsch sind, ist das Urteil sicher nicht. Nur dafür, das sie nur dann sinnvoll sind, wenn zwischen den Eheleuten in etwa wirtschaftlicher Gleichstand herrscht und auch die eheliche Aufgabenverteilung halbwegs paritätisch erfolgt(e).
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
einen wirtschaftlichen Gleichstand, sehe ich in meinem Fall in den nächsten Jahren nicht.
Stellt sich die Überlegung, die Sinnigkeit den ausgeschlossenen Versorgungsausgleich, nachehelichen Unterhalt anzustreben.
Welche Frage noch im Raum steht, ich habe nach Info das KM in der Trennungsphase wieder arbeitet, den Trennungsunterhalt eingestellt.
Die RA macht aus diesem Zeitraum, den Treunnungsunterhalt geltend, obwohl der nicht ausgeurteilt vor dem FamG wurde.
Meine Frage kann es passieren, dass ich für den Zeitraum noch Trennungsunterhalt nachträglich zahlen muss, oder findet eine Verjährung statt? ( 2 Jahre)
Gruß Tim
Moin timtom,
Meine Frage kann es passieren, dass ich für den Zeitraum noch Trennungsunterhalt nachträglich zahlen muss, oder findet eine Verjährung statt? ( 2 Jahre)
Das hängt erst einmal davon ab, ob der TU überhaupt in der Vergangenheit geltend gemacht wurde, z. B. durch eine Aufforderung zur Einkommensauskunft (§1613 BGB). Sollte dies der Fall sein, verjährt der Unterhaltsanspruch nach 3 Jahren, wenn anschließend nicht versucht wurde, diesen einzutreiben. Unter Umständer können Unterhaltsrückstände, die länger als ein Jahr zurückliegen, auch verwirkt sein, wenn du darauf vertrauen konntest, für diese nicht mehr in Anspruch genommen zu werden.
Gruß
Brainstormer
Moin timtom,
man kann Deine Frage wirklich nicht pauschal beantworten; gerade weil ein sittenwidriger Ehevertrag im Raum steht. Diesen könnte Deine Ex zum Anlass für eine Argumentation nehmen, die sinngemäss heisst "ich dachte, durch diesen Ehevertrag ist mir dieser Weg verbaut." Und dann ist Polen für - ggf. auch rückwirkende - TU-Forderungen offen.
Die Annahme "was ich denke, dass ein Richter nicht darf, das macht der auch nicht" greift jedenfalls oft genug ins Leere; da kommt dann ggf. ein Satz wie "was in meinem Gerichtssaal gilt, bestimme immer noch ich selbst". Ich habe gerade selbst so einen Fall mit einem Mietpreller, dem erst nach seinem Auszug und Zustellung eines Mahnbescheides über noch ausstehende Mieten "einfiel", dass die Wohnung ja Mängel gehabt habe und er jetzt eine Mietminderung für zwei Jahre geltend machen wolle. Rein juristisch müsste man sagen "keine Mängelanzeige - keine Mietminderung, basta". De facto hatte ich wegen dem Spast drei Gerichtstermine samt Zeugeneinvernahmen; im Moment läuft gerade das Berufungsverfahren. Bis zu dessen Abschluss darf ich den vorhandenen Titel nicht einmal einem Gerichtsvollzieher zum Pfänden geben. Und danach wird er vermutlich wieder ankommen und mir einen "Deal" über 3.000 statt 6.000 EUR anbieten.
Nein, Familienrecht ist nicht das einzige Rechtsgebiet, in dem es drollig zugeht und immer wieder die falschen Leute zu Opfern erklärt werden...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin timtom,
Kann das Erbe angerechnet werden, im nachehelichen Unterhalt?
Das Erbe nicht, Erträge aus dem Erbe hingegen schon.
Wie ist es mit dem Wohnvorteil, sie trägt keine Kosten im Haus der Mutter!
Wenn sie mietfrei im Haus der Mutter lebt, ist das eine freiwillige Zuwendung Dritter und somit kein Einkommen.
Ich verdiene ca. 3000 € zahle das Haus wo wir leider im Zugewinn noch beide im Grundbuch stehen ab.
Wer wohnt im Haus ? Wenn Du, dann wäre Dir ein Wohnvorteil anzurechnen. Ggf. könnte es auch auf eine an DEF zu zahlende Nutzungsentschädigung hinauslaufen.
4 Jahre gestrennt, Scheidung noch immer nicht durch
Kinder 6 und 11 Jahre alt leben mit der KM und der Oma gemeinsam in einem Haus.
Entscheidender als die Dauer der Trennung ist hinsichtlich der Aufrechterhaltung des "eheangemessenen" Standards (in Form von Unterhalt) eher die Dauer der Ehe.
Selbst wenn ein Richter eine Erwerbsobliegenheit für Vollzeitarbeit sähe, kommt aufgrund Eures EK-Gefälles noch ein Unterhaltsanspruch in Frage.
In der Rechtsprechung findet sich häufig - so eine Befristung nach Billigkeitsabwägung in Frage kommt - ein Drittel der Ehedauer wieder.
Besten Gruß
United
Moin timtom,
Das Erbe nicht, Erträge aus dem Erbe hingegen schon.
Würde bedeuten wenn es zu einer Auszahlungen gekommen ist, wie zum Bsp. einer Lebensversicherung, könnte das in Berechnung
mit aufgenommen werden?
Ich habe noch eine Frage, bezüglich des Ehevetrages mit dem Auschluss des nachehelichen Unterhalts!
KM muss im Zugewinn noch ausgezahlt werden, Anteil aus dem Haus, kann dieser Betrag gegengerechnet werden bezüglich der Hilfebedürftigkeit
bedingt das über ihr geringes Einkommen?
Gruß Tim
Edit: Zitat formatiert. Bitte nicht das das Zitat abschliessende /quote in eckigen Klammern vergessen bzw. versehentlich löschen. Gruss oldie
Hallo Tim,
lies dich http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/DT4.htm mal ein. Da dürften sich eine Fragen beantworten.
Auch wenn der Ehevertrag durch das OLG gekippt, wurde heißt das nicht, dass Du nachehelichen Unterhalt zahlen musst, wenn Du dazu nicht in der Lage bist. Aus den verlinkten Seiten kannst Du erst mal eine Überschlagsrechnung anstellen wieviel Du überhaupt zahlen müsstest. Die Rechnung kannst Du hier gern einstellen und die "Freaks" werden Dir sicher weiter helfen.
Dann kannst Du Dir überlegen ob Du Deiner (Noch-Nicht)-Ex nicht ein Angebot machen willst, wie die Dinge in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden könnten. Ich denke, dass sich Deine DEF mehr Geld ausrechnet als überhaupt beansprucht werden kann.
VG Susi
Würde bedeuten wenn es zu einer Auszahlungen gekommen ist, wie zum Bsp. einer Lebensversicherung, könnte das in Berechnung
mit aufgenommen
Nein. die Kapitalauszahlung nicht! Lediglich die zukünftig darauf entfallenden (Zins-)Erträge.
Toto